Straßenbaubeiträge. Straßenbaubeiträge. Anlass, Berechnungsweise, Verfahren

Ähnliche Dokumente
Inhalt. Zurück zum Anfang

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße

INFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg

1 Gegenstand der Satzung

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Satzung. über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brilon.

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Straßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde

5. die Herstellung von verkehrsberuhigten Bereichen im Sinne des 42 Abs 4 a Straßenverkehrsordnung.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 Kommunalabgabengesetz KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Rösrath vom

Satzung. über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Sundern (Sauerland) vom

1 Allgemeines. 2 Umfang und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

IX / Anschlußbeitrag

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom

Amtsblatt der Stadt Werne

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wettringen

1 Allgemeines. 2 Umfang und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

Erschließungsbeiträge. Kurzinformation

Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche

Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)

Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen im Innenbereich vom

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Werl vom

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom Satzung

Beiträge nach 8 KAG. Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10.

Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Vom 22. November 1977

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Erhebungsgrundsatz

(Ausbaubeitragssatzung - ABS -) Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Cadolzburg folgende Satzung: 1 Beitragserhebung

Lindau (B) Satzung über die Erhebung von Beiträgen

Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Niesky - Straßenausbaubeitragssatzung -

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Erhebungsgrundsatz

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen

Satzung. der Gemeinde Helbra über die Erhebung. von Straßenausbaubeiträgen. (Straßenausbaubeitragssatzung) vom

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines Beitragsfähiger Aufwand Beitragspflichtige / Beitragspflichtiger... 4

Satzung der Stadt Dargun über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines

Satzung der Stadt Bergen auf Rügen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen Vom

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen

S a t z u n g. über den Anschlussbeitrag für die Abwasseranlage und über den Aufwandersatz für Grundstücks- und Hausanschlüsse an die Abwasseranlage

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Fachdienst Bauen. Grunderneuerung der Gehwege Wiesbadener Straße 165A bis 189

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010

Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Tel /

Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Jena / SBS 2008

Straßenbaubeitrags- und Kostenerstattungssatzung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Kanalanschlussbeitragssatzung 60.5

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben.

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf :00 Uhr

unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom ; Inkrafttreten am

Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Fassung vom

Satzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis:

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring

Satzung. über die Erhebung von Beiträgen. für die Schmutzwasserbeseitigung. in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Rinnen und andere Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung

Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für die öffentlichen zum Anbau bestimmten

1 Erhebung des Beitrages

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017)

über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 7. Februar Erschließungsbeitragssatzung -

SATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Werningshausen vom

2 Beitragsfähiger Aufwand

Inhaltsverzeichnis Seite

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom

Satzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

Satzung der Stadt Neuss über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen vom 13. Januar 1981 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS)

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) Vom 16.

Transkript:

Straßenbaubeiträge Straßenbaubeiträge Anlass, Berechnungsweise, Verfahren

Warum Straßenbaubeiträge? Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung von Grund auf erneuert oder ver bessert, muss die Stadt Köln die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch Straßenbaubeiträge an den Kosten beteiligen. Zur Beitragserhebung ist sie nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet. Wie die Straßenbaubeiträge berechnet werden, hat der Rat der Stadt Köln in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (kurz: Straßenbaubeitragssatzung) festgelegt. Für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge an. Welchen Anteil tragen die Anliegerinnen und Anlieger? Da die öffentlichen Straßen nicht nur von den Anliegerinnen und Anliegern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden, trägt die Stadt einen Anteil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Verkehrsfunktion der Straße ab. So ist zum Beispiel der Anteil der Stadt bei der Erneuerung einer Fahrbahn in einer Hauptverkehrsstraße (70 Prozent) deutlich höher als in einer Anliegerstraße (30 Prozent). In einer gesonderten Maßnahmensatzung beschließt der Rat nach vorheriger Beteiligung der Bezirksvertretungen unter anderem für welche konkrete straßenbauliche Maßnahme Straßenbaubeiträge zu erheben sind (das sogenannte Bauprogramm) und in welcher Straßenart die Straße eingestuft wird. Mit dieser Einstufung wird zugleich der Anteil der Anlieger an den beitragsfähigen Kosten festgelegt.

Welche Kosten werden verteilt? Bei der Beitragserhebung wird der Aufwand berücksichtigt, der für die Umsetzung des beschlossenen Bauprogramms erforderlich ist. Dieser ergibt sich in der Regel aus den tatsächlich angefallenen Baukosten, also den Unternehmerrechnungen. Falls die Fahrbahn, der Gehweg, der Radweg oder die Parktaschen außergewöhnlich breit sind, wird der beitrags fähige Aufwand begrenzt. Den auf die Überbreite entfallenden Aufwand trägt allein die Stadt. Bis zu welchen Höchstbreiten der Aufwand beitragsfähig ist, ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt. Bei der Erneuerung eines Kanals, der sowohl der Grundstücks- als auch der Straßenentwässerung dient, wird der Aufwand anteilig zugeordnet. Nur der auf die Straßenentwässerung entfallende Aufwand wird über Straßenbaubeiträge entsprechend verteilt. Auf welche Grundstücke wird der Aufwand verteilt? Der Anliegeranteil wird auf alle Grundstücke verteilt, die von der Straße erschlossen sind. Dies sind nicht nur die Grundstücke, die unmittelbar an die Straße grenzen. Auch solche, die durch eine private Zuwegung, über ein vorgelagertes Grundstück oder über einen Wohnweg von der Straße erschlossen werden, sind an den Kosten zu beteiligen.

Wie wird der Beitrag ermittelt? Bei der Verteilung des Aufwandes werden sowohl die Größe des einzelnen Grundstücks als auch die bauliche und gewerbliche Nutzung berücksichtigt. Die Höhe des Straßenbaubeitrags ist daher abhängig von folgenden Faktoren: Höhe der Ausbaukosten Fläche des eigenen Grundstücks Anzahl der Vollgeschosse mögliche gewerbliche Nutzung Größe und Nutzung der anderen Grundstücke Der Beitrag wird in zwei Schritten berechnet: Schritt 1: Für jedes Grundstück wird ein individueller Verteilerwert ermittelt. Dazu wird die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, dessen Höhe von der vorhandenen bzw. zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und einer gewerblichen Nutzung abhängt. Die individuellen Verteilerwerte aller beteiligten Grundstücke werden zu einem Gesamtverteilerwert addiert. Schritt 2: Der Beitrag für das einzelne Grundstück errech net sich, indem der Anliegeranteil durch den Gesamtverteilerwert geteilt und mit dem individuellen Verteilerwert des Grundstücks multipliziert wird. Um Ihnen den genauen Berechnungsweg zu verdeutlichen, finden Sie am Schluss ein vereinfachtes Berechnungsbeispiel.

Wer ist beitragspflichtig? Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Beitragserhebung als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks bzw. Wohn- und Teileigentums im Grundbuch eingetragen ist. Ist ein Erbbaurecht bestellt, so sind die Erbbauberechtigten beitragspflichtig. Hiervon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen (z.b. im Kaufvertrag) dürfen bei der Beitragserhebung nicht berücksichtigt werden. Wie läuft das Beitragsverfahren ab? Bevor der Beitragsbescheid erteilt wird, erhalten die be troffenen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten ein Anhörungsschreiben mit konkreten Informationen zur erfolgten Baumaßnahme und einer Angabe der voraussichtlichen Beitragshöhe. Sie bekommen im Anhörungsverfahren Gelegenheit, Fragen zu stellen, Unterlagen einzusehen und Einwände vorzutragen. Wann wird der Beitrag fällig? Der Beitrag ist grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Ratenzahlungen und Stundungen sind möglich.

Berechnungsbeispiel In einer Straße wurden der 3 m breite Gehweg und die Beleuchtung erneuert. Hierdurch sind Kosten von 42.000 für den Gehweg und 6.000 für die Beleuchtung angefallen. Die Straße ist in der Maßnahmensatzung als Haupterschließungsstraße eingestuft. Der Aufwand für den Gehweg ist nur bis zu einer Breite von 2,50 m beitragsfähig und entsprechend zu kürzen. Beitragsfähig sind daher nur 35.000 (= 42.000 x 2,5 / 3,0) für den Gehweg und 6.000 für die Beleuchtung. Der Anliegeranteil beträgt: für den Gehweg 65 % = 22.750 für die Beleuchtung 50 % = 3.000 insgesamt 25.750

Die übrigen Kosten von 22.250 werden von der Stadt als Anteil der Allgemeinheit getragen. Der Anliegeranteil von 25.750 ist auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Von der Straße werden insgesamt 6 Grundstücke erschlossen, die an den Straßenbaukosten zu beteiligen sind. Das Wohngrundstück Nr. 1 ist eingeschossig, Nr. 2 4 sind zweigeschossig, Nr. 5 ist viergeschossig und das Gewerbegrundstück Nr. 6 ist zweigeschossig. Schritt 1: Ermittlung der Verteilerwerte (Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor) 1) 380 m² x 1,0 = 380 2) 310 m² x 1,3 = 403 3) 195 m² x 1,3 = 254 4) 290 m² x 1,3 = 377 5) 650 m² x 1,65 = 1.073 6) 480 m² x (1,3 + 0,5*) = 864 *Zuschlag wegen gewerblicher Nutzung Gesamtverteilerwert: 3.351 Schritt 2: Berechnung der Straßenbaubeiträge (Anliegeranteil geteilt durch Gesamtverteilerwert mal Verteilerwert des Grundstücks) 1) 25.750 / 3.351 x 380 = 2.920,02 2) 25.750 / 3.351 x 403 = 3.096,76 3) 25.750 / 3.351 x 254 = 1.951,81 4) 25.750 / 3.351 x 377 = 2.896,97 5) 25.750 / 3.351 x 1.073 = 8.245,23 6) 25.750 / 3.351 x 864 = 6.639,21 Summe der Beiträge: 25.750,00

Kontakt/Impressum Stadt Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon 02 21/221-2 44 89 bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Infos: www.stadt-koeln.de unter dem Stichwort Straßenbaubeitragssatzung Der Oberbürgermeister Bauverwaltungsamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Thomas Zimmer Druck Druckhaus Süd, Köln 13 US/62/8.000/04.2014