WERBEN MIT ERFOLG MEDIA-INFORMATIONEN Exemplare Exemplare. Vechta Stadt Quakenbrück. Vechta. Visbek. Visbek. Goldenstedt.
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- Christel Knopp
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1 WERBEN MIT ERFOLG Visbek Visbek Bakum Goldenstedt Bakum Goldenstedt Vechta Stadt Quakenbrück Vechta Dinklage Lohne Dinklage Lohne Stadt Diepholz Steinfeld Holdorf Damme Neuenkirchen Eemplare Stadt Bersenbrück Holdorf Neuenkirchen Steinfeld Damme Hunteburg Eemplare MEDIA-INFORMATIONEN
2 Verlags- und technische Angaben gültig ab 1. Januar 2006 Verlag VMG-Vechtaer Mediengesellschaft mbh & Co.KG Große Str. 96, Vechta Telefon: / ; Telefa: / info@sonntagsblatt-vechta.de, Internet: info@rundschau-am-mittwoch.de, Internet: Geschäftsführer: Jürgen Grundmann Objektleiter: Gunnar Staack Bankverbindung: Oldenburgische Landesbank Konto-Nr BLZ Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Bankeinzug und vereinbarten Depotzahlungen werden 2 % Skonto gewährt. Skonto wird nur eingeräumt, wenn ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Vorausrechnungen sind nicht möglich. Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und in den Geschäftsbedingungen des Verlages durchgeführt Chiffregebühr: Chiffre-Post wird ausschließlich zugesandt. Der Pauschal- Preis beträgt 5,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Technische Daten Format: Satzspiegel: Spaltenbreite und Zahl der Spalten: Grundschrift im Anzeigenteil: Druckverfahren: Druckform: Strichstärke: Berliner Format 280 mm breit, 420 mm hoch 45 mm, 6 Spalten (Anzeigen- und Tetteil) 8 Punkt Rollenoffset Negativplatte Negativ mindestens 0,15 mm, positiv mindestens 0,10 mm Tiefe: % Rasterweite: maimal 40 Linien/cm Druckunterlagen Ganzseiten: Negativmattfilm seitenverkehrt, Licht 5-6 % Seitenteile s/w: Papierkopie (Copy), Licht % Seitenteile farbig: Positivfilm seitenrichtig, Licht 5-6 % ISDN Datentransfer: Macintosh-Leonardo Pro /
3 Anzeigenpreisliste Nr. 5 vom 1. Januar 2006 Nachlässe bei schriftlichen Abschlüssen innerhalb eines Jahres (nur für Grundund Ortspreise) Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichung 12 Anzeigen 10 % Rabatt 24 Anzeigen 15 % Rabatt 52 Anzeigen 20 % Rabatt Mengenstaffel für mm-abschlüsse von mindestens mm 10 % Rabatt mm 15 % Rabatt mm 20 % Rabatt Erweiterte Mengenstaffel für mm-abschlüsse von mindestens mm 21 % Rabatt mm 22 % Rabatt mm 23 % Rabatt mm 24 % Rabatt mm 25 % Rabatt Jede weiteren mm erhöhen den Nachlaß um jeweils 1 %. Rabatthöchstsatz: 30%. Anzeigenstrecken auf Anfrage. Prospektbeilagen (Preise je 1000 Eemplare in Euro zzgl. gesetzl. MwST) Gewichte bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g Ortspreis 57,00 62,00 67,00 72,00 77,00 Grundpreis 67,05 73,00 79,00 84,70 90,60 Technische Angaben für Beilagen Anlieferung Letzter Anlieferungstermin Letzter Rücktrittstermin Beilegetermine Konkurrenzausschluß Prospektauflage Mindestmenge Höchstformat Mindestformat Vom Auftraggeber frei Haus 3 Tage vor Erscheinen 4 Wochen vor Erscheinen Nach Terminvereinbarung. Die Prospekte dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Wirbt eine Beilage für zwei oder mehrere Firmen, so wird sie wie zwei oder mehrere Beilagen abgerechnet. Ein Muster des Prospektes muß dem Verlag 4 Tage vor Erscheinen zur Prüfung vorliegen. Alleinbelegung kann nicht zugesichert werden. Konkurrenzausschluß wird soweit möglich berücksichtigt. Jeweils benötigte Anzahl der Beilage je Gebiet auf Anfrage 3000 Eemplare 220 mm 300 mm. Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. DIN A6 ( mm) Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170g/m 2 nicht unterschreiten. Versandanschrift Sonntagsblatt: WE-Druck, Wilhelmsh. Heerstr Oldenburg Rundschau: Hermann Imsiecke Druck u. Verlag GmbH, Ostring 2-6, Cloppenburg 3
4 Preisliste Nr. 5 Gültig ab 1. Januar 2006 verbreitete Auflage Eemplare Erscheinungshinweise: Wöchentlich jeweils am Mittwoch Anzeigenschluß: Dienstag, Uhr Ortspreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Direktaufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet ohne Einschaltung eines Vermittlers Schwarz-weiß je mm Euro 0,84 1/1 Seite (Volumen: mm) 2.116,80 Tetteil je mm Euro 1 1,67 1 Buntfarbe je mm Euro 0,94 Mindestpreis (200 mm) 188,00 3 Buntfarben je mm Euro 1,14 Mindestpreis (300 mm) 342,00 Grundpreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Schwarz-weiß je mm Euro 0,99 1/1 Seite (Volumen: mm) 2.494,80 Tetteil je mm Euro 1 1,97 1 Buntfarbe je mm Euro 1,11 Mindestpreis (200 mm) 222,00 3 Buntfarben je mm Euro 1,35 Mindestpreis (300 mm) 405,00 1) Mindestformat für Tetteilanzeigen: 20 mm/l-spaltig, Höchstformat für Tetteilanzeigen: 200 mm/l-spaltig oder 100 mm/2-spaltig Abweichende Preise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Titelkopfanzeige Ortspreis Grundpreis (nicht rabattfähig) Format mm 1,75 2,07 Stellenangebote je mm sw 0,68 0,81 Stellenangebote je mm 1 ZF 0,79 0,93 Stellenangebote je mm 3 ZF 0,99 1,17 Familienanzeigen je mm 0,53 Kontaktanzeigen je mm 2,61 3,07 Titelfußanzeige Ortspreis Grundpreis Schwarz-weiß je mm 1,01 1,18 1 Buntfarbe je mm 1,11 1,32 3 Buntfarben je mm 1,32 1,55 4
5 Preisliste Nr. 5 Gültig ab 1. Januar 2006 verbreitete Auflage Eemplare Erscheinungshinweise: Wöchentlich jeweils am Sonntag Anzeigenschluß: Freitag, Uhr Ortspreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Direktaufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet ohne Einschaltung eines Vermittlers Schwarz-weiß je mm Euro 0,95 1/1 Seite (Volumen: mm) 2.394,40 Tetteil je mm Euro 1 1,89 1 Buntfarbe je mm Euro 1,05 Mindestpreis (200 mm) 210,00 3 Buntfarben je mm Euro 1,25 Mindestpreis (300 mm) 375,00 Grundpreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Schwarz-weiß je mm Euro 1,11 1/1 Seite (Volumen: mm) 2.797,20 Tetteil je mm Euro 1 2,21 1 Buntfarbe je mm Euro 1,24 Mindestpreis (200 mm) 248,00 3 Buntfarben je mm Euro 1,48 Mindestpreis (300 mm) 444,00 1) Mindestformat für Tetteilanzeigen: 20 mm/l-spaltig, Höchstformat für Tetteilanzeigen: 200 mm/l-spaltig oder 100 mm/2-spaltig Abweichende Preise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Titelkopfanzeige Ortspreis Grundpreis (nicht rabattfähig) Format mm 1,86 2,19 Stellenangebote je mm sw 0,79 0,92 Stellenangebote je mm 1 ZF 0,89 1,05 Stellenangebote je mm 3 ZF 1,09 1,29 Familienanzeigen je mm 0,53 Kontaktanzeigen je mm 2,61 3,07 Titelfußanzeige Ortspreis Grundpreis Schwarz-weiß je mm 1,13 1,33 1 Buntfarbe je mm 1,23 1,46 3 Buntfarben je mm 1,44 1,69 5
6 Erscheinungshinweise: Wöchentlich jeweils am Mittwoch Anzeigenschluß: Dienstag, Uhr Anzeigen-Kombination verbreitete Auflage Eemplare Gültig nur bei gleichzeitiger Belegung beider Ausgaben innerhalb einer Kalenderwoche bei gleichem Anzeigenmotiv. Erscheinungshinweise: Wöchentlich jeweils am Sonntag Anzeigenschluß: Freitag, Uhr Ortspreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Direktaufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet ohne Einschaltung eines Vermittlers Schwarz-weiß je mm Euro 1,52 1/1 Seite (Volumen: mm) 3.830,40 Tetteil je mm Euro 1 3,03 1 Buntfarbe je mm Euro 1,72 Mindestpreis (200 mm) 344,00 3 Buntfarben je mm Euro 2,03 Mindestpreis (300 mm) 609,00 Grundpreise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Schwarz-weiß je mm Euro 1,79 1/1 Seite (Volumen: mm) 4.510,80 Tetteil je mm Euro 1 3,56 1 Buntfarbe je mm Euro 2,03 Mindestpreis (200 mm) 406,00 3 Buntfarben je mm Euro 2,40 Mindestpreis (300 mm) 720,00 1) Mindestformat fiir Tetteilanzeigen: 20 mm/l-spaltig, Höchstformat für Tetteilanzeigen: 200 mm/l-spaltig oder 100 mm/2-spaltig Abweichende Preise (alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) Titelkopfanzeige Ortspreis Grundpreis (nicht rabattfähig) Format mm 3,05 3,59 Stellenangebote je mm sw 1,26 1,48 Stellenangebote je mm 1 ZF 1,46 1,73 Stellenangebote je mm 3 ZF 1,77 2,09 Familienanzeigen je mm 0,89 Kontaktanzeigen je mm 5,22 6,16 Titelfußanzeige Ortspreis Grundpreis Schwarz-weiß je mm 1,83 2,14 1 Buntfarbe je mm 2,03 2,40 3 Buntfarben je mm 2,34 2,76 6
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen Stand 1. Januar Auftrag: Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Abschluß: Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen bzw. innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige. 3. Menge: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der Vertragsdauer auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. 5. Vertragserfüllung: Die Abnahmemengen können unabhängig vom Vertragsabschluß in der Mengen- oder Malstaffel erfüllt werden. 6. Laufzeit: Der Auftrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für jedes Verlängerungsjahr gilt die Abnahmemenge des jeweiligen Vorjahres, und zwar mit der Maßgabe, daß der tatsächlich erreichte Rabatt als Vorgabe für das nächste Jahr eingeräumt wird. 7. Plazierungen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 8. Tetteil: Tetteil-Anzeigen sind Anzeigen die mindestens drei Seiten an den Tet und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 9. Ablehnungsgründe: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 10. Unterlagen: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentetes und einwandfreier Durckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 11. Reklamation: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm herfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilagen zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeiten dem Umfang nach auf den vorraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 12. Korrekturabzüge: Nur auf ausdrücklichen Wunsch bei einer Mindestgröße von einer viertel Seite. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13. Abdruckhöhe: Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 14. Zahlungsfrist: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Ausstelldatum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen. 15. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Belege: Der Verlag liefert mit der Rechnung je nach Art und Umfang der Anzeige einen Beleg. Vorbehaltlich Klein- und Fließsatzanzeigen. 17. Mehrkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Auflagen: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittliche verteilte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Eemplaren 25% bei einer Auflage bis zu Eemplaren 20% bei einer Auflage bis zu Eemplaren 15% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Chiffre: Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 20. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Gerichtsstand: Mit Auftragserteilung wird - auch entgegen anderslautender Auftragsschreiben - als Erfüllungsort der Sitz des Verlages anerkannt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebes, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 7
8 VMG-Vechtaer Mediengesellschaft mbh & Co. KG Große Str Vechta Telefon / Telefa / Internet: info@sonntagsblatt-vechta.de Internet: info@rundschau-am-mittwoch.de
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