Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie

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Z-SO-P Anhang BSc Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Gestützt auf der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 9. Januar 008 und in Ergänzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie vom 4. Juni 009 wird der nachfolgende Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang am 16.07.009 erstmals durch die Hochschulleitung beschlossen 07.06.017 letztmals durch den Rektor, im Namen der HSL revidiert Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 1 von 7

Z-SO-P Anhang BSc 1 Modulaufbau (Regelstudium Vollzeit) Der Bachelorstudiengang wird gemäss nachfolgend beschriebenem Aufbau durchgeführt. 1. Semester Erfahrung & Reflexion ER1 Erfahrung & Reflexion I Grundlagen G1 Einführung in die Psychologie und ihre 3 Geschichte G Allgemeine Psychologie I 5 1 G3 Sozialpsychologie 3 1 G4 Entwicklungspsychologie I 3 1 G5 Persönlichkeits- & Differentielle Psychologie I 1 Forschungsmethoden F1 Quantitative Methoden I 4 1 F Grundlagen Methoden I 1 Diagnostik D1 Grundlagen Diagnostik 3 1 Total 7. Semester Grundlagen G6 Allgemeine Psychologie II 3 1 G7 Biologische Psychologie 4 1 G8 Entwicklungspsychologie II 1 G9 Persönlichkeits- & Differentielle Psychologie II Forschungsmethoden F3 Quantitative Methoden II 4 1 F4 Qualitative Methoden I 1 F5 Grundlagen Methoden II 4 Intervention I1 Intervention I Diagnostik D Diagnostische Verfahren I Anwendung A1 Arbeits- & Organisationspsychologie 4 1 Total 9 Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite von 7

Z-SO-P Anhang BSc 3. Semester Psychologische Schulen PS1 Psychologische Schulen I 8 1 Forschungsmethoden F6 Qualitative Methoden II 1 F7 Forschungsmethoden in der Praxis 3 F8 Experimentalpraktikum 5 1 Diagnostik D3 Diagnostische Verfahren II 4 Intervention I Intervention II 4 Klinische Psychologie KP1 Psychopathologie I 5 1 Total 31 4. Semester Modul- Modulbezeichnung Psychologische Schulen PS Psychologische Schulen II (Wahlpflichtkurse: von 4) Anwendung (Wahlpflichtmodule: von 3) A Medienpsychologie A3 Gesundheitspsychologie A4 Verkehrspsychologie Akademische Fertigkeiten AF1 Seminararbeit 5 1 Diagnostik D4 Kasuistik I D5 Diagnostische Verfahren III 4 Intervention I3 Intervention III 3 Klinische Psychologie KP Psychopathologie II 3 KP3 Störungsbilder I 3 KP4 Störungsbilder II 4 1 Total 3 4 Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 3 von 7

Z-SO-P Anhang BSc 5. Semester Nicht-psychologische Fächer (Wahlpflichtmodule: von 4) Modul- Modulbezeichnung NP1 VWL/BWL 4 NP Philosophie (inkl. Ethik) 4 NP3 Soziologie 4 NP4 Kommunikations- und Medienwissenschaft 4 Internationales & Interdisziplinäres NP5 Internationales & Interdisziplinäres 3 as Akademische Fertigkeiten AF Bachelorarbeit I 5 as Diagnostik D6 Kasuistik II 4 1 Schwerpunkt VT1 Schwerpunktrichtungen: Literaturkolloquium 3 1 Schwerpunkt (Wahlpflichtmodule: 1 von 3) Schwerpunkt (Wahlpflichtmodule: von 6) VTA1 Anwendungen Arbeits- & Organisationspsychologie I VTE1 Anwendungen Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie I VTK1 Anwendungen Klinische Psychologie I 3 1 VTAA VTAB VTEA VTEB Anwendungen Arbeits- und Organisationspsychologie Ila Anwendungen Arbeits- und Organisationspsychologie IIb Anwendungen Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie Ila Anwendungen Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie IIb VTKA Anwendungen Klinische Psychologie Ila VTKB Anwendungen Klinische Psychologie Ilb Total 30 3 1 3 1 6. Semester Akademische Fertigkeiten AF3 Bachelorarbeit II, as 10 Erfahrung & Reflexion ERP Erfahrung & Reflexion II Praktikum I 0 as ERW Erfahrung & Reflexion II - Workshop 1 as Total 31 Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 4 von 7

Z-SO-P Anhang BSc Erläuterungen und Ergänzungen zur Modultafel: 1 Modulnote wird einfach gewichtet Modulnote wird doppelt gewichtet «as» (ausserhalb Studiensemester) Leistungsnachweise können auch ausserhalb des Studiensemesters innerhalb des Semesters verlangt werden. Alle Module sind Pflichtmodule mit Ausnahme der als Wahlpflichtmodule gekennzeichneten n. Der Modulaufbau im Teilzeitstudium gewährleistet die Modulabhängigkeiten. Die Abfolge der Module im Teilzeitstudium wird durch die Studienleitung bestimmt. Änderungen wie z.b. Verschiebung von Modulen in andere Semester bleiben vorbehalten. Schwerpunkt: Es müssen Module aus mindestens zwei Anwendungsbereichen besucht werden. Eine Ausnahme bildet der Anwendungsbereich Arbeits- & Organisationspsychologie, der allein belegt werden darf. Zulassung.1 Aufnahmeprüfung Gemäss EDK-Profil, Abschnitt 4.4 Zulassung, wird die Sicherstellung der allgemeinbildenden Grundlagen durch die Anerkennung der zuweisenden Schulen oder des im Folgenden beschriebenen Vorbereitungskurses (inkl. Aufnahmeprüfung) geleistet. Nicht prüfungsfrei zugelassene Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Vorbereitungskurs (inkl. Aufnahmeprüfung) bestehen. Der Vorbereitungskurs (inkl. Aufnahmeprüfung) wird von der AKAD organisiert. Geprüft werden folgende Fachbereiche: Deutsch, zwei weitere Sprachen, Geschichte, Recht, Wirtschaft, Mathematik sowie ein naturwissenschaftliches Fach.. Eignungsabklärung Zusammenfassende Grundlagen zur Eignungsabklärung Bachelorstudiengang Die Eignungsabklärung hat grundsätzlich zum Ziel, die Studienplätze an diejenigen Personen zu vergeben, die den studienbezogenen Anforderungen in den Kompetenzbereichen: - Kognitive Kompetenzen - Sozial- und Selbstkompetenzen im Bachelorstudiengang genügen können. Dabei werden Rangplätze aufgrund des nachfolgend beschriebenen zweistufigen Verfahrens vergeben. Die Abklärung der kognitiven Kompetenzen erfolgt als Vorauslese im Rahmen der gestuften Selektion. Erst nach Bestehen dieser Prüfung erfolgt die Zulassung zur Prüfung der Sozial- und Selbstkompetenzen. Die Eignungsabklärung beinhaltet:..1 Kognitive Kompetenzen Die Prüfung der kognitiven Kompetenzen sichert die Fach- und Methodenkompetenz. Als grundlegend werden dafür folgende kognitive Fähigkeiten betrachtet: - Beobachtungsfähigkeit - Logisches Denken - Sprachliches Denken - Wortflüssigkeit - Flexibilität - Textverständnis Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 5 von 7

Z-SO-P Anhang BSc Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung von insgesamt ½ Stunden. Die kognitiven Fähigkeiten werden in den einzelnen Prüfungsbereichen mit halben Noten innerhalb einer Notenskala von 1-6 bewertet. Der Teil Textverständnis wird doppelt gewichtet. Die Prüfung der kognitiven Kompetenzen ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt 4 erreicht wurde... Sozial- und Selbstkompetenzen Das Selektionsprozedere besteht aus einem professionellen Einzelassessment, das schwerpunktmässig auf die Erfassung von Sozial- und Selbstkompetenzen ausgerichtet ist, zu einer zahlenmässigen Bewertung führt und in folgenden Schritten erfolgt: - Auswertung Dossier und persönlicher Fragebogen durch die Fachpersonen - Persönlichkeitsfragebogen (Schriftlicher Test im Rahmen einer Gruppenprüfung, Dauer: 1 Stunde) - Gruppengespräch (Dauer: ca. 40 Minuten) - Interview (Dauer ca. 40 Minuten) 3 Leistungsnachweise Umgang mit zu wiederholenden nicht bestandenen Leistungsnachweisen Da Module oder Kurse weiterentwickelt werden können, sind Art, Form und Umfang der Leistungsnachweise möglicherweise im nachfolgenden Semester nicht mehr die gleichen (massgeblich ist die Modul- und Kursbeschreibung). Es besteht daher kein Anspruch, dass die Leistungsnachweise bezüglich Art, Form und Umfang in gleicher Weise wie die nicht bestandenen erfolgen. Die Studienleitung entscheidet über die Art und Weise der Wiederholung. Das Modul AF (5. Semester; Regelstudium Vollzeit) beinhaltet zugrundeliegende Vorarbeiten (Bachelorarbeit: Disposition), die in einer Sukzession mit dem Modul AF3 (Bachelorarbeit: Verfassen der Arbeit) stehen. Bei Nichtbestehen von AF3 ist es möglich, dass auch das (bestandene) Modul AF wiederholt werden muss. Der Entscheid erfolgt in Absprache mit der Studienleitung. 4 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Dieser Anhang tritt auf den 01.05.014 in Kraft. Er ersetzt den Anhang vom 19. März 013. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des revidierten Anhangs begonnen haben, gilt der revidierte Anhang. Bei bereits besuchten äquivalenten Modulen wird in der Datenabschrift (ToR) und im Zeugnis das jeweils besuchte Modul mit der Bezeichnung gemäss dem entsprechenden Anhang ausgewiesen. 5 Übergangsbestimmungen vom 1.05.015 Dieser Anhang tritt auf den 1. 8. 015 in Kraft. Er ersetzt den Anhang vom 9. April 014. Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des Anhangs vom 01.08.015 aufgenommen haben, unterstehen für das weitere Studium dem Anhang vom 01.08.015. Sämtliche bereits bestandenen Module des Anhangs vom 9. April 014 werden angerechnet. Bereits nach dem Anhang vom 9. April 014 erworbene Bewertungen bleiben bestehen. 6 Übergangsbestimmungen vom 7.6.017 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 017/018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits aus Modulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Änderung vom 7.6.017 geltenden Regelung fort. Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters 018/019 nicht abgeschlossen haben, werden dem Anhang gemäss Änderung vom 7.6.017 unterstellt. Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 6 von 7

Z-SO-P Anhang BSc Erlassverantwortliche/-r Leiter/-in Zentrum Lehre Ablageort 1.04.01 Führungsgrundlagen Beschlussinstanz HSL Publikationsort Public Version Beschluss Beschlussinstanz Inkrafttreten Beschreibung Änderung 1.0.0 16.07.009 HSL Originalversion 1.1.0 10.04.01 HSL 01.05.01 Anpassungen Abs. 1 Modulaufbau, Abs. 3 Ergänzung zu den Zulassungsbestimmungen, Abs. 5. Eignungsabklärung Streichung der Anzahl Maximalpunktzahl 1..0 19.03.013 HSL 01.08.013 Anpassungen Abs. 1 Modulaufbau, Abs. Zulassung, Abs. 4 Leistungsnachweis 1.3.0 09.04.014 HSL 01.05.014 Überarbeitung 1.4.0 1.05.015 HSL 01.08.015 Anpassungen in Abs. 1 Modulaufbau 1.5.0 07.06.017 HSL 01.08.017 Streichung Kapitel Voraussetzungen für den Abschluss, Überarbeitung Abs. und 3 Version: 1.5.0 gültig ab: 01.08.017 Seite 7 von 7