Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote

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Transkript:

X Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote Reglement Nr.: 45-01-2 Ressort: Schülerbelange Gültig ab: 01.08.2016 Ersetzt Ausgabe vom: 11.02.2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlage... 2 2. Grundsätze... 2 3. Anspruch auf Subventionen... 2 3.1. Massgebendes Einkommen und Vermögen... 2 3.2. Änderungen sind zu melden... 2 3.3. Abweichungen, Einzelfälle... 3 3.4. Auskunftspflicht der Eltern... 3 4. Betriebszeiten... 3 5. Anmeldung, Kündigung und Absenz... 3 5.1. Anmeldung und Kündigung... 3 5.2. Absenz... 4 6. Versicherung und Haftung... 4 7. Ausschluss... 4 8. Zahlungsmodalitäten... 4 8.1. Verrechnung... 4 8.2. Nebenauslagen... 4 9. Inkraftsetzung... 5 11. Anhang 1: Module und Kosten... 6

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote 1. Rechtsgrundlage Beschluss der Schulpflege vom 11. Februar 2014 und 29.10.2015. 2. Grundsätze Die Benutzung von schulergänzenden Betreuungsangeboten in Wildberg ist freiwillig und entgeltlich. Die Schulgemeinde unterstützt in Wildberg wohnhafte Eltern, die ein entsprechendes Gesuch stellen, mit einkommensabhängigen Subventionen. Die Bemessung der Subventionen an die Eltern erfolgt nach folgenden Kriterien: - Die Höhe der Subventionen für die einzelnen Betreuungsangebote orientiert sich an den effektiven Kosten des Betreuungsangebots. - Die individuelle Bemessung der Subvention wird durch die beiden folgenden Faktoren bestimmt: Umfang der genutzten Betreuungsangebote Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern Zuständig für die Berechnung der Subventionen ist die Schulverwaltung. Sie stützt sich dabei auf das vorliegende Reglement. 3. Anspruch auf Subventionen 3.1. Massgebende Einkommen und Vermögen Grundlage für die Berechnung der Subventionen an die Eltern bildet das steuerbare Einkommen gemäss Steuererklärung zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens. Die aktuellen Informationen werden direkt vom Steueramt bezogen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis ohne Subvention. Antrag auf Subvention ist durch die Eltern schriftlich bei der Schulverwaltung einzureichen. Es erfolgt keine rückwirkende Auszahlung von Subventionen an die Eltern. 3.2. Änderungen sind zu melden Änderungen des Steuerbaren Einkommens und Vermögen, welche eine Tariferänderung zur Folge haben, sind seitens Eltern unverzüglich und unaufgefordert der Schulverwaltung zu melden und werden auf die nächste Rechnungsperiode berücksichtigt. Entsprechen die der Schulverwaltung vorliegenden Grundlagen nicht den aktuellen finanziellen Gegebenheiten, wird der Tarif rückwirkend für den betroffenen Zeitraum angepasst und in Rechnung gestellt. Reglement 45-01-2 Seite 2

3.3. Abweichungen, Einzelfälle Wo die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse oder aktuellen Lebensumstände wesentlich von den im steuerbaren Einkommen abgebildeten Verhältnissen abweichen (z.b. aufgrund von Konkubinat, Liegenschaften oder selbständiger Erwerbstätigkeit) oder aus anderen Gründen eine spezielle Regelung erforderlich ist, kann die Schule jederzeit die Einreichung von Belegen verlangen und die Subvention an die Eltern aufgrund der eingereichten Belege festsetzen. Die Entscheidungen über Abweichungen von diesem Reglement liegen bei der Schulpflege. 3.4. Auskunftspflicht der Eltern Mit der Unterzeichnung eines Subventionsgesuchs geben die Eltern ihr Einverständnis, dass die zuständige Berechnungsstelle (Schulverwaltung) Einsicht in diejenigen Personendaten nehmen darf, die für die Berechnung der Subvention an die Eltern notwendig ist. Werden Unterlagen, die für die Berechnung der Subvention benötigt werden, von den Eltern nicht beigebracht, so werden keine Subventionen ausgerichtet. 4. Betriebszeiten Die Tagesstrukturen sind an den Ferien- und Feiertagen geschlossen. Eine Zusammenstellung der Ferien- Feier- und Ausfalltage finden sich im Ferienplan der Schule Wildberg sowie im (Jahres-)Programm der Schule. Vor Feiertagen sind die Öffnungszeiten regulär. Während internen Weiterbildungstagen der Schule sind die Tagesstrukturen für Kinder, die an diesem Tag angemeldet sind, den ganzen Tag geöffnet. Die Eltern melden ihr Kind schriftlich an. 5. Anmeldung, Kündigung und Absenz 5.1. Anmeldung und Kündigung Eine Anmeldung gilt jeweils für die Dauer des jeweiligen Schuljahrs. Eintritte während eines Schuljahrs sind möglich, sofern Platz vorhanden ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen. Reglement 45-01-2 Seite 3

5.2. Absenz Kurzfristige Abmeldungen wegen Krankheit etc. sind so früh wie möglich, jedoch spätestens bis 7.30 Uhr für die Morgenbetreuung bzw. 08.30 Uhr für die Mittagsbetreuung des jeweiligen Tages telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Betreuungsperson zu melden. Für einmalige, private Anlässe z.b. Kindergeburtstagsfest oder ähnliches) melden die Eltern ihr Kind schriftlich ab. Die Abmeldung enthält Angaben zu Datum, Zeit (von bis ) sowie Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) der Person, die das Kind besucht. Der Weg zum Anlass und allenfalls zurück zu den Tagesstrukturen liegt in der Verantwortung der Eltern. 6. Versicherung und Haftung Die Schulergänzenden Tagesstrukturen haben eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Sachversicherung. Die Kinder müssen durch die private Krankenkasse gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände der Kinder übernehmen die schulergänzenden Tagesstrukturen keine Haftung. 7. Ausschluss Kinder, die den geordneten Ablauf der Tagesstrukturen wiederholt erheblich stören, können nach mündlicher Verwarnung und schriftlichem Verweis durch die Schule Wildberg vom weiteren Besuch der Tagesstrukturen ausgeschlossen werden. Bereits bezahlte Beiträge verfallen. 8. Zahlungsmodalitäten 8.1. Verrechnung Die Verrechnung erfolgt pauschalisiert für 39 Schulwochen, geteilt durch 12 Monate. Es werden Quartalsrechnungen (3 Monate) im Voraus gestellt. 8.2. Nebenauslagen In der schulergänzenden Betreuung anfallende ausserordentliche Auslagen (z.b. Anschaffungen von Kleidern, Hygieneartikel, Aktivitäten u.a.) müssen von den Eltern zusätzlich zum Elternbeitrag bezahlt werden. Reglement 45-01-2 Seite 4

9. Inkraftsetzung Vorliegendes Reglement Tagesstrukturen wurde mit Beschluss der Primarschulpflege Wildberg vom 29. Oktober 2015 genehmigt und tritt per 1. August 2016 in Kraft. Wildberg, 29. Oktober 2015 PRIMARSCHULPFLEGE WILDBERG Präsident Schulpflegemitglied Swen Rüegg Manuela Hochuli Reglement 45-01-2 Seite 5

10. Anhang 1: Module und Kosten MODULE Kosten Eltern pro Modul Modul Mittagstisch inkl. Mahlzeit: pauschal Fr. 16.00 Dienstag und Donnerstag 11.50-13.45 Uhr Modul Nachmittag: einkommensabhängig Dienstag und Donnerstag 13.45-18.30 Uhr Kosten Eltern pro Modul Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens in Fr. 0-30 000 Fr. 20.00 30 001-40 000 Fr. 23.00 40 001-50 000 Fr. 26.00 50 001-60 000 Fr. 32.00 60 001-70 000 Fr. 35.00 70 001-80 000 Fr. 39.00 80 001-90 000 Fr. 43.00 ab 90 001 Fr. 45.00 Reglement 45-01-2 Seite 6