Die Kraftfahrzeugversicherung
Jörn Krämer Senior Partner Finanzmanagement ist ein unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler mit Sitz in Bingen am Rhein. Wir vermitteln Versicherungen ethisch Das bedeutet für uns: Unterlassen schädlichen Handelns, z.b. - nicht bedarfsgerechte Versicherungen empfehlen - Falschaussagen tätigen, Kunden irreleiten - Anzeigepflichten verletzen, Betrug Aktives nützliches Handeln, z.b. Beratung und Verkauf an den berechtigten Interessen des Kunden ausrichten Seit 1998 sind wir Interessenvertreter unserer Kunden/in gegenüber Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften. Wir führen für unsere Kunden/in den Dialog mit den Gesellschaften und sind auch im Schadensfall der Ansprechpartner. Wir sind nicht nur im Rhein-Main Gebiet tätig, sondern arbeiten über unsere Internetplattform mit unseren Kunden auf der ganzen Welt. Jörn Krämer ist seit über 30 Jahren in der Versicherungsbranche erfolgreich tätig. Daher sind langjährige Erfahrung, Marktkenntnis und das erforderliche Know-How vorhanden. Unser Unternehmen geht einen konsequent kundenorientierten Weg. Was können Sie von uns erwarten? Ein Top Preis/Leistungsniveau. Unsere Produkte enthalten zahlreiche Leistungs- und Bedingungsverbesserungen. Trotzdem kann der durchschnittliche Arbeitnehmerhaushalt vielfach mehrere 100 im Jahr sparen. Einen umfassenden Marktüberblick Der gesamte Markt der Finanzdienstleistungen ist in hohem Maße intransparent. Wir wissen, dass erfolgreiche Menschen kluge Konsumenten sind, die solide Fakten wollen, bevor sie sich für etwas entscheiden. Diese Fakten liefern wir Ihnen. Über unsere direkten Kontakte zu einer Vielzahl von Versicherern und den Einsatz modernster Analysesoftware kennen wir den Markt. Unabhängigkeit Als bundesweit tätiger Versicherungsmakler verfügen wir über eine absolute Unabhängigkeit von Produktanbietern wie Versicherern und Banken. Was ist im Falle eines Schadens oder bei sonstigen Fragen? Selbstverständlich bleiben wir auch nach Abschluss einer Versicherung weiterhin Ihr Ansprechpartner, d.h. keine Warteschleife beim Versicherer, sondern persönliche Betreuung. Wir helfen Ihnen Zeit und Geld zu sparen - im Idealfall beides. Jörn Krämer Senior Partner Finanzmanagement Ringstraße 26-55411 Bingen Tel. 0 67 21 99 09 85 Fax 0 67 21-96 23 00 jk@seniorconsulting.de www.seniorconsulting.de www.seniorenberater-mainz.de
Kfz-Versicherung Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland - zum Glück meist glimpflich. Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben soll, so meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden. Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können - sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Fahrzeugversicherer. Kraftfahrt-Haftpflicht Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden. Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen: evb - elektronische Versicherungsbestätigung (seit 01.03.2008) Fahrzeug-Brief Fahrzeug-Schein Unterlagen zur Abgasuntersuchung (seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung) ggf. TÜV-Bescheinigung Personalausweis Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen Namen lautende Vollmacht erforderlich.
Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme: 2,5 Mio. für Personenschäden, 7,5 Mio. bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen, 0,5 Mio. für Sachschäden sowie 50.000 für sonstige Vermögensschäden.
Mietwagen im Ausland Vorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum. Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police", die bei manchen Versicherern sogar in der Police enthalten ist. Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat. Was tun bei einem Unfall im Ausland? Eine seit Januar 2003 geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie soll EU-weit die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten vereinfachen. Kern dieser Regelung ist, dass jede Haftpflichtversicherung aus allen Mitgliedsländern der EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen anderen Ländern benennen muss. Wer das in Deutschland für die betreffende Versicherung des Unfallgegners ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Unfall im Ausland - Regulierung im Inland Der Regulierungsbeauftragte tritt anstelle des Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten. Somit entfallen eigene Verhandlungen und Briefverkehr in einer Fremdsprache. Reicht das Angebot dem Geschädigten nicht, so kann er wie bisher die ausländische Versicherung verklagen. Bleibt der Geschädigte vorerst auf seinem Schaden sitzen, kann er in Deutschland die Verkehrsopferhilfe in Hamburg anrufen. Diese nationale Entschädigungsstelle muss auch einspringen, wenn der ausländische Versicherer keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat. Was tun nach einem Unfall? Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie notfalls Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei - nicht nur bei hohen Personen- oder Sachschäden. In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) muss die Polizei auch bei Bagatellschäden gerufen werden, da das Polizeiprotokoll Grundlage für die Schadenregulierung ist. Außerdem verkürzt der polizeiliche Unfallbericht langwierige Nachfragen an den Grenzen und liefert eine objektive Darstellung für Gerichte oder Versicherer. Alle wichtigen Daten und Unfallhergang dokumentieren: Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners; Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln Führen Sie unbedingt einen internationalen Unfallbericht mit. Er ist auf allen ADAC- Geschäftsstellen erhältlich. Bei Personenschäden lassen Sie sich ein Attest von einem Arzt des Reiselandes ausstellen. Bei Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten.
Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko) Warum Vollkasko-Versicherung? Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung. Was ist versichert? Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar durch Brand oder Explosion; durch Entwendung (insbesondere Diebstahl), unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung; durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren); durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss; durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (zu denen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden allerdings nicht zählen); und durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Reifenbeschädigungen sind allerdings nur dann versichert, wenn die Beschädigung in Verbindung mit einem anderen ersatzpflichtigen Schaden erfolgt.
Was ist versichert? Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar durch Brand oder Explosion; durch Entwendung (insbesondere Diebstahl), unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung; durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren); durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss; durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (zu denen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden allerdings nicht zählen); und durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Reifenbeschädigungen sind allerdings nur dann versichert, wenn die Beschädigung in Verbindung mit einem anderen ersatzpflichtigen Schaden erfolgt. Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) Was ist versichert? Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar durch Brand oder Explosion; durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung; durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren); durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.