Präambel. Ziel des Studiums
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- Brigitte Weiss
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1 Verwaltungshandbuch Ausführungsbestimmungen für den Master-Studiengang Automatisierungstechnik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik / Informatik und Maschinenbau. Vom 09. November 2010 In der Fassung der 1. Änderung vom 21. Juni 2011und PA Beschlüsse vom und Die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau hat am 09. November 2010 gemäß 7 Abs. 3 in Verbindung mit 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) die folgenden Ausführungsbestimmungen beschlossen. Sie wurden vom Präsidium der Technischen Universität Clausthal am 25. November 2010 genehmigt, zuletzt geändert durch den Fakultätsratsbeschluss vom 21. Juni 2011 und der Genehmigung durch das Präsidium vom 07. Juli 2011 (Mitt. TUC 2011, Seite 199). Präambel Diese Ausführungsbestimmungen gelten nur im Zusammenhang mit der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der TU Clausthal in der jeweils gültigen Fassung und enthalten alle studiengangsspezifischen Ergänzungen und Regelungen. Ziel des Studiums Ziel des Masterstudiengangs Automatisierungstechnik ist es, die im Bachelorstudium Technische Informatik erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter zu vertiefen oder zu ergänzen und die Studierenden zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten zu führen. Dazu müssen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in der Theorie und Prozessinformatik erwerben. Das Erreichen dieser Ziele gewährleistet eine Berufsbefähigung für Tätigkeiten mit anspruchsvollen methodischen Anforderungen der Informations- und Automatisierungstechnik und hohen praktischen oder anwendungsbezogenen Anforderungen. Darüber hinaus soll ein guter Abschluss des Masterstudiengangs die Studierenden befähigen, als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Forschungsprojekten mit dem Ziel einer Dissertation mitzuarbeiten. Zu 2 Studienberatung Neben den Studienfachberatungen wird den Studierenden die Teilnahme an den Einführungs- und Informationsveranstaltungen empfohlen.
2 Zu 5 ECTS-Punkte, Module, Ausführungsbestimmungen Abs. 2: Die den einzelnen Modulen des Masterstudiengangs Automatisierungstechnik zugeordneten ECTS Punkte, Prüfungsleistungen und Gewichtung der Einzelnoten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Abs. 3: Innerhalb des Master-Studiengangs Automatisierungstechnik stehen zwei Vertiefungen zur Auswahl, von denen eine gewählt werden muss: Prozessinformatik oder Automatisierungssysteme. Die Wahl ist mit der ersten Anmeldung zu einer in den Vertiefungen enthaltenen Modul- bzw. Modulteilprüfung festzulegen. Wird eine dieser Modul- bzw. Modulteilprüfungen als modul angemeldet, ist damit die Vertiefung automatisch festgelegt. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich. Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablegen der ersten Modul- bzw. Modulteilprüfung der neu gewählten Vertiefung im Prüfungsamt einzureichen. Abs. 4: Das Modulhandbuch beinhaltet eine detaillierte Beschreibung aller Module. Zu 6 Dauer und Gliederung des Studiums Abs. 2: Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Automatisierungstechnik im Vollzeitstudium beträgt inkl. der Masterarbeit zwei Semester. Das Studium hat einen Umfang von 60 ECTS-Punkten einschließlich 20 ECTS-Punkten für die Masterarbeit inklusive Abschlusskolloquium. Zu 7 Zugangsvoraussetzung Abs. 3 und 4: Der Zugang zum Masterstudiengang Automatisierungstechnik wird durch die Ordnung über den Zugang für den Masterstudiengang Automatisierungstechnik in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
3 Zu 8 Prüfungsausschuss Abs. 1: Der Prüfungsausschuss der Lehreinheit Maschinenbau/Verfahrenstechnik wird in Angelegenheiten dieses Studienganges um den Studienfachberater, sofern dieser der Professorengruppe der Lehreinheit Informatik angehört, erweitert. Er ist beratendes Mitglied ohne Stimmrecht und ist zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses zu laden. Sofern der Studienfachberater nicht der Professorengruppe der Lehreinheit Informatik angehört, ist aus der Gruppe der Professoren dieser Lehreinheit ein Mitglied durch den Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau als beratendes Mitglied zu bestellen. Zu 11 Zulassung zur Prüfung Abs. 1: (1) Zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung wird zugelassen, wer neben den Zulassungsvoraussetzungen gemäß 11 APO die in Anlage 1 für das Modul verlangten Prüfungsvorleistungen erbracht hat. (2) Als Prüfungsvorleistung für eine Teilprüfung in einem Modul können insbesondere das Bestehen anderer Teilprüfungen des Moduls und regelmäßige schriftliche Ausarbeitungen zu Übungsaufgaben (Hausübungen) verlangt werden. (3) Leistungen nach 15 APO, die nicht eine Klausur oder mündliche Prüfung darstellen sowie Leistungsnachweise (PLN und WPLN) bedürfen keiner Zulassung. Abs. 4: Für die Masterarbeit ist eine gesonderte Zulassung gemäß 11 APO erforderlich. Bei Antragstellung ist die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter anzugeben. Zu 14 Aufbau der Prüfungen, Zusatzprüfungen Abs. 1: Die Masterprüfung besteht aus den Prüfungen und Leistungsnachweisen in den Pflichtmodulen, den modulen und einer Masterarbeit gemäß Anlage 1. Abs. 3: Die Modulübersicht in Anlage 1 für den Masterstudiengang Automatisierungstechnik erläutert, für welche Module ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme, der nicht in die Endnote eingeht, ausreicht.
4 Zu 15 Arten der Prüfungsleistungen Abs. 2: (1) Die Art der Prüfungsleistungen sind für den Masterstudiengang Anlage 1 zu entnehmen. (2) Neben den in 15 Absatz 1 APO genannten Prüfungsleistungen können auch schriftliche Ausarbeitungen zu Übungsaufgaben (Hausübungen) in einem festgelegten Umfang Bestandteil der Prüfungsleistung und/oder Prüfungsvorleistung sein und in die Bewertung einfließen. Zu 16 Abschlussarbeit Abs. 4: Die zuständigen Lehreinheiten im Sinne von 16 sind die Lehreinheit Maschinenbau/Verfahrenstechnik und die Lehreinheit Informatik. Abs. 5: Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS-Punkte inklusive einem Abschlusskolloquium und ist in einem Zeitraum von 4 Monaten abzuschließen. Auf Antrag und mit Befürwortung durch den Erstgutachter kann dieser Zeitraum in begründeten Ausnahmefällen auf eine Gesamtdauer von bis zu 9 Monaten verlängert werden. Die Masterarbeit muss an einem Institut der TU Clausthal durchgeführt werden. Ausnahmen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag vor Beginn der Arbeit in Einzelfällen befürworten. Zu 18 Bewertung von Prüfungsleistungen, Notenbildung Abs. 4 und 6: Die Gesamtnote der Masterprüfung wird gemäß 18 APO ermittelt. Die Gewichtung der einzelnen Module zur Gesamtnote erfolgt gemäß Anlage 1. Zu 19 Freiversuch, Wiederholung der Prüfung Abs. 6: Vergleichbare und verwandte Studiengänge im Sinne dieser Ausführungsbestimmungen sind alle ingenieurtechnischen Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge sowie entsprechende Studiengänge im Bereich Informatik und Mathematik. Im Zweifelsfall erfolgt die Einschätzung der Vergleichbarkeit eines Studiengangs durch den zuständigen Studienfachberater.
5 Abs. 7: (1) Im Rahmen der letzten Wiederholungsmöglichkeit findet eine mündliche Prüfung vor der bzw. dem Prüfenden und einer bzw. einem für das Prüfungsfach fachkundigen prüfungsberechtigten Beisitzer statt. Sofern ein weiterer fachkundiger, prüfungsberechtigter Beisitzer nicht vorhanden ist, ist stattdessen ein Mitglied der Professorengruppe des Prüfungsausschusses als weitere bzw. weiterer Prüfende bzw. Prüfender zu bestellen. (2) Zu einer nicht bestandenen schriftlichen Prüfung im Rahmen der letzten Wiederholungsmöglichkeit dieser Prüfung wird eine mündliche Ergänzungsprüfung mit einer Dauer von 30 Minuten gemäß 19 Abs. 5 APO angeboten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die mündliche Ergänzungsprüfung mindestens die Note "befriedigend (3,0)" erhält. Die Note der Prüfung ergibt sich aus dem Mittel der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung. Zu 21 Versäumnis, Täuschungen, Ausnahmeregelungen Abs. 8: Der Masterstudiengang Automatisierungstechnik ist nicht für ein Teilzeitstudium geeignet. Zu 27 Inkrafttreten Diese studiengangsspezifischen Ausführungsbestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im amtlichen Verkündungsblatt der Technischen Universität Clausthal in Kraft. Übergangsregelungen zum Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03. Juli 2014 Studierende, welche sich im WS 2014/15 im zweiten oder höheren Semester befinden, können gemäß der bisherigen Übergangsregelungen für die Vertiefung B das Modul Embedded Systems Engineering II bis zum Ende des SS 2015 weiterhin absolvieren. Ist das Modul Embedded Systems Engineering II bereits erfolgreich absolviert, wird dieses weiterhin für die Vertiefung B angerechnet. Auf Antrag, welcher spätestens zwei Wochen vor Ablegen der Modulprüfung Automatisierungstechnik II im Prüfungsamt einzureichen ist, kann das bestandene Modul Embedded Systems Engineering II aus der Vertiefung B herausgenommen und auf die zu erbringende Pflicht-Anzahl an Modulen in den fächer fü die Ausgewählten Gebiete angerechnet werden. Durch diese Entscheidung entsehende Härten können auf Antrag im Wege von Einzelfallentscheidungen durch den oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ggf. nach Stellungnahme durch den oder die Studienfachberater/in ausgeglichen werden.
6 Anlage 1: Übersicht über die Module, Leistungsnachweise und Gewichtungen im Masterstudiengang Automatisierungstechnik Modul/ Lehrveranstaltung SWS/ LV-Art (1) CP (2) Typ (3) Prüf-Art (4) Gewichtung Pflichtmodule für beide Vertiefungen Masterarbeit /100 = 0,34 Masterarbeit inkl. Abschlusskolloquium 14 SWS 20 PF AB 1 Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte /100 = 0 Graduierten-Seminar (englischsprachig)* 2S 2 PLN Nach Wahl des 0 Prüfers *Das Graduiertenseminar muss an einem Institut der Lehreinheiten Maschinenbau/Verfahrenstechnik und Informatik oder Mathematik der TU Clausthal absolviert werden. Es müssen zusätzlich Module im Umfang von mindestens 8 CP aus nachfolgender Liste gewählt werden. Weitere Veranstaltungen können nur als Zusatzleistungen angemeldet und gewertet werden. Außerdem kann die Lehreinheit Maschinenbau/Verfahrenstechnik zu Beginn eines Studienjahres eine Liste mit darüber hinaus wählbaren Lehrveranstaltungen veröffentlichen. Siehe hier: Supply Chain Management 2V/1Ü 4 WPLN K/M 0 Qualitätsmanagement I 3V 4 WPLN K/M 0 Qualitätsmanagement II 3V 4 WPLN K/M 0 Auswahl einer Vertiefung A oder B Vertiefung A: Prozessinformatik (15 CP / Gesamtgewichtung: 33/100) Embedded Systems Engineering II 4 5 Embedded Systems Engineering II 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Erweiterte Grundlagen der Rechnernetze 4 5 Rechnernetze II 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Software Systems Engineering 4 5 Projekt- und Qualitätsmanagement des Software Systems Engineering 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Vertiefung B: Automatisierungssysteme (15 CP / Gesamtgewichtung: 33/100) Messtechnik II 3 5 Messtechnik II 2V/1Ü 5 WPF K/M 1
7 Regelungstechnik III 3 5 Regelungstechnik III 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Automatisierungstechnik II 1 ) 3 5 Auromatisierungstechnik II 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 (15 CP / Gesamtgewichtung: 33/100) Es müssen genau drei Module im Umfang von mindestens 15 CP gewählt werden. Weitere Veranstaltungen können nur als Zusatzleistungen angemeldet und gewertet werden. Bei einem beabsichtigten Wechsel der Vertiefung sind die Regelungen zu 5 Abs. 3 zu beachten. Module, die bereits in der gewählten Vertiefung enthalten sind, dürfen nicht gewählt werden. Außerdem kann die Lehreinheit Maschinenbau/Verfahrenstechnik zu Beginn eines Studienjahres eine Liste mit darüber hinaus wählbaren Lehrveranstaltungen veröffentlichen. Siehe hier: Rechnerorganisation II 4 5 Rechnerorganisation II 3V/1Ü 5 WPF K* 1 Virtuelle Realität und parallele physikalisch-basierte Simulation Virtuelle Realität und parallele physikalisch-basierte Simulation 4 5 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Nachrichtensystemtechnik 3 5 Nachrichtensystemtechnik 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Digitale Signalverarbeitung 4 5 Digitale Signalverarbeitung 2V/2Ü 5 WPF K/M 1 Nichtlineare Regelungssysteme 3 5 Nichtlineare Regelungssysteme 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Messtechnik III 3 5 Messtechnik III 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Energieelektronik 3 5 Energieelektronik 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Embedded Systems Engineering II (nicht für Vertiefung A wählbar) 4 5 Embedded Systems Engineering II 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Erweiterte Grundlagen der Rechnernetze (nicht für Vertiefung A wählbar) Änderung durch Beschluss des Prüfungsausschusses vom
8 Rechnernetze II 3V/1Ü 5 WPF K/M* 1 Software Systems Engineering (nicht für Vertiefung A wählbar) Projekt- und Qualitätsmanagement des Software Systems Engineering Messtechnik II (nicht für Vertiefung B wählbar) 4 5 3V/1Ü 5 WPF K/M* Messtechnik II 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Regelungstechnik III (nicht für Vertiefung B wählbar) 3 5 Regelungstechnik III 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Automatisierungstechnik II (nicht für Vertiefung B wählbar) 3 5 Automatisierungstechnik II 2V/1Ü 5 WPF K/M 1 Erläuterungen: (1) Art der Lehrveranstaltungen V Vorlesung Ü Übung P Praktikum S Seminar (2) CP = ECTS-Punkt: Die Arbeitsbelastung wird nach Maßgabe des European Credit Transfer- and Accumulation System in ECTS-Punkten gemessen. Siehe auch APO 5. (3) Typ der Lehrveranstaltung PF Pflichtfach WPF fach PLN Pflichtleistungsnachweis WPLN leistungsnachweis (4) Prüfungsart K Klausur M Mündliche Prüfung K/M Klausur oder mündliche Prüfung nach Wahl des Prüfers. Die Prüfungsart ist zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben. R Referat AB Abschlussbericht HA Leistungsnachweis als Vorleisung in Form einer Hausarbeit (HA). Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen. Hausarbeiten sind im Regelfall theoretische Übungsaufgaben oder praktische Rechnerübungen.
9 Anlage 2: 2.1 Modellstudienplan für Beginn im WS mit Vertiefung Prozessinformatik SWS 1. Semester WS 2. Semester SS Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 6 SWS, 8 CP Rechnernetze II 3V1Ü, 5 CP Embedded Systems Engineering II 3V1Ü, 5 CP 7 SWS 10 CP 3 SWS 5 CP Projekt- und Qualitätsmanagement des Software Systems Engineering 3V1Ü, 5 CP Masterarbeit inkl. Abschlusskoll. 14 SWS, 20 CP 22 Graduiertenseminar 23 (Englisch) 2S, 2 CP CP Bereich ECTS-Punkte Vertiefung Prozessinformatik Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 10 Masterarbeit 20
10 2.2 Modellstudienplan für Beginn im WS mit Vertiefung Automatisierungssysteme SWS 1. Semester WS 2. Semester SS Automatisierungstechnik II 2V1Ü, 5 CP Regelungstechnik III 2V1Ü, 5 CP Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 6 SWS, 8 CP 7 SWS 10 CP Messtechnik II 2V1Ü, 5 CP 3 SWS 5 CP Masterarbeit inkl. Abschlusskoll. 14 SWS, 20 CP 21 Graduiertenseminar 22 (Englisch) 2S, 2 CP 23 CP Bereich ECTS-Punkte Vertiefung Automatisierungssysteme Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 10 Masterarbeit 20
11 2.3 Modellstudienplan für Beginn im SS mit Vertiefung Prozessinformatik SWS 1. Semester SS 2. Semester WS Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 6 SWS, 8 CP 10 SWS 15 CP Projekt- und Qualitätsmanagement des Software Systems Engineering 3V1Ü, 5 CP Embedded Systems Engineering II 3V1Ü, 5 CP Rechnernetze II 3V1Ü, 5 CP Masterarbeit inkl. Abschlusskolloq 14 SWS, 20 CP Graduiertenseminar 24 CP 28 (Englisch) 2S, 2 CP 32 Bereich ECTS-Punkte Vertiefung Prozessinformatik Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 10 Masterarbeit 20
12 2.4 Modellstudienplan für Beginn im SS mit Vertiefung Automatisierungssysteme SWS 1. Semester SS 2. Semester WS Messtechnik II 2V1Ü, 5 CP SWS 5 CP Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 6 SWS, 8 CP 7 SWS 10 CP Automatisierungstechnik II 2V1Ü, 5 CP Regelungstechnik III 2V1Ü, 5 CP Masterarbeit inkl. Abschlusskoll. 14 SWS, 20 CP 21 Graduiertenseminar 22 (Englisch) 2S, 2 CP 23 CP Bereich ECTS-Punkte Vertiefung Automatisierungssysteme Schlüsselqualifikationen und fachübergreifende Inhalte 10 Masterarbeit 20
13 Datei zuletzt geändert: Grund der Änderung: durch Balthaus Korrektur von Gewichtungsfaktoren - rot k. Balthaus Beschluss des Prüfungsausschusses vom eingearbeitet k. Balthaus Beschluss des Prüfungsausschusses vom eingearbeitet
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