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Transkript:

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 3 13. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.01.2013 Inhalt: Geschäftsordnung Institut für Journalismus und Public Relations Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen 69-68 -

Geschäftsordnung Institut für Journalismus und Public Relations Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Der Fachbereich Informatik und Kommunikation der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen hat aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 31.01.2012 (GV. NRW. S. 90) die folgende Geschäftsordnung (FBO) erlassen: - 69 -

1 Aufgaben Das Institut für Journalismus und Public Relations ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Fachbereichs Informatik und Kommunikation nach 29 Abs. 1 HG. Übergeordnete Aufgabe des Instituts ist die Wahrnehmung von Forschung und Lehre in den Gebieten Journalismus und Public Relations. Hierzu gehören insbesondere die Konzeption von Lehrveranstaltungen zu Journalismus und Public Relations, die Verbindung von Theorie und Praxis in den Lehrgebieten durch entsprechende Veranstaltungen, der Austausch und die Kontaktpflege mit der Praxis im Allgemeinen und den Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge im Speziellen und die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Themen von Journalismus, Medien und Public Relations. 2 Mitglieder des Instituts, Beirat (1) Mitglieder des Instituts sind alle Professoren und Professorinnen sowie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die der Lehreinheit Journalismus und Public Relations unmittelbar zugeordnet werden. Mitglied kann mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes des Instituts auch werden, wer als Mitglied eines Fachbereichs der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen in besonderer Weise Journalismus und Public Relations fördern möchte. (2) Das Institut kann um einen Beirat ergänzt werden, dem Persönlichkeiten aus Journalismus, Medien und Public Relations, die das Institut fördern wollen, angehören. 3 Vorstand (1) Die Institutsleitung obliegt einem Vorstand. Er berät und entscheidet über alle grundlegenden Fragen von Lehre, Forschung und Verwaltung. (2) Dem Vorstand gehören die am Institut tätigen Professoren und Professorinnen, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden des Studiengangs Journalismus/Public Relations an. (3) Die Vertreterin oder der Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von den der Lehreinheit zugeordneten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Studierenden wird von der Fachschaft JPR in den Vorstand entsandt. Der Vorstand tritt mindestens einmal im Semester zusammen. (4) Die Amtszeit der Vertreterin oder des Vertreters der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt vier, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. - 70 -

4 Geschäftsführender Vorstand (1) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine geschäftsführende Direktorin oder einen geschäftsführenden Direktor und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Direktorin oder der Direktor ist gleichzeitig Vorsitzende oder Vorsitzender des Vorstandes. (2) Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes erstrecken sich auf die Geschäftsführung des Instituts und die Koordination der sich aus 3 Abs.1 entwickelnden Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die anfallenden administrativen Aufgaben. (3) Der geschäftsführende Vorstand unterrichtet den Vorstand. (4) Die Amtszeit beträgt vier Jahre. 5 Verwendung von Drittmitteln Über die Verwendung von Drittmitteln entscheidet im Rahmen der Bewilligungsbedingungen und die einschlägigen Vorschriften des Landes dasjenige Institutsmitglied, das sie eingeworben hat. 6 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom17.06.2005 (Amtsblatt 4/2005) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Informatik und Kommunikation der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen vom 10.10.2012. Gelsenkirchen, den 18.12.2012 Der Dekan des Fachbereichs Informatik und Kommunikation der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen gez. Prof. Dr. Gregor Lux Bekannt gegeben und im Amtsblatt veröffentlicht durch den Präsidenten der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Gelsenkirchen, 20.12.2012 Der Präsident der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen gez. Prof. Dr. Bernd Kriegesmann - 71 -

Auszug aus dem Protokoll der 4. Sitzung des 1. Fachbereichsrates Informatik und Kommunikation vom 10. Oktober 2012 TOP 4: Beschlussfassung über den Entwurf der Geschäftsordnung des Institutes für Journalismus und Public Relations Der Entwurf der Geschäftsordnung ging allen FBR-Mitgliedern vorab per E-Mail- Anhang zu. Ein Fehler in 1 ist noch zu korrigieren, und zwar ist der letzte Punkt der Austausch und die Kontaktpflege mit der Praxis im Allgemeinen und den Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge im Speziellen zu streichen, da dieser doppelt vorhanden ist. Der Entwurf der Geschäftsordnung des Institutes für Journalismus und Public Relations wird einstimmig angenommen (10 ja, 0 nein, 0 Enth.) Anlage - 72 -