Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege. Ein Leitfaden für Tagespflegepersonen Tagesmütter und Tagesväter

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Transkript:

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Ein Leitfaden für Tagespflegepersonen Tagesmütter und Tagesväter

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Ein Leitfaden für Tagespflegepersonen

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Inhaltsverzeichnis Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?.... 4 Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege...................5 Wann sind die Kinder versichert?.... 5 Kostenlos und unbürokratisch die gesetzliche Unfallversicherung.... 6 Haften Tagespflegepersonen bei Unfällen?.... 6 Die Leistungen der Unfallkasse Berlin nach einem Unfall.... 7 Was nach einem Unfall zu tun ist....................................... 8 Ein Muss: das Verbandheft.... 9 Unfallanzeige der Unfall erfordert ärztliche Behandlung.... 10 Auch Tagespflegepersonen sind bei Unfällen versichert....11 Wer hilft im Notfall weiter? Wichtige Telefonnummern... 13 Weitere Informationen.... 14 Liebe Tagespflegerinnen, liebe Tagespfleger, Kinderbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Die in Tagespflege betreuten Kinder stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und sind damit den Kindern in Tageseinrichtungen rechtlich gleichgestellt. Um die Arbeit der Tagespflegepersonen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Die Unfallkasse Berlin ist die zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträgerin in der Hauptstadt für die Kinder, wenn die Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne der 23, 43 SGB VIII erfolgt. Wir übernehmen Aufklärung und Vorsorge und wenn ein Unfall passiert die Rehabilitation und Entschädigung. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine unfallfreie Zeit. Ihre Unfallkasse Berlin Was wir tun, um Unfälle zu verhindern.... 16 Impressum: Herausgeber: Unfallkasse Berlin, Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin Telefon 030 7624-0 unfallkasse@unfallkasse-berlin.de Gestaltung: Gathmann Michaelis und Freunde, Essen Druck: Margreff Druck GmbH, Essen Fotos: Unfallkasse NRW Ausgabe Februar 2014, 1.500 Exemplare Bestellnummer: UKB SI 21 Wir danken der Unfallkasse NRW, diese Broschüre angepasst für Berlin übernehmen zu dürfen. 3

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine lange Tradition. Neben der Renten- und Krankenversicherung gehört sie zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im gewerblichen Bereich werden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufsgenossenschaften bezeichnet. Im öffentlichen Bereich spricht man von Unfallkassen. Sie sind regional organisiert. Neben den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind hier auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige, häusliche Pflegepersonen und Haushaltshilfen gesetzlich unfallversichert. Die Grundpfeiler der gesetzlichen Unfallversicherung sind: das Verhüten von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; das Erbringen von Leistungen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit; der ganzheitliche Ansatz: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand; die Finanzierung der Beiträge allein durch die Unternehmen (z. B. die Bezirke, das Land Berlin, die Landesbetriebe oder private Arbeitgeber bei Haushaltshilfen); die Ablösung der Unternehmerhaftung durch verschuldensunabhängige, öffentlich-rechtliche Versicherungsansprüche. Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in der Hauptstadt. Unfallversicherungsschutz besteht für die von Ihnen betreuten Kinder. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst eine Tagespflegeperson im Sinne 23, 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sind. Dies ist immer der Fall, wenn die Tagespflegeperson eine Tagespflegeerlaubnis gemäß 43 SGB VIII innehat. Dies wiederum stellt das für Sie zuständige Jugendamt fest. Ob das Tagespflegeverhältnis privat oder über das Jugendamt zustande gekommen ist und ob dieses finanziell durch das Jugendamt gefördert wird, ist nicht entscheidend. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe nach 24 SGB VIII (z. B. Vermittlung im Sinne von 23 SGB VIII) ist nicht erforderlich. Nicht gesetzlich unfallversichert sind Kinder in Frühförderstellen und Förderstellen sowie in Kinder- und Wohnpflegeheimen. Außerdem stehen die eigenen mitbetreuten Kinder der Tagespflegeperson nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch wenn die Oma oder die Nachbarin kurzfristig die Betreuung übernehmen, sind die Kinder nicht gesetzlich unfallversichert. Versichert sind die Kinder: während des Aufenthalts bei der Tagespflegeperson, z. B. beim Spielen, Essen und Trinken und auch beim Mittagsschlaf; 4 5

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege Die Leistungen der Unfallkasse Berlin nach einem Unfall Die Leistungen der Unfallkasse Berlin nach einem Unfall Die Unfallkasse Berlin sorgt dafür, dass die von Ihnen betreuten Kinder eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung erhalten. Die Leistungen sind zeitlich nicht begrenzt und umfassen insbesondere die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie die Behandlung im Krankenhaus. Aber auch notwendige Transport- und Fahrtkosten, die Versorgung mit Medikamenten und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege gehören dazu. Ausnahmsweise können auch Sachschäden, die an am Körper getragenen Hilfsmitteln (z. B. Brillen oder Hörgeräte) eintreten, ersetzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Ärzte bei diesen Unfällen direkt mit der Unfallkasse Berlin abrechnen. Weder eine private noch eine gesetzliche Krankenkasse muss hier eingeschaltet werden. bei Ausflügen, auf dem Spielplatz oder z. B. im Kindertheater; auf dem Weg zur Tagespflegeperson und auf dem Heimweg, unabhängig vom Verkehrsmittel und davon, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat; wenn die Tagespflegeperson die Kinder in deren Elternhaus betreut, sobald sie dort die Betreuung übernimmt. Kostenlos und unbürokratisch die gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder ist für Eltern und Tagespflegepersonen kostenlos. Die Aufwendungen übernimmt die Unfallkasse Berlin. Die Kinder sind von Anfang an automatisch versichert und müssen nicht extra angemeldet werden. Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist nur, dass der Unfall während der Betreuung oder auf dem Weg dorthin bzw. auf dem Heimweg passiert ist. Besondere schulische und berufliche Hilfen In besonders schweren Fällen werden auch geeignete Maßnahmen durchgeführt, um dem verletzten Kind eine seinen Fähigkeiten angemessene schulische und später berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Rente Bei bleibenden Körper- oder Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlt die Unfallkasse für das verletzte Kind eine Rente. Haften Tagespflegepersonen bei Unfällen? Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Haftungsansprüche des Geschädigten (gegen den potenziellen Schädiger) auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übergehen. Tagespflegepersonen haften daher bei Unfällen der betreuten Kinder nur dann, wenn sie ihnen vorsätzlich Schaden zufügen. Handeln sie grob fahrlässig, indem sie z. B. ihre Aufsichtspflicht leichtfertig vernachlässigen, kann sie die Unfallkasse Berlin in Regress nehmen. 6 7

Was nach einem Unfall zu tun ist Ein Muss: das Verbandheft Was nach einem Unfall zu tun ist Ein Muss: das Verbandheft Sollte es trotz Ihrer umsichtigen Betreuung zu einem Unfall kommen, werden Sie sicher sofort Erste Hilfe leisten und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlassen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Betreuung weiterer Kinder in Ihrer Obhut sichergestellt bleibt. Ratsam ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Betreuung durch andere Tagespflegepersonen, Nachbarn etc.), um nicht erst im Notfall eine Ersatzbetreuung organisieren zu müssen. Leichte Unfälle von Kindern werden im Verbandheft eingetragen Bitte dokumentieren Sie sorgfältig alle kleineren Verletzungen und leichteren Unfälle. Benutzen Sie hierfür ein Verbandheft zu bestellen bei der Unfallkasse Berlin. Zu dokumentieren sind alle Verletzungen, die keine ärztliche Behandlung erfordern und während der Betreuungszeit, gemeinsamer Aktivitäten mit Ihnen oder auf dem Weg passiert sind. Dazu gehören auch Schürfwunden oder zunächst harmlose Beulen. Falls später doch noch ein Arzt aufgesucht werden muss, ist der Unfall für die gesetzliche Unfallversicherung klar dokumentiert. Sie müssen das Verbandheft mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren, falls es Rückfragen zu den Unfällen gibt oder Spätfolgen eintreten. Denn so kann die Unfallkasse Berlin problemlos die spätere Behandlung übernehmen. Informieren Sie bitte auch die Eltern über Vorfälle und den Eintrag in das Verbandheft. Achten Sie darauf, dass Sie immer genug Erste-Hilfe-Material (z. B. einen Verbandskasten nach DIN 13157) im Haus haben. Tragen Sie die Telefonnummern von geeigneten Ärzten aus der Umgebung, der Giftnotrufzentrale und dem Rettungsdienst auf den dafür vorgesehenen Seiten in dieser Broschüre ein und legen Sie diese griffbereit in die Nähe des Telefons, damit Sie im Ernstfall schnell Hilfe holen können. Erfragen Sie von den Eltern eventuelle Allergien oder sonstige medizinische Besonderheiten der Kinder und notieren Sie diese, damit Sie die behandelnden Ärzte darüber informieren können. 8 9

Bitte auswählen und mit der Eingabetaste bestätigen Unfallanzeige der Unfall erfordert ärztliche Behandlung Auch Tagespflegepersonen sind bei Unfällen versichert Unfallanzeige der Unfall erfordert ärztliche Behandlung Auch Tagespflegepersonen sind bei Unfällen versichert Ist eine ärztliche Behandlung nötig, müssen Sie den Unfall der Unfallkasse Berlin melden. Vordrucke für Unfallanzeigen erhalten Sie bei Bedarf dort oder als Download unter (Webcode ukb130). Eine digitale Übermittlung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Füllen Sie die Unfallanzeige sorgfältig und detailliert aus. Genaue Informationen zum Unfallhergang sind wichtig für die Maßnahmen der Unfallkasse Berlin. Das Gleiche gilt für einen Wegeunfall. Und so geht s: Schildern Sie den Unfallhergang ausführlich. Fragen Sie bei Zahnunfällen nach dem behandelnden Zahnarzt und tragen Sie dies in die Unfallanzeige ein. Fügen Sie eine Kopie des Eignungsnachweises (z. B. Tagespflegeerlaubnis) des für Sie zuständigen Jugendamtes bei. Schicken Sie die unterzeichnete Unfallanzeige an: Unfallkasse Berlin Culemeyerstraße 2 12277 Berlin Tel. 030 7624-0 Fax 030 7624-1109 E-Mail: leistungen@unfallkasse-berlin.de Dieses Formular kann mit dem Adobe Reader als leeres Formular gespeichert (Symbol "Diskette" in der Werkzeugleiste), ausgefüllt und gedruckt werden. Klicken Sie dafür in die Felder. Achtung: Mit dem Adobe Reader ist es nicht möglich Ihre Eingaben zu speichern. Erläuterungen Hilfe Drucken Alle Eingaben löschen UNFALLANZEIGE 1 Name und Anschrift der Einrichtung (Tageseinrichtung, für Kinder in Tageseinrichtungen, Schule, Hochschule) Schüler, Studierende 2 Träger der Einrichtung 4 Empfänger 3 Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers 5 Name, Vorname des Versicherten 6 Geburtsdatum Tag Monat Jahr 7 Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 8 Geschlecht 9 Staatsangehörigkeit 10 Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter männlich weiblich Bitte auswählen 11 Tödlicher Unfall? 12 Unfallzeitpunkt 13 Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ) ja nein Tag Monat Jahr Stunde Minute 14 Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (insbesondere Art der Veranstaltung, bei Sportunfällen auch Sportart) Die Angaben beruhen auf der Schilderung des Versicherten anderer Personen 15 Verletzte Körperteile 16 Art der Verletzung 17 Hat der Versicherte den Besuch der Tag Monat Stunde Einrichtung unterbrochen? nein sofort später am 18 Hat der Versicherte den Besuch der Tag Monat Jahr Einrichtung wieder aufgenommen? nein ja, am 19 Wer hat von dem Unfall zuerst Kenntnis genommen? (Name, Anschrift von Zeugen) War diese Person Augenzeuge? 20 Name und Anschrift des erstbehandelnden Arztes/Krankenhauses 21 Beginn und Ende des Besuchs der Einrichtung Stunde Minute Stunde Minute Beginn Ende 22 Datum Leiter (Beauftragter) der Einrichtung Telefon-Nr. für Rückfragen (Ansprechpartner) ja nein Auch Sie als Tagespflegeperson (im Sinne des SGB VIII) sind bei der Betreuung, bei gemeinsamen Aktivitäten und auf dem Hin- und Rückweg zur Betreuungsstätte gesetzlich unfallversichert vorausgesetzt, Sie sind beim Jugendamt als Tagespflegeperson gemeldet. Die folgende Tabelle informiert über die verschiedenen Wege des Versicherungsschutzes: Sie sind tätig als 1. selbstständig tätige Tagespflegeperson, die durch das Jugendamt gefördert wird ( 23, 43 SGB VIII). Als selbstständige Tagespflegeperson können Sie regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien betreuen. 2. angestellte Tagespflegeperson, wenn Sie in der Hauptstadt bei den Eltern in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein oder mehrere Kinder betreuen. Die Betreuung kann auch in Ihrer Wohnung stattfinden. Im Falle eines Unfalles ist die Unfallkasse Berlin die richtige Ansprechpartnerin unabhängig davon, ob Sie über oder unter 450 Euro brutto verdienen. Dann sind Sie gesetzlich unfallversichert bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de Hierfür müssen Sie sich selbst zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Unfallkasse Berlin Hier meldet Sie der Haushaltsvorstand der Familie der Kinder an. Bei schweren Unfällen sollten Sie die Unfallkasse Berlin umgehend informieren. 10 11

Auch Tagespflegepersonen sind bei Unfällen versichert Weitere Informationen und nützliche Broschüren, die Sie bei der Unfallkasse Berlin erhalten können Wer hilft im Notfall weiter? Zuständige Stellen für die Anmeldung zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung Wenn Sie im elterlichen Haushalt beschäftigt sind und als Angestellte auf Dauer ein oder mehrere Kinder dieser Familie betreuen, sind die Eltern als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden und die Beiträge zu entrichten. Die Unfallkasse Berlin ist der zuständige Unfallversicherungsträger für Tagespflegepersonen, die in einem Haushalt in Berlin als Angestellte beschäftigt sind. Die Anmeldung erfolgt abhängig von der Verdienstgrenze (Minijob) entweder direkt bei der Unfallkasse Berlin oder automatisch mit der Anmeldung eines Minijobs bei der Minijob-Zentrale. a) Bei einem Verdienst über 450 Euro brutto monatlich b) Bei einem Verdienst bis 450 Euro brutto monatlich (Minijob) Anmeldung bei der Unfallkasse Berlin Tel. 030 7624-0: Bereich private Haushalte Anmeldung bei der Minijob- Zentrale www.minijob-zentrale.de Tel. 0355 2902-70799 Bitte notieren Sie hier die wichtigsten Telefonnummern: Feuerwehr: 112 Giftnotruf-Zentrale Berlin der Charité Berlin (Tag und Nacht): 030 19240 Kinderarzt: Notfallambulanz Krankenhaus: Zuständiges Jugendamt: Sonstige wichtige Nummern: 12 13

Wer hilft im Notfall weiter? Was wir tun, um Unfälle zu verhindern Weitere Informationen und nützliche Broschüren, die Sie bei der Unfallkasse Berlin erhalten können Unfallkasse Berlin Unsere Leistungen: Die Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln Die Unfallkasse Berlin sorgt durch besondere Maßnahmen und Einrichtungen für eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung. Sie wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt und umfasst insbesondere die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie die Behandlung im Krankenhaus. Aber auch notwendige Transport- und Fahrtkosten, die Versorgung mit Medikamenten und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege ergänzen unsere Leistungen. Besondere schulische und berufliche Hilfen Nach schweren Unfällen werden auch pädagogische Maßnahmen gewährt (z. B. wenn nötig, Unterricht am Krankenbett), um dem verletzten Kind eine seinen Fähigkeiten angemessene schulische und spätere berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Culemeyerstraße 2 12277 Berlin Telefon 030 76 24-0 Telefax 030 76 24-1109 unfallkasse@unfallkasse-berlin.de Herausgeber: Unfallkasse Berlin Umsetzung: Gathmann Michaelis und Freunde, Essen Stand: Januar 2014 Fotos: photocase.de/blowball (Titel)/adina80xx (2)/speednik (3)/vandalay (4)/pixel-kraft (5) Rente Sofern das Kind aufgrund des Unfalls bleibende Gesundheitsschäden hat, prüfen wir auch, ob eine Rentenzahlung möglich ist. Best.Nr. UKB SI 16 Versicherungsschutz für Kinder bei Tagespflegepersonen (Tagesmüttern und -vätern) Titel Verbandheft zum Einsatz bei Tagespflegepersonen Bestellnummer UKB SI 17 Versicherungsschutz für Kinder bei Tagesmüttern UKB SI 16 Kindertagespflege damit es allen gut geht, BGI/GUV-I 8641 Ratgeber für Tagespflegepersonen Notrufnummern GUV-SI 8020 Giftpflanzen beschauen, nicht klauen GUV SI 8018 Spiele von gestern Spiele für draußen UKB SI 14 DSH Spiele von gestern Spiele für drinnen UKB SI 15 DSH Ein Schnitt, der Leben rettet sichere Kleidung UKB SI 04 Diese Broschüren können kostenlos schriftlich bestellt werden: E-Mail unfallkasse@unfallkasse-berlin.de Fax 030 7624-1109 Upsi: Prävention macht Kindern Spaß! Die Unfallkasse und die Aktion DAS SICHERE HAUS haben Präventionsmedien für Kinder entwickelt. Tagespflegepersonen aus Berlin können diese Bilderbücher kostenlos auf der Internetseite /upsi bestellen. Weitere für Sie interessante Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten: www.kindersicherheit.de www.das-sichere-haus.de 14 15

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Was wir tun, um Unfälle zu verhindern Unfälle gar nicht erst passieren zu lassen, ist das oberste Ziel der Unfallkasse Berlin. Dazu erstellt sie umfangreiches Informationsmaterial, erforscht Unfallgefahren und macht in Aktionen auf Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufmerksam. Die Broschüren und viele aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne. Unfallkasse Berlin Culemeyerstraße 2 12277 Berlin Tel. 030 7624-0 Fax 030 7624-1109 E-Mail: unfallkasse@unfallkasse-berlin.de 16

Unfallkasse Berlin Culemeyerstraße 2 12277 Berlin Telefon 030 7624-0 Telefax 030 7624-1109 unfallkasse@unfallkasse-berlin.de Best. Nr. UKB SI 21