Kulturzeitschrift für Rock & Pop Musiker. musiker MAGAZIN. Mediadaten. ANZEIGENPREISLISTE NR. 30 Gültig ab 01.

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Tarife & Mediadaten. Kurzcharakteristik. Zielgruppen. Anzeigenpreisliste gültig ab Jänner Redakteur: Mag. Klaus Putzer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berufsverbandes Information Bibliothek e. V. für Anzeigenaufträge

Transkript:

musiker Kulturzeitschrift für Rock & Pop Musiker www.musiker-online.tv MAGAZIN ANZEIGENPREISLISTE NR. 30 Gültig ab 01. Januar 2016 Mediadaten

PROFIL & TERMINE 1 n Der Deutsche Rock- und Pop Musikerverband e.v. repräsentiert bundesweit 20 000 Musiker/innen, Musikurheber und Firmen aus dem Musikbiz und erreicht mit dem Musiker Magazin bis zu 100 000 Musiker aller musikstilistischen Bereiche und die gesamte Musikbranche. (10 000 Exp. im Direktversand und 10 000 Exp. über 130 Musikfachgeschäfte) n Das Musiker Magazin berichtet über aktuelle Themen der Rock- und Pop-Musikszene, veröffentlicht Fakten und Hintergründe und gibt Tipps und Ratschläge für die professionelle und semi-professionelle Musikszene in Deutschland. Ausgabe 01 /2016 02 /2016 03 /2016 04/2016 Redaktionsschluss 11.01.16 29.03.16 20.06.16 04.10.16 Anzeigenbuchungsschluss 15.01.16 01.04.16 24.06.16 07.10.16 Druckunterlagenschluss 22.01.16 08.04.16 01.07.16 14.10.16 Erstverkaufstag 15.02.16 10.05.16 10.08.16 15.11.16

ECKDATEN 2 Verlag Magazin Herausgeber Kulturelles Jugendbildungswerk e.v. Kolberger Straße 30 21339 Lüneburg Erscheinungsgebiet Vertrieb Deutschland deutschsprachiges Ausland Direktversand, Abo, Musikfachgeschäfte Web Telefon: +49 (0)4131 23303-0 Telefax: +49 (0)4131 23303-15 Mail: info@musikermagazin.de www.musiker-online.tv www.musikermagazin.de Heftpreise Auflage Format Einzelheft: 3,00 Euro Jahres-Abonnement: 20,00 Euro 20 000 Exemplare 210 x 280 mm Anzeigenleitung Bankverbindung Ole Seelenmeyer Telefon: +49 (0)4131 23303-0 info@musikermagazin.de Postbank Hamburg IBAN: DE25 2001 0020 0571 9882 04 BIC: PBNKDEFF Erscheinungsweise Druckunterlagen Dateiformate 4 Ausgaben im Jahr können via E-Mail, FTP-Server oder per Post gesandt werden TIFF, EPS, JPEG, PDF (druckfähig, mind. 300 dpi bzw. bei Strich-Vorlagen mind. 600 dpi) Zahlung 14 Tage netto ohne Abzug

PREISLISTE 3 Preise Formate s/w 2c 4c 1/1 Seite 1.960, 2.170, 2.890, 3/4 Seite 1.650, 1.860, 2.580, 2/3 Seite 1.450, 1.650, 2.170, 1/2 Seite 1.140, 1.240, 1.860, 1/2 Seite [Sonderformat] 1.240, 1.340, 1.860, 1/3 Seite 930, 1.030, 1.340, 1/4 Seite 730, 780, 1.140, 1/6 Seite 620, 670, 850, Rabatte: Bankeinzug: 5% 4 Anzeigen: 10 % 8 Anzeigen: 15 % 16 Anzeigen: 20 % 2 Seiten: 10 % 4 Seiten: 15 % 8 Seiten: 20 % n Auf Anfrage möglich Internetwerbung, sowie Sponsoring und Kooperationsmöglichkeiten. 1/8 Seite 470, 515, 630, 1/12 Seite 310, 370, 490, 1/16 Seite 260, 310, 430, 1/24 Seite 210, 260, 350, 1/32 160, 210, 290, Vorzugsplatzierungen 2. u. 3. Umschlagseite 3.200, 4. Umschlagseite 3.510, Doppelseite 3.920, 4.340, 5.780, Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzu glich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Beihefter & Beilagen Bis 25 g pro Exemplar je weitere 5 g 100, pro 1 000 Stück 5, zusätzlich pro 1 000 Stück n Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm, Maximalformat: 20,0 x 28,0 cm n Die Beilagen müssen spätestens 3 Wochen vor Erstverkaufstag des Heftes fracht- und spesenfrei der Druckerei übergeben werden. n Zusätzlich werden die Beilagekosten und die Versandmehrkosten in Rechnung gestellt.

FORMATE 4 ACHTUNG! Bei Anzeigen, welche im Beschnitt stehen, sind rundherum 3 bis 5 mm Beschnitt hinzuzurechnen. Angaben: Breite x Höhe S Satzspiegel A Anschnitt 1/1 Seite Doppelseite 3/4 Seite 3/4 Seite 2/3 Seite 2/3 Seite S: 182 x 248 mm A: 210 x 280 mm S: 392 x 248 mm A: 420 x 280 mm S: 136 x 248 mm A: 150 x 280 mm S: 182 x 186 mm A: 210 x 210 mm S: 120 x 248 mm A: 135 x 280 mm S: 182 x 165 mm A: 210 x 187 mm 1/2 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite S: 90 x 248 mm A: 104 x 280 mm S: 182 x 124 mm A: 210 x 140 mm S: 120 x 165 mm A: 135 x 180 mm S: 59 x 248 mm A: 73 x 280 mm S: 182 x 83 mm A: 210 x 93 mm S: 43 x 248 mm A: 57 x 280 mm S: 182 x 62 mm A: 210 x 70 mm 1/4 Seite 1/6 Seite 1/8 Seite 1/12 Seite 1/16 Seite 1/24 Seite 1/32 Seite S: 90 x 124 mm A: 104 x 140 mm S: 59 x 124 mm S: 59 x 62 mm (H) S: 43 x 124 mm (Q) S: 182 x 31 mm (4S) S: 59 x 62 mm S: 43 x 62 mm (H) S: 90 x 31 mm (Q) S: 59 x 31 mm S: 43 x 31 mm

AGB 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung streibenden in einer Druckschrift. 2. Jahres-Anzeigenaufträge sind im Zweifel je nach Auftrag innerhalb eines Jahres/12 Monate nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres/12 Monate nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu schalten. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu vergüten. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz- oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen binnen vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus technischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt oder ein Zeitschriften exemplar. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages. 15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht zugesichert ist die durchschnittliche (Auflage des vergangenen Kalenderjahres wesentlich unterschritten wird. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Lüneburg.