bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

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Transkript:

bo nr. 892 01.09.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Studiengangsprüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement der Hochschule Bochum vom 15. August 2016 Seiten 3-8 ªº

Hochschule Bochum Bochum, 15.08.2016 Der Präsident Az.: Dez 5 - Spr Studiengangsprüfungsordnung (PO) für den Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement der Hochschule Bochum vom 15. August 2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 547), zuletzt geändert am 14. Juni 2016 (GV. NRW S. 310, 416), erlässt die Hochschule Bochum die folgende Studiengangsprüfungsordnung: Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Hochschulgrad 3 Regelstudienzeit; Studienbeginn; Studienumfang 4 Spezielle Zugangsvoraussetzungen 5 Prüfungsausschuss 6 Module 7 Prüfungen 8 Prüfungsformen 9 Masterarbeit und Kolloquium 10 Masterzeugnis; Masterurkunde; Gesamtnote 11 In-Kraft-Treten; Veröffentlichung Anlagen Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement 3

1 Geltungsbereich Diese Studiengangsprüfungsordnung gilt zusammen mit der Master-Rahmenprüfungsordnung (MRPO) der Hochschule Bochum für den 4-semestrigen Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement des Fachbereichs Wirtschaft an der Hochschule Bochum. 2 Hochschulgrad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Hochschule Bochum den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.). 3 Regelstudienzeit; Studienbeginn; Studienumfang (1) Das Masterstudium umfasst einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Masterarbeit und für das Kolloquium vorgesehen. (2) Das Studium ist in Module gegliedert und umfasst 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (). Die Gliederung und der Verlauf des Studienganges sind im Studienverlaufsplan (Anlage 1) geregelt. (3) Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.08. für das Wintersemester. Sollte das Zeugnis bzw. die endgültige Durchschnittsnote des Abschlusses gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen, so ist das Zeugnis bzw. der entsprechende Notenspiegel bis spätestens zum jeweils 30.09. nachzureichen. 4 Spezielle Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement sind: 1. Der Nachweis eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Bachelor- oder Diplomstudiums mit mindestens 180 und der Mindestnote 3,0 bzw. der der relativen Note C im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang mit ausgeprägt wirtschaftswissenschaftlichen Bezug. Der wirtschaftswissenschaftliche Bezug muss durch mindestens 50% der insgesamt im jeweiligen Studiengang erreichbaren Leistungspunkte nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit im Ausland erworbener Qualifikation können auf Antrag zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. 2. Ein bestehender Arbeitsvertrag mit einem Handelsunternehmen. (2) Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet im Zweifelsfall die Studiengangskoordinatorin oder der Studiengangskoordinator in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. 4

5 Prüfungsausschuss Für die Organisation von Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung und die MRPO zugewiesenen Aufgaben für den Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement ist der Prüfungsausschuss II des Fachbereichs Wirtschaft zuständig. Die Mitglieder werden vom Fachbereichsrat gewählt. 6 Module (1) Die Zahl der Module sowie deren zeitliche Abfolge ergeben sich aus dem Studienverlaufsplan im Anhang. (2) Die Modulinhalte, die Qualifikationsziele, die Lehrform, die inhaltlichen Voraussetzungen und die Arbeitsbelastung der einzelnen Module sind im Modulhandbuch festgeschrieben. (4) Die Form, Art und Umfang bzw. Dauer der Prüfungsleistungen sind im jeweiligen Modulhandbuch festgeschrieben. Teilnahmevoraussetzungen zu einzelnen Prüfungsleistungen regelt diese Studiengangsprüfungsordnung. 7 Prüfungen (1) Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitend abgelegten Prüfungen zu den im Studienverlaufsplan genannten Modulen sowie einem unbenoteten Leistungsnachweis im Modul IHM-1, der Masterarbeit und dem abschließenden Kolloquium. (2) Die Prüfungen finden regelmäßig am Ende der Vorlesungszeit statt. Die An- und Abmeldungen zu den Prüfungen erfolgen online durch die Studierende oder den Studierenden. Der Anmeldezeitraum wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und bekannt gegeben. Durch die Anmeldung zu einer Prüfung wird die Teilnahme an dieser Prüfung verbindlich. 8 Prüfungsformen (1) Im Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement sind folgende Prüfungsformen möglich: - Klausur, - mündliche Prüfung, - Hausarbeit ggf. mit mündlicher Prüfung, - Referat ggf. mit mündlicher Prüfung. Die Hausarbeit und das Referat können mit einer mündlichen Prüfung verbunden werden. In diesem Fall dient die mündliche Prüfung der Feststellung der eigenständigen Leistung an der Hausarbeit oder dem Referat. Eine Einzelprüfung soll etwa 15 Minuten dauern. (2) Die Hausarbeit und das Referat können auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag eine eindeutige Abgrenzung ermöglicht, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. (3) Die Form und die Dauer der Prüfungen sind im Modulhandbuch festgelegt. 5

(4) Melden sich zu einer Prüfung, für die eine Klausurarbeit als Prüfungsform festgelegt war, nur wenige Studierende, so kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer diese Klausurarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzen, sofern keine gemeldete Teilnehmerin bzw. kein gemeldeter Teilnehmer widerspricht. Die Änderung der Prüfungsform wird spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Prüfung bekannt gegeben. (5) In der Regel beträgt die Klausurdauer 60 Minuten pro 2 Semesterwochenstunden. Eine wissenschaftliche Hausarbeit umfasst etwa 15 Seiten Text, bei Gruppenarbeiten von zwei Kandidatinnen oder Kandidaten verdoppelt sich die Seitenzahl. Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit und der Projektarbeit kann hiervon abweichend von der Prüferin oder dem Prüfer festgelegt werden. 9 Masterarbeit und Kolloquium (1) Der Arbeitsaufwand für die Masterarbeit inklusive Kolloquium beträgt 900 Stunden (30 Leistungspunkte). (2) Zur Masterarbeit wird nach schriftlichem Antrag an den Prüfungsausschuss zugelassen, wer in den ersten drei Studiensemestern mindestens 78 Leistungspunkte erreicht hat. (3) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 4 Monate. Der spätestmögliche Abgabetermin der Masterarbeit wird der Kandidatin oder dem Kandidaten bei der Anmeldung mitgeteilt. Auf begründeten Antrag der oder des Studierenden kann die Bearbeitungszeit vom Prüfungsausschuss um maximal 4 Wochen verlängert werden. Einem Antrag auf Fristverlängerung infolge Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der die Dauer der Erkrankung hervorgeht. (4) Die Themenstellung für eine Masterarbeit ist von der Aufgabenstellerin oder dem Aufgabensteller so einzugrenzen, dass die Arbeit in der vorgeschriebenen Zeit zu einem Abschluss gebracht werden kann. Der Text- und Darstellungsteil der Dokumentation soll 100 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Bei Gruppenarbeiten von zwei Kandidatinnen oder Kandidaten erhöht sich die Seitenzahl entsprechend. Hierbei sind die einzelnen Leistungen kenntlich zu machen, um eine getrennte Bewertung zu ermöglichen. (5) Die Masterarbeit kann in jedem Teilgebiet des Curriculums angefertigt werden. (6) Die Masterarbeit kann in deutscher Sprache oder im Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer in englischer Sprache abgefasst werden. (7) Die Masterarbeit muss in drei schriftlichen Exemplaren sowie einem elektronischen Exemplar (PDF-Format) fristgerecht im Prüfungsamt abgegeben werden. 21 der MRPO gilt entsprechend. (8) Zum Kolloquium wird zugelassen, wer - alle Prüfungen des Masterstudiums bestanden hat und - die Masterarbeit mit wenigstens ausreichend (4,0) bestanden hat. 6

10 Masterzeugnis; Gesamtnote (1) Das Masterstudium ist bestanden, wenn alle Module des Studienverlaufsplans mit insgesamt 120 Leistungspunkten bestanden wurden. (2) Das Masterzeugnis gemäß 23 Abs. 5 MRPO wird in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt. (3) Die Gesamtnote wird nach folgenden Gewichtungen ermittelt: 1. Es wird ein Mittelwert aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten der Modulprüfungen des ersten bis dritten Semesters gebildet. Dieser Mittelwert geht mit dem Faktor 0,6 in die Gesamtnote ein. 2. Es wird ein Mittelwert aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten der Masterarbeit und des Kolloquiums gebildet. Dieser Mittelwert geht mit dem Faktor 0,4 in die Gesamtnote ein. (4) Die Note eines Moduls wird, sofern ausnahmsweise Teilmodulprüfungen vorgesehen sind, aus den mit den Leistungspunkten gewichteten Noten der einzelnen Prüfungen des Moduls gemäß 9 Abs. 4 MRPO ermittelt. Zum Bestehen eines Moduls müssen alle im Modul enthaltenen Prüfungen bestanden sein. 11 In-Kraft-Treten; Veröffentlichung (1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. September 2016 in Kraft. (2) Diese Prüfungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Internationales Handelsmanagement eingeschrieben werden. (3) Diese Prüfungsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Bochum veröffentlicht. Ausgefertigt nach Überprüfung durch das Präsidium der Hochschule Bochum aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaft. Bochum, den 15.08.2016 Der Präsident der Hochschule Bochum gez. Prof. Dr. rer. oec. Jürgen Bock (Prof. Dr. rer. oec. Jürgen Bock) 7

Studienverlaufsplan "Internationales Handelsmanagement" (Vollzeit, berufsbegleitend) Nr. Modul Kürzel modulverantwortlich Dozenten Summe SWS Summe Prüfung 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. A Soft-Skills 12 3 6 3 0 1 Modul 1: Handlungskompetenzen IHM-1 12 3 6 3 0 1.1 Diversity in Teams IHM-1.1 Prof. Dr. Martina Meyer-Schwickerath 3 TP(1.1) 3 1.2 Gesprächsführung und Konfliktmanagement IHM-1.2 Prof. Dr. Martina Meyer-Schwickerath 6 TP(1.2) 6 1.3 Berufsrollenreflektion IHM-1.3 Prof. Dr. Martina Meyer-Schwickerath 3 3 B. Betriebswirtschaftliche Module 60 0 21 21 18 0 2 Modul 2: Unternehmensführung im internationalen Kontext IHM-2 12 12 0 0 0 2.1 Führungskompetenz IHM-2.1 Prof. Dr. Heinz Siebenbrock 6 MP(2) 6 2.2 Strategisches Management IHM-2.2 Prof. Dr. Jürgen Bock 3 MP(2) 3 2.3 Innovationsmanagement IHM-2.3 Prof. Dr. Bernd Kriegesmann 3 MP(2) 3 3 Modul 3: Internationales Marketing IHM-3 9 0 9 0 0 3.1 Strategien im Konsumgütermarketing IHM-3.1 Prof. Dr. Susanne Stark 3 MP(3) 3 3.2 Marketing-Management in globalen Konsumgütermrärkten IHM-3.2 Prof. Dr. Susanne Stark 3 MP(3) 3 3.3 Methoden und Instrumente der Marktforschung IHM-3.3 Prof. Dr. Susanne Stark 3 MP(3) 3 4 Modul 4: Handelsmanagement in internationalen Märkten IHM-4 6 0 6 0 0 4.1 Länder- und Standortanalysen IHM-4.1 Prof. Dr. Hubertus Austermann 3 MP(4) 3 4.2 Supply Chain Management IHM-4.2 Prof. Dr.-Ing. Michael Toth 3 MP(4) 3 5 Modul 5: Internationales Recht IHM-5 9 9 0 0 0 5.1 Arbeitsrecht IHM-5.1 Prof. Dr. Eva Waller 6 MP(5) 6 5.2 Internationales Vertrags- und Handelsrecht IHM-5.2 Prof. Dr. iur. Lars Renner 3 MP(5) 3 6 Modul 6: Internationales Personalmanagement IHM-6 6 0 0 6 0 6.1 Personalentwicklung im globalen Umfeld IHM-6.1 Prof. Dr. Margit Geiger 3 MP(6) 3 6.2 Personalrekrutierung im globalen Umfeld IHM-6.2 Prof. Dr. Margit Geiger 3 MP(6) 3 7 Modul 7: Rechnungslegung und Controlling IHM-7 6 0 6 0 0 7.1 Besonderheiten der Rechnungslegung im Handel IHM-7.1 Prof. Dr. Carsten Theile 3 MP(7) 3 7.2 Internationales Handelscontrolling IHM-7.2 Prof. Dr. Bernd Weiß 3 MP(7) 3 8 Modul 8: Verkaufs- und Vertriebsmanagement IHM-8 6 0 0 6 0 8.1 Sales Management (Englisch) IHM-8.1 Prof. Dr. Ralf Schlottmann 6 MP(8) 6 9 Modul 9: Fallstudien Handelsmanagement IHM-9 6 0 0 6 0 9.1 Fallstudienbearbeitung (Englisch) IHM-9.1 Prof. Dr. Stefan Sturm / Prof. Dr. Ralf Schlottmann 6 MP(9) 6 C. Projektarbeit 18 6 3 9 0 10 Modul 10: Angewandtes Projektmanagement IHM-10 18 6 3 9 0 10.1 Projektmanagement IHM-10.1 Prof. Dr. Bernd Weiß 6 TP(10.1) 6 10.2 Projektmeetings IHM-10.2 Prof. Dr. Bernd Weiß 3 3 10.3 Projektbearbeitung IHM-10.3 Prof. Dr. Bernd Weiß 6 TP(10.2) 6 10.4 Projektpräsentation IHM-10.4 Prof. Dr. Bernd Weiß 3 TP(10.3) 3 D. Abschlussarbeit 30 0 0 0 30 11 Modul 11: Master Thesis IHM-11 30 0 0 0 30 11.1 Master-Thesis IHM-11.1 Professor/Innen des FB 22 22 11.2 Kolloquium IHM-11.2 Professor/Innen des FB 8 8 Summen 0 120 30 30 30 30 8