Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Ähnliche Dokumente
Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung BSV 2018)

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Bundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Bundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Aufhebung der gesetzlichen Regelungen zur Fundpapier-Datenbank im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz.

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen

Vorblatt. B. Lösung Erhöhung der Zulagen zur Abgeltung der besonderen Erschwernisse durch den Schicht- und Wechselschichtdienst um 10 Prozent.

Bundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Vorblatt. A. Problem und Ziel

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes

Anhebung der in 56 BVG näher bestimmten Leistungen um 0,25 vom Hundert und des Bemessungsbetrages um 1,50 vom Hundert.

Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon

- 2 - Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung führt im Jahr 2013 zu Mindereinnahmen in der knappschaftlichen Rent

Die 21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 ergeht ohne Ermessensspielraum.

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

Die 22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 ergeht ohne Ermessensspielraum.

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Verordnung. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dritte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Jahresarbeitslohn dieses Dienstverhältnisses und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle gestatten kann.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen

Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Vorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Anlage 3. Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 Vorblatt. A. Problem und Ziel

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten

Besondere Gebührenverordnung für den Zuständigkeitsbereich Strom des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014 (Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2014)

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

AIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)

Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

AIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung

Vorblatt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Fristablauf: Besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG.

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage

Transkript:

Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung A. Problem und Ziel Die Europäische Kommission legte am 31. Oktober 2013 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung vor. Der Dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung hat die Aufgabe, einen kontinuierlichen Austausch auf höchster europäischen Ebene zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern sicherzustellen. Mit dem Beschlussvorschlag soll der Ratsbeschluss zur Einrichtung des Dreigliedrigen Sozialgipfels vom 6. März 2003 (2003/174/EG) an die durch den Vertrag von Lissabon eingeführten institutionellen Änderungen angepasst und den positiven Erfahrungen mit den praktischen Modalitäten des Dreigliedrigen Sozialgipfels Rechnung getragen werden. Der Schwerpunkt der Überarbeitung betrifft die Vertretung des Europäischen Rates im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels. Diese soll vom aktuellen Ratsvorsitz auf den Präsidenten des Europäischen Rates übertragen werden. Zusätzlich wird eine Überarbeitung vorgeschlagen, mit der der Änderung des politischen Rahmens - der Ablösung der Lissabon-Strategie durch die Strategie Europa 2020 - Rechnung getragen wird. Der Vorschlag zur Aktualisierung des Ratsbeschlusses vom 6. März 2003 (2003/174/EG) ist auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützt. Nach 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3822) geändert wurde, darf der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag nur zustimmen, wenn eine entsprechende Ermächtigung zur förmlichen Zustimmung auf Grundlage eines Gesetzes gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes erteilt wurde. B. Lösung Durch das Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für einen Beschluss über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung zustimmen darf. C. Alternativen Keine

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand - 2 - Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Mit der Ausführung des Gesetzes entstehen keine zusätzlichen Kosten für die deutschen öffentlichen Haushalte. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. F. Weitere Kosten Kosten für die Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Referentenentwurf der Bundesregierung - 3 - Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung Vom... Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel vom 31. Oktober 2013 zustimmen. Der Vorschlag ist der Anlage zu entnehmen. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

- 4 - Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Begründung A. Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziel Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2013 über einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung soll der Ratsbeschluss zur Einrichtung des Dreigliedrigen Sozialgipfels vom 6. März 2003 (2003/174/EG) an die durch den Vertrag von Lissabon eingeführten institutionellen Änderungen angepasst werden. Zudem wird den positiven Erfahrungen mit den praktischen Modalitäten des Dreigliedrigen Sozialgipfels Rechnung getragen. Die Arbeitsweise im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels wird jedoch nicht grundlegend geändert. Die mit dem Beschlussvorschlag verfolgte institutionelle Anpassung betrifft die Vertretung des Europäischen Rates im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels. Diese soll vom jeweils aktuellen Ratsvorsitz auf den Präsidenten des Europäischen Rates, in seiner mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Funktion, übertragen werden. Zudem wird eine Überarbeitung des Ratsbeschlusses (2003/174/EG) vorgeschlagen, mit der der Änderung des politischen Rahmens - der Ablösung der Lissabon-Strategie durch die Strategie Europa 2020 - Rechnung getragen wird. Die geplanten Änderungen stützen sich auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie können gemäß Artikel 352 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom Europäische Rat nur einstimmig beschlossen werden. Der deutsche Vertreter im Rat darf gemäß 8 Integrationsverantwortungsgesetz vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3822) geändert wurde, die förmliche Zustimmung zu einem auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützten Rechtssetzungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Bundesrepublik Deutschland erst nach Inkrafttreten eines auf Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes erlassenen Gesetzes erklären. Zu derartigen Rechtssetzungsvorschlägen gehören nach Artikel 288 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch Beschlüsse. Mit diesem Gesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Rat die förmliche Zustimmung zum Vorschlag vom 31. Oktober 2013 über einen Beschlusses des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung (Dok. 16118/13) erklären darf. II. Alternativen Keine

- 5 - Bearbeitungsstand: 28.05.2014 III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. IV. Gesetzesfolgen Durch die Ausführung des Gesetzes entstehen weder zusätzliche Kosten für die deutschen öffentlichen Haushalte noch ein entsprechender Erfüllungsaufwand in Deutschland. Es werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, und die sozialen Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. V. Nachhaltigkeit Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Eine Nachhaltigkeitsrelevanz in Bezug auf einzelne Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie ist nicht gegeben. VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung Es handelt sich um eine institutionelle Anpassung entsprechend des Vertrags von Lissabon und an den aktuellen politischen Rahmen der Strategie Europa 2020. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten. VII. Befristung; Evaluation Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da eine Ermächtigung für die förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union erteilt wird. Aus diesem Grunde ist auch eine Evaluation nicht erforderlich. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 Die Bestimmung schafft die nach 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes erforderliche Ermächtigung für die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union. Zu Artikel 2 Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Um eine möglichst zügige Abstimmung im Rat zu ermöglichen, soll das Gesetz unverzüglich in Kraft treten.