Aufschaltbedingungen für bauaufsichtlich erforderliche Brandmeldeanlagen im Landkreis Günzburg Herausgeber: Landratsamt Günzburg Kreisbrandrat Robert Spiller Telefon: 08221 95 254 Telefax: 08221 95 300 E-Mail: spiller@landkreis-guenzburg.de in Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Günzburg und dem Stadtbauamt Günzburg Günzburg, 1. Juni 2006
Inhaltsverzeichnis 1. Vorplanung, Errichtung und Aufschaltung 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Vorschriften 1.3 Sachbearbeitung der Behörden 1.4 Vorplanung 1.5 Antragstellung 1.6 Errichtung 1.7 Bestellung und Einbau notwendiger Schließelemente und Schließzylinder 1.8 Wartung und Störung 1.9 Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Polizei-Direktion des Landkreises Günzburg 2. Bestandteile der Brandmeldeanlage 2.1 Brandmeldezentrale 2.2 Übertragungseinrichtung 2.3 Feuerwehr -Anzeigetableau 2.4 Feuerwehr-Bedienfeld 2.5 Brandmelder 2.6 Laufkarten 2.7 Feuerwehr-Schlüsseldepot 2.8 Blitzleuchte(n) 2.9 Freischaltelement 2.10 Beschilderung 3. Betrieb der Brandmeldeanlage 3.1 Zurückstellung der Brandmeldeanlage nach Brandmeldealarm 3.2 Erreichbarkeit von Objektverantwortlichen/beauftragten 3.3 Abmeldung der Brandmeldeanlage für Wartungsarbeiten 3.4 Abschaltung von Linien und Meldern bei technischem Defekt 4. Sonstiges 4.1 Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen 4.2 Abweichungen zu den vorliegenden Aufschaltbedingungen I II III IV V Anlagen Protokoll der Aufschaltung Vertrag zur Abnahme des Objektschlüssels Laufkarten-Muster Formblatt zur Abschaltung einer BMA zu Wartungsarbeiten Vertrag zwischen Betrieb und Feuerwehr für bauaufsichtlich erforderliche/nicht erforderliche (freiwillig) errichtete Brandmeldeanlagen - 2 -
1. Vorplanung, Errichtung und Aufschaltung 1.1 Geltungsbereich Die vorliegenden Aufschaltbedingungen gelten für Neuanlagen und Erweiterungen von bestehenden bauaufsichtlich erforderlichen Brandmeldeanlagen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Günzburg. Geregelt werden Planung, Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die ständig besetzte alarmauslösende Stelle (derzeit Polizeidirektion Krumbach, Tel.-Nr. 08282 9050). Für die Entgegennahme von Brandmeldealarmen nutzen die Feuerwehren des Landkreises eine Empfangszentrale auf Grundlage eines Konzessionsvertrages. Als Konzessionär stehen die Firmen Bosch (Tel.-Nr. 0821 27086-0) im Bereich der Gemeinden Burgau, Burtenbach, Dürrlauingen, Gundremmingen, Haldenwang, Jettingen-Scheppach, Kammeltal, Landensberg, Offingen, Rettenbach, Röfingen und Winterbach und Siemens (Tel.-Nr. 0821-2595 - 201) für die übrigen Gemeinden des Landkreises Günzburg zur Verfügung. Die Planungsgrundlagen und Aufschaltbedingungen wurden in Zusammenarbeit mit der Feuerwehrinspektion des Landkreises Günzburg in Anlehnung an die Musterempfehlung TAB (Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen) des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern erarbeitet. 1.2 Allgemeine Vorschriften Brandmeldeanlagen müssen den DIN- (bzw. künftigen EU-) und VDE-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Darüber hinaus fordern Objektversicherer ggf. gesonderte Bestimmungen (z.b. VdS). DIN 14675 Brandmeldeanlagen DIN EN 54 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen SPrüfV Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung DIN 14661 Feuerwehr-Bedienfeld DIN 14662 Feuerwehr- Anzeigetableau DIN 4066 Hinweisschilder für den Brandschutz DIN 14034 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen DIN 14095 Feuerwehrplan DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über den Anschluss von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an Alarmierungseinrichtungen der Feuerwehr. Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR aktuelle Fassung) - 3 -
1.3 Sachbearbeitung der Behörden Die wesentlichen Anforderungen an die Brandmeldeanlagen enthalten die Baugenehmigungen der unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsamt Günzburg bzw. Stadtbauamt Günzburg im Bereich der Großen Kreisstadt Günzburg). Einzelheiten bezüglich der Aufschaltung der Brandmeldeanlagen sind den nachfolgenden Aufschaltbedingungen zu entnehmen. 1.4 Vorplanung In der Vorplanungsphase der Brandmeldeanlage ist anhand eines Übersichtsplanes mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg, für die Große Kreisstadt Günzburg mit dem Stadtbrandinspektor der Standort folgender Komponenten abzustimmen: Brandmeldezentrale (BMZ) Feuerwehr- Anzeigetableau (FAT) sowie Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD), Blitzleuchte(n) Freischaltelement (FSE) 1.5 Antragstellung Der Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Polizei-Direktion Krumbach ist spätestens 8 Wochen vor Anschlusstermin vom Objektträger an den Konzessionsträger schriftlich zu stellen. Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Konzessionär wird ein Vertrag geschlossen, der den Teilnehmer-Anschluss zur Übertragung von Brandmeldungen auf die Polizei-Direktion Krumbach regelt. Die vorliegenden Aufschaltbedingungen sind Teil des Vertrages. Der Vertrag wird dem Antragsteller vom Konzessionär zugesandt. Eine Mitteilung über die Antragstellung des Objektträgers erhält die untere Bauaufsichtsbehörde und die örtliche Feuerwehr vom Konzessionär. 1.6 Errichtung Planung, Montage und Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Nach Errichtung der Brandmeldeanlage ist die Wirksamkeit und Betriebssicherheit gemäß Sicherheitsanlagen Prüfverordnung(SPrüfV) von einem verantwortlichen Sachverständigen nach 16 Sachverständigenverordnung Bau (SV Bau) zu prüfen und zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlage der Bauaufsichtbehörde vorzulegen. Unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage oder der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) sind weitere Prüfungen durchzuführen. Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Der Bauherr/Betreiber hat die Bescheinigungen/Bestätigungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. - 4
Nach Abschluss der Montagearbeiten ist von der Errichterfirma eine Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Brandmeldeanlage nach den vorliegenden Anschlussbedingungen sowie den gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien erstellt wurde. Die örtliche Feuerwehr erhält nach der Errichtung der Brandmeldeanlage eine Kopie dieser Bescheinigung von der Errichterfirma zugesandt. Das vorliegende Attest ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Polizei-Direktion Krumbach. 1.7 Bestellung und Einbau notwendiger Schließelemente und Schließzylinder Zum vorschriftsmäßigen Betrieb der Brandmeldeanlage sind folgende Schließzylinder erforderlich: a) 1 x Halbzylinder für Feuerwehr-Bedienfeld Feuerwehrschließung b) 1 x Halbzylinder für Feuerwehr- Anzeigetableau Gebäudeschließung c) 1 x Umstellschloss für Feuerwehr-Schlüsseldepot Feuerwehrschließung (Kruse Umstellschloss) d) 1 x Freischaltelement Halbzylinder mit Feuerwehrschließung Die Bestellung der Komponenten erfolgt durch den Errichter der BrandmeIdeanlage nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr. Die Lieferanschrift ist direkt mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Die örtliche Feuerwehr / Errichterfirma baut am Tag der Aufschaltung die Komponenten ein. 1.8 Wartung und Störung Die gesamte Brandmeldeanlage muss entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig gewartet werden. Dieses ist durch einen Wartungsvertrag sicherzustellen. Es werden nur Brandmeldeanlagen mit rechtswirksamem Wartungsvertrag aufgeschaltet. Die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. (Pkt. 3.2) Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist am Tag der Aufschaltung der Feuerwehr und der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde in schriftlicher Form nachzuweisen. 1.9 Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Polizei Nach Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und nach Fertigstellung der Brandmeldeanlage wird durch den Betreiber der Brandmeldeanlage ein gemeinsamer Termin mit Betreiber der Brandmeldeanlage Errichter der Brandmeldeanlage Konzessionär Örtliche Feuerwehr Polizeidirektion Krumbach vereinbart. - 5 -
Folgende Unterlagen, Schlüssel und Halbzylinder müssen bei Aufschaltung vorliegen: 1. Kopie der Installationsbescheinigung der Errichterfirma 2. Kopie des Wartungsvertrages der Brandmeldeanlage 3. Gruppenhauptschlüssel des Objektes mit Zugangsmöglichkeit zu sämtlichen Bereichen 4. 1x Halbzylinder für Gruppenhauptschlüssel zum Einbau in das Feuerwehrschlüsseldepot 5. 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Bedienfeld 6. 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Anzeigetableau 7. 1x Halbzylinder (Feuerwehrschließung) für Freischaltelement 8. 1x Umstellschloss für Schlüsseldepot 9. Laufkarten nach DIN 14675 (bei Bedarf 2. Satz) oder Farblaserdrucker für Online-Druck + 1 Satz Laufkarten nach DIN 14675 (vgl. Anlage IV) 10. Verpflichtungserklärung des Betreibers der Brandmeldeanlage (vgl. Anlage II) 11. Feuerwehrplan nach DIN 14095, falls baurechtlich gefordert 12. Protokoll der Abnahme/Aufschaltung der BMA (vgl. Anlage I) 13. Liste der objektverantwortlichen Personen des Betreibers gemäß 3.2 Die Verantwortung zur Vorlage ist wie folgt geregelt: Betreiber Errichter Feuerwehr 1. X 2. X 3. X 4. X 5. X 6. X 7. X 8. X (Auslieferung über Gemeinde) 9. X 10. X 11. X 12. X 13. X Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt nur, wenn alle Anschlussunterlagen vorhanden sind und die Brandmeldeanlage vorschriftsmäßig errichtet wurde. Nach einer mängelfreien Funktionsüberprüfung wird die Brandmeldeanlage von der Feuerwehr zur Aufschaltung freigegeben. Über die Aufschaltung der Brandmeldeanlage wird vom Errichter ein Protokoll erstellt. Eine Kopie hiervon erhält der Betreiber der BrandmeIdeanlage (Anlage I) und die untere Bauaufsichtsbehörde. - 6 -
2. Bestandteile der Brandmeldeanlage Die Brandmeldeanlage besteht aus: innerhalb des Gebäudes: o Brandmeldezentrale o Übertragungseinrichtung o Feuerwehr-Anzeigetableau (nach Bedarf) o Feuerwehr-Bedienfeld o Brandmelder o Laufkarten oder Farbdrucker für Online-Druck + 1 Satz Laufkarten außerhalb des Gebäudes: o Feuerwehr-Schlüsseldepot o Blitzleuchte(n) o Freischaltelement 2.1 Brandmeldezentrale Der Raum der Brandmeldezentrale muss mit automatischen Meldern überwacht werden. Gleiches gilt für den Raum des Feuerwehr-Bedienfeldes und des Feuerwehr-Anzeigetableau. Die Brandmeldezentrale - sowie die dazugehörige Komponenten - müssen gegen Manipulation gesichert sein. Falls Feuerwehr-Bedienfeld und Feuerwehr- Anzeigetableau in einem verschlossenen Schrank installiert werden, ist für den Schrank ein Schloss der Feuerwehrschließung zu verwenden. 2.2 Übertragungseinrichtung Die Übertragungseinrichtung (früher Hauptmelder) ist von der Brandmeldezentrale so anzusteuern, dass ausschließlich Brandalarme zur Polizei weitergeleitet werden. 2.3 Feuerwehr-Anzeigetableau Das Feuerwehr-Anzeigetableau muss der DIN 14662 entsprechen. Das Feuerwehr-Anzeigetableau und das Feuerwehr-Bedienfeld sind in einem gut zugänglichen Raum im Eingangsbereich des Objektes zu installieren. Der Standort ist im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen. Das Gerät ist auf Sichthöhe und gut erreichbar einzubauen. Wird das Feuerwehr-Anzeigetableau und das Feuerwehr-Bedienfeld in einem besonderen Raum oder einem Schrank untergebracht, ist der Weg zum diesem Raum und dessen Tür mit einem Schild nach DIN 40 66 (Aufschrift "BMZ") zu kennzeichnen. Das Feuerwehr-Anzeigetableau erhält einen Halbzylinder des Betreibers wenn es nicht gleichzeitig Feuerwehrbedienfeld nach 2.1 ist. (Gebäude-Schließung). Für die Feuerwehr muss der Zugang zum Feuerwehr-Anzeigetableau immer gewährleistet sein: a) Durch eine ständig besetzte Stelle mit eingewiesenem Personal b) oder durch ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) - 7 -
2.4 Feuerwehr-Bedienfeld Das Feuerwehr-Bedienfeld muss der DIN 14661 entsprechen. Das Feuerwehr-Bedienfeld ist unmittelbar neben oder über dem Feuerwehr- Anzeigetableau anzuordnen. Das Feuerwehr-Bedienfeld erhält einen Halbzylinder der örtlichen "Feuerwehr- Schließung". 2.5 Brandmelder. Brandmelder sind nach den einschlägigen Richtlinien (VDE 0833, EN 54 und ggf. VdS-Richtlinien) zu planen und montieren. Brandmelder sind so zu installieren, dass Fehlalarme vermieden werden. Brandmelder sind gut leserlich mit Linien- und Meldernummer zu kennzeichnen. Melder, die zur Ansteuerung von Brandschutzabschlüssen dienen, dürfen nicht auf die Übertragungseinrichtung aufgeschaltet werden. Der Melder muss sichtbar (evtl. zusätzlich an der Parallelanzeige) bezeichnet werden. Geräte zum öffnen der Zwischendecken, Zwischenböden oder Lüftungskanälen sind im Bereich der Brandmeldezentrale diebstahlsicher zu deponieren. In diesem Fall ist die Revisionsklappe für den entsprechenden Melder mit der entsprechenden Meldernummer zu bezeichnen. Werden Druckknopfmelder installiert, so sind im Bereich des Feuerwehr Bedienfeldes Schlüssel und Ersatzscheiben zum Austausch durch den Objektverantwortlichen vorzuhalten. 2.6 Laufkarten Die Laufkarten sind in einem verschlossenen Behältnis vorzuhalten (DOM C1 Schließung oder elektromechanische Entriegelung durch BMZ). Laufkarten sind als DIN A4 vorzuhalten, maximal in DIN A3 für jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen die Pläne sind dauerhaft gegen Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen (Laminieren). die Laufkarten sind nach DIN 14675 zu erstellen alternativ ist ein Online-Ausdruck über Farbdrucker möglich. Beim Ausdruck ist das Layout der DIN 14675 und DIN 14034 zu beachten. Einzelheiten sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Laufkartenvorderseite: Gebäudegrundriss des Erdgeschosses (Übersicht) Lage: Feuerwehr-Anzeigetableau und BMZ Angabe von Melderlinie, Anzahl der Melder, Melderart und Ort der Melderlinie (Geschossangabe); (Raum) (Gebäude) (Bemerkung). Laufweg als grüne Pfeillinie vom Standort zum Melderbereich. Befindet sich der Melderbereich in einem anderen Geschoss, so ist auf der Laufkartenoberseite der Weg zum maßgeblichen Treppenraum zu kennzeichnen. der Melderbereich ist auf der Vorderseite der Laufkarte mit einem roten Rahmen zu kennzeichnen. Laufkartenrückseite: Gebäudegrundriss des maßgebenden Geschosses; Fortführung des Laufweges (grüne Pfeillinie) in den Melderbereich; detaillierte Lage der Melder mit Meldernummer. siehe Anlage III - 8 -
2.7 Feuerwehr-Schlüsseldepot (Kruse oder Leicher) Es dürfen nur Feuerwehr-Schlüsseldepots eingebaut werden, die den Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer (VdS) entsprechen; der Einbau des Feuerwehr-Schlüsseldepots hat in unmittelbarer Nähe des Zuganges der Erstanlaufstelle (Fw- Anzeigetableau /BMZ) zu erfolgen. Höhe 1,20 m (Unterkante Schlüsseldepot); der genaue Standort des Schlüsseldepots ist in Absprache mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg festzulegen; für den Betrieb des Schlüsseldepots gibt der Betreiber der Feuerwehr gegenüber eine Verpflichtungserklärung ab (vgl. Anlage V); im Schlüsseldepot ist ein Gruppenhauptschlüssel (GHS) des Objektes zu deponieren. 2.8 Blitzleuchte Der Standort des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist mit einer roten Blitzleuchte für die anrückenden Einsatzkräfte deutlich zu kennzeichnen; 2.9 Freischaltelement Das Freischaltelement ist im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots zu montieren; das Freischaltelement wird wie ein Nebenmelder - aber in einer eigenen Gruppe - an die Brandmeldeanlage angeschlossen. 2.10 Beschilderung Beschilderungen sind nach DIN 4066 auszuführen; der Zugang vom Feuerwehr-Schlüsseldepot zum Feuerwehr-Bedienfeld ist zu beschildern. - 9 -
3. Betrieb der Brandmeldeanlage 3.1 Zurückstellung der Brandmeldeanlage nach Brandmeldealarm Die Rückstellung der Brandmeldeanlage nach einem Brandmeldealarm darf ausschließlich von der Feuerwehr durchgeführt werden; wird seitens des Betriebspersonales vor Eintreffen der Feuerwehr ein Fehlalarm festgestellt, so fährt die Feuerwehr die Einsatzstelle zwingend an. Die Brandmeldeanlage wird kontrolliert und zurückgestellt; Rückrufe seitens des Betreibers erfolgen ausschließlich an die Polizeidirektion Krumbach unter 08282/9050. Technische Fehlalarme oder Täuschungsalarme (letztere durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit), werden entsprechend der örtlichen Kostensatzung der Kommune kostenpflichtig abgerechnet. 3.2 Erreichbarkeit von Objektverantwortlichen /-beauftragten Unmittelbar am Feuerwehr-Bedienfeld ist ein Hinweisschild anzubringen mit: Name und Telefonnummer (geschäftlich / privat) von insgesamt 5 Objektverantwortlichen; Name und Telefonnummer der Wartungsfirma der Brandmeldeanlage; Seitens des Objektverantwortlichen ist sicherzustellen, dass die Adressdaten auf aktuellem Stand gehalten werden. 3.3 Abmeldung der Brandmeldeanlage für Wartungsarbeiten Werden Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage durchgeführt, die eine Auslösung der Brandmeldeanlage bewirken können, so ist an der Brandmeldezentrale die Übertragungseinrichtung zur Polizei abzuschalten. Die Abschaltung der Übertragungseinrichtung ist der Polizei per Fax (08282/905-240) und telefonisch (08282/9050) anzuzeigen; nach Beendigung der Wartungsarbeiten ist die Übertragungseinrichtung wieder einzuschalten und der aktive Zustand der Polizei fernmündlich und per Fax mitzuteilen. 3.4 Abschaltung von Linien und Meldern bei technischem Defekt Brandmeldelinien oder Einzelmelder dürfen aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen nur von autorisierten Mitarbeitern des Objektverantwortlichen abgeschaltet werden. Eine Abschaltung durch die Feuerwehr wird nicht durchgeführt; werden Melderbereiche abgeschaltet, so ist auf anderer Art - z.b. durch anwesendes Personal - eine sofortige Alarmierung der Feuerwehr sicherzustellen. - 10 -
4. Sonstiges 4.1 Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen Nachträgliche Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen sind möglich und bleiben der Feuerwehr in Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde vorbehalten. Werden bauliche Änderungen vorgenommen, so ist der Brandschutznachweis - einschließlich der organisatorischen Maßnahmen - zu ergänzen. Hierzu bedarf es der Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und ggf. einer Baugenehmigung. Der Betreiber trägt alle aus der Einrichtung, Unterhaltung und Änderung entstehende Kosten der Anlage. 4.2 Abweichungen zu den vorliegenden Aufschaltbedingungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. - 11 -
Anlage I Protokoll der Abnahme / Aufschaltung der BMA Firma / Einrichtung: Adresse: Datum der Aufschaltung: Teilnehmer: Betreiber: Errichterfirma: Konzessionär: Polizei: Feuerwehr: Die o.g. Brandmeldeanlage wird ohne Mängel in Betrieb genommen. Die durchgeführte Abnahme beinhaltet nur die Überprüfung der feuerwehrtechnischen Aufschaltbedingungen. Eine Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen oder dem Verband der Sachversicherer wird hiervon nicht berührt. Änderung der Abnahme bedürfen der schriftlichen Zustimmung der örtlichen Feuerwehr. Ort, Datum Feuerwehr Betreiber Errichterfirma Konzessionär Polizei
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