Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

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Transkript:

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hamburg

Bilanz des Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, zum 31. Dezember 2016 A k t i v a 31.12.2016 31.12.2015 EUR EUR A. Anlagevermögen Finanzanlagen 2.936.633,86 3.005.963,86 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg 568.366,71 159.460,98 2. Sonstige Vermögensgegenstände 35.062,72 37.282,16 603.429,43 196.743,14 II. Guthaben bei Kreditinstituten 14,19 1.182,22 603.443,62 197.925,36 C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.046,37 24.383,92 3.558.123,85 3.228.273,14

Anlage 1 P a s s i v a 31.12.2016 31.12.2015 EUR EUR A. Eigenkapital Gewinnrücklage 3.558.123,45 3.228.235,14 B. Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten 0,40 38,00 3.558.123,85 3.228.273,14

Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung des Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 2 0 1 6 2 0 1 5 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 284.794,91 235.509,44 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.454,38 57.895,83 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.360,98 9.806,60 4. Jahresüberschuss 329.888,31 283.598,67 5. Einstellung in die Gewinnrücklage 329.888,31 283.598,67 6. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anlage 3 / 1 Anhang des Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften gem. 264 ff. HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren ( 275 Abs. 2 HGB) zur Anwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Finanzanlagen, Forderungen und liquide Mittel werden zum Nominalwert bzw. zu den niedrigeren Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen gezahlte Anschaffungsmehrkosten dar, die über die Laufzeit der jeweiligen Wertpapiere anteilig aufgelöst werden. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich (Anlage zum Anhang).

Anlage 3 / 2 Forderungen Die Forderungen gegen die Freien und Hansestadt Hamburg betreffen primär Guthaben auf dem bei der Kasse.Hamburg geführten Geschäftskonto. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Zinsabgrenzungen auf die Wertpapiere des Anlagevermögens. Eigenkapital Das Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR 3.558.123,45. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich ausschließlich aus den Entgelteverzichten der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen.

Anlage 3 / 3 Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage der Gesellschaft sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Personal Im Geschäftsjahr 2016 waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Hamburg, den 30. Mai 2017 Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freinen und Hansestadt Hamburg, Hamburg

Entwicklung des Anlagevermögens des Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, im Geschäftsjahr 2016 Finanzanlagen Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR 1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 817.298,81 0,00 69.330,00 747.968,81 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.188.665,05 0,00 0,00 2.188.665,05 3.005.963,86 0,00 69.330,00 2.936.633,86

Anlage zum Anhang Kumulierte Abschreibungen Buchwerte 1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016 31.12.2016 1.1.2015 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 747.968,81 817.298,81 0,00 0,00 0,00 0,00 2.188.665,05 2.188.665,05 0,00 0,00 0,00 0,00 2.936.633,86 3.005.963,86

Anlage 4 Kapitalflussrechnung Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende gemäß der Anlage 2 der VV zu 106 LHO erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss. Ist Plan 2016 2016 TEUR TEUR 1. Ordentliches Periodenergebnis 330 321 2. Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+/-) 0 0 3. Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (+/-) 0 0 4. Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 8 0 5. Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 0 0 6. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (+/-) 0 0 Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit 338 321 7. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens (+) 69 69 8. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (-) 0-390 a) davon Reinvestition fällige Wertpapiere 0-390 b) davon Investition Jahresüberschuss 0 0 9. Einzahlungen aus sonstigen Desinvestitionen (+) 0 0 10. Auszahlungen für sonstige Investitionen (-) 0 0 11. Einzahlungen aus investiven Zuführungen der FHH 0 0 12. Einzahlungen aus Zuschüssen Dritter 0 0 Kapitalfluss aus Investitionen 69-321 Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit (Kapitalfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen) 407 0 13. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen, z. B. Einlagen der FHH (+) 0 0 14. Ablieferungen an die FHH, z. B. Eigenkapitalrückzahlungen (-) 0 0 15. Einzahlungen aus Darlehensaufnahme (+) 0 0 16. Auszahlungen für Darlehenstilgungen (-) 0 0 Kapitafluss aus Finanzierung 0 0 Kapitalfluss III nach Finanzierungstätigkeit (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 407 0 Finanzmittel am Anfang der Periode 161 0 Finanzmittel am Ende der Periode 568 0

Anlage 5 / 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg Mit dem zum 1. Januar 2002 beschlossenen Gesetz über einen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der FHH" hat die Bürgerschaft das o. g. rechtlich unselbständige Sondervermögen eingerichtet. Die Verwaltung und Geschäftsführung obliegt der Bürgerschaftskanzlei. Das Sondervermögen dient dem Zweck, im Wege der Rücklagenbildung zur späteren Finanzierung bzw. Entlastung der künftigen Versorgungsleistungen der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft beizutragen und damit langfristig den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zu entlasten. Die Regelungen des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes (HmbAbgG) sehen in 10 vor, dass die Abgeordneten, um einen Anspruch auf eine spätere Altersentschädigung erwerben zu können, von Ihrem Entgelt monatlich auf einen Betrag verzichten. Die Höhe des Verzichtsbetrages macht die Hälfte dessen aus, was normalerweise in die Rentenkasse gezahlt wird. Die jährlich erfolgenden Einzahlungen in das o. a. Sondervermögen, die aus den Verzichtsbeträgen der Abgeordneten und den erwirtschafteten Zinserträgen bestehen, werden zunächst temporär auf ein Konto bei der Kasse.Hamburg eingezahlt. In unregelmäßigen Abständen werden diese Mittel zu marktüblichen Bedingungen in Wertpapiere langfristig angelegt. Nach 7 des Gesetzes über das Sondervermögen ist die Entnahme von Finanzmitteln durch Gesetz oder Haushaltsbeschluss zu regeln. Dies ist bisher nicht erfolgt; ein Zeitpunkt hierfür ist noch nicht bestimmt. Die Erträge durch die Verzichtsbeträge der Abgeordneten betrugen im Jahr 2016 EUR 284.794,91. Die Zuführung durch Zinserträge betrug EUR 51.454,38. Weiterhin wurden EUR 69.330 durch den Ablauf von Wertpapieren liquidiert. Der Bestand an Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2015 EUR 3.005.963,68. Durch die Liquidierung in Höhe von EUR 69.330 betrug der Wertpapierbestand zum 31. Dezember 2016 EUR 2.936.633,86. Der Bestand

Anlage 5 / 2 an Kassenmitteln betrug EUR 568.380,90 zum 31. Dezember 2016. Weiterhin bestanden zum Stichtag sonstige Forderungen aus Stückzinsen und aus der Abgrenzung von Zinserträgen in Höhe von EUR 35.062,72 und ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 18.046,37 aus der Abgrenzung der Summe der den Nominalwert eines jeweiligen Wertpapiers übersteigenden Anschaffungskosten abzüglich ratierlicher Auflösung, sodass das Sondervermögen am 31. Dezember 2016 insgesamt eine Bilanzsumme in Höhe von EUR 3.558.123,85 aufweist. Über den Bilanzstichtag hinaus haben sich keine Sachverhalte ergeben, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens entfalten können. Risiken bestehen im Wesentlichen in weiteren mittel- bis langfristigen Zinssenkungen, die sich negativ auf das Zinsergebnis auswirken können. Zur Sicherstellung von Zinserträgen verfolgt das Sondervermögen eine an den Grundsätzen der Sicherheit, Rendite und Liquidität ausgerichtete Strategie. Voraussichtlich werden dem Sondervermögen im Jahr 2017 durch Verzichtsbeträge und Zinserträge insgesamt etwa EUR 339.000,00 zufließen, sodass unter Berücksichtigung des Kassenbestands zum 31. Dezember 2016 Neuankäufe von Wertpapieren in Höhe von etwa EUR 900.000,00 im Geschäftsjahr 2017 getätigt werden könnten. Bedingt durch die derzeit relativ geringe Zinserwartung am Kapitalmarkt, wird eine Entnahme aus dem Sondervermögen zunächst nicht in Erwägung gezogen. Hamburg, den 31. März 2016 Geschäftsführung

Anlage 6 / 1 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Zu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (Anlage 5) erteilen wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Anhang und Kapitalflussrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Sondervermögen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung des Sondervermögens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des La-

Anlage 6 / 2 geberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, 27. April 2017 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hartmut Schmidt Wirtschaftsprüfer Jens Engel Wirtschaftsprüfer