Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm



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Transkript:

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 07.08.2014, Seite 245-249 Gebühren- und Entgeltsatzung für das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm vom 04.08.2014 Der Senat der Universität Ulm hat aufgrund von 1, 2 Abs. 2, 15 Abs. 1 Nr. 1 Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) in der Fassung des Artikel 6 des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz- 3. HRÄG) vom 01. April 2014 (GBl. S. 99 ff) am 17.07.2014. die nachfolgende Gebührensatzung des Departments für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung beschlossen. Der Präsident der Universität Ulm hat dieser Satzung am 04.08.2014 gemäß 2 Abs. 2 Satz 2 LHGebG zugestimmt. Präambel Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Personenkreis Die von dieser Satzung erfassten Personen sind Studierende der Universität, im Fall einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung auch Studierende anderer Hochschulen, sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität sowie Personen, die nicht Mitglieder und Angehörige der. Im Einzelfall können weitere Personen von der Hochschulleitung den in Satz 1 genannten Personen gleichgestellt werden. 2 Angebote des Departments für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung (1) Das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung der Universität Ulm bietet allen Interessierten des in 1 genannten Personenkreises Veranstaltungen im Rahmen der verfügbaren Kapazität zu aktuellen, politisch, wissenschafts- und gesellschaftsrelevanten Themen kostenfrei an. Dazu zählen insbesondere die - Ringvorlesungen des Humboldt-Studienzentrums und des Zentrums für allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) - der Philosophische Salon - das Humboldt Kolloquium sowie - die Ulmer Denkanstöße.

(2) Über die in Abs. 1 genannten Angebote hinaus bietet das Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung dem in 1 genannten Personenkreis im Rahmen der verfügbaren Kapazität kostenpflichtige Angebote nach 3 an. (3) Keine Gebühren werden für Veranstaltungen erhoben, die Studierende aus dem Katalog der Additiven Schlüsselqualifikationen belegen. 3 Gebühren- und Entgeltpflicht, Höhe der Gebühr und der Entgelte (1) Die Universität Ulm erhebt nach Maßgabe dieser Satzung eine Gebühr a) von Studierenden und sonstigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität für die Abnahme von Sprachtests (DAAD, DFA etc.) durch das Zentrum für Sprachen und Philologie (ZSP) Entgelte b) von sonstigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität sowie Personen, die nicht Mitglieder und Angehörige der, für die Teilnahme an Veranstaltungen des ZSP im Bereich Fremdsprachen/interkulturelle Kompetenz, c) von sonstigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) d) von allen in 1 genannten Personen für die Teilnahme an Veranstaltungen des ZAWiW, insbesondere Jahreszeitenakademien, forschendes Lernen, Science Camp und der Seminare (auch Studium Generale) ausgenommen die Veranstaltungen betreffend die Qualifikation von Ehrenamtlichen für das Science Camp und die Mitarbeit in Projekten. (2) Die Höhe der Gebühren und der Entgelte ergibt sich aus der beiliegenden Anlage 1 und 1a in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Gebühren werden bis zur Kostendeckung erhoben. Die Entgelte erhöhen sich jeweils um den Prozentsatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese für die nach dieser Satzung erbrachten Leistungen anfällt. Die durchführenden Abteilungen prüfen die Höhe in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit und schlagen dem Präsidium ggf. eine Anpassung vor. Beteiligen sich Dritte auf der Grundlage einer Vereinbarung an den Kosten, können sich die zu ermittelnden Kosten entsprechend verringern. (3) Für die Veranstaltungen des ZSP können von den Gebühren Abschläge aus hochschulpolitischem Interesse bzw. unterschiedliche Entgelte aus staatlichem Interesse (u.a. für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt) von den sonstigen Mitgliedern und Angehörigen der Universität sowie von Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der erhoben werden. Für die Veranstaltungen des ZAWiW gilt Satz 1 für die in 1 genannten Personen entsprechend. (4) Die Erhebung der Gebühren und Entgelte erfolgt durch die durchführenden Abteilungen im Department für Philosophie, Sprachen, Geisteswissenschaften und allgemeine Weiterbildung.

(5) Unberührt bleibt die Erhebung von Gebühren aufgrund der Allgemeinen Gebührensatzung der Universität Ulm. 4 Fälligkeit der Gebühren und Entgelte (1) Die Gebühr für die in 3 Abs. 1a) und die Entgelte für die in 3 Abs. 1 b), c) und d) genannten Veranstaltungen werden jeweils mit der Bestätigung der Anmeldung zu diesen Veranstaltungen fällig. (2) Der Nachweis über die Entrichtung der Gebühren und Entgelte ist auf Aufforderung bei der Veranstaltungsleitung zu Beginn der zweiten Lehrveranstaltung zu führen. (3) Werden Gebühren und Entgelte trotz Fälligkeit und Mahnung nicht entrichtet, soll die betreffende Person von der Teilnahme an einer Veranstaltung bis zur Entrichtung der Gebühren und Entgelte ausgeschlossen werden. Der Anspruch auf die Entrichtung der Gebühren und Entgelte wird hierdurch nicht berührt. 5 Gebühren- und Entgelterleichterungen Die Universität Ulm kann die nach dieser Satzung festgesetzten Gebühren und Entgelte auf begründeten Antrag unter den Voraussetzungen des 22 Abs. 2 des Landesgebührengesetzes (LGebG) ganz oder zum Teil erlassen, insbesondere bei nachgewiesener Erkrankung und unter den Voraussetzungen des 21 LGebG ganz oder teilweise stunden oder Ratenzahlung gewähren. Die Entscheidung hierfür trifft der Dezernent Finanzen. 6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen - über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Zentrums für Sprachen und Philologie der Universität Ulm (Geb-ZSP) vom 18.07.2008, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 18 vom 25.07.2008, Seite 143-144 sowie - über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Humboldt-Studienzentrums der Universität Ulm (Geb-HSZ) vom 18.07.2008, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 18 vom 25.07.2008, Seite 145-146 außer Kraft. (2) Die Gebühren und Entgelte werden erstmals für Veranstaltungen erhoben, die ab dem 1. Oktober 2014 angeboten werden. Ulm, den 04.08.2014 gez. Prof. Dr. K.J. Ebeling - Präsident

Anlage 1 Gebühren- und Entgeltfestsetzungen sowie Entgeltrahmen Gebühr Nr. Gebührentatbestand Gebühr in Euro SS WS 1 Abnahme von Sprachtests (DAAD, DFA 20 20 etc.) für Studierende (ZSP) 2 Abnahme von Sprachtests (DAAD, DFA etc.) für sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität (ZSP) 40 40 Entgelte Nr. Entgelttatbestand Entgelt in Euro SS WS einmalig 1 Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich Fremdsprachen/interkulturelle Kompetenz für sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität (ZSP) 70 80 pro Kurs Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) für sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität (ZSP) 35 40 pro Kurs 2 Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich Fremdsprachen/interkulturelle Kompetenz für Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der 3 Jahreszeitenakademien (ZAWiW) a) Studierende, sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität b) Personen, die nicht Mitglieder und Angehörige der 70 80 Pro Kurs 12-78 1 12 89 2 c) Mitglieder des Förderkreises vom ZAWiW 12-78 3 4 Science Camp (ZAWiW) a) Kinder sonstiger Mitglieder und Angehörige der Universität b) Kinder von Personen, die nicht Mitglieder und Angehörige der 5 Forschendes Lernen (ZAWiW) a) Studierende b) sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität 20 20 c) Personen, die nicht Mitglieder und Angehörige der 40 40 d) Mitglieder des Förderkreises ZAWiW 20 20 125 175 4 125 175 5 1 Siehe Anlage 1a 2 Siehe Anlage 1a 3 Siehe Anlage 1a 4 Von den Entgelten nach 4a) können bis zu 50 % Abschläge vorgenommen; werden. 5 Von den Entgelten nach 4b) können Abschläge aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 5 vorgenommen werden

6 Seminare (ZAWiW) a) sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität 50 50 b) Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der 60 60 c) Mitglieder des Förderkreises ZAWiW 50 50 7 Seminare (Studium Generale) a) Studierende und Auszubildende der Uni Ulm 5-25 5-25 6 b) Schüler, Auszubildende anderer Ausbildungsstätten, 6-30 6-30 Studierende anderer Hochschulen c) sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität Ulm 10-50 10-50 d) sonstige Mitglieder und Angehörige anderer 12-60 12-60 Hochschulen e) Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschulen sind 24-120 24-120 Anlage 1a zu 3. und 4. (Festsetzungen innerhalb des Entgeltrahmens) Jahreszeitenakademien des ZAWiW Beitrag für Studierende und sonstige Mitglieder und Angehörige der Universität: Teilnahmeentgelt gesamte Akademiewoche 78,-- Teilnahmeentgelt je einzelnen Vortrag 12,-- Teilnahmeentgelt für alle fünf Vorträge (ohne Arbeitsgruppe) 50,-- Teilnahmeentgelt nur Arbeitsgruppe (ohne Vorträge) 50,-- Teilnahmeentgelt gesamte Akademiewochen incl. Patenschaft 122,50 Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Teilnahmeentgelt gesamte Akademiewoche 89,-- Teilnahmeentgelt je einzelnen Vortrag 12,-- Teilnahmeentgelt für alle fünf Vorträge (ohne Arbeitsgruppe) 50,-- Teilnahmeentgelt nur Arbeitsgruppe (ohne Vorträge) 50,-- Teilnahmeentgelt gesamte Akademiewoche Teilnahmeentgelt gesamte Akademiewochen incl. Patenschaft 133,50 Science Camps Science Camp mit 5 Veranstaltungstagen 175,- Science Camp mit 4 Veranstaltungstagen 150,- Science Camp mit 3 Veranstaltungstagen 125,- 66 Einschließlich Mehrwertsteuer für Schüler, Auszubildende anderer Ausbildungsstätten, Studierende anderer Hochschulen, sonstige Mitglieder und Angehörige anderer Hochschulen, Personen die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschulen sind