Die TanzHalle. Dokumentation. Reglement

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Transkript:

Die TanzHalle Dokumentation Reglement

Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche... 5 7. DJ, Crashtanzkurse und Tanzshows?... 5 8. Reinigung und Abgabe... 5 9. Ruhe, Ordnung und sachgemässe Benutzung... 6 10. Versicherung und Haftung... 6 11. Impressionen Anlässe TanzHalle... 7 Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 2

1. Objekt, Adresse, Kontakt Die TanzHalle Lenzburgerstrasse 2 5702 Niederlenz Telefon 062 891 21 63, info@dietanzhalle.ch 2. Belegungsarten Die TanzHalle wird nur an geschlossene Gesellschaften vermietet. 3. Infrastruktur TanzHalle mit Parkettboden 25 x 13.5 m. Eingerichtet mit Ledersessel, Lederhocker, Bistrotische rund 80 cm. Loungebereich mit Lederhocker und Clubtischen. Einfache DJ Musik- und Lichtanlage, geeignet für CD, Laptop und mp3 player Stehbar (4m) mit Backoffice (einfach eingerichtet mit Gastro-Geschirrspüler). Garderobe WC-Anlage 4. Bestuhlung und Kosten Bestuhlung: Die Grundbestuhlung besteht aus 104 Ledersesseln, 27 Lederhockern, 25 Bistrotischen und einem Loungebereich mit ca. 50 Sitzplätzen. Die Tische sind für einfaches Essen oder Fingerfood geeignet. Falls Banketttische und passende Bestuhlung gewünscht wird, muss der Veranstalter diese selber organisieren. Wir empfehlen Die Zeltbauer GmbH, Lenzburg, www.die-zeltbauer.ch. Kosten: Inbegriffen in den Kosten sind: Miete der TanzHalle inkl. Musik- und Lichtanlage, Bar, Backoffice, Garderobe und WC-Anlage, exkl. Reinigung. Die Kosten verstehen sich pro Abend bis um 02.00h. Geschäftsanlässe Fr. 1`250.- Privatanlässe Fr. 990.- Aktive Kursteilnehmer der TanzFabrik (seit mind. 1 Jahr regelmässiger Tanzkursbesuch) erhalten für Privatanlässe Spezialkonditionen. Bitte fragen Sie danach. Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 3

Loungebereich Bar Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 4

5. Parkplätze Es dürfen alle nicht reservierten Parkplätze auf dem Hetex-Areal benutzt werden. Die Parkplätze werden auch von anderen Mietern benutzt. 6. Catering und Küche Das Catering ist frei wählbar. Cateringerfahrung mit der TanzHalle haben bisher das Hotel Krone in Lenzburg, das Hotel Aarehof in Wildegg sowie einige weitere Caterer, welche auf www.dietanzhalle.ch aufgeführt sind. Das Benutzen der Gläser ist in der Miete inbegriffen. Es stehen folgende Gläser zur Auswahl: Wassergläser 3 dl neutral Wassergläser 5 dl neutral Longdrinkgläser neutral Flute/Champagnerglas 2 dl Proseccogläser 1 dl Weissweingläser Rotweingläser Bierglas 2.5 dl Kaffeetassen mit Untertasse Espressotassen mit Untertasse Getränke können auch von der TanzHalle bezogen werden. Es gelten folgende Tarife: Süssgetränke und Mineralwasser Fr. 5.- pro Flasche (1l/1,5l), Biere Fr. 3.-, Weine und Prosecco gemäss Anfrage. Die Verrechnung erfolgt nach Verbrauch. Die TanzHalle verfügt über eine Nespresso Professional Maschine CS 200. Nespressokapseln können von der TanzHalle für Fr. -.70 pro Stk. bezogen werden. 7. DJ, Crashtanzkurse und Tanzshows? Benötigen Sie für Ihren Anlass noch einen guten DJ? Möchten Sie gerne Ihre Gäste mit einem Crashtanzkurs in Schwung bringen? Oder suchen Sie noch einen Showact? Wir vermitteln Ihnen gerne Tanzshows nach Wunsch. Fragen Sie bei unserem Sekretariat nach. 8. Reinigung und Abgabe Die Reinigung ist nicht inbegriffen. Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 5

Die TanzHalle muss in der Regel bis um 12.00h am folgenden Tag vollständig gereinigt abgegeben werden. Die Bar und das Office müssen feucht aufgewischt, alles benutzte Geschirr sauber abgewaschen und abgetrocknet wieder eingeräumt werden. Falls das Parkett verschmutzt ist, Fussabdrücke, Essensreste oder klebrige Stellen hat, werden die Böden von unserem Reinigungsinstitut www.hubi-reinigung.ch auf Kosten des Veranstalters nach Aufwand gereinigt. Die Reinigung der WC-Anlagen ist im Preis inbegriffen. Kehricht muss auf eigene Kosten entsorgt werden. 9. Ruhe, Ordnung und sachgemässe Benutzung Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für einen geordneten Betrieb und insbesondere die Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung in und um die benützten Anlagen. Für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen haftet der Veranstalter. Der Boden der TanzHalle ist mit einem frei schwingenden Echtholzparkett belegt. Wir bitten Sie daher, den Boden nur mit trockenen Schuhen zu betreten. Verschüttete Getränke und andere Flüssigkeiten müssen sofort aufgetrocknet werden, sonst nimmt das Parkett Schaden. Es ist verboten, mit Getränken auf der Tanzfläche zu tanzen und mit Palettenrollis auf dem Parkett zu fahren. Ein Briefing betreffend Ordnung und Benutzung erfolgt bei der Schlüsselübergabe. Für den abgegeben Schlüssel haftet vollumfänglich der Veranstalter! 10. Versicherung und Haftung Versicherungen sind Sache des Veranstalters. Der Veranstalter haftet zudem für Beschädigungen an Mobiliar und Einrichtungen sowie für Materialverluste. Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 6

11. Impressionen Anlässe TanzHalle Bestuhlung Hochzeit Bestuhlung Geburtstagsfeier Reglement TanzHalle, Stand 09.02.2017 Seite 7

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