Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung 5.1 Betriebswirtschaft
Jagd-/Wildschaden in der Landwirtschaft Flurschäden im engeren Sinn zb Ertragsentgänge Qualitätsverluste Bewirtschaftungserschwernisse zb erschwerte Silomaisernte Rekultivierungsmaßnahmen zb Neuanlage von Dauergrünland Folgeertragsentgänge zb nach Neuanlage von Dauergrünland nach Neuauspflanzung von Obst- oder Weingärten Sonstige Vermögensschäden zb Verlust an Prämien, Leistungsabgeltungen 2
106 Schadensermittlung NÖ JG 1. Ermittlung von Jagd- und Wildschäden ortsüblicher Marktpreis der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse 2. Schäden an noch nicht erntereifen Erzeugnissen Ersatz erntereifer Produkte Aufwand der bis zur Ernte erwachsen wäre, in Abzug bringen mögliche Schadensminderung durch Wiederanbau anderer Kulturarten berücksichtigen 3. Wildschaden an erntereifen oder schon geernteten, aber noch nicht eingebrachten Produkten Beurteilung des Ernte- und Schadenszeitpunktes ordentliche Wirtschaftsführung eingehalten bzw. übliche Schutzmaßnahmen gesetzt 3
Schadenserhebung und Bewertung Befund Feststellungen Berechnung und Bewertung 4
Schema Wildschadensbewertung 6.000 x 0,3 ha x 40 % = 720 kg x 0,20 /kg = 144 Ist % = = zu erwartende Ertragsmenge des Bestands in kg/ha ohne Schaden Teilfläche/n in ha Schädigungsgrad Ertragseinbuße in kg Preis in /kg Wildschaden 5
Schwarzwildschaden bei Mais 6
Schaden am Silomais Beispiel: 0,40 ha Totalschaden, Ertrag: 580 dt/ ha, entspricht ca. 80 dt Trockenmais (erreichbare Druschfeuchte 30 % unterstellt) Verkaufspreis für Körnermais (trocken): 15 / dt Zukaufskosten für Silomais gemäß Tabelle Silomaisverkauf am Stamm 959 x 0,40 ha = 383,60 zusätzliche Aufwendungen (Räumungskosten etc.) 60,00 443,60, gerundet 444 zzgl. umsatzsteuerlicher Schaden/USt keine Wiederbeschaffung möglich Bewertung durch Substitute 7
Schwarzwildschaden auf Grünland 8
Kontrollzaun auf Grünland 9
Schaden auf Grünland a) zusammenhängende, größere Schadflächen maschineller Umbruch und Neuanlage möglich/ notwendig 0,50 ha Schadfläche, Ertragsniveau 60 dt Heu/ ha und Jahr ortsüblicher Marktpreis: 16 / dt Ertrags- und Qualitätseinbußen: 1. Jahr: 50 %, 2. Jahr: 20 % = 70 % Rekultivierungskosten 0,5 ha x 350 / ha = 175 Ertragsentgang: 60 dt x 0,5 ha x 16 /dt x 70 % = 336 511 zzgl. umsatzsteuerlicher Schaden/USt (Folgeertragsentgang auch abhängig vom Zeitpunkt der Rekultivierung!) b) kleine bzw. verstreut liegende Schadflächen Ertragsentgang, Materialkosten, Arbeitszeit 10
Befund, Niederschrift Schlichter hat schriftlichen Befund zu erstatten genaue Beschreibung des Schadens/Schadbildes Vergleichsversuch ist vorzunehmen, dieser umfasst Schadensbewertung Verfahrenskosten Vergleichsversuch ist schriftlich darzustellen falls erfolgreich, schriftliche Beurkundung (mit Verfahrenskostenaufteilung) falls erfolglos, Darstellung der Gründe und Darstellung der geldwerten Schadensforderung und Schadensanerkennung 11
Befund des Schlichters wesentliche Parameter Zeitraum der Befundung anwesende Personen genaue Beschreibung des Schadortes (Parzelle, Feldstück, KG, ) geschädigte Kultur, Kulturzustand - Reifegrad Art des Schadens/ vorgefundener Schaden (Jagd-, Wildschaden) schadverursachendes Wild (Losung, Trittsiegel, Fraßbild) vergleichbare Flächen in näherer Umgebung Beschreibung der Schaderhebung (Auszählen, Vermessung, ) 12
Befund des Schlichterswesentliche Parameter Normalertrag der geschädigten Kultur festgestellter Minderertrag Produktpreis monetärer Schaden (inkl. umsatzsteuerlicher Beurteilung) Beschreibung allfälliger erforderlicher Aufwendungen (Rekultivierungs-, Maschinenkosten, Zeitbedarf, Saatgut, ) verwendete Hilfsmittel (Maßband, ÖKL-Richtwerte, ) Fotodokumentation für weitere Verfahrensschritte sehr empfehlenswert! 13
Aufteilung der Verfahrenskosten Parteienkosten (Teilnahme, allfällige rechtsfreundliche Vertretung, ) trägt jede Partei selbst unterlässt Geschädigter Vergleichsversuch oder wird Schadenersatzanspruch dem Grunde nach abgewiesen, trägt dieser die Amtskosten (außer Gegner stimmt anderer Kostenentscheidung zu) falls Geschädigter bei Befundaufnahme keinen ziffernmäßig bestimmten Ersatzanspruch geltend macht, trägt er die Verfahrenskosten ansonst Kostenaufteilung in jenem Verhältnis, dass sich aus der vom Geschädigten begehrten Schadenssumme und der vom Jagdausübungsberechtigten anerkannten Schadenssumme zur Höhe der Schadensfeststellung durch den Schlichter/die Behörde 14
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Name des Schlichters NIEDERSCHRIFT aufgenommen über den am.. in durchgeführten Lokalaugenschein. Die Zustellung der Verständigung vom ist nicht*) ausgewiesen. An der Verhandlung nehmen teil: 1. Schlichter.. 2. Schriftführer.. 3. Parteien a) Geschädigter.. vertreten durch. ausgewiesen mit Vollmacht vom.. b) Jagdausübungsberechtigter vertreten durch. ausgewiesen mit Vollmacht vom... Gegenstand 16
Der Geschädigte gibt an: Der behauptete Jagd-Wildschaden*) besteht in folgendem: Betrifft folgende(s) Grundstück(e) Nr... Kat.-Gem.. wurde verursacht durch. Er begehrt hier eine Vergütung von. Der Jagdausübungsberechtigte (Vertreter) bringt dagegen folgendes vor: Er - bietet einen Schadenersatz von..*) - lehnt eine Ersatzleistung ab*). I. Befund des Schlichters 17
II. Auf Grund des vom Schlichter angebahnten Vergleichsversuches schließen die Parteien folgenden Vergleich Der Jagdausübungsberechtigte... in... verpflichtet sich, dem Geschädigten... in.. für den auf dem(n) Grundstück(en) Nr.. Kat.-Gem... verursachten Jagd-Wildschaden folgenden Ersatz zu leisten: Die Ersatzleistung hat bis zum.... zu erfolgen. Die Parteien schließen über die Bezahlung der Amtskosten folgenden Vergleich:. 18
III.*) Der Abschluss eines Vergleiches wird abgelehnt. Maßgebliche Gründe für die Ablehnung: Der Geschädigte bestimmt nunmehr seine Schadensforderung mit Der Jagdausübungsberechtigte anerkennt eine Schadenshöhe von IV.*) Der Schlichter gibt bekannt, dass zu richtigen Schadensschätzung die Erntezeit abgewartet werden muss. Der Geschädigte hat bei sonstigem Erlöschen des Anspruches auf Entschädigung spätestens zwei Wochen vor in Aussicht genommenen Erntezeitpunkt den Schlichter zu verständigen. Die Parteien bestätigen durch ihre Unterschrift die Empfangnahme einer Ausfertigung des Befundes *). - Eine Ausfertigung des Befundes wird nachweisliche zugestellt werden *).. Der Schlichter.. Geschädigter, Vertreter Jagdausübungsberechtigter, Vertreter *) Nichtzutreffendes ist zu streichen 19
Wildschäden an Kürbis 20
Schadbilder Ölkürbis 21
Schadbilder Ölkürbis 22
Schadbilder Ölkürbis 23
Anbautelegramm Ölkürbis raschwüchsige, einjährige zweikeimblättrige Pflanze Busch- oder Rankentyp als Wuchsform bevorzugt humose, sandige Lehm- bis lehmige Sandböden nicht geeignet für nasskalte, schwere Böden Anbau Mitte April bis Anfang Mai (Spätfrostgefährdung) keimfähige Körner/m²: 1,3 bis 1,9 Pflanzzahl bei Ernte: 1,0 bis 1,5 Pflanzen/m² Reihenweite: 0,7 bis 2,1 m, meist 1,4 m Saattiefe in cm: 3 bis 5 cm Unkrautregulierung: mechanisch und/oder chemisch (Vorauflauf) Ernte: Anfang September bis Anfang November Ertrag: 300 bis 1.000 (1.400 kg) getrocknete Kerne/ha vorwiegend Vertragsanbau in Niederösterreich 24
Wildschaden bei Ölkürbis kaum Schäden an Pflanze (evtl. Jungpflanzen) Schaden an Früchten Hasen nagen sowohl grüne als auch reife Kürbisse an bei Trockenheit verstärkt Unterscheidung Feldmäuse fressen immer vom Boden weg ein Loch In der Folge verfault Kürbis durch Sauerstoffeintritt Wildschweine nur in manchen Regionen (Lerneffekt?) Schlagen reife Kürbisse auf Fressen Fruchtfleisch und Kerne Rehe: verursachen selten Schäden, ev. wenn durch Hasen bereits Verletzung vorhanden ist 25
Feststellung Schadensausmaß Auszählung der durch Wild zerstörten Kürbisse Es gibt auch andere Einflüsse, die zu Fruchtfäule führen können (Pilze, Bakterien) Bei Auszählung knapp vor Ernte ist Ursache schwer erkennbar Vergleich der Erntemenge mit einem vergleichbaren nicht beeinflussten Feld 26