NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Harburg Mädchenausschuss Spielleiter Halle

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Transkript:

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Harburg Mädchenausschuss Spielleiter Halle Ausschreibung für die FUTSAL-Hallenserie 2010/2011 A-Juniorinnen (U19) bis C-Juniorinnen (U15) 1. Grundsätze Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen FUTSAL-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen, den Durchführungsbestimmungen des NFV und den Ausschreibungen Feld und Halle des NFV Kreis Harburg gespielt. 2. Spielerinnen Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielerinnen einschließlich Torhüterin, von denen sich fünf (einschließlich Torhüterin) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Der Mannschaftskader muss der Turnierleitung spätestens bei der technischen Besprechung auf einem Spielbericht mitgeteilt werden Die Spielerinnen müssen sich vor Turnierbeginn durch einen gültigen Spielerpass legitimieren. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung. 3. Technische Besprechung Die technische Besprechung findet mit dem Mannschaftsbetreuer, dem Mannschaftsführer, den Schiedsrichtern und der Hallenleitung vor dem ersten Spiel statt. 4. Turniermodus Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet ein Strafstoßschießen. 5. Teilnahme an der Endrunde um die Kreismeisterschaft Die in der jeweiligen Altersklasse gemeldete Mannschaft eines jeden Vereins oder von Spielgemeinschaften spielen den FUTSAL-Kreismeister unter sich aus. Der Mädchenausschuss behält sich jedoch Änderungen vor. A-Juniorinnen (U19): Die A-Juniorinnen spielen eine Hin- und Rückrunde. Nach der Rückrunde ist der Tabellenerste der Kreismeister. B-Juniorinnen (U17) und C-Juniorinnen (U15): Die qualifizierten Mannschaften jeder Staffel der Vorrunden nehmen an der Endrunde um die Kreismeisterschaft teil. Die FUTSAL-Kreismeister der B-Juniorinnen und der C-Juniorinnen fährt zur FUTSAL-Bezirksmeisterschaft. Version: 01 Seite 1 von 5

6. Spieldauer Die Spielzeit wird auf 14 Minuten festgelegt. Es gibt eine feste Spielzeit ohne Seitenwechsel. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft, die - von der Turnierleitung aus gesehen - von links nach rechts spielt. Eine Auszeit von einer Minute ist nicht vorgesehen. Die Spielzeit wird nur bei augenscheinlich längeren Unterbrechungen gestoppt. Die Entscheidung, wann die Spielzeit zu stoppen ist, obliegt den Schiedsrichtern. 7. Kumulierte Fouls Es wird mit 4 kumulierten Fouls gespielt. Es gilt Regel 14 der FUTSAL Regeln. 8. Spielentscheidung durch Strafstoßschießen Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. 9. Verwarnung und Feldverweis Der Schiedsrichter kann eine Spielerin verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einem Feldverweis auf Dauer, kann die betroffene Mannschaft entweder nach Ablauf von 2 Minuten oder wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, wieder durch eine Spielerin ergänzt werden. Bei mehreren Feldverweisen auf Dauer kann nur jeweils die zuerst verwiesene Spielerin nach Eintreten der vorgenannten Ereignisse bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl der Spielerinnen ergänzt werden. Dies gilt allerdings nur für das Spielen in Unterzahl (nicht 4 gegen 4, 3 gegen 3). Bei einer Gelb/Roten Karte ist die bestrafte Spielerin automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt. Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Rechtsinstanz des NFV. Eine Zeitstrafe gibt es nicht. 10. Spielleitung und Aufsicht in den Hallen Die Spielaufsicht in der Halle wird jeweils von einem Mitglied des Kreisjugend- bzw. des Kreisjugendspielausschusses oder von einem vom Kreisjugendausschuss namentlich beauftragten Sportkameraden ausgeübt. Über Vorkommnisse, die während eines Spieltages geregelt werden müssen, entscheidet die Spielaufsicht. Diese ist auch berechtigt, Mannschaften, die sich undiszipliniert verhalten, von den weiteren Spielen an diesem Tage auszuschließen. Die Entscheidungen der Hallenleitung sind unanfechtbar. Die Schiedsrichter bzw. die Hallenleitung vermerken Zeitstrafen bzw. Platzverweise in den jeweiligen Spielerlisten des Vereins. Die zur Hallenaufsicht eingeteilten Vereine unterstützen den Hallenleiter bei der Aufsicht und beim Auf- und Abbau in der Halle gemäß der Benutzungsordnungen für Turn- und Sporthallen des Landkreises Harburg und der Gemeinden. Dies ist dem Hallenleiter per Unterschrift vor dem Turnier zuzusichern und auch so durchzuführen. Version: 01 Seite 2 von 5

Die Pässe der am Spieltag teilnehmenden Vereine werden durch die Turnierleitung erst dann ausgehändigt, wenn die Kabine, in der sich die jeweilige Mannschaft während des Turniers aufgehalten hat, durch die Hallenleitung oder einer von dieser bestimmten Person, abgenommen ist. Entscheidungen der Schiedsrichter können nur beim Kreissportgericht angefochten werden. Sind an Spieltagen mit angesetzten Schiedsrichtern einer oder beide Schiedsrichter nicht erschienen, so haben sich die an diesem Spieltag teilnehmenden Vereine auf einen bzw. zwei Schiedsrichter zu einigen. 11. Schiedsrichter Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den NFV. Jedes Spiel wird von drei Schiedsrichtern geleitet. 12. Ball Jede Mannschaft bringt einen wettspielfähigen FUTSAL-Ball mit. 13. Ausstattung der Mannschaften Jede Mannschaft muss über einen Satz Trikots und über andersfarbige Markierungshemden (Leibchen) verfügen. Bei gleicher Spielkleidung hat die im Spielplan erst genannte Mannschaft die Spielkleidung zu wechseln. Die Trikots sollten eine durchgehende Nummerierung aufweisen. Die Ergänzungsspielerinnen halten sich im Wechselraum auf und sind mit den Markierungshemden zu kennzeichnen. Bei der Auswechslung wird das Markierungshemd außerhalb des Spielfelds übergeben. 14. Ausrüstung der Spielerinnen Eine Spielerin darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für sie oder für eine andere Spielerin gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung einer Spielerin besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen (Stutzen), Schienbeinschützern und Fußbekleidung - einzig Segeltuchschuhe oder Turnschuhe aus weichem Leder sind gestattet. Alle Schuhtypen müssen mit hellen, abriebfesten Sohlen aus Gummi oder einem ähnlichen Material versehen sein. Des Weiteren muss Punkt 12. (Hallennutzung) der Hallenausschreibung Juniorinnen beachtet werden. 15. Schäden in den Hallen Bei Beschädigungen der uns zur Benutzung zur Verfügung gestellten Objekte oder von Sportgeräten haften alle Vereine für den Gesamtschaden, die an dem betreffenden Spieltag, bei dem der Schaden verursacht worden ist, an den Hallenspielen teilgenommen haben, sofern der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann. 16. Strafbestimmungen und Verwaltungskosten Es finden die unter Ziffer 18 der Ausschreibung für den Punktspielbetrieb auf dem Feld getroffenen Regelungen Anwendung. Version: 01 Seite 3 von 5

17. Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung und gegen Verwaltungsstrafen Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind gem. 15 RechtsO binnen zehn Tage an den Vorsitzenden des Kreissportgerichts zu richten. Gegen Verwaltungsstrafen ist gem. 21 Abs. 5 JugendO die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichts zulässig. 18. Verantwortliche der Hallenserie Die jeweiligen Spielergebnisse der einzelnen Spieltage sind dem Spielleiter Halle umgehend zu übersenden (incl. besonderer Vorkommnisse). Die Spielerlisten sind, sofern keine Vorkommnisse vorhanden, zu sammeln und nach Abschluss der Hallenspiele dem Spielleiter Halle zuzuleiten. Anfragen oder Probleme sind ebenfalls umgehend an den Spielleiter Halle oder, bei Abwesenheit, dem Vorsitzenden des KJA Kreis Harburg zu melden. Abrechnungen sind dem Vorsitzenden des KJA Kreis Harburg zuzuleiten. Vorsitzender KMA Kreis Harburg Frank Dohnke Spielleiter Halle Christian Kunert Pattenser Hauptstr. 19 Lüllauer Dorfstraße 45 21423 Winsen-Pattensen 21266 Jesteburg Tel.: 04173-6547 Tel.: 04183-50815 Fax: 04173-580140 Fax: 04183-774576 E-Mail: c.kunert@nfv-kreisharburg.de E-Mail:f.dohnke@nfv-kreisharburg.de Pattensen, 25.10.2010 Christian Kunert Spielleiter Halle Frank Dohnke KM-Ausschuss Kreis Harburg Version: 01 Seite 4 von 5

NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Harburg Spielerinnenliste FUTSAL für Hallenspiele 2010/11 Verein: Altersklasse: Staffel: Am: Halle in: Trikotnr. Name Vorname Geb.Dat. Pass-Nr. Gelbe Karte Zeitstrafe Rote Karte Mit der Unterschrift des Jugendbetreuers bzw. Trainers wird die Richtigkeit der vorgenommenen Eintragung in der obigen Spielerinnenliste bestätigt! Außerdem ist die aktuelle Ausschreibung für die Hallenspiele des NFV Kreis Harburg Mädchenausschuss bekannt und wird anerkannt. Vor- und Nachnahme des Trainers bzw. Betreuers: Unterschrift: Version: 01 Seite 5 von 5