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Amtliche Mitteilungen Datum 26. April 201 Nr. 2/201 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund samtschulen der Universität Siegen Vom 2. April 201 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat, Herrengarten, 57068 Siegen, Tel. 0271/740-481

Fachspezifische Bestimmung für das Fach im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund samtschulen der Universität Siegen Vom 2. April 201 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des setzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG vom 1. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch setz vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 672), hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung zur Prüfungsordnung vom 05. November 2012 (Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2012) erlassen: 1

Inhalt 1 ltungsbereich... 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse... Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte... 4 Auslandsaufenthalt... 4 5 Studienumfang... 4 6 Modularisierung und Leistungspunkte... 5 7 Studien- und Prüfungsleistungen... 7 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit... 7 9 Bachelorarbeit... 7 10 Studienverlaufspläne... 7 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung... 11 2

1 ltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regelt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtl. Mitteilung 1/2012) in der jeweils gültigen Fassung das Studium im Fach für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschulen. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse (1) Zugang zum Bachelorstudiengang erhält, wer die Zugangsvoraussetzungen des 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen erfüllt. (2) In den modernen Fremdsprachen sollten die Kenntnisse mindestens dem Sprachniveau B1 des meinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte Die Studienziele und -inhalte orientieren sich an den grundlegenden allgemeinen und fachspezifischen berufsbezogenen Kompetenzen, so wie sie in den Vorgaben der KMK (Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. 10. 2008 i. d. F. vom 16.09.2010]) formuliert sind. Der Bachelorstudiengang für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschulen (Sek. I) zielt vor diesem Hintergrund auf die Vermittlung von Grundlagenwissen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Fähigkeiten. Dazu gehören im Einzelnen: zentrale Fragestellungen der schichtswissenschaft und schichtsdidaktik sowie die damit verbundenen Erkenntnisinteressen erläutern und fachliche Zusammenhänge selbstständig entwickeln können, geschichtswissenschaftliche und -didaktische Theorien, Kategorien und Modelle in Bezug auf deren Systematik und den stufenspezifischen Stellenwert erläutern und kritisch reflektieren können, geschichtswissenschaftliche und -didaktische Forschungsergebnisse und neue relevante fachliche Entwicklungen selbstständig erschließen, in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite beurteilen und angemessen darstellen können, geschichtswissenschaftliche und -didaktische Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und ihrer stufenspezifischen didaktischen Relevanz einschätzen und den bildenden halt disziplinärer Inhalte, Konzepte und Methoden reflektieren können, in geschichtswissenschaftlicher und -didaktischer Hinsicht fachübergreifende Perspektiven entwickeln, die Funktion von (neuen) Informations- und Kommunikationsmedien für die Vermittlung von historischen Inhalten analysieren und reflektieren sowie außerschulische Berufsfelder für Historiker einschätzen können, die Bedeutung des historischen Lernens und des schichtsunterrichts für die verschiedenen Schulstufen, die Rolle als Fachlehrerin oder -lehrer reflektieren und zu Grundfragen der historischen Verantwortung Stellung beziehen können, grundlegende Prozesse fachlichen und fachübergreifenden Lehrens und Lernens in unterschiedlichen Schulstufen der Haupt-, Real- oder samtschule (Sek. I) unter Berücksichtigung fachspezifischer Lernschwierigkeiten und Fördermöglichkeiten analysieren und erläutern können, grundlegende fachspezifische und fachdidaktische Begriffe, Fragestellungen, Verfahren und Hilfsmittel aus anderen sellschaftswissenschaften kennen, an Beispielen erläutern und zur Erschließung historischer Sachverhalte heranziehen können, geschichtsbezogene Lehr- und Lernprozesse im Zusammenhang mit fachspezifischen und fachübergreifenden Fragestellungen planen, gestalten und evaluieren sowie mit der räumlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Perspektive ergänzen können.

4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird aber empfohlen. 5 Studienumfang Der Umfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschulen beträgt 24 SWS und 56 Leistungspunkte (LP). Es setzt sich aus den Teilbereichen Fachwissenschaft und Fachdidaktik zusammen. Die Studienanteile verteilen sich wie folgt auf diese Teilbereiche: Verteilung SWS und LP im Bachelorstudiengang für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschulen Fachwissenschaft Fachdidaktik Summe SWS Bachelor 18 6 24 LP Bachelor 42 14 56 4

6 Modularisierung und Leistungspunkte Im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschulen sind die folgenden 6 Module zu studieren und optional eine Bachelorarbeit (M 7) zu verfassen: Nr. Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester HR M 1 SWS LP Voraussetzungen Grundlagen- Epochenmodul I Alte : Methoden, Probleme, Perspektiven 2 1 1. 4 9-1.1 Vorlesung 1 1. 2-1.2 Proseminar 1 1. 2-1. Eine Prüfungsleistung in 1.2 HR M 2 Grundlagen- Epochenmodul II Mittelalterliche und frühneuzeitliche : Methoden, Probleme, Perspektiven 1 1. 2 1 4. 4 9-2.1 Vorlesung/Übung 1 4. 2-2.2 Proseminar 1 4. 2-2. Eine Prüfungsleistung in 2.2 HR M Grundlagen- Epochenmodul III Neuzeitliche : Methoden, Probleme, Perspektiven 1 4. 2 1 2.-. 4 9 -.1 Vorlesung 1. 2 -.2 Proseminar 1 2. 2 -. Eine Prüfungsleistung in.2 HR M 4 Fachdidaktisches Modul 4.1 Proseminar: Grundlagen der schichtsdidaktik 4.2 (Projekt-)Seminar: Exemplarische 1. 2 1 2.-. 4 11-1 2. 2 1.2 oder 2.2 oder.2 1. 2 5 4.1 1 Studienleistung 2 Prüfungsleistung Eine der beiden Veranstaltungen darf im Bereich Zeitgeschichte nach 1945 belegt werden. Eine der beiden Veranstaltungen darf aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialgeschichte belegt werden, wenn die modulspezifische epochale Zuordnung gewährleistet ist. Weitere Informationen finden sich im Modulhandbuch. 5

Nr. Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester Vertiefung der Grundlagen der Didaktik der 4. Eine Prüfungsleistung 1 2. HR M 5 in 4.1 SWS LP Voraussetzungen Aufbau- Epochenmodul Neuzeitliche 5.1 Aufbauseminar: Neuere und Neueste vor 1945 5.2 Aufbauseminar: Zeitgeschichte seit 1945 5. Eine Prüfungsleistung in 5.1 oder 5.2 HR M 6 Fachwissenschaftlic hes und fachdidaktisches Abschlussmodul 6.1 Aufbauseminar: Alte oder Mittelalterliche und frühneuzeitliche 6.2 Kolloquium Außerschulische Berufsfelder für Historiker / Außerschulische Lernorte 6. Eine Prüfungsleistung in 6.1 HR M 7 2 1 5.-6. 4 9 M 1 5. 2 1 5. 2 1 6. 2 1 5.-6. 4 9 M 1-4 1 5. 2 1 6. 2 1 6. Bachelorarbeit - - 6. - 8 siehe 8 24 SWS 56 LP + 8 LP für die Bachelorarbe it 6

7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Angeboten werden Module, in denen in der Regel jeweils 4 SWS im Rahmen von zwei Lehrveranstaltungen zu absolvieren und in der Regel 9 Leistungspunkte zu erwerben sind. Die LP werden für aktive Teilnahme und modulbegleitende Studienleistungen in den Veranstaltungen und eine Prüfungsleistung ( LP) vergeben. Prüfungsleistungen müssen immer individuell zuzuordnen sein. (2) Studienleistungen sind mündliche oder schriftliche Leistungen, wie beispielsweise schriftliche Tests, Kurzreferate, Präsentationen, Portfolios, schriftliche Ausarbeitungen, Protokolle, projektbezogene Darstellungsformen, wobei die Arbeitsbelastung eine der unter 8 (7) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung unterrichtet die Dozentin bzw. der Dozent die Studierenden darüber, in welcher Form die Studienleistung erbracht werden muss. () Prüfungsleistungen sind mündliche oder schriftliche Leistungen, wie beispielsweise Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, Projektarbeiten/-präsentationen/-berichte, mündliche Prüfungen sowie Kombinationen aus verschiedenen Formen, wobei die Arbeitsbelastung eine der unter 8 (8) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung unterrichtet die Dozentin bzw. der Dozent die Studierenden über Form und Umfang der ggf. zu erbringenden Prüfungsleistung. (4) Die Module werden mit einer benoteten Prüfungsleistung abgeschlossen. Die Fachnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Modulnoten der Module 4, 5 und 6 sowie der besten Modulnote aus den Grundlagen-Epochenmodulen I-III, die nach den jeweils zu Grunde liegenden LP gewichtet sind. (5) Alles Weitere regelt die Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit im Fach wird zugelassen, wer zwei Drittel der Leistungspunkte des Bachelorstudiums im Fach erreicht und eine wissenschaftliche Hausarbeit im Fach erfolgreich geschrieben hat. Weiterhin muss aus dem Modul, auf das sich die Bachelorarbeit bezieht, mindestens ein Modulelement erfolgreich absolviert sein. (2) Alles Weitere regelt die Rahmenprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. 9 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit im Fach geschrieben, bezieht sie sich inhaltlich auf eines der Module --HR-M-4 bis --HR-M-6. Der Anteil der Arbeit beträgt 8 LP. Die Bachelorarbeit muss in deutscher Sprache abgefasst werden. 10 Studienverlaufspläne Verbindlichkeit: Der Studienverlaufsplan stellt einen Vorschlag zur zeitlichen staltung des Studiums dar. Grundsätzlich werden alle Modulelemente mindestens jährlich, aber nicht unbedingt jedes Semester angeboten. Modulelemente sind Teile von Modulen, die im Umfang einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS entsprechen. Die Bezeichnungen für Modulelemente spezifizieren Inhalte des Moduls, sind jedoch nicht notwendig mit den Titeln der entsprechenden Lehrveranstaltungen, mit denen das Modulelement abgedeckt werden kann, identisch. 7

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschule (HR) Modulname 8 Semester SWS Grundlagen-Epochenmodul I 1 (--HR-M 1) Alte LP Grundlagen-Epochenmodul II 1 (--HR-M 2) Mittelalterliche und frühneuzeitliche LP Grundlagen-Epochenmodul III 1 (--HR-M ) Neuzeitliche LP Fachdidaktisches Modul 2 (--HR-M 4) LP Aufbau-Epochenmodul (--HR-M 5) Neuzeitliche LP Fachwissenschaftliches und Fachdidaktisches Abschluss-Modul (--HR-M 6) LP samtzahl LP 1 4 Vorlesung Alte (Modulelement 1.1) Proseminar Alte (Modulelement 1.2) Prüfungsleistung in Modulelement 1.2 (Modulelement 1.) 2 4 Proseminar Neuzeitliche (Modulelement.2) Proseminar Grundlagen der schichtsdidaktik (Modulelement 4.1) Prüfungsleistung in Modulelement 4.1 (Modulelement 4.) 9 LP 9 LP

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschule (HR) 4 Prüfungsleistung in Modulelement.2 (Modulelement.) Vorlesung Neuzeitliche (Modulelement.1) (Projekt-)Seminar Exemplarische Vertiefung der Grundlagen der Didaktik der (Modulelement 4.2) 5 11 LP 9

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und samtschule (HR) 4 4 Vorlesung/Übung Mittelalterliche und frühneuzeitliche (Modulelement 2.1) Proseminar Mittelalterliche und frühneuzeitliche (Modulelement 2.2) Prüfungsleistung in Modulelement 2.2 (Modulelement 2.) 9 LP 5 6 Aufbauseminar Neuere und Neueste vor 1945 (Modulelement 5.1) Aufbauseminar Zeitgeschichte seit 1945 (Modulelement 5.2) Aufbauseminar Alte oder Mittelalterliche und frühneuzeitliche (Modulelement 6.1) 9 LP 6 2 Prüfungsleistung in Modulelement 5.1 oder 5.2 (Modulelement 5.) Kolloquium Außerschulische Berufsfelder für Historiker / Außerschulische Lernorte (Modulelement 6.2) Prüfungsleistung in Modulelement 6.1 (Modulelement 6.) 24 9 9 9 11 9 9 56 LP 9 LP 1 2 Das Modul kann variabel im 1.-4. Semester studiert werden. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Das Modul kann variabel im 2.-4. Semester studiert werden, sobald die Voraussetzungen (vgl. 6, Abs. 1) erfüllt worden sind. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Das Modul kann variabel im 5.-6. Semester studiert werden, sobald die Voraussetzungen (vgl. 6, Abs. 1) erfüllt worden sind. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. 10

11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrats vom 15. April 201. Siegen, den 2. April 201 Der Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart) 11