Ausschreibung Wortbildmarke Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Brauwirtschaft
INHALTSVERZEICHNIS Ziel... 3 Aufgabenstellung... 4 Anforderungen an die Wortbildmarke... 4 Beteiligungsberechtigte... 5 Einreichung... 5 Zeitrahmen... 5 Entscheidungskriterien/ Gewinn/Vergütung... 5 Urheberrecht und Übertragung der Nutzungsrechte... 6 2
1. ZIEL Der Verein Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Brauwirtschaft (im Folgenden kurz: Gesellschaft) hat den Zweck, im Interesse der österreichischen Brauwirtschaft gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dazu gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar das Ansehen der österreichischen Brauwirtschaft und ihres Produktes "Bier" zu fördern. Der Verein wird gemeinnützig geführt. Mitglieder des Vereins sind physische oder juristische Personen, die Mitglieder des Verbandes der Brauereien Österreichs. Der Verband der Brauereien Österreichs ist die Interessenvertretung der österreichischen Brauwirtschaft. Er vertritt die größte Sparte der heimischen Lebensmittelindustrie im Rahmen des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich. Unser gemeinsames Ziel ist ein wirtschaftliches, rechtliches und sozialpolitisches Umfeld, in dem die Brauereien bestmögliche Rahmenbedingungen für ihr unternehmerisches Handeln vorfinden. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der Interessen der Branche, innerhalb der Wirtschaftskammer und nach außen hin. Neben der Interessenvertretung sieht sich der Verband der Brauereien aber auch als Servicestelle für seine Mitglieder. Der Verband der Brauereien Österreichs ist zudem Plattform für internationale Branchenkontakte, beispielsweise als österreichische Vertretung und Stimme im europäischen Brauereiverband "The Brewers of Europe". Auf dieser Basis wird eine neue, zeitgemäße, authentische, sympathische Wortbildmarke für die Brauereien Österreichs gesucht. Dabei richtet sich der Fokus sowohl nach innen (Mitglieder), als auch nach außen (Konsumenten, Meinungsbildner, Multiplikatoren). Die neue Wortbildmarke soll als so genanntes Logo dienen, welches zukünftig für Kommunikationsmaßnahmen der Gesellschaft zum Einsatz kommt. Dazu zählen unter anderem: Publikationen, PR- und Marketing-Maßnahmen, Events und Veranstaltungen sowie Websites. 3
2. AUFGABENSTELLUNG Aufgabe ist die Neuentwicklung einer Wortbildmarke als übergeordnete und vielseitig einsetzbare Dachmarke für die Gesellschaft. Dabei ist auch eine Adaptierung des alten Logos möglich. Dieses wird als Download den Ausschreibungs- TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt. Eine abgewandelte Form der Logo-Idee für einfarbigen Druck auf Briefbögen etc. kann optional den Ausschreibungsunterlagen beigelegt werden. Anzumerken ist, dass die Wortbildmarke den Namen Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Brauwirtschaft nicht enthalten muss. Folgende Bezeichnungsvorschläge sollen Denkanstoß dazu sein - Die Brauereien Österreichs, Bierland Österreich, Bier aus Österreich - sind aber nicht bindend. 3. ANFORDERUNGEN AN DIE WORTBILDMARKE Folgende Kriterien sind für die Neuentwicklung der Wortbildmarke zu beachten: Das Logo soll über eine identitätsstiftende sowie positive Wirkung verfügen. Ein hoher Wiedererkennungswert soll gegeben sein prägnant und ausdrucksstark in Form und Farbe, moderne Wirkung bei gleichzeitig individuellem Design sowie eine zeitlose Erscheinung. Es muss vielseitig und ohne Einschränkungen verwendbar sein (Publikationen, Events und Veranstaltungen, Briefbogen, Visitenkarten, Website, Werbeartikel, Medien, etc.). Assoziationen zu den Themen Braukunst, Bierstile, Genuss, Sortenreichtum, Geschmacksvielfalt, natürliche (lokale) Rohstoffe und Tradition sind gefordert. Der Entwurf soll auf den ersten Blick verständlich bzw. nicht erklärungsbedürftig sein. Die Wortbildmarke muss als große und kleine Darstellung, sowohl ein- wie auch mehrfarbig, deutlich erkennbar sein. Dies ist vor allem für Werbeartikel von großer Relevanz. Es darf zu keiner Ähnlichkeit bzw. Verwechslung mit anderen Wortbildmarken/Logos der Branche oder branchenverwandten Bereichen kommen. 4
4. BETEILIGUNGSBERECHTIGTE An der Ausschreibung/dem Wettbewerb können sich Fachleute und Laien, Agenturen, Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen (ab dem 18. vollendeten Lebensjahr) beteiligen. Mitarbeiter sowie Angehörige der Gesellschaft dürfen am Bewerb nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. EINREICHUNG Die Einreichung von Entwürfen ist kostenfrei. Es werden keine Abschlagszahlungen oder sonstige finanzielle Leistungen getätigt. Die Übermittlung erfolgt mittels Postsendung, welche folgende Komponenten enthalten muss: an: zwei Ausdrucke der Wortbildmarke in DIN A4 (Farbe und S/W) digitalisierte Form der Wortbildmarke in gängigen Dateiformaten (JPG, GIF) sowie als Vektorgrafik (EPS, SVG) auf einem USB-Stick GESELLSCHAFT FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT DER ÖSTERREICHISCHEN BRAUWIRTSCHAFT Zaunergasse 1-3 1030 Wien 6. ZEITRAHMEN Die Ausschreibung startet am 15. Jänner 2014. Einsendeschluss ist der 16. März 2014. 7. ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN/GEWINN/VERGÜTUNG In einem ersten Schritt wird der/die TeilnehmerIn durch eine Jury (Vorsitz: Grafik/Design-Experte; Jury-Mitglieder: Braumeister, Verbandsmitglieder, Diplom- Biersommeliers, prominente Konsumenten- und Gastronomievertreter) ermittelt, deren Einsendung am ehesten den Kriterien gemäß Punkt 3 entsprechen. 5
Diese/r TeilnehmerIn erhält für die eingereichte Wortbildmarke einen Jahresbedarf Bier im Volumen von 110 l (gemessen am statistischen österreichischen Pro-Kopf- Verbrauch 2012 von 107 l) sowie 3.000,- (inkl. USt). Dabei handelt es sich noch nicht um eine Vergütung des Reinlayouts oder für die Übertragung der vollen Nutzungsrechte, sondern nur um die Prämierung des Sieges. Für den Fall, dass die Jury aufgrund der vorgelegten Entwürfe zur Entscheidung kommt, dass keiner der vorgelegten Entwürfe den Kriterien gem. Punkt 3 entspricht, behält sich die Gesellschaft eine neuerliche Ausschreibung vor. Im Falle einer tatsächlichen Verwendung der Wortbildmarke hat der Gewinner/die Gewinnerin Anspruch auf eine separate, finanzielle Abgeltung des Reinlayouts sowie der vollen Nutzungsrechte. In diesem Fall wird nach Einsendeschluss (16.3.2014) gesondert zwischen der/dem GewinnerIn und der Gesellschaft verhandelt. Im Anschluss sind alle Forderungen gegenüber der Gesellschaft abgegolten. Die Gesellschaft behält sich auch nach Auswahl des Gewinner-Reinlayouts und nach Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte eine tatsächliche Verwendung der Wortbildmarke vor. Damit besteht kein Anspruch für das Gewinner-Reinlayout, als künftige Wortbildmarke der Gesellschaft verwendet zu werden. Die Rücksendung eingereichter Vorschläge und eine etwaige Begründung der Ablehnung erfolgt nicht. In der Zeit zwischen der Verkündung des Gewinners/der Gewinnerin und einer möglichen angestrebten Nutzung der eingereichten Wortbildmarke wird beim Patentamt bzw. Markenregister eine Überprüfung der eingereichten Siegerunterlagen durchgeführt. Erst bei einem positiven Ergebnis kommt es zu einer finanziellen Abgeltung durch die Gesellschaft und zur Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an dem Reinlayout. 8. URHEBERRECHT UND ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE Bei Einreichung des Entwurfs versichert der/die TeilnehmerIn, alleinige/r UrheberIn der übermittelten Daten zu sein oder uneingeschränkt über sämtliche Nutzungsrechte zu verfügen; für sämtliche Ansprüche Dritter im Falle einer Rechtsverletzung und allen Schäden zu haften; und erklärt sein/ihr Einverständnis zur honorarfreien Veröffentlichung der eingereichten Arbeit in lokalen Medien unter Nennung des Urhebers zu PR-Zwecken und ggfs. öffentlicher Bewertung; 6
zu Reproduktion, Modifikation, Eintragung beim Patent- und Markenamt etc. des Gewinnerbeitrages durch den Verband der Brauereien Österreichs/die Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit. 7