Grundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO

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Transkript:

Grundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO Wien, am 13.11.2017 RA Dr. Gerald Ganzger

Kurzübersicht über die DSGVO allgemein Tritt am 25.5.2018 in Kraft Gilt direkt EU-weit Gilt für automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten Nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind (z.b. Personalakten) Soll ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren 14.11.2017 2

Adressaten der DSGVO Verantwortlicher (bisher Auftraggeber) Auftragsverarbeiter (bisher Dienstleister) Betroffene Person (bisher Betroffener) 14.11.2017 3

Was ist neu an der DSGVO? Ausdehnung der Rechte der Betroffenen, insbesondere Erweiterte Informationsrechte (zb Dauer der Speicherung) Recht auf Datenübertragbarkeit Recht auf Löschung ( Recht auf Vergessenwerden ) Mehr Eigenverantwortung der Unternehmen Datenschutz-Folgenabschätzung Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten Unternehmen müssen aus eigenem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen setzen 14.11.2017 4

Grundsätze der Datenverarbeitung (Art 5 Abs 1 DSGVO) Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit der Datenverarbeitung Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit 14.11.2017 5

Besonderer Schutz sensibler Daten Die DSGVO schützt besonders die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Dazu gehören: - Gesundheitsdaten - Genetische Daten - Biometrische Daten 14.11.2017 6

Strenge Sanktionen bei Verstößen Hohe Geldbußen (bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes) Zivilrechtliche Klagen, insbesondere auf immateriellen Schadenersatz Angesichts dieser strengen Sanktionen ist es unbedingt erforderlich die notwendigen Maßnahmen für die Einhaltung der DSGVO zu setzen 14.11.2017 7

DSGVO Fit in 10 Schritten

SCHRITT 1 Erhebung des Status der derzeitigen Datenverarbeitung Im Wesentlichen ist zu erheben: Welche Daten werden verarbeitet (Personendaten, administrative Daten, medizinische Daten, genetische Daten etc.)? Wie werden diese Daten bzw. auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten erhoben bzw. gesammelt? Wie und wie lange werden diese Daten aufbewahrt? Wohin und an wen werden Daten weiter gegeben? Welche Mitarbeiterdaten werden erhoben? Wer hat Zugriff auf die verarbeiteten Daten? 14.11.2017 9

SCHRITT 2 Einrichtung eines Datenschutz-Compliance-Systems Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten Erstellung einer Datenschutzstrategie/Datenschutz- Policy Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Verpflichtungen nach DSGVO, insbesondere für die Wahrung der Betroffenenrechte und Datensicherheit Festlegung von Abläufen bei Anfragen/Anträgen von betroffenen Personen Festlegung von Notfallstrategien 14.11.2017 10

SCHRITT 3 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Im Gesundheitsbereich wird in der Regel die Bestellung eines DSB obligatorisch sein; eine solche Bestellung ist aber auch dann sinnvoll, wenn ein solcher nicht zwingend vorgeschrieben ist Entscheidung, ob extern oder intern Datenschutzbeauftragte für Zweigniederlassungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, REHA-Zentren etc.) 14.11.2017 11

SCHRITT 4 Überprüfung der Datenschutzzustimmungserklärungen Entsprechen diese noch der Rechtslage Wie werden diese dokumentiert Anpassung von AGB/Vertragsbedingungen 14.11.2017 12

SCHRITT 5 Überprüfung der bisher verwendeten Formulare Werden im Betrieb einheitliche Formulare verwendet? Sind frühere Formulare vernichtet worden? Welche Formulare werden in Zweigniederlassungen verwendet? 14.11.2017 13

SCHRITT 6 Errichtung eines Kontrollsystems Wer ist für die Kontrolle verantwortlich? Was wird kontrolliert? Wie erfolgen Stichproben? 14.11.2017 14

SCHRITT 7 Einrichtung eines Dokumentationssystems Sammeln/Verwahren der Datenschutzzustimmungserklärungen Aufbewahrung der Datenschutz- Folgenabschätzungen Interne Anweisungen Anträge von Betroffenen und die Erledigung der Anträge Dokumentation von Kontrollen Dokumentation von Schulungen Aufbewahrung von Vertragsdokumentationen 14.11.2017 15

SCHRITT 8 Überprüfung der Verträge mit Auftragsverarbeitern Welche Verträge gibt es? Sind die Verantwortlichkeiten DSGVO-konform geregelt? Regressmöglichkeiten? Versicherung? 14.11.2017 16

SCHRITT 9 Datenschutz durch Technik Implementierung von technischen Compliance- Maßnahmen Es ist zu evaluieren, ob technische Maßnahmen zu ergreifen sind, z.b. Pseudonymisierung Implementierung von verpflichtenden Datensicherheitsmaßnahmen (Artikel 32) 14.11.2017 17

SCHRITT 10 Information der Mitarbeiter und Schulungen Informationen an Mitarbeiter sollen den Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter entsprechen Dokumentation der Information Schulungen und Vermerk dieser im Personalakt 14.11.2017 18

LGP WIEN Ihr Vortragender Managing Partner RA Dr. Gerald GANZGER Seit Ende der 80er Jahre als Rechtsanwalt aktiv Schwerpunkte: Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Medien, Konfliktlösung und Litigation PR Kunden: Glücksspielunternehmen, Gesundheit & Tourismus, Medien und Verlagshäuser, Telekommunikations- und Internetanbieter im Spitzenfeld namhafter Branchenrankings (Format/Trend, Chambers, Legal 500) Lektor an der Fachhochschule Wien für Medienrecht und Fachbeirat des European Brand Institute Autor für die Zeitschrift Horizont / Hotel & Tourismus: Medien- und IP-Recht sowie zu allen Fragen des Persönlichkeitsschutzes, einschließlich Datenschutz Delegato der ITKAM (Austrian Desk der Italienischen Handelskammer in Deutschland) In Wien und Bratislava als Rechtsanwalt zugelassen 14.11.2017 19

Kontakt Dr. Gerald Ganzger Managing Partner Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH Biberstraße 5 1010 Wien T: +43 1 533 33 30 E: ganzger@lansky.at W: www.lansky.at