Handballkreis Hellweg e.v. Mitglied im Handballverband Westfalen. E.V.

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Transkript:

1 Allgemeines für den Spielbetrieb Die Durchführungsbestimmungen des Kreises haben Gültigkeit in Verbindung mit den Satzungen/Ordnungen des DHB, des WHV und des HVW. Die Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen werden jährlich vor Saisonbeginn im Westfalen-Handball (WH) veröffentlicht. Sie gelten, soweit hier nichts abweichend geregelt ist, genauso wie die RTK des HVW im Jugendbereich, Die Spielpläne im SIS-Handballprogramm sind allein verbindlich, das gilt sowohl für die Anwurfdaten als auch die Schiedsrichter-Ansetzungen. Auf einige besonders wichtige Bestimmungen sowie Abweichungen und Ergänzungen wird im Folgenden hingewiesen. 2 Einladungen Mit der Veröffentlichung der Spielpläne im Handballprogramm SIS entfällt die Einladung des Gastes und der Schiedsrichter; das gilt jedoch nicht bei Abweichungen/Verlegungen (siehe unten). Alle Angaben der SIS-Spielpläne sind von den Vereinen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem zuständigen Staffelleiter mitzuteilen. Unstimmigkeiten bei SR-Ansetzungen(fehlende SR oder Ansetzungen in Spielklassen ohne SR) sind dem SR-Wart zu melden. Änderungen von Anschriften, Telefonnummern usw. sind an den Kreisvorsitzenden zu melden. Bei Änderungen von E-Mail-Adressen sind neben dem Kreisvorsitzenden zusätzlich die Mitarbeiter des Kreisvorstandes zu unterrichten. Bei Abweichungen, auch bei so genannten Spielzeitverschiebungen am gleichen Wochenende (Samstag/Sonntag oder umgekehrt), geänderter Anwurfzeit und/oder Halle, haben Informationen an den Staffelleiter und den Gegner frühzeitig, mindestens jedoch 21 Tage vorher zu erfolgen. Die Information per Mail wird empfohlen. Kurzfristige Abweichungen werden vom Staffelleiter nur akzeptiert, wenn die Spieldurchführung gesichert ist, sie sind gebührenpflichtig wie Spielverlegungen! Abweichungen bei den vier letzten Spieltagen bedürfen einer Genehmigung! Bei Spielverlegungen, d.h. Spiele, die nicht am planmäßigen Termin ausgetragen werden sollen, ist mindestens 14 Tage vorher die Genehmigungen der Spielleitenden Stelle einzuholen. Spielverlegungen werden online über das SIS-Spielverlegungsprogramm beantragt. Für die Einhaltung der Fristen von 14 Tagen ist der Eintrag in der SIS Datenbank gemeint. Der Antrag wird unter dem Link http://sis-handball.org/spielverlegung/ von dem beantragenden Verein online gestellt. Das online Antragsformular ist vom Antragsteller mit Angabe des Ausweichtermins und einer Begründung zwingend auszufüllen. Die beteiligten Vereine müssen sich vor einer Spielverlegung telefonisch / mündlich auf einen "neuen Termin" geeinigt haben. Der antragstellende Verein übernimmt die Kosten der Spielverlegung. Nicht rechtzeitige und nicht formgerechte Anträge werden nur bei stichhaltiger Begründung genehmigt, und wenn die Spielleitung gesichert ist! Wird ein Antrag vom Gegner nicht innerhalb von 4 Tagen im SIS-Spielverlegungsprogramm bearbeitet und keine entsprechende Stellungnahme in dem online Antrag abgelegt, gilt die Zustimmung als erteilt. Jeder abgeschlossene Bearbeitungsschritt verursacht eine automatische Mail aus SIS an den Staffelleiter und an die Postadressen der beteiligten Vereine. Den Verlauf der Spielverlegung können die betroffenen Instanzen jederzeit unter http://sishandball.org/spielverlegung/ einsehen. 1

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig! Nach erteilter Genehmigung wird die Änderung im SIS automatisch durchgeführt. Weitere Einladungen oder Informationen sind nicht erforderlich. Sowohl bei Abweichungen / Verlegungen als auch bei Umbesetzungen erhalten die SR eine Änderungsmail von SIS, die als verbindliche Einladung gilt! Sind die SR bei Abweichungen oder Verlegungen zum neuen Termin verhindert, müssen sie sich beim KSRW abmelden. Bei kurzfristigen Abweichungen sind unbedingt telefonische Absprachen durchzuführen. Solange die Änderung von Abweichungen / Verlegungen nicht in SIS angezeigt werden, gelten die alten Daten. Nur SIS ist verbindlich! Spiele des letzten Spieltages können nur im Ausnahmefall verlegt werden. Mit diesem letzten Spieltag müssen alle Spiele ausgetragen sein. Den Staffelleitern wird das Recht eingeräumt, Spiele der letzten beiden Spieltage, die für den Aufstieg/Abstieg von Bedeutung sind, kurzfristig parallel anzusetzen. Meldungen und Änderungen bei Mannschaften und Schiedsrichtern sind bis zum 1. Spieltag dem TK-Vorsitzenden mitzuteilen (Änderungen bei SR auch dem SR-Wart!), danach dem zuständigen Spielwart. 3 Spielberichte, Spielzeiten: In den Staffeln der BL, KL + 1.KK Männer sowie in allen Ligen der Frauen wird der ESB (elektronische Spielbericht) verbindlich vorgeschrieben. Zur weiteren Handhabung verweisen wir auf die DB des HVW insbesondere Punkt 4.13. Technische Besprechung (nur bei Spielen mit ESB) Es findet 30 Minuten vor Spielbeginn in der Umkleidekabine der Schiedsrichter eine technische Besprechung mit folgenden Teilnehmern statt: Schiedsrichter, Spielaufsicht (sofern angesetzt), die Mannschaftsverantwortlichen beider Vereine sowie Zeitnehmer, Sekretär und Hallensprecher (falls vorhanden). Die technische Besprechung hat folgende Inhalte: Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben und Vorlage des Überziehleibchens für den 7. Feldspieler, sofern ein Einsatz geplant ist (Regeln 4:7-4:9, 56 SpO) Hinweis auf die Kleidung der Mannschaftsoffiziellen (nicht verwechselbar mit den Farben der gegnerischen Mannschaft) Der Heimverein muss dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der Einlaufprozedur mitteilen. Diese beinhaltet die genauen Zeitpunkte des Verlassens der Spielfläche der Mannschaften und des Einlaufens der Heim-, Gastmannschaften und der Schiedsrichter sowie generelle Hinweise zum Ablauf (z.b. Spielervorstellung usw.). Vorlage der Spielerliste und der Spielausweise Uhrenabgleich Genaue Anwurfzeit Auswahl der Spielbälle (Regel 3:3) Sitzplätze für passive Spieler Hinweise für den Hallensprecher Sicherheitsbelange 2

Funktion der Zeitmessanlage Einhalten des Auswechselraumreglements Sonstiges Zu allen anderen Spielen ist der Spielbericht auszufüllen, Spielberichtsdurchschriften entfallen. Der Mannschaftsverantwortliche haftet mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Eintragungen. Der Spielbericht ist dem Staffelleiter am Spieltag zuzusenden. Die Zuständigkeit ist für jede Staffel im SIS-Programm unter "Info" vermerkt! Kommt ein Spielbericht zum wiederholten Mal nicht beim Staffelleiter an, kann dieser die Anfertigung von Durchschriften verlangen! Die Spielzeiten betragen: 2 x 30 Minuten für Frauen, Männer und A - Jugend 2 x 25 Minuten für B - Jugend und C - Jugend 2 x 20 Minuten für alle anderen Mannschaften Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Auf die Gastmannschaft und den Schiedsrichter ist 15 Minuten zu warten; auf die Heimmannschaft wird nicht gewartet. Wenn ein Meisterschaftsspiel vorangeht und das Spielfeld dadurch belegt ist, muss bis zu 30 Minuten mit dem Spielbeginn gewartet werden; das gilt auch, wenn sich bei anderen Hallenbelegungen Verzögerungen ergeben haben. 4 Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre In den Klassen, in denen Schiedsrichter angesetzt sind, und diese ausbleiben, hat in den Bezirksligen und Kreisligen der Männer und Frauen eine Einigung auf einen oder zwei anwesende neutrale Schiedsrichter zu erfolgen; eine Einigung, wie im nächsten Satz beschrieben, kann erfolgen. In allen anderen Klassen müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden Schiedsrichter oder Sportler einigen. Im Jugendbereich ist immer eine Einigung erforderlich. In jedem Fall wird folgendes Leitungsrecht festgelegt: 1. neutrale (r) Schiedsrichter 2. je ein SR beider Vereine 3. Schiedsrichter des Gastvereins bzw. Spielleiter 4. Schiedsrichter des Heimvereins bzw. Spielleiter 5. Mitglieder des Gastvereins, dann letztlich 6. Mitglieder des Heimvereins 7. Bei Nichteinigung auf eine Person derselben Leitungsebene entscheidet das Los. Bei Spielen ohne angesetzten SR haben die Heimvereine die Pflicht, einen Spielleiter zu stellen, der ausgebildeter SR sein muss oder an einem Lehrgang für Spielleiter teilgenommen hat, andernfalls erfolgt eine Ordnungsstrafe. In diesen Fällen hat eine Einigung auf eine andere Person zu erfolgen. Bei Spielrückgaben ohne Ersatzgestellung wird grundsätzlich eine Gebühr von 5,00 pro SR erhoben! 3

Die SR werden in zwei Abschnitten im August und Dezember oder in einzelnen Klassen im Block angesetzt. Der KSRW teilt den Vereinen den Stichtag mit, von dem an die Pläne im SIS verbindlich sind. Alle SR sind verpflichtet, jeweils am Dienstag die SIS-Gespannsabfrage nach Ansetzungen zu überprüfen ( zur Sicherheit, falls SIS-Email durchgeht ). Grundsätzlich werden zu allen Spielen (auch Pokal) SR nur angesetzt, wenn die Anwurfzeiten im SIS veröffentlicht sind. Das gilt auch bei Verschiebungen und Verlegungen, wenn eine Umbesetzung erforderlich wird. Die Zeitnehmer/Sekretäre müssen (soweit SR angesetzt sind) im Besitz eines gültigen Zeitnehmerausweises oder SR sein (Kontrolle durch die Schiedsrichter!). Ist ein Ausweis bei einer Passkontrolle nicht vorhanden, muss der Zeitnehmer/Sekretär im Spielbericht unterschreiben. Die Funktionen von Zeitnehmern und Sekretär können auf eine Person vereint werden. In der Männer-Bezirks- und Kreisliga und 1. Kreisklasse sowie der Frauen-Bezirksund Kreisliga hat der Gast den ESB-Sekretär zu stellen! Der Heimverein hat immer die Besetzung des Kampfgerichtes sicherzustellen. In der Männer-Bezirks- und Kreisliga und der Frauen-Bezirksliga muss der Heimverein einen Zeitnehmer stellen. Hier ist im gegenseitigen Einverständnis die Besetzung des kompletten Kampfgerichtes durch den Heimverein ( im Rückspiel dann umgekehrt ) möglich. Dann erfolgt hier keine Bestrafung durch den Staffelleiter, wenn die Absprache, die vorab dem Staffelleiter mitgeteilt wurde, eingehalten wird. SR haben die Quittungen, die von den Vereinen vorgelegt werden, auszufüllen und zu unterschreiben! Hinweis: Die SR sollten vorbereitete Quittungen mitbringen. 5 Spielberechtigungen, Sonderregelungen: Es dürfen nur Spieler mit einem gültigen Spielerpass spielen. Ist ein Pass bei einer Passkontrolle nicht vorhanden, muss der Spieler auf der Rückseite des Spielberichtes unterschreiben. Bei der D-Jugend und jünger dürfen unter Angabe ihres Geburtsdatums Spieler auch ohne Spielausweis eingesetzt werden, wenn sie nicht schon einen Spielausweis bei einem anderen Verein haben/hatten (Wartefristen beachten). Dies gilt höchstens für fünf Spiele (auch Spiele der Pokalrunden und der letzten Spieljahre beachten), danach sind die Spieler nicht mehr spielberechtigt (Punktabzug/Ordnungsstrafe). Spieler, die noch keinen Spielausweis haben, müssen neben dem Namen das komplette Geburtsdatum auf der Vorderseite eintragen; die Unterschrift auf der Rückseite entfällt. Für Jugendliche, die in Erwachsenenmannschaften spielen sollen, ist zuvor beim WHV das Doppelspielrecht zu beantragen. Dabei ist das bekannte Formular des WHV zu verwenden. In den Spielberichten ist unbedingt die Spalte "Geburtsdatum" mit dem Jahrgang auszufüllen, die Spalte J/E/D mit dem Buchstaben, der auf dem Spielausweis eingetragen ist! Bei Doppelspielrecht ist immer das D einzutragen. Bei Jugendspielen ist immer ein Mannschaftsverantwortlicher (mindestens 18 Jahre alt) einzutragen! Nach dem Erlöschen des Jugendspielrechts sind unbedingt Erwachsenenpässe zu beantragen!! Diese Jugendpässe sind nach dem 30. Juni trotz Doppelspielrecht ungültig!! Das bedeutet: Jugendpässe des Jahrgangs 98 mit Doppelspielrecht sind ungültig! 4

Bei Abmeldungen ist der Pass mit Abmeldedatum, Stempel und Unterschrift versehen an die WHV-Passstelle zu senden. Bei Vereinswechsel sind die entsprechenden Unterlagen auszufüllen und mit dem alten Pass der WHV-Passstelle zuzusenden. Für alle spielenden Mannschaften unterhalb der 1. Kreisklasse Männer bzw. unterhalb der Bezirksliga Damen ( Hellweg ) wird 40 Ziff. 3 SpO außer Kraft gesetzt. 6 Auf-, Abstiegs- und Qualifikationsregelungen: 6.1 Erwachsene In der Saison 17/18 spielen in der Bezirksliga, Kreisliga und 1. Kreisklasse der Herren 14 Mannschaften, in der 2. Kreisklasse und 3. Kreisklasse 11 Mannschaften. Bei den Frauen spielen in der Bezirksliga 14 Teams und in der Kreisliga 13 Teams, die Kreisklasse wird aufgrund von zu weniger Mannschaftsmeldungen abgeschafft. Es wird im gesamten Herren- und auch Damenbereich nach einem 14er Schlüssel gespielt, um Vereinen mit mehreren Mannschaften die Übereinstimmung des Spielplanes zu erleichtern. Gültig für den Männer- und Frauenbereich: Der Tabellenerste einer Liga steigt immer auf soweit dies nicht von einer weiteren Mannschaft desselben Vereins in der darüber liegenden Liga verhindert wird - und der Tabellenletzte einer Liga oder Klasse steigt immer ab. Für alle Männerklassen gilt: Im Regelfall steigt mindestens eine Mannschaft auf und eine Mannschaft ab, so dass in der BL und KL 14 Mannschaften spielen. Die Gestaltung der 1., 2. und 3. KK ist abhängig von den Mannschaftsmeldungen; dabei können abweichende, sportlich gerechte Entscheidungen getroffen werden. Für die BL und KL (und evtl. wieder einzuführende KK) der Frauen gilt: Die Aufteilung ist abhängig von den Mannschaftsmeldungen, sie wird sportlich gerecht vorgenommen. Kommt es zu erhöhten Auf-/Abstiegen in der BL, aufgrund höher spielenden Ligen, wirkt sich dies entsprechend auf die Auf-/Abstiegszahlen der KL, 1.KK-3.KK aus und kann auch dort zu erhöhten Auf- und Abstiegen führen. Dies gilt ebenso für den Frauenbereich. 6.2 Mannschaftszurückziehungen Ein Verzicht nach der Saison muss spätestens einen Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel beim Staffelleiter schriftlich vorliegen. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen oder verzichtet eine Mannschaft vor dem Ende der Hinrunde durch Zurückziehung vom Spielbetrieb, wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sie geht aber zurück in die nächstniedrigere, von ihrem Verein besetzte Spielklasse. Verzichtet eine Mannschaft nach der Hinrunde durch Zurückziehung vom Spielbetrieb, wird sie auf die Zahl der Absteiger angerechnet und erhält das Spielrecht in der nächstniedrigen Spielklasse. 5

6.3 Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes - auf Vorschlag der TK - unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Das kann gegebenenfalls auch zu einem erhöhten Abstieg oder Aufstieg führen. 6.4 Jugend Alle Jugendklassen spielen ihren Kreismeister aus, außer Minis (F-Jugend). In Spieljahr 2017/18 gehören Spieler den folgenden Altersklassen an: A-Jugend Jahrgang 1999/00 B-Jugend Jahrgang 2001/02 C-Jugend Jahrgang 2003/04 D-Jugend Jahrgang 2005/06 E-Jugend Jahrgang 2007/08 Minis Jahrgang 2009 und jünger Im männlichen Jugendbereich können bei der C-, D- und E-Jugend gemischte Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen. Die Erstplazierten von Kreisklassen werden als Sieger der jeweiligen Kreisklasse geehrt. Für die Mini-Spielrunden werden besondere Durchführungsbestimmungen erlassen, die auf der Info-Seite der Spielfeste im SIS veröffentlicht werden. Eine Teilnahme zur Qualifikationsrunde zur Regionalliga/Oberliga/Bezirksliga (Saison 2018/19) setzt eine begründete schriftliche Meldung unter Festlegung der Spielklasse bis zum 31.01.2018 voraus. Der Jugendausschuss ist berechtigt, Einschränkungen bei der Zulassung vorzunehmen und Durchführungsbestimmungen zur Qualifikation zu erlassen. Diese werden den Vereinen auf einer Pflichtveranstaltung des JA mitgeteilt, zu der alle Vereine eingeladen werden, die eine oder mehrere Mannschaften für die Qualifikationsrunde gemeldet haben. Bei Vereinen, die in einer Altersklasse einen Bonusplatz erlangt haben, wird das Spielrecht für die zweite Mannschaft der Altersklasse in der Weise eingeschränkt, dass der Verein vor Beginn der Qualifikationsrunde auf Kreisebene acht Spieler zu benennen hat. Dabei sind Kaderspieler absteigend der Kaderzugehörigkeit (DHB, Regionalverband, Landesverband) aufzuführen. Die benannten Spieler sind für die 2. Mannschaft während der gesamten Qualifikation (Kreis, Bezirk und HV Westfalen) nicht spiel- und teilnahmeberechtigt. Sollte nach dem 31.3. bis zum Ende der Qualifikationsrunde ein Spieler, der mindestens einem Landesverbandskader angehört, zu dem Verein wechseln, ist auch dieser Spieler in der 2. Mannschaft nicht spiel- und teilnahmeberechtigt und hat unverzüglich nachgemeldet zu werden. In diesem Fall kann der letztgenannte Spieler der Liste gestrichen werden (dieses Verfahren ist analog beim Wechsel mehrerer Spieler mit den angegebenen Voraussetzungen anzuwenden). Bei allen anderen Spielern gelten die Festspielbestimmungen gem. SpO. Die Meldung ist fristgerecht bis zum 31. März eines jeden Jahres beim JA-Vorsitzenden des HV Westfalen abzugeben. Sollte ein Verein diese Frist versäumen, gilt der Bonusplatz als nicht angenommen. Für die in der E-Jugend stattfindenden Koordinationswettbewerbe liegen eigene DB vor. Diese werden durch den Jugendausschuss erlassen. 6

7 Pressearbeit Alle Ergebnisse sind von den Heimvereinen direkt nach Spielschluss ins SIS-Programm zu übertragen. Für Samstagsspiele ist der folgende Sonntag um 12.00 Uhr, für Sonntagsspiele gilt 20.00 Uhr und für Wochenspiele der Folgetag um 12.00 Uhr als spätester Eingabetermin; Verstöße werden gemäß Rechts-ordnung geahndet. Für Spiele mit dem ESB ( Herren- Bezirks- und Kreisliga sowie Frauen-Bezirksliga ) gelten diese Zeiten als spätester Zeitpunkt zur Onlinestellung. Ergebnisse, die nicht rechtzeitig eingegeben werden können, sind umgehend Pressewart Heinz Krampe unter 02592/61863 oder 02592/7257 (Anrufbeantworter) telefonisch durchzugeben. Spielberichtinformationen an die örtliche Presse sind, soweit sie nicht von den Pressewarten des Kreises bearbeitet werden, Angelegenheit der Vereine. 8 Disqualifikation, Einspruch a) Vorläufig für ein Spiel gesperrt sind Spieler und Offizielle bei Disqualifikationen mit Bericht ( blaue Karte )! Dabei wird kein Bescheid erteilt, außer bei c). b) Die Eintragung in den Spielbericht nimmt der Schiedsrichter vor. Außer in Ligen mit dem ESB, dort diktiert der SR dem ESB-Sekretär den Text. Einsprüche dagegen sind einschl. Begründung direkt nach dem Spiel dem Schiedsrichter mitzuteilen und müssen im Spielbericht, egal ob ESB oder auf dem Blatt, vermerkt werden. Ein Betroffener kann innerhalb von 5 Tagen eine Stellungnahme gegenüber der Spielleitenden Stelle abgeben. c) Innerhalb der vorläufigen Sperre ( ein Meisterschaftsspiel ) plus 7 Tage kann die Spielleitende Stelle entweder nichts unternehmen (dann ist der Spieler wieder spielberechtigt), einen Bescheid erteilen oder mit dem Bescheid beim Spruchausschuss zusätzlich eine Höherbestrafung beantragen. d) Gegen einen Bescheid der Spielleitenden Stelle über eine verhängte Sperre und gegen Geldstrafen kann vom Verein Einspruch eingelegt werden. Alle Einsprüche werden nur dann bearbeitet, wenn die Formvorschriften (Einspruchschrift, Einspruchsgebühr usw.) der 34-39 der Rechtsordnung eingehalten werden. 9 Wirtschaftliche Bestimmungen 9.1 Meldegelder/Spielbeiträge Meldegelder je Mannschaft: Männer BL 400 Euro Frauen BL 175 Euro Männer/Frauen unter BL 135 Euro Männer/Frauen über Kreis 50 Euro A- und B-Jugend 20 Euro B- und D-Jugend 10 Euro Quali-Runden 50 Euro DHB- /LSB- /HV- Beitrag: ausgeklammert und getrennt in Rechnung gestellt. Entscheidung trifft der Vorstand. Verteilung übernehmen die TK- Vorsitzende und die Kassenwartin. 7

Spielbeiträge: entfallen durch pauschale Meldegelder Die Meldegelder sind in 2 Raten 15.09.2017/15.01.2018 fällig und an die Kreiskasse abzuführen (Sparkasse an der Lippe, IBAN DE09 441523700000648782, BIC Weladed1lun ), soweit dem Kreis keine Einzugsermächtigung erteilt ist. (Mahnung gemäß 11 Ziff. 8 WHV- Finanzordnung) 9.2 Kostenverteilung Schiedsrichter Die Schiedsrichterkosten jeder Klasse/Staffel werden durch die Spielleitenden Stellen auf die beteiligten Mannschaften gleichmäßig verteilt. Schiedsrichter bitte beachten: Bei Doppelansetzungen ist die Kostenaufteilung auf beide Spielberichte durch die Schiedsrichter vorzunehmen. 9.3 Ordnungsstrafen und sonstige Kosten (siehe Anlage) 10 Noch zur Beachtung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Heimverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln (trotz eines Werbeaufdruckes). Das gilt dann nicht, wenn die Mannschaften die Farben ihrer Spielkleidung verbindlich im SIS angegeben haben. Die Schiedsrichter bestimmen, ob die Spielkleidung zu wechseln ist. Der Spielbetrieb ruht, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben (WHV- Zusatzbestimmungen zu Abschnitt III SpO). Am Karfreitag darf durchgehend ab 5.00 Uhr bis Samstag 06.00 nicht gespielt werden. Am Volkstrauertag darf erst ab 13.00 Uhr, am Allerheiligentag und am Totensonntag darf erst ab 18.00 Uhr gespielt werden (Einschränkungen gelten nicht für die Lehrgangsarbeit). Seniorenspiele dürfen samstags nicht früher als 14:00 Uhr und nicht später als 20:00 Uhr angesetzt werden, sonntags ist die frühste Ansetzung um 9:00 Uhr und die späteste Ansetzung um 18:30 Uhr möglich. Jugendspiele dürfen samstags frühestens um 12:00 Uhr und spätestens um 20:00 Uhr angesetzt werden, sonntags ist die frühste Anwurfzeit 8:30 Uhr und die Späteste 18:30 Uhr, wobei die Altersklasse beachtet werden sollte. Mini-Spielfeste dürfen frühestens um 9:30 Uhr, im gegenseitigen Einverständnis auch früher, angesetzt werden. Bei Spielen gegen ausländische Mannschaften ist 10 der SpO zu beachten. Turniere sind genehmigungspflichtig (Männerspielwart, Frauenspielwartin, für Jugend: JA- Vorsitzender). Das bekannte Antragsformular oder der Mail-Vordruck ist zu verwenden. Freundschaftsspiele sind gem. 73 SpO anzeigepflichtig (Vordruck auf der Homepage des Kreises). Die Heimvereine haben von ihren Eintrittseinnahmen 10 % an die Kreiskasse abzuführen. Dazu schicken sie spätestens 3 Tage nach dem Spiel dem Kreiskassenwart die Abrechnung. Bei Nichtvorlage wird die Einnahme geschätzt! Bei Nichtanmeldung eines Freundschaftsspiels fällt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50 laut Beschluss an. Diese wird von der KW bzw. vom Männerspielwart zugunsten der Kreiskasse eingezogen. 8

Die Kreise können bei besonderen Anlässen Spielverbote aussprechen. Am 07.01.2018 gibt es ein generelles Spielverbot, auch keine Turniergenehmigungen. An diesem Tag findet das Turnier für Jugendkreisauswahlmannschaften im Kreis Hellweg statt. Gegen Vereine oder Ausrichter, die gegen dieses Spielverbot verstoßen, wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 100 erlassen. Die DHB-Rahmenkonzeption gilt einschließlich der damit verbundenen Regeln nach der Einführung im HV Westfalen auch im Kreis Hellweg. Der Kreisvorstand wünscht allen Spielern, Mannschaften und Vereinen, dass sie ihr Saisonziel erreichen. Der Kreisvorstand: Sebastian Elberg Jürgen Stolle Miriam Vogt Vorsitzender Stellv. Vorsitzender TK-Vorsitzende 9