Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot Wohnungssuche Infos und Tipps für den schmalen Geldbeutel
3 Inhalt Inhaltsverzeichnis Warum gibt es diese Broschüre? 4 Alte Wohnung 5 Kündigungsfristen 5 Renovierung 5 Stromabmeldung / -anmeldung 5 Mietsicherheit 6 Auszug aus der elterlichen Wohnung 6 Neue Wohnung 7 Herausgeber Diakonisches Werk Kirchenkreis Neumünster ggmbh Am Alten Kirchhof 16, 24534 Neumünster Konzeption Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot Gestaltung Ruth Freytag Fotos photocase.com, PixelQuelle.de Stand September 2008 4. überarbeitete Auflage Wohnberechtigungsschein 7 Mietobergrenzen 7 Mietsicherheit 8 Maklergebühren 8 SCHUFA-Auskunft 9 Wohnungssuche 9 Umzug / Umzugskosten 9 Renovierungskosten 10 Wohngeld 10 Möbel und Hausrat 10 Weitere Informationen 11 Übersicht 11 Drohender Wohnungsverlust durch Mietrückstände 13 Informationsbroschüren 13 Adressen 14
4 5 Alte Wohnung Warum gibt es diese Broschüre? Alte Wohnung Die vorliegende Broschüre Wohnungssuche Infos und Tipps für den schmalen Geldbeutel entstand bereits im Jahr 2000 aus der Arbeit der Zentralen Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot (ZBS). Inzwischen halten Sie die vierte Auflage in der Hand, die unter Berücksichtigung der neuen Gesetze zum Arbeitslosengeld II u. a. grundlegend überarbeitet wurde. Nach wie vor müssen wir in der Beratung feststellen, dass es für Menschen mit geringem Einkommen schwierig ist, eine neue Wohnung zu finden. Manche Vermieter/innen vermieten nur ungern an Familien mit mehreren Kindern, alleinerziehende Mütter oder Empfänger/innen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Wer zudem alte Schulden hat oder gar schon einmal eine Wohnung wegen Mietschulden verloren hat, hat noch schlechtere Chancen. Diese Broschüre soll daher eine Unterstützung bei der Wohnungssuche sein. Wir haben die häufigsten Fragen aufgenommen, von der Kündigung der alten bis zum Bezug der neuen Wohnung. Die Ausführungen, insbesondere zu den Leistungen des Fachdienstes Soziale Hilfen (vormals Sozialamt) oder des Dienstleistungszentrums, begründen keinen Rechtsanspruch. Im Zweifelsfall sollten Sie immer im Dienstleistungszentrum oder in der ZBS nachfragen, welche Leistung unter welchen Bedingungen gewährt werden kann. Die ZBS unterstützt Sie ggf. bei der Durchsetzung Ihrer Anträge. Bitte beachten Sie: Anträge müssen gestellt werden, bevor Sie eine Verpflichtung, z. B. durch den Abschluss eines Mietvertrags eingehen oder eine Renovierung durchführen! Alle Angaben in dieser Broschüre beziehen sich auf die Stadt Neumünster. Wenn Sie außerhalb Neumünsters wohnen, erfragen Sie bitte ggf. die Mietpreisgrenzen u.a. bei der für Sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft. Die Adressen der Arbeitsgemeinschaften der umliegenden Kreise finden Sie am Ende der Broschüre. Ihre ZBS Kündigungsfristen Unbefristete Mietverträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, kann der/die Mieter/in mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Bei Mietverträgen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist in manchen Fällen auch länger sein. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten. Die Kündigung muss immer bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist bei dem/der Vermieter/in eingehen, d. h., wenn Sie den Mietvertrag zum 30. April kündigen wollen, muss die Kündigung spätestens am 3. Februar bei dem/der Vermieter/in sein, sollte dies ein Samstag oder Sonntag sein, muss der Brief am 4. bzw. 5. Februar ankommen. Eventuell kann aber mit dem/der Vermieter/in ein Mietauflösungsvertrag geschlossen werden, der eine frühere Entlassung aus dem Mietvertrag ermöglicht. Renovierung Sie sollten darauf achten, ob im Mietvertrag eine Anfangs- oder Endrenovierung vereinbart ist. Eine notwendige Renovierung muss nicht unbedingt von Handwerkern durchgeführt werden, dies kann auch in Eigenleistung geschehen. Die Kosten für eine Renovierung bei einem notwendigen Umzug können vom Dienstleistungszentrum oder vom Fachdienst Soziale Hilfen übernommen werden. Wenn Sie dort einen Antrag stellen, wird berechnet, ob Sie einen Anspruch haben. Stromabmeldung /-anmeldung Die Stadtwerke müssen rechtzeitig von Ihrem Umzug erfahren, sonst müssen Sie zumindest die Grundgebühren weiter zahlen.
Alte Wohnung 6 7 Neue Wohnung Mietsicherheit Ist von Ihnen eine Mietsicherheit (Kaution) gezahlt worden, sollten Sie diese rechtzeitig zurückfordern. Bei Mängeln in der Wohnung, Nebenkostenforderungen oder Mietrückständen kann sie von dem/der Vermieter/in einbehalten werden. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder eine/n Rechtsanwält/in, damit ggf. die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft werden kann. Wurde die Mietsicherheit vom Fachdienst Soziale Hilfen oder vom Dienstleistungszentrum gezahlt, wird sie auch an diese zurückgezahlt, sofern sie nicht während der Mietzeit von Ihnen ratenweise abgezahlt wurde. Auszug aus der elterlichen Wohnung Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen, danach aber auf Arbeitslosengeld II angewiesen wären, sprechen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Dienstleistungszentrum. Die Kosten für eine eigene Wohnung von unter 25 Jährigen werden nur noch unter bestimmten Bedingungen vom Dienstleistungszentrum übernommen. Neue Wohnung Wohnberechtigungsschein Bei geringem Einkommen sollten Sie zunächst beim Bürgerbüro (siehe Adresse Seite 14) einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dadurch werden Sie automatisch bei einigen Wohnungsgesellschaften als wohnungssuchend gemeldet, Sie sollten sich aber auf jeden Fall auch persönlich dort bewerben und regelmäßig melden. Zur Antragstellung sollten Sie Ihre Einkommensnachweise sowie ggf. Mutterpass oder Schwerbehindertenausweis mitnehmen. Mietobergrenzen Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, sollten Sie bei der Wohnungssuche bestimmte Mietobergrenzen bzw. Wohnungsgrößen beachten (siehe Tabelle Seite 8). Lassen Sie sich Mietangebote schriftlich geben und legen Sie diese beim Fachdienst Soziale Hilfen oder beim Dienstleistungszentrum vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Anderenfalls kann es passieren, dass der entsprechende Träger Ihre Miete nicht vollständig übernimmt. Sie sollten sich bei der Wohnungssuche an folgenden Richtgrößen orientieren: Für die Unterkunftskosten setzt die Stadt Neumünster und das Dienstleistungszentrum eine Miethöchstgrenze inklusive Nebenkosten und Heizkosten (siehe folgende Tabelle). Für die Heizkosten kann allerdings von bis zu 1,40 Euro pro qm und für die Betriebskosten von bis zu 1,30 Euro pro qm ausgegangen werde. Diese Werte sind insofern wichtig, da die Betriebskostenvorauszahlungen realistisch sein müssen, damit nicht am Ende des Jahres eine hohe Nachzahlung droht. Die Stromkosten müssen von Ihnen selber gezahlt werden.
Neue Wohnung 8 9 Neue Wohnung Unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei Behinderung, kann eine höhere Miete anerkannt werden. Fragen Sie bitte beim Fachdienst Soziale Hilfen oder im Dienstleistungszentrum nach oder lassen Sie sich zuvor von der ZBS beraten. Beispiele für anerkannte Mieten: Personenanzahl Größe Miethöhe inklusive (Durchschnitt) Heiz- u. Betriebskosten 1 Person bis 50 m 2 320 2 Personen 60 m 2 390 3 Personen 75 m 2 500 4 Personen 85 m 2 570 Jede weitere Person + 10 m 2 / Person + 70 / Person 1-Personenhaushalte 265 unter 25 Jahre SCHUFA-Auskunft Viele Vermieter/innen verlangen eine sog. SCHUFA-Selbstauskunft. Die SCHUFA erfasst Daten zur Person, den von ihr geführten Konten und der Abwicklung von Kreditverträgen u. ä. Die Vermieter/innen möchten auf diese Weise Informationen über die finanzielle Zuverlässigkeit der zukünftigen Mieter/innen bekommen. Sollten Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgelegt oder ein hohe Belastung aufgrund laufender Ratenverträge haben, so ist dies bei der SCHUFA vermerkt und kann sich negativ bei der Wohnungsbewerbung auswirken. Die Selbstauskunft kostet zurzeit 7,80 Euro, Antragsformulare gibt es bei der SCHUFA-Nord, Postfach 10 58 09, 20039 Hamburg. Der Antrag kann auch über die ZBS gestellt werden. Wohnungssuche Mietsicherheit Auch wenn Sie keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, aber ein geringes Einkommen haben, können der Fachdienst Soziale Hilfen oder das Dienstleistungszentrum Ihre Mietsicherheit übernehmen. Auch dies muss vor dem Unterschreiben des Mietvertrages beantragt werden. Der Fachdienst Soziale Hilfen oder das Dienstleistungszentrum prüft und berechnet, ob Sie einen Anspruch haben. Eine Mietsicherheit darf nicht mehr als drei Kaltmieten betragen und kann auch in drei gleichen monatlichen Teilraten gezahlt werden. Die Mietsicherheit bzw. die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Maklergebühren Maklergebühren werden nur in Ausnahmefällen vom Fachdienst Soziale Hilfen oder vom Dienstleistungszentrum übernommen. Die Maklergebühr darf nicht mehr als zwei Kaltmieten (ohne Nebenkosten) plus Mehrwertsteuer betragen. Neben der Bewerbung bei den einzelnen Wohnungsgesellschaften sollten Sie regelmäßig die Wohnungsanzeigen in den Zeitungen und Anzeigenblättern verfolgen. Häufig ist es auch sinnvoll, selber eine Wohnungssuchanzeige aufzugeben. Weiter lohnt es sich, die Aushänge an den schwarzen Brettern in Supermärkten durchzusehen. Hier finden sich oft Angebote im Stadtviertel. Umzug / Umzugskosten Am günstigsten lässt sich ein Umzug natürlich mit der Hilfe von Freunden und Verwandten durchführen. Bei der Anmietung eines Umzugswagens lohnt sich der Preisvergleich mehrerer Anbieter. Nicht mehr gebrauchte, aber noch benutzbare Möbel oder Hausrat können z. B. vom Sozialkaufhaus des Diakonischen Werkes kostenfrei abgeholt werden (siehe Adresse Seite 14). >
Neue Wohnung 10 11 Weitere Infos Auch Umzugskosten können vom Dienstleistungszentrum übernommen werden, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht. Wenn Sie dort einen Antrag vor dem Umzug stellen, wird geprüft und berechnet, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben Renovierungskosten Die Wohnung sollte möglichst schon renoviert sein. Anderenfalls gilt, was wir auf Seite 5 geschrieben haben. Mängel, die Sie bei oder kurz nach der Wohnungsübergabe feststellen, sollten Sie schriftlich festhalten, um mögliche Ansprüche bei der/dem Vermieter/in geltend machen zu können. Wohngeld Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist, haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Empfänger/innen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten kein Wohngeld mehr. Die angemessenen Unterkunftskosten sind in diesen Fällen in den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt. Möbel und Hausrat Für die Erstausstattung einer Wohnung (z. B. für die erste eigene Wohnung, nach langer Haftzeit oder nach einem Brandschaden) können Sie Beihilfen beantragen. Der Fachdienst Soziale Hilfen bzw. das Dienstleistungszentrum prüft und berechnet dann, ob Sie einen Anspruch haben. Günstige Möbel bekommen Sie im Sozialkaufhaus des Diakonischen Werkes (siehe Adressenliste Seite 14). Weitere Informationen Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II können entweder als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden. Ein Darlehen muss nach bestimmten gesetzlichen Regelungen zurückgezahlt werden, eine Beihilfe nicht. Arbeitslosengeld II erhält, wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II kann beim Dienstleistungszentrum (siehe Adresse Seite 14) gestellt werden. Sozialhilfe erhält, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann. Anträge können beim Fachdienst Soziale Hilfen gestellt werden. Übersicht Für folgende Kosten können ggf. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nach Prüfung und Berechnung des Anspruchs durch das Dienstleistungszentrum bzw. den Fachdienst Soziale Hilfen bewilligt werden: Unumgängliche Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. Maklercourtage, Ablösungsbeträge) nur in Ausnahmefällen und nur, wenn der Umzug durch den Leistungsträger veranlasst wurde; als Beihilfe oder als Darlehen Mietsicherheit als Darlehen, wenn der Umzug durch den Leistungsträger veranlasst wurde Genossenschaftsanteile als Darlehen, wenn der Umzug durch den Leistungsträger veranlasst wurde >
Weitere Infos 12 13 Weitere Infos Umzugskosten (z. B. Mietwagen) als Beihilfe, wenn der Umzug notwendig ist (z. B. bei Räumungsurteil, gesundheitlicher Gefährdung, bisherige unangemessene Wohnung) laufende Miete in angemessener Höhe als laufender Bedarf Heiz- und Betriebskosten (ohne Strom) in angemessener Höhe als laufender Bedarf Renovierung während der Mietzeit oder bei Auszug bei Notwendigkeit als Beihilfe, gewöhnlich durch den laufenden Bedarf abgedeckt Drohender Wohnungsverlust durch Mietrückstände Sollten Sie aufgrund nicht geleisteter Mietzahlungen bereits eine Mahnung, fristlose Kündigung oder Räumungsklage erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend zur Beratung an die ZBS, um den Verlust der Wohnung zu verhindern. Informationsbroschüren Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin, gibt regelmäßig Informationsbroschüren zu Sozialleistungen, wie z. B. ALG II, Wohngeld, Überschuldung u. ä. heraus, die dort kostenlos zu beziehen sind, und häufig an folgenden Orten ausliegen: Beratungsstellen, Rathaus, Jugendamt, andere öffentliche Stellen. Renovierung bei Einzug bei Notwendigkeit als Beihilfe Möblierung, Hausrat für die Erstausstattung einer Wohnung als Beihilfe zusätzliche Beschaffung von Möbeln Darlehen nach Prüfung des Einzelfalls Mietrückstände, Stromschulden, u. U. Anwalts- und Gerichtskosten Beihilfe oder Darlehen nach Prüfung des Einzelfalls
Adressen 14 15 Adressen Einrichtung Adresse Telefon Öffnungszeiten (04321) Sprechstunden Arbeitsgemein- Adresse Telefon Zuständigkeitsschaften Umland bereich Diakonisches Werk Gasstraße 12 ZBS Sozialberatung Diakonisches Werk Am Alten Schuldnerberatung Kirchhof 16 419 5-10 mo, di, fr 9-12 Uhr do 14-16.30 Uhr Frauen: mo, fr 9-12 Uhr 25 05 66 di 10-12 Uhr und 15-17 Uhr Leistungszentrum Waldemar-von- (04551) Stadt Bad Segeberg, Segeberg Mohl-Str. 4 957870 Amt Wensin, 23795 Bad Segeberg Land, Segeberg Rickling, Bornhöved, Leezen, Stadt Wahlstedt, Gem. Trappenkamp Dienstleistungs- Friedrichstr. 7-19 5586-0 mo-fr 8-13 Uhr zentrum do 8-18 Uhr Rathaus Großflecken 59 942-0 mo-fr 8.30-12 Uhr Fachdienst Soziale Hilfen: Sozialhilfe, Wohngeldstelle, Schuldnerberatung Bürgerbüro (Ein- Altes Rathaus 942-0 mo, mi, do, fr 8-12 Uhr wohnermeldeamt) Großflecken 63 di 7-14 Uhr Wohnberechti- do 14-18 Uhr gungsscheine Stadtwerke Kundenzentrum 202-0 Neumünster Großflecken 26a Sozialkaufhaus Parkcenter 25 05 77 mo-fr 9-18 Uhr, Diakonisches Werk Christianstr. sa 9-14 Uhr (Möbel, Hausrat) Deutscher mo, do 9-12.30 Uhr Mieterbund Propstenstr. 10 4 56 36 und 14-18 Uhr di, mi, fr 9-12 Uhr Kaltenkirchen Porschering 12 (04191) Stadt Kaltenkirchen, 24568 Kalten- 722101 Stadt Bad Bramstedt, kirchen Gemeinde Boostedt, Ellerau, Henstedt-Ulzb., Amt Bad Bramstedt Land, Kaltenkirchen Land, Kisdorf, Itzstedt Norderstedt Heidbergstr. 100 (040) 22846 Norder- 52952100 Stadt Norderstedt stedt Job-Center Plön Behler Weg 23 (0180) Stadt Plön, 24306 Plön 1002653 Amt Plön-Land, 50101 Amt Bokhorst, Amt Wankendorf Arbeitsgemein- Friedrichstr. 7-19 55 500 Umland Neumünster schaft Rendsburg- 4. Stock Eckernförde 24534 Neumünster Jobcenter Kiel Stephan-Heinzel- (0431) Innenstadt Kiel Mitte Straße 2 7091920 24116 Kiel Frauenhaus 4 67 33 Jugendamt/ASD Plöner Str. 2-4 942-0 mo-fr 8.30-12 Uhr
Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot Wohnungssuche Infos und Tipps für den schmalen Geldbeutel Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot (ZBS) Für ein Erstgespräch oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns: Montag 9 bis 12 Uhr Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 16.30 Uhr Freitag 9 bis 12 Uhr Adresse Gasstraße 12, 24534 Neumünster Telefon 04321 / 41 95 10 Fax 04321 / 26 03 77 Mail zbs@diakonie-altholstein.de Internet www.diakonie-althostein.de Übernachtungsstelle Aufnahme täglich 19 bis 22 Uhr Telefon 04321 / 41 95 24 oder 04321 / 41 95 21 (19 bis 8 Uhr) Tagesstätte Täglich 11 bis 17 Uhr (außer Do, Sa, So) Telefon 04321 / 41 95 24 Die Diakonie hat ein umfassendes Angebot: Beratung, Bildung, Sozialarbeit, Pflege. Mehr unter: www.diakoniealtholstein.de