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c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

Transkript:

sterreichisches Institut für Bautechnik INSTITUT Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 Mitglied der Benannt nach Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 www.eota.eu 1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι mail@oib.or.at Europäische Technische Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt sterreichisches Institut für Bautechnik (OIB) Handelsname des Bauprodukts Soligno Vollholzelement Produktfamilie, zu der das Bauprodukt gehört Massive plattenförmige Holzbauelemente Mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung als tragende Bauteile in Bauwerken Hersteller Reinverbund GmbH Kieferhainweg 96 39026 Prad am Stilfserjoch Italien Herstellungsbetrieb Reinverbund GmbH Kieferhainweg 96 39026 Prad am Stilfserjoch Italien Diese Europäische Technische Bewertung enthält 22 Seiten, einschließlich 5 Anhängen die fester Bestandteil dieser Bewertung sind. Anhang 6 beinhaltet vertrauliche Informationen und ist kein öffentlicher Bestandteil der Europäischen Technischen Bewertung. Diese Europäische Technische Bewertung wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf der Grundlage von Europäisches Bewertungsdokument EAD 130013-00-0304 Massive plattenförmige Holzbauelemente Mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung als tragende Bauteile in Bauwerken, Ausgabe September 2015

Seite 2 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Anmerkungen Übersetzungen dieser Europäischen Technischen Bewertung in andere Sprachen haben dem Originaldokument zu entsprechen und sind als solche zu kennzeichnen. Diese Europäische Technische Bewertung darf auch bei elektronischer Übermittlung nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des sterreichischen Instituts für Bautechnik darf jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Besondere Teile 1 Technische Beschreibung des Produkts 1.1 Soligno Vollholzelement Diese Europäische Technische Bewertung (ETA) betrifft das mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt Soligno Vollholzelement. Soligno Vollholzelement besteht aus Bohlen, die mehrlagig, parallel aneinander gereiht werden. Innerhalb einer Lage werden die Bohlen mittels Nut- und Kammverbindung aneinandergefügt. Die Verbindung der Lagen untereinander erfolgt mittels rechtwinklig dazu angeordneter, schwalbenschwanzförmiger, Gratleisten. Der Aufbau der Soligno Vollholzelemente wird in Anhang 1 gezeigt. Die Oberflächen sind gehobelt. Soligno Vollholzelement besteht aus mindestens zwei und bis zu sechs Lagen. Zusätzlich können Träger hinzugefügt werden, wobei in Kombination mit Trägern mindestens eine Bauholzlage verbunden werden muss. Soligno Vollholzelement und das für seine Herstellung verwendete Bauholz mit rechteckigem Querschnitt entsprechen den Angaben in den Anhängen 1 und 2. Die in diesen Anhängen nicht angegebenen Werkstoffeigenschaften, Abmessungen und Toleranzen der Soligno Vollholzelemente sind im technischen Dossier1 der Europäischen Technischen Bewertung enthalten. Eine Behandlung mit Holz- und Flammschutzmitteln ist nicht Gegenstand der Europäischen Technischen Bewertung. 1.2 1.2.1 Bestandteile Bohlen Die Eigenschaften der Bohlen sind in, Tabelle 2 angegeben. Die Bohlen werden visuell oder maschinell nach Festigkeit sortiert. Nur technisch getrocknetes Holz darf verwendet werden. Die Kanten sind mit einer Nut- und Kammfräsung mit einer Mindesttiefe von 10 mm versehen, siehe Anhang 1. 1.2.2 Träger Die Eigenschaften der Träger sind in, Tabelle 2 angegeben. Die folgenden Bauteile können verwendet werden: - Vollholz gemäß EN 14081 oder - Brettschichtholz bzw. Balkenschichtholz gemäß EN 14080. In Kombination mit Trägern muss mindestens eine Bauholzlage verbunden werden. 1 Das technische Dossier der Europäischen Technischen Bewertung ist beim sterreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt und wird, nur soweit dies für die Aufgaben der in das Verfahren im Rahmen des für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit eingeschalteten notifizierten Produktzertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle relevant ist, der notifizierten Produktzertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle ausgehändigt.

Seite 3 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 1.2.3 Gratleisten Die Eigenschaften der Gratleisten sind in, Tabelle 2 angegeben, die Geometrie in Anhang 1 und Anhang 6. Die Gratleisten werden gemäß den am sterreichischen Institut für Bautechnik hinterlegten und im technischen Dossier beschriebenen Sortierkriterien nach der Festigkeit sortiert. Nur technisch getrocknetes Holz darf verwendet werden. Die Gratleisten werden mechanisch durch seitliche Abdeckbretter, Verdübelungen mit Esche Vollholzdübeln oder Verschraubung mit selbstbohrenden Gewindeschrauben gegen seitliche Verschiebung gesichert. 1.3 Holz Die Holzart für die Bohlen ist europäische Fichte (Picea abies), Pinie (Pinus sylvestris, Pinus cembra) oder Lärche (larix decidua) und für die Schwalbenschwanzverbindungen europäische Fichte (Picea abies) oder Esche (Fraxinus excelsior). 2 Spezifizierung des/der Verwendungszwecks/Verwendungszwecke gemäß dem anwendbaren Europäischen Bewertungsdokument 2.1 Verwendungszweck Soligno Vollholzelement ist als tragendes oder nichttragendes Bauelement in Gebäuden und Holzkonstruktionen für Wände, Decken und Dächer vorgesehen. Soligno Vollholzelement darf nur statischen und quasistatischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Soligno Vollholzelement ist zur Verwendung in den Nutzungsklassen 1 und 2 gemäß EN 1995-1-12 vorgesehen. Bauteile, die direkt dem Wetter ausgesetzt sind, haben im Bauwerk einen wirksamen Schutz der massiven plattenförmigen Holzbauelemente aufzuweisen. Innerhalb einer Dachkonstruktion, trägt das Soligno Vollholzelement nicht zur Wasserdichtheit bei und hat mit einer geeigneten Abdichtung und Dachdeckung versehen zu werden. Abdichtung sowie Dacheindeckung sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Technischen Bewertung. 2.2 Allgemeine Grundlagen Soligno Vollholzelement wird nach den Vorgaben der Europäischen Technischen Bewertung in dem Verfahren hergestellt, das bei der Begehung des Herstellwerks durch das sterreichische Institut für Bautechnik festgestellt und im technischen Dossier beschrieben ist. Der Hersteller hat sicherzustellen, dass die Angaben gemäß den Abschnitten 1, 2 und 3 sowie den Anhängen der Europäischen Technischen Bewertung jenen Personen bekannt gemacht werden, die mit Planung und Ausführung der Bauwerke betraut sind. Lagen aus gehobeltem Bauholz mit rechteckigem Querschnitt werden zu der erforderlichen Dicke der Soligno Vollholzelemente verbunden. Keilzinkenverbindungen oder Stumpfstöße sind nicht auszuführen. Bemessung Die Europäische Technische Bewertung erstreckt sich nur auf die Herstellung und Verwendung der Soligno Vollholzelemente. Der Standsicherheitsnachweis der Bauwerke einschließlich der Krafteinleitung in das Produkt ist nicht Gegenstand der Europäischen Technischen Bewertung. Die folgenden Bedingungen sind zu beachten: Die Bemessung der Soligno Vollholzelemente erfolgt unter der Verantwortung eines mit massiven plattenförmigen Holzbauelementen vertrauten Ingenieurs. Die Konstruktion des Bauwerks berücksichtigt den konstruktiven Holzschutz der Soligno Vollholzelemente. 2 Bezugsdokumente sind in Anhang 5 angegeben.

Seite 4 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Die Soligno Vollholzelemente sind richtig eingebaut. Die Bemessung der Soligno Vollholzelemente darf gemäß EN 1995-1-1 und EN 1995-1-2 unter Berücksichtigung der Anhänge 2 und 3 der Europäischen Technischen Bewertung erfolgen. Die am Ort der Verwendung gültigen Normen und Vorschriften sind zu beachten. Verpackung, Transport und Lagerung Die Anleitungen des Herstellers zu Verpackung, Transport und Lagerung sind zu beachten. Die folgenden Aspekte sind zu beachten: Schutz gegen ungünstige Umwelteinflüsse Schutz gegen äußere Beschädigungen die eine exakte Montage der Soligno Vollholzelemente beeinflussen Zwischenlagerung auf der Baustelle. Einbau Der Hersteller hat Einbauanweisungen zu erstellen, in welchen die produktspezifischen Eigenschaften und die wichtigsten Maßnahmen, die für den Einbau zu beachten sind, beschrieben werden. Die Einbauanweisungen haben auf jeder Baustelle aufzuliegen und sind am sterreichischen Institut für Bautechnik zu hinterlegen. Der Einbau der Soligno Vollholzelemente hat durch entsprechend geschultes Personal zu erfolgen, das unter der Aufsicht des auf der Baustelle für technische Belange Zuständigen steht. Für jedes Tragwerk ist ein Montageplan zu erstellen, der die Reihenfolge in der die Bauteile eingebaut werden und deren Bezeichnung enthält. Der Montageplan hat auf der Baustelle aufzuliegen. Folgende Punkte sind zum Beispiel zu berücksichtigen: Festlegung und Nachweisführung der Größe, Abstände und Mindestlänge der Auflager sowie Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit Befestigung von Bauteilen und mögliche Einschränkungen für die Anwendung von Verbindungsmitteln für dieses Produkt Temporäre Sicherungen für auftretende Lasten während der Errichtung. Beschädigte Produkte dürfen nicht eingebaut werden. Die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind einzuhalten. Verwendung, Wartung und Instandsetzung Die Bewertung des Produktes beruht auf der Annahme, dass eine Wartung während der vorgesehenen Nutzungsdauer nicht erforderlich ist. Sollten Instandsetzungen erforderlich sein, so ist in jedem Einzelfall eine Beurteilung durchzuführen. 2.3 Vorgesehene Nutzungsdauer Die Anforderungen in dieser Europäischen Technischen Bewertung beruhen auf der Annahme einer vorgesehenen Nutzungsdauer der Soligno Vollholzelemente von 50 Jahren im eingebauten Zustand, vorausgesetzt, dass die in Abschnitt 2.2 festgelegten Bedingungen für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung erfüllt sind. Diese Annahme beruht auf dem derzeitigen Stand der Technik und den verfügbaren Kenntnissen und Erfahrungen3. Die Angaben zur Nutzungsdauer des Produktes können nicht als eine durch den Hersteller bzw. seines bevollmächtigten Vertreters oder durch die EOTA oder durch die Technische 3 Die tatsächliche Nutzungsdauer des in ein bestimmtes Bauwerk eingebauten Produkts hängt von den Umweltbedingungen ab denen dieses Bauwerk ausgesetzt ist und die jeweiligen Bedingungen bei Bemessung, Ausführung, Verwendung und Wartung dieses Bauwerks können außerhalb des Rahmens dieser ETA liegen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesen Fällen die tatsächliche Nutzungsdauer des Produkts kürzer als die vorgesehene Nutzungsdauer sein kann.

Seite 5 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Bewertungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl der richtigen Produkte angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. 3 Leistung des Produkts und Angabe der Methoden ihrer Bewertung 3.1 Wesentliche Merkmale des Produkts Tabelle 1: Wesentliche Merkmale der Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt ohne Keilzinkenverbindungen sowie Methoden ihrer Bewertung Nr. Wesentliches Merkmal Leistung des Bauprodukts Grundanforderung 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 1) 1 Biegung 2) 2 Zug und Druck 2) 3) 3 Schubtragfähigkeit der Schwalbenschwanzverbindung 4 Torsion 5 Wandscheiben-Schubfestigkeit 6 Knicken 7 Lochleibungsfestigkeit 8 Kriechen und Lasteinwirkungsdauer 9 Maßbeständigkeit 10 Dauerhaftigkeit Grundanforderung 2: Brandschutz 11 Brandverhalten 12 Feuerwiderstand Grundanforderung 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 13 Gehalt Emission und/oder Freisetzung gefährlicher Substanzen 14 Wasserdampfdurchlässigkeit Wasserdampfdiffusionswiderstand 3.1.1 und Grundanforderung 4: Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 15 Wie GA 1 Grundanforderung 5: Schallschutz 16 Luftschalldämmung 17 Trittschalldämmung 18 Schallabsorption

Seite 6 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Grundanforderung 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz 19 Wärmeleitfähigkeit 20 Luftdurchlässigkeit 21 Thermische Trägheit Diese Merkmale beziehen sich ebenso auf Grundanforderung 4. Plattenbeanspruchung Scheibenbeanspruchung 1) 2) 3) 3.1.1 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Die Freisetzung gefährlicher Substanzen ist gemäß EAD 130013-00-0304 Massive plattenförmige Holzbauelemente Mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung als tragende Bauteile in Bauwerken, Ausgabe September 2015, bestimmt. Soligno Vollholzelement weist keine gefährlichen Substanzen auf. Der Hersteller hat hierzu eine entsprechende Erklärung abgegeben. ANMERKUNG: 3.2 Ergänzend zu den spezifischen Abschnitten der Europäischen Technischen Bewertung über gefährliche Substanzen kann es andere Anforderungen geben, die für das Produkt anwendbar sind, wenn es unter deren Anwendungsbereich fällt (z. B. übernommenes europäisches und nationales Recht und gesetzliche und behördliche Vorschriften). Um den Vorschreibungen der Bauproduktenverordnung zu genügen, müssen auch diese Anforderungen eingehalten werden, wenn und wo sie bestehen Bewertungsverfahren 3.2.1 Allgemeines Die Bewertung der Soligno Vollholzelemente für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, an den Brandschutz, an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, an die Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, an den Schallschutz und an Energieeinsparung und Wärmeschutz im Sinne der wesentlichen Anforderungen 1 bis 6 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erfolgte in Übereinstimmung mit dem Europäischen Bewertungsdokument EAD 130013-00-0304 Massive plattenförmige Holzbauelemente Mit Schwalbenschwanzverbindungen gefügte Elemente aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung als tragende Bauteile in Bauwerken. 3.2.2 Identifizierung Die Europäische Technische Bewertung für Soligno Vollholzelemente ist auf der Grundlage abgestimmter Unterlagen erteilt worden, die beim sterreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt sind und das Produkt, das bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen bei den Werkstoffen, bei der Zusammensetzung oder bei den Merkmalen oder beim Herstellverfahren, die dazu führen könnten, dass diese hinterlegten Unterlagen nicht mehr zutreffen, sollten dem sterreichischen Institut für Bautechnik umgehend vor Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben werden. Das sterreichische Institut für Bautechnik entscheidet, ob diese Änderungen die Europäische Technische Bewertung betreffen, und falls, ob weitere Beurteilungen oder Änderungen der Europäischen Technischen Bewertung als notwendig erachtet werden. 4 4.1 Angewandtes System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, mit Angabe der Rechtsgrundlage System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Elementen aus Bauholz mit rechteckigem Querschnitt ohne Keilzinkenverbindungen Gemäß Entscheidung der Kommission 97/176/EG ist das auf das Soligno Vollholzelement anzuwendende System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit System 2+.

Seite 7 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Wie in der delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 der Kommission vom 18. Februar 2014, im Anhang V, 1.3, unter System 2+ beschrieben, erstellt der Hersteller die Leistungserklärung und bestimmt den Produkttyp auf der Grundlage von (a) Der Hersteller führt folgende Schritte durch: (i) Bewertung der Leistung des Bauprodukts anhand einer Prüfung (einschließlich Probenahme), einer Berechnung, von Werttabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung; (ii) Werkseigene Produktionskontrolle; (iii) zusätzliche Prüfung von im Herstellungsbetrieb entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan4. (b) Die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle entscheidet über die Ausstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme der Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts auf der Grundlage folgender von der Stelle vorgenommener Bewertungen und Überprüfungen: (i) Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen Produktionskontrolle; (ii) kontinuierliche Überwachung, Produktionskontrolle. 4.2 Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Bauprodukte, für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde Hersteller die im Rahmen des Systems 2+ Aufgaben wahrnehmen, betrachten die für das betroffene Bauprodukt ausgestellte Europäische Technische Bewertung als Bewertung der Leistung dieses Produkts. Hersteller nehmen daher die unter Abschnitt 4.1 (a)(i) aufgeführten Aufgaben nicht wahr. 5 Für die Durchführung des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit erforderliche technische Einzelheiten gemäß anwendbarem Europäischem Bewertungsdokument 5.1 5.1.1 Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat im Herstellwerk ein System der werkseigenen Produktionskontrolle eingerichtet und erhält es laufend aufrecht. Alle durch den Hersteller vorgesehenen Daten, Anforderungen und Vorschriften werden systematisch in Form schriftlicher Betriebsund Verfahrensanweisungen festgehalten. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle stellt sicher, dass das Produkt mit der Europäischen Technischen Bewertung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur Werkstoffe verwenden, die mit den entsprechenden, im festgelegten Prüfplan angegebenen Prüfbescheinigungen geliefert werden. Der Hersteller hat die Werkstoffe vor ihrer Annahme zu kontrollieren und zu prüfen. Die Überprüfung der Werkstoffe hat durch Bestimmung der Abmessungen und Ermittlung der Werkstoffeigenschaften die durch den Hersteller der Werkstoffe vorgelegten Prüfbescheinigungen (Vergleich mit Nennwerten) einzuschließen. Die Häufigkeiten der Kontrollen und Prüfungen, die während der Herstellung und an den fertig gestellten Produkten durchgeführt werden, sind unter Berücksichtigung des Herstellverfahrens des Binderwinkels festgelegt und im festgelegten Prüfplan angegeben. 4 Der festgelegte Prüfplan ist beim sterreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt und wird nur der in das Verfahren im Rahmen der für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit eingeschalteten notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle ausgehändigt. Der festgelegte Prüfplan wird auch als Überwachungsplan bezeichnet.

Seite 8 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-15/0729 vom 22.10.2015 Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle werden aufgezeichnet und ausgewertet. Die Aufzeichnungen enthalten mindestens: die Bezeichnung des Produkts, der Werkstoffe und Bestandteile Art der Kontrolle und Prüfung das Datum der Herstellung des Produkts und das Datum der Prüfung des Produkts, der Werkstoffe oder der Bestandteile Ergebnisse der Kontrolle und Prüfung und, soweit zutreffend, den Vergleich mit Anforderungen Name und Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen Die Aufzeichnungen sind für mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Bauprodukts aufzubewahren und sind der mit der laufenden Überwachung befassten notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle vorzulegen. Sie sind dem sterreichischen Institut für Bautechnik auf Verlangen vorzulegen. 5.1.2 Leistungserklärung Der Hersteller ist für die Ausarbeitung der Leistungserklärung zuständig. Sind alle Voraussetzungen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit einschließlich Zertifizierung erfüllt, hat der Hersteller eine Leistungserklärung auszustellen. 5.2 5.2.1 Aufgaben für die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und der werkseigenen Produktionskontrolle Die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle hat sich gemäß dem festgelegten Prüfplan zu vergewissern, dass das Herstellwerk, insbesondere Personal und Einrichtung und die werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind, eine kontinuierliche und fachgerechte Herstellung der Soligno Vollholzelemente nach den in den Besonderen Teilen sowie in den Anhängen der Europäischen Technischen Bewertung angegebenen Vorgaben sicherzustellen. 5.2.2 Kontinuierliche Überwachung, Produktionskontrolle Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle hat mindestens einmal jährlich eine routinemäßige Überwachung im Herstellwerk durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle und das festgelegte Herstellungsverfahren unter Berücksichtigung des festgelegten Prüfplans aufrechterhalten werden. Auf Verlangen sind die Ergebnisse der laufenden Überwachung dem sterreichischen Institut für Bautechnik durch die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle vorzulegen. Wenn die Bestimmungen der Europäischen Technischen Bewertung und des festgelegten Prüfplans nicht mehr erfüllt sind, ist die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle zu entziehen. Ausgestellt in Wien am 22.10.2015 vom sterreichischen Institut für Bautechnik Das Originaldokument ist unterzeichnet von: Dipl. Ing. Dr. Rainer Mikulits Geschäftsführer