Allgemeine Vertragsbedingungen zur Durchführung von Flughafen- Besichtigungen und für den Reservierungs-Service für Airport- Shop Artikel der Fraport

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Transkript:

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Durchführung von Flughafen- Besichtigungen und für den Reservierungs-Service für Airport- Shop Artikel der Fraport AG Stand: September 2016

für Airport-Shop Artikel der Fraport AG 2 1 Geltung, Vertragsschluss Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Fraport-Besucherservice über eine Flughafen-Besichtigung geschlossen werden. Mit Eingang der Fraport-Buchungsbestätigung beim Kunden ist ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über eine Flughafen-Besichtigung geschlossen. 2 Leistung Die in der Buchungsbestätigung genannte Leistung wird nur zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt. Der Besucherservice der Fraport AG behält sich vor, die Leistung aus wichtigen Gründen, wie z.b. höherer Gewalt, besonderen Sicherheitslagen und Sicherheitsbestimmungen o- der schlechten Wetterbedingungen (starker Nebel etc.) zu stornieren. In diesem Falle ist keine Vergütung durch den Auftraggeber zu zahlen. Jeglicher Schadenersatz der Parteien gegeneinander ist in diesen Fällen ausgeschlossen, es sein denn, eine Partei hat den Schaden vorsätzlich verursacht. 3 Preise, Zahlungsweisen, Preisänderung Gültig sind die veröffentlichen Einzelpreise und Mindestpauschalen. Sie schließen die Zurverfügungstellung eines Betreuers der Fraport AG und eine Transportmöglichkeit ein. Die angegebenen Entgelte sind Endpreise und verstehen sich als Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer) ohne Abzug. Die Zahlung kann bar, per Kredit- oder EC-Karte mit Geheimnummer oder per Rechnung erfolgen. Eine Zahlung mit Scheck ist nicht möglich. Aufgrund sich ändernder Teilnehmerzahlen sollte keine Zahlung im Voraus vorgenommen werden. Der Besucherservice der Fraport AG behält sich vor, die veröffentlichen Preise zu ändern. Im Falle einer Preisänderung wird der Kunde unverzüglich schriftlich informiert. Er ist im Falle einer Preiserhöhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Preisänderung schriftlich erklärt werden. Die Geltendmachung von Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

für Airport-Shop Artikel der Fraport AG 3 4 Verzug, Stornierung, Stornogebühren Erscheint der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder zu spät zu der gebuchten Leistung, erlischt die Pflicht von Fraport zur Durchführung der Leistung und Fraport ist berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, die vereinbarte Leistung kostenfrei bis zum Ablauf des 15ten Wochentages vor dem Veranstaltungstag schriftlich per Brief an Fraport AG, Unternehmenskommunikation/Besucherservice, 60547 Frankfurt/M., per E-Mail rundfahrten@fraport.de oder per Telefax (069) 690-53341 abzusagen. Geht die schriftliche Absage innerhalb von 14 Wochentagen vor dem Veranstaltungstag ein, ist Fraport berechtigt, eine Stornogebühr von EUR 100,00 zu verlangen. Wird die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt vereinbart und durchgeführt, ist die Stornogebühr gleichwohl zu entrichten. Stornierungen werden nicht bestätigt. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der Fraport AG durch den Ausfall der gebuchten Leistung ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ersatzpflicht des Auftraggebers für einen eventuell über die Höhe der Stornogebühren hinausgehenden Schaden der Fraport AG bleibt von dieser Regelung unberührt. 5 Haftung Die Fraport AG haftet unbeschränkt für alle von der Fraport AG, ihren Bediensteten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach-/Personenschaden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Fraport AG, soweit gesetzlich zulässig, nur in Höhe des im jeweiligen Einzelfall typisch vorhersehbaren Schadens. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm, den Teilnehmern der von ihm geleiteten Besuchergruppe, seinen Bediensteten oder Kunden verschuldeten Sach-/Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die der Fraport AG oder Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Er hat die Fraport AG von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Leistung geltend gemacht werden, freizustellen. Der Auftraggeber haftet ferner für alle von ihm, den Teilnehmern der von ihm geleiteten Besuchergruppe, seinen Bediensteten oder Kunden gegenüber Fraport AG oder deren eingesetzten Subunternehmern für Schäden an Bussen oder an Flughafeneinrichtungen, die im Rahmen der Leistung besichtigt werden. 6 Weisung Den Weisungen des Betreuungspersonals der Fraport AG ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in den sicherheitsrelevanten Bereichen. Im Übrigen gilt die Flughafen-Benutzungsordnung, die in den Terminals und auf der Internetseite unter www.fraport.de veröffentlicht ist. Die jeweils gültigen Sicherheitshinweise werden mit der Buchungsbestätigung zugesendet. Die Befolgung dieser Sicherheitshinweise ist unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Leistung.

für Airport-Shop Artikel der Fraport AG 4 7 Sonstige Vereinbarungen Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform, wenn nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für den Verzicht oder die Änderung des Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Frankfurt am Main ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. 8 Reservierungs-Service für Airport-Shop Artikel Die Fraport AG bietet Kunden am Flughafen Frankfurt Main den nachfolgend beschriebenen Reservierungs-Service auf der Grundlage der jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen an. Der Service umfasst ausschließlich die Reservierung von auf der Online-Handelsplattform verfügbaren Artikel aus dem Airport-Shop. 9 Vertragsabschluss und Erbringung des Fraport Reservierungs-Service für Airport-Shop Artikel Kunden können auf der Webseite shop.frankfurt-airport.com Artikel aus dem Airport-Shop vor Abholung reservieren. Das Reservierungsformular ist vollständig auszufüllen. Nach erfolgreichem Eingang der Reservierung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Fraport AG wird nach Auftragseingang prüfen, ob die reservierten Artikel vorrätig sind. Die Kunden erhalten per E-Mail eine Reservierungsbestätigung vom Besucherservice der Fraport AG. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Hinweis, dass die Reservierung vollständig ist und die Reservierungsbestätigung am ausgewählten Tag der Abholung ausgedruckt mitgebracht werden muss. Der eigentliche Kaufvertrag über die Artikel wird erst bei Abholung im Ladengeschäft am Flughafen Frankfurt, Terminal 1, Halle C im FRA Airport Tours & Shop zwischen der Fraport AG und dem Kunden geschlossen. Die reservierten Artikel können zu den veröffentlichen Öffnungszeiten (täglich von 10 bis 17 Uhr) ausschließlich im Ladengeschäft abgeholt werden. Die reservierten Artikel werden nur bis zu Schließung des Ladengeschäfts am ausgewählten Tag vorgehalten. Danach verfällt die Reservierung und die Kunden können die Artikel vor Ort nur nach Verfügbarkeit erwerben. 10 Zahlung Die Zahlung der reservierten Artikel erfolgt vor Ort. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung, EC- und Maestro Karten und Kreditkarten (Master, Visa und American Express). 11 Stornierung Eine Stornierung der reservierten Artikel ist kostenfrei.

für Airport-Shop Artikel der Fraport AG 5 12 Datenschutz Die Fraport AG erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Gäste ausschließlich für den Reservierungs-Service. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.