5. - 7. Juni 2015 17. - 19. Juli 2015 ZÜRICH www.ironman.ch
5. - 7. Juni 2015 www.ironman.com/switzerland70.3 WILLKOMMEN IN Der IRONMAN 70.3 Switzerland zieht jedes Jahr über 3 000 Athletinnen und Athleten aus mehr als 50 Ländern in die Rosenstadt. Das Eventgelände rund um die Diners Club Arena verfügt über eine verkaufstechnisch attraktiv konzipierte Expo, die dank ihrer zentralen Lage und unmittelbarer Nähe zum Start- und Zielbereich Jahr für Jahr tausende von Besucherinnen und Besuchern anlockt. Möchten auch Sie mit einem Stand an der IRONMAN Expo präsent sein und das zahlungskräftige Publikum von Ihren Produkten oder Dienstleistungen überzeugen? Dann freuen wir uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme. ÖFFNUNGSZEITEN IRONMAN EXPO Freitag, 5. Juni 2015 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag, 6. Juni 2015 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag, 7. Juni 2015 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr EVENT-ZEITPLAN Freitag, 5. Juni 2015 > Radtraining Samstag, 6. Juni 2015 > Wettkampfbesprechung > IRONKIDS Sonntag, 7. Juni 2015 > IRONMAN 70.3 > Awards Banquet und Slotvergabe
17. - 19. Juli 2015 ZÜRICH www.ironman.com/switzerland WILLKOMMEN IN ZÜRICH IRONMAN Expo hautnah. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme. Der IRONMAN Zurich Switzerland ist eine der grössten Ausdauersportveranstaltungen der Schweiz und zieht, zusammen mit den Side Events, Jahr für Jahr über 6 000 Athletinnen und Ath leten aus mehr als 60 Ländern auf die Zürcher Landiwiese. Dank der enormen internationalen Ausstrahlung und den rund 100 000 Besucherinnen und Besuchern entlang der Strecke und auf dem Eventgelände gehört das IRONMAN Zurich Switzerland Eventwochenende zu den absoluten Top-Veranstaltungen der Stadt Zürich. Seien auch Sie mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen präsent und erleben Sie diesen einzigartigen Anlass als Aussteller in unserer ÖFFNUNGSZEITEN IRONMAN EXPO Freitag, 17. Juli 2015 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag, 18. Juli 2015 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag, 19. Juli 2015 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr EVENT-ZEITPLAN Donnerstag, 16. Juli 2015 Freitag, 17. Juli 2015 > Wettkampfbesprechung > Welcome Dinner Samstag, 18. Juli 2015 > Zurich Triathlon > Schweizer Firmen-Triathlon Sonntag, 19. Juli 2015 > IRONKIDS > IRONMAN Switzerland
SKX PERFORMANCE STACKED LOGO COLOR SYSTEM FILE NAME SKX_PERFORMANCE_STACKED-logo.eps CATEGORY / Logo Identity for SKECHERS DESCRIPTION PERFORMANCE DIVISION BLACK C = 0 M Y = 0 K = 100 ERGÄNZUNG ZUM EXPO AUFTRITT Möchten Sie Ihren Expo-Auftritt mit einem Inserat in der Programmzeitschrift ergänzen? Die Programmzeitschriften für den IRONMAN 70.3 Switzer land sowie für den IRONMAN Zurich Switzerland haben eine Auflage von je 5 000 Stück. Für eine Präsenz stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen: OFFICIAL RACE PROGRAM OFFICIAL RACE PROGRAM 1/1 Seite, 210 x 297 mm, 4-f...2500. 1/2 Seite, 210 x 148 mm, 4-f...1500. 1/4 Seite, 210 x 75 mm, 4-f... 750. Sunday, June 1 st 2014 www.ironman.com/switzerland70.3 Sonntag, 27. Juli 2014 LANDIWIESE ZÜRICH www.ironman.com/switzerland www.ironman.ch
ANMELDUNG FIRMA: KONTAKTPERSON: ADRESSE: PLZ: ORT: TELEFON: E-MAIL: AUSSTELLUNGSGUT: Stand mit fix montiertem Zelt (inkl. Boden, Strom und einem Parkplatz) 3 x 3 m = 9 m 2 = CHF 1 500.00 5 x 5 m = 25 m 2 = CHF 2 900.00 Grössere Fläche auf Anfrage Ausstellungswagen, Anhänger oder eigenes Zelt (exkl. Boden inkl. Strom und einem Parkplatz) m x m = m 2 x CHF 105.00 = CHF Stand mit fix montiertem Zelt (inkl. Boden, Strom und einem Parkplatz) 3 x 3 m = 9 m 2 = CHF 2 250.00 5 x 5 m = 25 m 2 = CHF 4 250.00 Grössere Fläche auf Anfrage Ausstellungswagen, Anhänger (eigenes Zelt nicht möglich) (inkl. Strom und einem Parkplatz) m x m = m 2 x CHF 160.00 = CHF Hiermit erkläre ich mich mit den Ausstellungsbedingungen einverstanden Alle Preise exkl. MwSt. DATUM: UNTERSCHRIFT: Für weitere Informationen Simona Roth Tel. +41 (0)43 433 70 90 simona.roth@ironman.com Anmeldeformular an IRONMAN Switzerland AG Steinwiesenstrasse 3 CH-8952 Schlieren
AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN 1. Organisation Veranstalterin der IRONMAN Expo ist die IRONMAN Switzerland AG. 2. Termine a) Der Aussteller verpflichtet sich, die obligatorischen Öffnungszeiten einzuhalten. b) Der Aufbau und Abbau der Stände muss zu den vom Veranstalter gegebenen Zeiten erfolgen. 3. Anmeldung a) Die Anmeldung hat über das offizielle Anmeldeformular zu erfolgen. b) Die Ausstellungsgüter müssen klar deklariert werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Sponsoren grundsätzlich das Exklusivrecht besitzen. c) In der Anmeldung nicht enthaltene Produkte resp. Produktgruppen können durch die Veranstalterin zurückgewiesen werden. d) Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen vorbehaltlos. 4. Aussteller a) Die Veranstalterin behält sich die letzte Entscheidung betreffend Zulassung eines Ausstellers ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. b) Besondere Wünsche in Bezug auf Grösse und Lage des Standes können als Bedingung für einen Expo Auftritt nicht anerkannt werden. 5. Rücktritt / Änderungen a) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur möglich, wenn der bezahlte Stand rechtzeitig durch die Veranstalterin an einen anderen geeigneten Aussteller vermietet werden kann. Der zurücktretende Aussteller hat in jedem Fall eine Abfindungssumme von CHF 500.- zu entrichten. Die durch den Rücktritt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des betreffenden Ausstellers. b) Der Aussteller darf ohne Einverständnis der Veranstalterin den zugewiesenen Stand nicht an andere Firmen abtreten oder mit anderen Firmen abtauschen. 6. Messestände a) Die gewünschte Fläche muss gegebenenfalls den örtlichen Voraussetzungen angepasst werden. b) Bei Standwagen und Ausstellungsfläche gilt das ganze Fahrzeug als Standfläche. c) Die Gestaltung und Ausstattung der Stände ist Sache des Ausstellers. d) Werbeflächen (z.b. Werbebanner) dürfen nur am Stand (Innen- und Aussenwände) platziert werden. e) Das Verteilen von Werbemitteln ist nur am Stand selber gestattet. f) Dem Aussteller wird ein Parkplatz zugewiesen, welcher für alle Tage genutzt werden kann. g) Es dürfen keine Esswaren und Getränke verkauft oder verschenkt werden. Ausnahmen müssen durch die Veranstalterin bewilligt werden. h) Untervermietung ist nicht erlaubt und es ist verboten, artbzw. produktfremde Waren auszustellen oder zu verkaufen. 7. Konkurrenz Ein Konkurrenz-Ausschluss kann nicht garantiert werden. Hingegen wird darauf geachtet, sich konkurrierende Firmen nach Möglichkeit örtlich zu trennen. 8. Stand-Miete Die Stand-Miete beinhaltet die Ausstellungsfläche in der gewünschten Grösse am bestätigten Ort. Für die Entsorgung der Standabfälle (Abfallcontainer sind vorhanden) ist der Aussteller verantwortlich; der Standplatz ist gereinigt zu hinterlassen. 9. Bezahlung Die Standmiete ist nach Rechnungsstellung innert 20 Tagen zu bezahlen und muss vor dem Event beglichen werden. 10. Versicherung / Haftung Jeder Aussteller hat für seine Ausstellungsgüter und das Standmaterial eine Versicherung abzuschliessen. Alle Folgen, die aus der Unterlassung der obligatorischen Aussteller-Versicherung entstehen, trägt der Aussteller selber. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für beschädigte oder entwendete Güter des Ausstellers. 11. Höhere Gewalt Die Veranstalterin ist bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere höherer Gewalt (z.b. Bombenalarm, Unwetter), berechtigt, die Ausstellung zu verschieben, zu kürzen, zeitweise oder ganz zu schliessen oder abzusagen. Die Aussteller haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen der Aussteller sind ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Gerichtsstand Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der IRONMAN Expo entstehen, ist der Gerichtsstand Schlieren.