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Transkript:

Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) in den Lehramtsstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Vom 01.Oktober 2015 Fundstelle: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 22.12.2015 Änderungen: - Benennung des Beifachs geändert durch Artikel 1 der Änderungssatzung vom 15.03.2017 (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 13.06.2017) Hinweise: - Die Änderungen der Änderungssatzung vom 15.03.2017 sind am 14.06.2017 in Kraft getreten. Sie gelten für alle Studierenden, die nach der Prüfungs- und Studienordnung vom 1. Oktober 2015 studieren. Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 1 und 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 208, 211), erlässt die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das Beifach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Lehramtsstudiengang an der Philosophischen Fakultät die folgende Prüfungs- und Studienordnung als Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zweck von Studium und Prüfung 3 Module 4 Modulprüfungen 5 In-, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift Anlage A: Musterstudienplan Anlage B: Modulbeschreibungen Legende: (XX/XX), z. B. (30/90) = Kontaktzeit/Selbststudium DaF/DaZ= Deutsch als Fremd- und Zweitsprache LP = Leistungspunkt PL = Prüfungsleistung S = Seminar SWS = Semesterwochenstunde 1

1 * Geltungsbereich Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt das Studium und das Prüfungsverfahren im Beifach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) im Lehramtsstudiengang an der Philosophischen Fakultät. Dieser Studiengang stellt einen Studiengang im Sinne von 2 der Gemeinsamen Prüfungs- und Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (GPS LA) vom 12. November 2012 dar (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 09.04.2013). Für alle in der vorliegenden Ordnung nicht geregelten Studien- und Prüfungsangelegenheiten gelten die GPS LA, die Rahmenprüfungsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (RPO) vom 31. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung sowie die Lehrerprüfungsverordnung (LehPrVO M-V) vom 16. Juli 2012 (GVOBl. M-V 2012 S. 313) unmittelbar. 2 Zweck von Studium und Prüfung (1) Das Studium des Beifachs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) im Lehramtsstudiengang vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen, die sich aus der Fremdperspektive auf die deutsche Sprache, Literatur und Kultur ergeben. In kritischen Auseinandersetzungen mit Positionen der relevanten Bezugsdisziplinen, vor allem den Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, wird deren Bedeutung für das Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache herausgearbeitet. Die Studierenden werden mit Geschichte, Methoden und Diskussionen des Faches vertraut gemacht und befähigt, diese Grundlagen eigenständig in verschiedenen Berufsfeldern zu nutzen. (2) Durch das Studium des Beifachs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) im Lehramtsstudiengang sollen berufsqualifizierende Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden. Dazu gehören grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens sowie die grundlegende Kenntnis der Methodik, Systematik, Begrifflichkeit und der wesentlichen Forschungsansätze im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache; Kompetenzen in Wort und Schrift; Kompetenzen in der selbständigen theoretisch-methodisch geleiteten Problemlösung; analytische, reflexive, kommunikative und didaktische Kompetenzen. (3) Das Studium des Beifachs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) im Lehramtsstudiengang kann von Lehramtsstudierenden gewählt werden, die Deutsch oder eine moderne Fremdsprache als erstes oder zweites Fach studieren oder studiert haben. (1) Es werden folgende Module studiert: 3 Module * Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung beziehen sich in gleicher Weise auf alle Personen bzw. Funktionsträger, unabhängig von ihrem Geschlecht. 2

Modul 1. Die deutsche Sprache als fremde Sprache Dauer (Semester) Arbeitsbelastung (Stunden) 2 300 10 2. DaF/DaZ in der Gesellschaft 2 300 10 3. DaF/DaZ in der Unterrichtspraxis 2 300 10 Summe 900 30 (2) Die Qualifikationsziele der einzelnen Module ergeben sich aus der Anlage B. 4 Modulprüfungen In den Modulen sind die folgenden Prüfungsleistungen zu folgenden Regelprüfungsterminen (im Fachsemester des Beifachstudiums) zu erbringen: Modul 1. Die deutsche Sprache als fremde Sprache 2. DaF/DaZ in der Gesellschaft 3. DaF/DaZ in der Unterrichtspraxis Prüfungsleistung (Art und Umfang) Leistungspunkte Regelprüfungstermin (Fachsemester) Klausur (90 Min.) 6. Mündliche Prüfung (20 Min.) Klausur (90 Min.) 6. 6. (2) Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus den in der Anlage B formulierten Modulbeschreibungen. 5 In-, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift (1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im ersten Fachsemester des Lehramtsstudiums immatrikuliert werden. Für Studierende, die vorher immatrikuliert wurden, findet sie keine Anwendung. (2) Die Prüfungs- und Studienordnung vom 2. Mai 2013 (hochschulöffentlich bekannt gemacht am 11.09.2013) tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft. (3) 10 GPS LA gilt entsprechend. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Studienkommission vom 26. August 3

2015, der mit Beschluss des Senats vom 16. April 2014 gemäß 81 Absatz 7 LHG M-V und 20 Absatz 1 Satz 2 Grundordnung die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde, der Genehmigung der Rektorin vom 01.Oktober 2015 sowie im Benehmen mit dem Zentrum für Lehrerbildung vom 29. September 2015 gemäß 4 Absatz 4 Satz 1 LehbildG M-V. Greifswald, den 01.Oktober 2015 Die Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessorin Dr. Johanna Eleonore Weber Veröffentlichungsvermerk: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 22.12.2015 4

Anlage A: Musterstudienplan 2 Semester 10 LP 1. Modul: Die deutsche Sprache als fremde Sprache S Einführung in die Sprachwissenschaft (30/60) S Ausgewählte Phänomene der deutschen Grammatik (30/90) ein weiteres S zur deutschen Gegenwartssprache (30/60) PL: Klausur (90 Min.) 10 LP / 300 Std. 2 Semester 10 LP 2. Modul: DaF/DaZ in der Gesellschaft S Einführung in das Fach DaF (30/90) S Deutsch als Zweitsprache (30/60) ein S zur Interkulturalität (30/60) PL: Mündliche Prüfung (20 Min.) 10 LP / 300 Std. 2 Semester 10 LP 3. Modul: DaF/DaZ in der Unterrichtspraxis 3 S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur (90/210) PL: Klausur (90 Min.) 10 LP / 300 Std. 5

Anlage B: Modulbeschreibungen Modul 1: Die deutsche Sprache als fremde Sprache Qualifikationsziele Kenntnisse grundlegender Theorien und Methoden der (germanistischen) Linguistik Fähigkeit, die deutsche Sprache aus einer Außenperspektive zu betrachten Inhalte - Grundkenntnisse in den verschiedenen linguistischen Bereichen (Semiotik, Morphologie, Syntax, Semantik, Phonetik/Phonologie, Pragmatik) - grundlegende Terminologie der Linguistik - Kenntnisse in Morphologie und Syntax der deutschen Gegenwartssprache unter Berücksichtigung sprachkontrastiver Aspekte - Lexikologie - Phonetik des Deutschen - Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Lehrveranstaltungen - Ausgewählte Phänomene der deutschen Grammatik und 2 weitere Seminare zur deutschen Gegenwartssprache Teilnahmevoraussetzungen Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Dauer Regelprüfungstermin Arbeitsaufwand Bestehen einer 90-minütigen Klausur 2 Semester 6. Fachsemester 300 Stunden Leistungspunkte (LP) 10 6

Modul 2: DaF/DaZ in der Gesellschaft Qualifikationsziele Inhalte Lehrveranstaltungen Wissen um die Bedeutung von Deutsch als Fremdund Zweitsprache in verschiedenen Gesellschaftsbereichen (z.b. im Bildungssystem, in der Integrationspolitik, in der auswärtigen Kulturpolitik, in der Wissenschaft) - Sprachenpolitik - Fördermaßnahmen, Sprachstandsmessungen und offizielle Sprachprüfungen sowie die dazugehörigen Lehrkonzepte und Lehrwerke - Aufgaben und Tätigkeiten von Mittlerinstitutionen - Internationale Hochschulpolitik und Deutsch als Wissenschaftssprache - Reflexion von fremder und eigener Kultur - 3 Seminare Teilnahmevoraussetzungen Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Dauer Regelprüfungstermin Arbeitsaufwand Mündliche Prüfung (20 Min.) 2 Semester 6. Fachsemester 300 Stunden Leistungspunkte (LP) 10 7

Modul 3: DaF/DaZ in der Unterrichtspraxis Qualifikationsziele Anwendungswissen über Stoffverteilung, Unterrichtsgestaltung und Lehrmaterialien sowie Kenntnisse über Lehrstrategien bei der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur im DaF/DaZ- Unterricht. Inhalte - Aufbau, Struktur und Ziele des Unterrichts Deutsch als Fremd- und Zweitsprache - Verschiedene methodische Ansätze im DaF/DaZ- Unterricht - Einsatz von Sachtexten für die Entwicklung des verstehenden Hörens, des verstehenden Lesens und das Schreiben von einfachen sowie inhaltlich komplexen Texten - Einsatz von literarischen Texten im Unterricht DaF/DaZ, Kriterien der Auswahl, Übungsformen zur Analyse und Interpretation von Texten - Kenntnis von Lehrmaterialien für DaF/DaZ - Einsatz von (neuen) Medien im Unterricht Lehrveranstaltungen - 3 Seminare Teilnahmevoraussetzungen Keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Dauer Regelprüfungstermin Bestehen einer 90-minütigen Klausur 2 Semester 6. Fachsemester Arbeitsaufwand 300 Leistungspunkte (LP) 10 8