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Nah am Leser! Leistungsstark für den Inserenten! Die Anzeigenblätter des Kurier Verlages = wöchentlich über 285.000 Exemplare Kaarst Neuss Erscheintag: Mittwoch Auflage Neuss gesamt: 73.065 Split 1: 37.455 Split 2: 35.610 Erscheintag: Mittwoch Auflage Kaarst: 19.655 Jüchen Erscheintag: Samstag Auflage Neuss gesamt: 73.045 Split 1: 37.495 Split 2: 35.550 Grevenbroich Erscheintag: Samstag Auflage: 19.555 Erscheintag: Mittwoch Auflage Jüchen: 10.905 Rommerskirchen Erscheintag: Mittwoch Auflage GV + Rommerskirchen: 42.390 Erscheintag: Samstag Auflage GV + Rommerskirchen + Jüchen: 50.625

Verlagsangaben Anzeigeninformationen Technische Angaben Kurier Verlag GmbH Moselstraße 14, 41464 Neuss Telefon: 0 21 31-404 481 Telefax: 0 21 31-404 526 E-Mail: info@stadt-kurier.de www.stadt-kurier.de Leitung Geschäftskunden: Telefon: 0 21 31-404 274 Telefax: 0 21 31-404 131 E-Mail: stefan.menciotti@stadt-kurier.de Redaktionsleitung: Telefon: 0 21 31-404 465 Telefax: 0 21 31-404 131 E-Mail: redaktion@stadt-kurier.de Anzeigenservice/-verwaltung: Telefon: 0 21 31-404 512 Telefax: 0 21 31-404 526 E-Mail: info@stadt-kurier.de Bankverbindungen: Deutsche Bank Düsseldorf BLZ 300 700 10, Konto 905 700 100 Swift-BIC: DEUTDEDD, IBAN: DE28300700100905700100 Sparkasse Neuss BLZ 305 500 00, Konto 13 26 54 Swift-BIC: WELADEDN, IBAN: DE91305500000000132654 Erscheinung: wöchentlich mittwochs und samstags (bei Feiertagen auf Anfrage) Preise: Sind den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Chiffregebühr: Bei Abholung 2,05 sowie bei Zusendung 5,10 zzgl. MwSt. je Veröffentlichung. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben, wenn keine Offerten eingehen. Vermittlungsprovision: Für anerkannte Werbemittler 15% v. H. auf die jeweiligen e. Geschäftsbedingungen: Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014 geltenden SEPA-Lastschriftverfahren 2% Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen/Beilagen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Anzeigenschluss: Erscheinung Mittwoch: Montag, 16.30 Uhr (Feiertage auf Anfrage) Erscheinung Samstag: Mittwoch, 18.00 Uhr (Feiertage auf Anfrage) Nachlässe bei Jahresabschlüssen: Malstaffel, 6 Anzeigen = 5 % bei Mindesabnahme von 12 Anzeigen = 10 % 24 Anzeigen = 15 % 48 Anzeigen = 20 % Mengenstaffel, bei Mindestabnahme von Umsatzbonus: Errechnet sich vom endgültigen Netto und ist wenn im Voraus ein Jahresabschluss getätigt wurde vom ersten Millimeter an fällig. 1.000 mm = 3 % 3.000 mm = 5 % 5.000 mm = 10 % 10.000 mm = 15 % 20.000 mm = 20 % ab 30.000 mm = 1 % ab 40.000 mm = 2 % ab 60.000 mm = 3 % ab 80.000 mm = 5 % ab 100.000 mm = 8 % Anzeigen mit einer Abdruckhöhe über 440 mm (Rheinisches Format) werden blatthoch berechnet. Kombinationsnachlässe: 2 Ausgaben 10 % 3 und mehr Ausgaben 20 % Auf Gesamtausgaben Neuss/Kaarst werden keine weiteren Kombinachlässe gewährt. Auf Verlagsveröffentlichungen wird ein Rabatt von 20 % gewährt (Ausnahme: Festpreise für Festformate). Konzernrabatt oder Konzernbonus: wird eingeräumt, wenn die entsprechenden Tochterfirmen zu mind. 51 % zum Konzern gehörig sind. Hierüber muss dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Sonderformen Anzeigen n-anzeigen: sind nur in bestimmten Größen und in beschränktem Umfang möglich (nähere Informationen auf Anfrage). PR-Anzeigen: werden deutlich als Anzeige gekennzeichnet und sind ab 600 mm möglich. Es gelten die Gestaltungsprinzipien des Verlages. Satzarbeiten und/oder Fotos werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt oder sind vom Inserenten anzuliefern. Anzeigen auf Verlags-Sonderseiten: können wenn sie zu einem ermäßigten mm-preis abgerechnet werden nicht weiter rabattiert werden. Panorama-Anzeigen: müssen aus technischen Gründen fünf Arbeitstage vor Erscheinen beim Verlag vorliegen. Der Bunddurchdruck wird als zusätzliche Spalte berechnet. Das Mindest-Abrechnungsformat beträgt 15 spaltig/150 Millimeter. Satzspiegel: 480 mm x 326 mm (H x B) Montagemaß Schwarzweiß und 4c: 480 mm x 326 mm Breite Panorama Schwarzweiß und 4c: 676 mm (einschließlich Bundsteg = 25 mm) Druckverfahren: Offset-Rotationsdruck Spaltenzahl: 7 Spalten à 44 mm Spaltenbreiten: Text- /Anzeigenteil 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten 44 mm 91 mm 138 mm 185 mm 232 mm 279 mm 326 mm Top-Kurier erscheint im halben rheinischen Format mit folgenden Spaltenbreiten: 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 44 mm 91 mm 138 mm 185 mm 232 mm Raster: 40 Linien/cm; Tonwertumfang: Licht 0 %, Tiefe 90 %; max. Farbdeckung 240 %, Strichstärken: positiv min. 0,06 mm, negativ min. 0,10 mm Vierfarbanzeigen möglichst im Unbunt-Aufbau, maximale Flächendeckung 250 %, zeichnende Tiefe 85 %. Alle Farben, auch im Zusammendruck, nach rechtzeitiger Absprache und Vorlage der entsprechenden Farbmuster möglich. Andrucke bitte auf Zeitungspapier mit Zeitungsrotationsfarbe. Digitale Datenübermittlung: Per email (nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften oder Bildern, keine jpg-komprimierung). Alle gleichen Farbtöne müssen in der selben Separation sein. Dateinamen und Ordner müssen auf den Kunden und die Kalenderwoche bezogen sein. Zusätzlich zur Übertragung der digitalen Daten in den zulässigen Formaten ist eine schriftliche Auftragserteilung mit anliegendem Ausdruck der Anzeige sowie allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich. Ohne Druckunterlagen kann keine Garantie für Druckqualität und Richtigkeit von Text, Bild und Anzeigenmotiv übernommen werden. Reklamationsansprüche sind bei fehlenden Druckunterlagen ausgeschlossen. geprüfte Auflage: Mitglied im:

Kaarster Stadtspiegel Auflage: 19.665 Erscheinungstag: Mittwoch Anzeigenschluss: Montag, 16.30 Uhr * nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Broicherdorf 0,84 * 1,59 1,61 Linning Kaarst PLZ 41564 0,99 * 1,87 1,89 Vorst Holzbüttgen Heide 1,18 * 2,23 2,25 Büttgen 1,38 * 2,62 2,65

Kaarster Extra-Tipp Auflage: 19.555 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr * nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Broicherdorf 0,85 * 1,59 1,61 Linning Kaarst PLZ 41564 1,00 * 1,87 1,89 Vorst Holzbüttgen Heide Büttgen 1,19 1,40 * 2,23 * 2,62 2,25 2,65

Stadt-Kurier Neuss Auflage: 73.065 Erscheinungstag: Mittwoch Anzeigenschluss: Montag, 16.30 Uhr * nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Vogelsang PLZ 41462 Heerdt 1,36 * 1,59 2,06 Hafen PLZ 41460 Neuss 1,60 * 1,87 2,42 Lanzerath PLZ 41472 Grefrath PLZ 41464 Gnadental Norf Grimlinghausen Röckrath Reuschenberg Selikum Holzheim Erfttal PLZ 41466 Weckhoven Derikum PLZ 41468 Uedesheim 1,90 * 2,23 2,88 PLZ 41469 Hel- pen- Hoisten Speck Bettikum Schlicherum Rosellen Elvekum Allerheiligen Kuckhof PLZ 41470 2,24 * 2,62 3,39 Neuenbaum

Stadt-Kurier Neuss Splitausgabe 1: PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464 Auflage: 37.455 Neuss/Nord und Zentrum 0,98 PLZ 41462 Vogelsang Bols-Siedlung Neuss/Nord Weißenberg Neusserfurth 1,15 Krankenhausviertel Neuss/Hafen PLZ 41460 1,37 Neuss/City PLZ 41464 Pomona 1,61

Stadt-Kurier Neuss Splitausgabe 2: PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472 Auflage: 35.610 Neusser Süden Lanzerath Grefrath PLZ 41472 Gnadental Grimlinghausen 0,98 Reuschenberg Selikum PLZ 41468 Röckrath PLZ 41466 Erfttal Uedesheim Holzheim Weckhoven 1,15 Derikum Neusser Süden Norf PLZ 41469 Hoisten Bettikum Speck Allerheiligen Wehl PLZ 41470 1,37 Rosellen Neuenbaum Rosellerheide 1,61

Stadt-Kurier Neuss am Samstag Auflage: 73.045 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr * nur in Belegung Gesamtausgabe Neuss/Kaarst möglich Vogelsang PLZ 41462 Heerdt 1,38 * 1,59 2,10 Hafen PLZ 41460 Neuss 1,62 * 1,87 2,47 Lanzerath PLZ 41472 Grefrath PLZ 41464 Gnadental Norf Grimlinghausen Röckrath Reuschenberg Selikum Erfttal Holzheim PLZ 41466 Weckhoven Derikum PLZ 41468 Uedesheim 1,93 * 2,23 2,94 PLZ 41469 Hel- pen- Hoisten Speck Bettikum Schlicherum Rosellen Elvekum Allerheiligen Kuckhof PLZ 41470 2,27 * 2,62 3,46 Neuenbaum

Stadt-Kurier Neuss am Samstag Splitausgabe 1: PLZ-Gebiet: 41460 bis 41464 Auflage: 37.495 Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr Neuss/Nord und Zentrum 0,99 PLZ 41462 Vogelsang Bols-Siedlung Neuss/Nord Weißenberg Neusserfurth 1,16 Krankenhausviertel Neuss/Hafen PLZ 41460 1,39 Neuss/City PLZ 41464 Pomona 1,62

Stadt-Kurier Neuss am Samstag Splitausgabe 2: PLZ-Gebiet: 41466 bis 41472 Auflage: 35.550 Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr Neusser Süden Lanzerath 0,99 Grefrath PLZ 41472 Reuschenberg Selikum Gnadental Grimlinghausen PLZ 41468 Röckrath PLZ 41466 Erfttal Uedesheim Holzheim Weckhoven 1,16 Derikum Neusser Süden Norf PLZ 41469 Hoisten Bettikum Speck Allerheiligen Wehl PLZ 41470 1,39 Rosellen Neuenbaum Rosellerheide 1,62

Gesamtausgabe Mittwoch Stadt-Kurier Neuss + Kaarster Stadtspiegel Gesamtauflage: 92.720 Anzeigenschluss: Montag, 16.30 Uhr 1,59 1,59 2,35 Broichersdorf Linning Vorst Heide Kaarst PLZ 41564 Holzbüttgen Büttgen Vogelsang Heerdt PLZ 41462 Hafen Neuss PLZ 41460 1,87 2,23 1,87 * 2,23 2,76 3,29 Gnadental Lanzerath PLZ 41464 PLZ 41472 Norf Grimlinghausen Grefrath Selikum Reuschenberg PLZ 41466 Holzheim Weckhoven Erfttal Derikum Röckrath Mitte/Süd Elvekum PLZ 41469 Bettikum Hel- Hoisten pen- Allerheiligen Speck Schlicherum Kuckhof PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Uedesheim PLZ 41468 2,62 * 2,62 3,87

Gesamtausgabe Samstag Stadt-Kurier Neuss am Samstag Kaarster Extra-Tipp Gesamtauflage: 92.600 Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr 1,59 1,59 2,35 Broichersdorf Linning Vorst Heide Kaarst PLZ 41564 Holzbüttgen Büttgen Vogelsang PLZ 41462 Neuss Heerdt Hafen PLZ 41460 1,87 2,23 1,87 * 2,23 2,76 3,29 Gnadental Lanzerath PLZ 41464 PLZ 41472 Norf Grimlinghausen Grefrath Selikum Reuschenberg PLZ 41466 Holzheim Weckhoven Erfttal Derikum Röckrath Mitte/Süd Elvekum PLZ 41469 Bettikum Hel- Hoisten pen- Allerheiligen Speck Schlicherum Kuckhof PLZ 41470 Rosellen Neuenbaum Uedesheim PLZ 41468 2,62 * 2,62 3,87

Erft-Kurier Auflage: 42.390 Erscheinungstag: Mittwoch Anzeigenschluss: Montag, 16.30 Uhr 1,06 1,25 1,87 Gruissen Hemmerden Münchrath Mühlrath Hülchrath Kapellen Tüschenbroich Neukirchen PLZ 41516 Gubberath Neukircherheide 1,25 1,47 2,20 Gustorf Noithausen Orken Elsen Laach PLZ 41515 Grevenbroich Langwaden Wevelinghoven Villau Ramrath Hoeningen Widdeshoven Südstadt Barrenstein Evinghoven 1,48 * 1,75 2,62 Neuenhausen Gindorf Allrath PLZ 41517 Frimmers- Neurath Deelen Oekhoven Anstel Nettesheim Sinsteden Frixheim Rommerskirchen Butzheim Eckum Vanikum PLZ 41569 1,75 * 2,06 3,08

Erft-Kurier am Samstag Auflage: 50.625 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr 1,21 1,42 1,69 1,48 1,74 * 2,07 2,24 2,64 3,14 Hochneukirch Holz Otzenrath Waal Damm Schlich Wey Hoppers Aldenhoven Gruissen Dürselen Neuenhoven Stessen Rath Hemmerden Münchrath Mühlrath Hülchrath Kamphausen Mürmeln Bedburdyck Kapellen Tüschenbroich Neukirchen Stessen Gubberath Kelzenberg Bedburdyk PLZ 41516 Neu- Neu- Neukircherheide Stolzenberg Garzweiler Gierath Schaan Neu- Herberath Gubberath Noithausen Langwaden Priesterath Jüchen Tagebau PLZ 41363 Gustorf Elsen Gindorf Orken Wevelinghoven Grevenbroich Laach Frimmers- Neurath PLZ 41515 Südstadt Neuenhausen PLZ 41517 Allrath Widdeshoven Barrenstein Deelen Oekhoven Sinsteden Evinghoven Nettesheim Frixheim Rommerskirchen Vanikum Villau Ramrath Hoeningen Anstel Butzheim Eckum PLZ 41569 1,99 * 2,44 3,69

Erft-Kurier am Samstag Splitausgabe Grevenbroich Auflage: 40.065 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr 1,08 Gruissen Hemmerden Münchrath Mühlrath Hülchrath Kapellen Tüschenbroich Neukirchen PLZ 41516 Gubberath Neukircherheide 1,27 Gustorf Noithausen Orken Elsen Laach PLZ 41515 Grevenbroich Langwaden Wevelinghoven Villau Ramrath Hoeningen Widdeshoven Südstadt Barrenstein Evinghoven 1,51 Neuenhausen Gindorf Allrath PLZ 41517 Frimmers- Neurath Deelen Oekhoven Anstel Nettesheim Sinsteden Frixheim Rommerskirchen Butzheim Eckum Vanikum PLZ 41569 1,78

Erft-Kurier am Samstag Splitausgabe Jüchen Auflage: 10.560 Erscheinungstag: Samstag Anzeigenschluss: Mittwoch, 18.00 Uhr Wey Waal Schlich Hoppers Aldenhoven Damm 0,80 0,94 Dürselen Kamphausen Hochneukirch Neu- Stolzenberg Schaan Neu- Priesterath Neuenhoven Mürmeln Kelzenberg Neu- Garzweiler Herberath Rath Stessen Bedburdyck Gierath Gubberath Holz Tagebau 1,12 Otzenrath Jüchen PLZ 41363 1,32

Top-Kurier halbes rheinisches Format (5-spaltig) Auflage: 10.905 Erscheinungstag: Mittwoch Anzeigenschluss: Montag, 16.30 Uhr Wey Waat Schlich Hoppers Aldenhoven Damm 0,80 0,94 0,78 0,92 1,36 1,60 Dürselen Kamphausen Hochneukirch Neu- Stolzenberg Schaan Neu- Priesterath Neuenhoven Mürmeln Kelzenberg Neu- Garzweiler Herberath Rath Stessen Bedburdyck Gierath Gubberath Holz Tagebau Otzenrath Jüchen PLZ 41363

Beilagen Beilagenpreise (pro Tsd. Stck.) Höchstformat Breite: 340 mm Höhe: 250 mm (größere Formate müssen auf Höchstformat gefalzt werden) Anlieferung: frühstens 8 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinen, bis 15.00 Uhr Bitte 1% Mehrauflage mitliefern. Versandanschrift: Rheinisch Bergische Druckereigesellschaft Beilagenannahme Zülpicher Str. 10, 40549 Düsseldorf-Heerdt Anlieferungszeiten: Montag - Don nerstag von 08.00-16.00 Uhr Freitag von 08.00-12.30 Uhr Mittwoch bis 15 g 52,00 bis 20 g 57,50 bis 25 g 63,00 bis 30 g 68,50 bis 40 g 79,50 bis 50 g 90,50 Mittwoch bis 15 g 61,18 bis 20 g 67,65 bis 25 g 74,12 bis 30 g 80,59 bis 40 g 93,53 bis 50 g 106,47 Teilbelegungszuschläge Samstag bis 15 g 52,00 bis 20 g 57,50 bis 25 g 63,00 bis 30 g 68,50 bis 40 g 79.50 bis 50 g 90,50 Samstag bis 15 g 61,18 bis 20 g 67,65 bis 25 g 74,12 bis 30 g 80,59 bis 40 g 93,53 bis 50 g 106,47 3,50 (pro Tsd. Stck.) Sonstige Angaben: Auch bei bestätigten Beilagenterminen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag mindestens 4 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Letzter Rücktrittstermin 10 Ta ge vor Erscheinen. In der beigelegten Auflage erfolgt ein kos ten loser Beilagenhinweis mit Firmen-Logo. Beilagen dürfen in Um bruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. Ein An spruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhalten und einem Zeitungs exem plar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sau ber keit durch den Einlegevor gang leidet. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Bei lagen auf dem Ver triebs weg. Bei Belegung von Teilen der Auflage wird keine Gewähr und Haftung übernommen, dass das ge wün schte Gebiet vollständig und ausschließlich erfasst wird. 2-seitige Prospekte unter 120 g pro m 2 Pa pier ge wicht können nicht verarbeitet werden. Beilagenbeschaffenheit: Mindestformat DIN A6 (105 x 148). Keine Beilagen als Leporello- und Altarfalz. Mindestgewicht bei Einzelblättern 100 g/qm, bei 1x gefalztem Doppelblatt mindestens 50 g/ qm. Das Beilagengewicht muss mindestens 7 g betragen. Höchstgewicht: bei Beilagen über 100 g ist Rück frage erforderlich. Beilagen dürfen durch den Schnitt verursacht keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Bei gehefteten Beilagen sollte eine Klammer mindestens 40 mm entfernt von den Anlageecken sein. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass manuelle Auf arbeitung notwendig wird. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Mindestmenge pro Lage: 30 Exemplare. Die Beilagen müssen kantensauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muß analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/ oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Für jeden Werbeauftrag und für alle Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Anbieters (nachfolgend Verlag ), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB der Werbungstreiben den oder Inserenten ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-Abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags-Abschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Anzeigen-Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Vorauszahlung auf Gesamtbeträge von mehr als 50 Euro werden 2 % Skonto, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren und ab dem 01.02.2014 geltenden SEPA Lastschriftverfahren. 2 % Skonto gewährt, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Im Falle einer oder mehrerer vorliegender Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzug gewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehende Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beim SE- PA-Lastschriftverfahren wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verlag verursacht wurde. Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zutragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflageminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie: bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Aus schaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 18. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen ergänzend in die Online-Dienste des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Bei Anzeigen, die im Internet veröffentlicht werden, ist der Verlag berechtigt, die Anzeigen technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht. b) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Vorveröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. c) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerhalb für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung der Bezirk- bzw. Teilausgaben die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet. d) Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monate nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden. g) Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen. h) Platzierungswünsche für Anzeigen können nur im Rahmen des technisch machbaren berücksichtigt werden. Die Platzierung ist daher nicht als Leistungsbestandteil zu verstehen. Eine etwaige Nichterfüllung des Platzierungswunsches berechtigt nicht zur Preisminderung. i) Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagen ab 5 Millionen Exemplaren können vom Verlag besondere bzw. abweichende Preise festgelegt werden. j) Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe, soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier auch für Streifenanzeigen zwischen 50 mm und 120 mm Höhe eine andere Platzierung vor. k) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. l) Die Preise für Anzeigen von Werbetreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet der Wochenblätter haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbemittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die e. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Auftraggebern, die nicht im Verbreitungsgebiet ansässig sind, nur gegen Vorauskasse zu veröffentlichen. m) Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachteiligung des Werbetreibenden den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Monatsanfang zu legen. n) Bei blatthohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe berechnet. o) Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nach-lass. p) Der Verlag behält sich vor, aus verwaltungstechnischen Gründen Anzeigen zu kennzeichnen. q) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß 26, Absatz 1 und 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). r) Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden abholbereit sortiert bzw. mit der Post weitergeleitet; bei Ehe- und Bekanntschaftsanzeigen erfolgt eine Weiterleitung nur wöchentlich. s) Für Gelegenheitsanzeigen im Fließsatz gilt üblicherweise Barzahlung oder Bankeinzug (ab dem 01.02.2014 SEPA Lastschriftsverfahren). Der Verlag behält sich vor, für Fließsatzanzeigen, die als Kreditanzeigen aufgegeben werden, einen Mindest-Rechnungswert festzulegen. t) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. u) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

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