Informationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft Diese Änderungshinweise betreffen ausschließlich Studierende, die im nationalen Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft eingeschrieben sind. Für Studierende des internationalen Bachelorstudiengangs gilt weiterhin die aktuelle SPO.
Inhalt 1 Umstellungsprozess... 3 2 Konsequenzen für Studierende im jeweiligen Fachsemester... 4 3 Sonderfälle / Fragen und Antworten... 6 4 Die wesentlichen Änderungen der neuen Studien und Prüfungsordnung... 9 Abkürzungen APO Allgemeine Prüfungsordnung (gilt hochschulweit) RAPO SPO ECTS WPF Rahmenprüfungsordnung (gilt bayernweit) Studien und Prüfungsordnung European Credit Transfer and Accumulation System (Maßzahl für den Leistungsaufwand eines Studienmoduls) Wahlpflichtfach Alle Satzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter: http://w3 n.hm.edu/studierende/mein_studium/pruefung_praktikum/verordnungen_und_satzungen.de.html Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 2
1 Umstellungsprozess WS11/12 SS2012 WS12/13 SS2013 WS13/14 SS2014 WS14/15 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester Legende 5. Semester 6. Semester 7. Semester Alte SPO Neue SPO 6. Semester 7. Semester 7. Semester Anmerkungen: Die Übersicht zeigt für das jeweilige Semester nach welcher Studien- und Prüfungsordnung (SPO) das Studium abläuft. Im Sommersemester 2012 werden folglich nach alter SPO die Fächer des zweiten, dritten, sechsten und siebten Semesters angeboten. Im Wintersemester 2012/13 werden nur noch Veranstaltungen des 3. und des 7. Semesters angeboten. Für Studierende in den übrigen Semestern erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich. Dabei werden gegenüber der bisherigen SPO keine zusätzlichen Leistungen abgefordert. Ein Verbleib in der alten SPO ist nicht zu empfehlen, da nur noch Lehrveranstaltungen nach neuer SPO angeboten werden und die neue Studienordnung etliche Erleichterungen und Verbesserungen gegenüber der bisherigen bietet. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 3
2 Konsequenzen für Studierende im jeweiligen Fachsemester 2.1 Studierende, die im SS 2012 im 1. Studiensemester sein werden Für Sie gilt uneingeschränkt die neue Studien und Prüfungsordnung. Eventuelle Vorleistungen werden angerechnet. 2.2 Studierende, die im SS 2012 im 2. Studiensemester sein werden Sie verbleiben zunächst in der alten SPO und studieren die darin aufgeführten Module. Der Wechsel in die neue Studien und Prüfungsordnung erfolgt automatisch mit dem späteren Eintritt in das vierte Studiensemester (Praktisches Studiensemester). Das bisher angebotene Modul Finanzmathematik entfällt, die Inhalte werden im Rahmen der finanzwissenschaftlichen Vorlesungen behandelt. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Abschnitten 3.2 und 3.3. 2.3 Studierende, die im SS 2012 im 3. Studiensemester sein werden Sie verbleiben zunächst in der alten SPO und studieren die darin aufgeführten Module. Der Wechsel in die neue Studien und Prüfungsordnung erfolgt automatisch mit dem Eintritt in das vierte Studiensemester (Praktisches Studiensemester). Ein Vorziehen des 5. Studiensemesters im Wintersemester 2012/13 ist grundsätzlich möglich. Dies kann aber (wie bisher auch schon) mit Einschränkungen verbunden sein. So besteht kein Anspruch auf einen Platz in Lehrveranstaltungen mit einer begrenzten Aufnahmekapazität. Das Modul Anwendungen und Systeme der Wirtschaftsinformatik ist wahlweise im 3. Semester nach der bisherigen SPO oder nach einem Wechsel in die neue SPO im 6. Semester abzulegen. 2.4 Studierende, die im SS 2012 im 4. Studiensemester sein werden Sie werden automatisch mit Beginn des Semesters in der neue Studien und Prüfungsordnung geführt. Bisherige Leistungen werden angerechnet. Dabei erfolgt eine Neubewertung der ECTS je Modul. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 4
Das Praktikum absolvieren Sie nach den unveränderten Bestimmungen und beenden es mit der Abgabe eines Praktikumsberichts, der von einem Betreuer begutachtet wird. Ihre praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen werden wie bisher als zwei Wahlpflichtfächer angeboten. Lediglich die inhaltliche Ausrichtung wurde auf den Erwerb methodisch sozialer Kompetenzen ausgerichtet. Am Ende des 4. Studiensemesters wählen Sie den ersten Studienschwerpunkt. Beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Terminplan im Internet. Sollten Sie bereits Module des 5 Studiensemesters absolviert haben, so beachten Sie die Hinweise in Abschnitt 0. 2.5 Studierende, die im SS 2012 im 5. Studiensemester sein werden Sie werden automatisch mit Beginn des Semesters in der neue Studien und Prüfungsordnung geführt. Bisherige Leistungen werden angerechnet. Dabei erfolgt eine Neubewertung der ECTS je Modul. Schwerpunktwahl Am Ende des 4. Studiensemesters wählen Sie aus den bereits bekannten 7 Schwerpunkten ihren ersten Studienschwerpunkt. Die Anmeldung zum ersten Studienschwerpunkt erfolgt in der Zeit vom 01.02.2012 bis 10.02.2012.Beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf dem Terminplan im Internet. Die Anmeldung erfolgt im Studierendensekretariat zu den bekannten Öffnungszeiten. Sollten Sie das 5 Studiensemester vorgezogen haben, so beachten Sie die Hinweise in Abschnitt 0. 2.6 Studierende, die im SS 2012 im 6. oder 7. Studiensemester sein werden Sie bleiben grundsätzlich in der bisherigen Studien und Prüfungsordnung und beenden ihr Studium mit den dort aufgeführten Modulangeboten. Ein Wechsel in die neue Studien und Prüfungsordnung ist im Allgemeinen nicht möglich, da die entsprechenden Studienangebote noch nicht zur Verfügung stehen. Ob und mit welchen Konsequenzen ein Wechsel dennoch möglich ist, muss im Einzelfall mit den für die jeweiligen Schwerpunkte verantwortlichen ProfessorInnen geklärt werden. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 5
3 Sonderfälle / Fragen und Antworten 3.1 Mir fehlen noch Prüfungen aus früheren Semestern Prüfungen zu allen Modulen der bisherigen SPO werden auch weiterhin angeboten. Die Ihnen noch fehlenden Leistungsnachweise können Sie folglich weiterhin nachholen. Die dabei zu erreichende ECTS Zahl richtet sich nach der für Sie gültigen SPO. Zur Vorbereitung auf die Prüfung können ggf. die entsprechenden Lehrveranstaltungen der neunen SPO besucht werden. 3.2 Ich habe die Prüfung in Finanzmathematik angetreten und nicht bestanden Sie haben die Möglichkeit a) Sie treten die Prüfung pflicht und termingemäß erneut an. b) Sie stellen einen formlosen Antrag an Frau Prof. Dr. Kießling (Prüfungskommission) mit der Bitte um Annullierung der Prüfung Finanzmathematik. Mit der Annullierung der Prüfung (b) wird das Prüfungsergebnis gelöscht. Nach dem Wechsel in die neue SPO entfällt der Leistungsnachweis zu diesem Modul. 3.3 Ich habe die Prüfung in Finanzmathematik bestanden Da das Modul Finanzmathematik in der neuen SPO nicht mehr ausgewiesen wird, kann dieser Leistungsnachweis nicht auf das Gesamtergebnis (Durchschnittsnote) angerechnet werden. Im Zeugnis wird deshalb das Modul als freiwilliges zusätzliches Wahlfach mit der erzielten Note ausgewiesen. 3.4 Ich habe die Prüfung/Teilprüfung in Anwendungen und Systeme der Wirtschaftsinformatik nicht bestanden. Kann ich das durch das Fach 102 ausgleichen? Nein! Sobald Sie zu einer der Teilprüfung angetreten sind, müssen Sie diese beide erfolgreich abschließen, um in die neue SPO wechseln zu können. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 6
3.5 Ich habe das 5. Studiensemester vorgezogen Für Sie gelten folgende Regelungen: Methodisch Soziale Kompetenz (Wahlpflichtmodul 104) wird überführt in die Wahlpflichtfächer zum Praktikum (PBLV). Wurde dieses Modul im 5. Semester abgelegt, so erfolgt eine Anrechnung auf die Wahlpflichtfächer zum Praxissemester (PBLV), so dass diese nicht mehr zusätzlich absolviert werden müssen. Beratungs und Entwicklungsmethoden (Wahlpflichtmodul 102) wird künftig entfallen. Es erfolgt eine Anrechnung auf das Modul Anwendungen und Systeme der Wirtschaftsinformatik (Modul 110, neue SPO) soweit dieses nicht bereits im bisherigen 3 Semester abgelegt wurde. In diesem Fall wird der zusätzliche Leistungsnachweis als freiwilliges Wahlfach im Zeugnis aufgeführt. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Probleme und Problemlösungen (Modul 112) wird künftig im 6. Studiensemester als Wahlpflichtmodul 131 Ganzheitliche Unternehmensführung angeboten. Es erfolgt hierbei eine 1:1 Anrechnung. Im Wintersemester 2012/13 überspringen sie das 5. Semester und kommen vom 4. direkt in das 6. Semester. Da bereits im 5. Studiensemester mit den Schwerpunktvorlesungen begonnen wird, müssen Sie im WS 2012/13 die Schwerpunktvorlesungen des 5. Semesters (2 Module) nachholen. Aufgrund der Anrechnung der Module 102 und 112 (siehe oben) wird der zusätzliche Aufwand ausgeglichen. Die Vorlesungsplaner werden sich bemühen, die Lehrveranstaltungen eines Schwerpunktes überschneidungsfrei zu planen. 3.6 Ich möchte das 5. Studiensemester im Ausland studieren Das ist unverändert möglich. Über die Anrechnung von Modulen, die im Ausland abgeleistet werden, informiert International Relations (Frau Morandi / Frau Schreiner). Fehlende Leistungsnachweise müssen im 6. und 7. Studiensemester nachgeholt werden. 3.7 Ich habe nur ein Wahlpflichtfach zum Praktikum bestanden / abgelegt Es wird im kommenden Semester für das Nachholen dieses ausstehenden Leistungsnachweises ein entsprechendes Wahlpflichtfachangebot als Blockveranstaltung geben. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Ankündigungen im Internet sowie die Informationsveranstaltung zum Praxissemester gemäß Terminplan. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 7
3.8 Was geschieht mit den AW-Fächern in der neuen SPO Die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer bleiben unveränderter Bestandteil des Studiengangs und werden von der Fakultät 13 weiterhin angeboten. 3.9 Ab wann gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung Die neue SPO tritt mit dem 15.3.2012 in Kraft. Ihre Regelungen gelten erst ab diesem Termin. Bis zu diesem Termin gelten die nach der alten SPO erreichten ECTS Punkte sowie grundsätzlich alle Regelungen der alten SPO (Vorrückungssperren, Bedingungen für ein Auslandsstudium). Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 8
4 Die wesentlichen Änderungen der neuen Studien- und Prüfungsordnung 4.1 Module, deren Inhalte in andere Studienmodule integriert wurden und deshalb entfallen Es handelt sich hierbei um Finanzmathematik Die Inhalte sind in der fachlich erweiterten Wirtschaftsmathematik sowie im Modul Finanzund Investitionswirtschaft enthalten. Wahlpflichtmodul 102 Beratungs und Entwicklungsmethoden Die Inhalte sind einerseits im Modul Anwendungen und Systeme der Wirtschaftsinformatik als auch vertiefend im Schwerpunkt Projektberatung und Projektmanagement zu finden. Wahlpflichtmodul 104 Methodisch soziale Kompetenzen Die Inhalte werden künftig im Rahmen der praktikumsbegleitenden Wahlpflichtfächer als Wahlpflichtmodul Methodisch soziale Kompetenzen vermittelt. Wahlpflichtmodul 112 Ausgewählte betriebswirtschaftliche Probleme und Problemlösungen Die Inhalte werden künftig im Rahmen der Wahlpflichtfaches Ganzheitliche Unternehmensführung vermittelt. 4.2 Strategische Unternehmensführung und Internationales Management Strategisches Denken und Internationalisierung sind Themenbereiche, die in der neuen Studien und Prüfungsordnung ein größeres Gewicht erhalten, weshalb die Lehrveranstaltungen zur Unternehmensführung eine stärkere Profilierung in diese Richtung erhalten. 4.3 Vorrückungssperren Die Vorrückungssperre in der neuen SPO wurde gelockert. Für den Start des ersten Studienschwerpunktes sind lediglich 75 ECTS erforderlich. 4.4 Bachelorarbeit Um der Bachelorarbeit ein deutlich stärkeres Gewicht zu verleihen werden die maximal möglichen 12 ECTS Punkte bei der Berechnung der Gesamtnote verdoppelt. Darüber hinaus kann der/die Studierende durch eine mündliche Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit (Kolloquium) das Ergebnis noch verbessern. Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 9
4.5 Schwerpunkte In der neuen Studien und Prüfungsordnung erhalten die Studierenden einen größeren Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung ihrer Schwerpunktausbildung. Das Studium in den Schwerpunkten beginnt bereits mit dem 5. Studiensemester. Der erste Schwerpunkt umfasst 25 ECTS und ist im 5. Und 6. Studiensemester abzuleisten. Eine zweite Schwerpunktwahl am Ende des 6. Studiensemesters erlaubt die Wahl zwischen Der Fortsetzung des bereits gewählten ersten Schwerpunktes (Erweiterungsmodule) Die Wahl der Kernmodule eines weiteren Schwerpunktes Die Wahl von Aufbaumodulen, die keinem der bisherigen Schwerpunkte angegliedert ist. Beachten Sie bitte die Verfügbarkeit der einzelnen Modulangebote: Erweiterungsmodule ab dem Wintersemester 2012/13 Aufbaumodule ab Sommersemester 2013 Fakultät für Betriebswirtschaft Oktober 11 Seite 10
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