Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen auf ein Hochschulstudium



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Transkript:

Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen auf ein Hochschulstudium Leitfaden für Studierende und Bewerber/-innen

Einführung Mit dem Anrechnungsverfahren beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen an der Fachhochschule Brandenburg wird Ihnen die Möglichkeit geboten Lernergebnisse unabhängig davon wo und wie diese erworben wurden auf Module eines Studiengangs anzurechnen. Relevant ist dabei, ob das Niveau der beruflich erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen denen der Lernergebnisse des Moduls entspricht. Im Vordergrund der Anrechnung steht vor allem die Zeitersparnis für die Studierenden, sowie eine Motivation zu weiterführender Bildung. Im Fokus der Entwicklung der Anrechnungsverfahren an der Fachhochschule Brandenburg (FHB) standen vor allem beruflich Qualifizierte Bewerber/-innen, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung eine Anrechnung anstreben. Das entwickelte Verfahren ermöglicht aber auch Bewerber/-innen mit anderem Hintergrund, die die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen nachweisen können, eine Anrechnung von Studienleistungen. Es folgt dem Prinzip Lernergebnisse anzurechnen, die dem anzurechnenden Teil des Studiums gleichwertig sind egal wo oder auf welchem Weg sie erworben wurden. Dieses Dokument erläutert für Interessierte die Verfahren, mit denen Anrechnungspotentiale ermittelt und geprüft werden. Der Beschluss vom 28.06.2002 der Kultusministerkonferenz ermöglicht explizit die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium, sofern diese nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind (KMK, 2002). Diese Regelung ist mittlerweile in das Brandenburgische Hochschulgesetz übernommen worden (Brandenburg, 2008). 1 Anrechnungswege Der Weg zur Anrechnung führt zunächst über die Anfertigung eines Portfolios und gegebenenfalls über ein Testverfahren. Bei den Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen sind zwei Varianten zu unterscheiden. 1. Zum einen können Absolvent/-innen außerhochschulischer Bildungsmaßnahmen, Module eines zu besuchenden Studienganges pauschal angerechnet werden. Grundlage dafür ist eine pauschale Äquivalenzprüfung der jeweiligen Curricula. 2. Bei der individuellen Anrechnung hingegen wird eine Empfehlung erarbeitet, ob die Studieninteressierten Teile (Module) eines zu besuchenden Studienganges aufgrund bereits erworbener Kompetenzen angerechnet bekommen können. Dabei ist es nicht relevant, wo (z.b. in einer Bildungseinrichtung, am Arbeitsplatz, etc.) und wie (z.b. Weiterbildung, Erfahrungslernen, etc.) Kompetenzen erworben wurden. Relevant ist dabei, ob das Niveau der beruflich erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen denen der Lernergebnisse des Moduls entsprechen. Seite 2/9

Das Zentrum für Durchlässigkeit und Diversität (ZDD) schlägt folgendes Vorgehen vor: 1. Teilnahme am Workshop individuelle Anrechnung 2. Reflexion der Lernergebnisse 2. Erstellung des Anrechnungsantrags 3. Validierung des Portfolios Die Studien und Anrechnungsberatung unterstützt Sie gern bei Fragen! Die vorgestellten Verfahren der pauschalen und individuellen Anrechnungen können grundsätzlich kombiniert angewendet werden. 2 Vorgehensbeschreibung zur Erstellung Ihres Anrechnungsantrags: Am Anfang Ihrer Bemühungen sollten Sie sich in jedem Fall intensiv mit dem Studienplan und dem Modulhandbuch Ihres Studienganges auseinandersetzen. Lesen Sie bitte den Leitfaden! Schauen Sie sich den Modulkatalog genau an und identifizieren Module von denen Sie sich eine Anrechnung versprechen. Lesen Sie die Modulbeschreibung und machen sich Gedanken wo (z.b. in Ihrer Ausbildung) sie die im Modul beschriebenen Kompetenzen erlangt haben und wie Sie diese nachweisen können. Reflexion bisheriger Lernergebnisse Vielleicht ist Ihnen zunächst gar nicht bewusst, wie viele Lernergebnisse Sie im Verlauf Ihres Lebens bereits erreicht haben. Als ersten Schritt sollten Sie bei der Portfolio-Erstellung alle Bereiche identifizieren, in denen Sie bisher tätig waren. Überlegen Sie zudem, in welcher Position Sie tätig waren und was genau Ihre Aufgabe war. Nachdem Sie eine Übersicht über alle Lernbereiche erstellt haben, sollten Sie zurückblicken was Sie dort alles gelernt haben. Notieren Sie sich zu den einzelnen Lernbereichen also die entsprechenden Lernergebnisse, die Sie dort erzielt haben. Identifikation und Strukturierung der relevanten Lernergebnisse Nicht alle Ihre Lernergebnisse können in die Anrechnung einfließen, da nicht alle für das Modul relevant sind. Im nächsten Schritt ist es daher notwendig aus den identifizierten Lernergebnissen diejenigen herauszusuchen, die für die Anrechnung im von Ihnen gewählten Modul relevant sind. Nutzen Sie dazu die Modulbeschreibungen, die Sie auf der Internetseite des Studiengangs finden. Betrachten Sie Ihre relevanten Lernergebnisse anschließend genauer und arbeiten Sie heraus, was Sie tatsächlich gelernt haben. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Welche Tätigkeiten haben Sie ausgeübt und was haben Sie daraus gelernt? Welche Bildungsabschlüsse haben Sie erzielt und was konnten Sie daraus lernen? Beschreiben Sie Ihre relevanten Lernergebnisse schließlich so präzise wie möglich. Überlegen Sie dabei bitte auch, ob die von Ihnen erzielten Lernergebnisse noch aktuell sind und verzichten Sie gegebenenfalls auf Lernergebnisse, die Ihnen nicht mehr präsent sind. Ordnen Sie in einem nächsten Schritt die Seite 3/9

relevanten Lernergebnisse den einzelnen Portfolio-Bereichen Berufsausbildung, Hochschulbildung, Berufsleben/Praktika, Weiterbildung und Sonstiges zu. Lernergebnisse in Bezug setzen Nachdem Sie Ihre relevanten Lernergebnisse identifiziert und strukturiert haben, sollten Sie diese im nächsten Schritt mit den Lernergebnissen des Moduls in Bezug setzen. Beachten Sie dabei wieder, dass nur Lernergebnisse auf annähernd gleichwertigem oder höherem Niveau angerechnet werden können. Lernergebnisse mit Nachweisen belegen Im letzten Schritt der Portfolio-Erstellung gilt es nun Ihre aufgeführten Lernergebnisse mit authentischen Nachweisen zu belegen. Gehen Sie dazu am besten Schritt für Schritt Ihre aufgelisteten Lernergebnisse durch und überlegen Sie mit welchem Nachweis Sie diese belegen können. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Nachweise anführen. Zusammenstellen relevanter Unterlagen Stellen Sie die relevanten Unterlagen digital zusammen. Beschränken Sie sich bitte auf relevante Inhalte, das heißt z.b. fügen Sie nicht den kompletten Rahmenlehrplan ihres Ausbildungsberufs sondern lediglich die relevanten Lernfelder dem Antrag bei. 3 Antragstellung Registrierung Um einen Antrag auf Anrechnung stellen zu können, müssen Sie sich zunächst auf der Webseite des Studiengangs registrieren. Eine Registrierung ist ausschließlich für immatrikulierte Studierende möglich. Bitte tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein, wählen ein Passwort, bestätigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Seite 4/9

Nach der Registrierung bzw. Anmeldung haben Sie die Möglichkeit Anrechnungsanträge zu erstellen bzw. erhalten eine Übersicht über Ihre Anrechnungsaktivitäten und über den Bearbeitungsstand ihrer bereits eingereichten Anrechnungsanträge. Seite 5/9

Antrag erstellen Auswahl eines Moduls Lesen Sie die Modulbeschreibung und identifizieren Module von denen Sie sich eine Anrechnung versprechen. Machen Sie sich Gedanken wo (z.b. in Ihrer Ausbildung) sie die im Modul beschriebenen Kompetenzen erlangt haben und wie Sie diese nachweisen können. Wählen Sie ein Modul aus. Relevanter Lernbereich Wählen Sie die für die Anrechnung relevanten Bereiche aus. Berufsausbildung, z. B. berufliche Erstausbildung Hochschulbildung, z. B. vorheriges, ggf. abgebrochenes Studium Berufsleben/Praktika, z. B. derzeitige Beschäftigungen Weiterbildung, z. B. Teilnahme an Weiterbildungsseminaren, Trainings, Konferenzen Sonstiges, z. B. Vereinsarbeit, Ehrenamt, Jugendarbeit, Selbststudium Innerhalb jedes Bereiches findet sich ein einheitlicher Aufbau: Seite 6/9

Antragsstellung / Portfolio Allgemeine Angaben: Ausbildungsberuf, z.b. Industriekaufmann (IHK) oder Kauffrau im Einzelhandel. Ausbildungsbetrieb, z.b. Peter Bauer Immobilienvermittlung GmbH; Am Steinplatz 1; 10345 Büchen. Ausbildungszeitraum, z.b. 01.01.2000 31.12.2003. Relevante Tätigkeit: Hier sollen Sie beschreiben, welche modulrelevanten Tätigkeiten sie durchgeführt haben, z.b. Begleitung und Führung von Personalentwicklungsgespräche; Mitarbeit in der Buchhaltung. Bitte stellen Sie nur für das Modul relevante Tätigkeiten dar. Beschreiben sie im Feld relevante Tätigkeit, d.h. während welcher Tätigkeiten sie Modulrelevante Kenntnisse gesammelt haben. Learning Outcome: Hier wird dargestellt, welche Lernergebnisse bereits erzielt wurden, d.h. welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in diesem Bereich vorhanden sind oder welche Bildungsleistungen erbracht worden sind, z.b. Ich kenne die Bilanzierungsgrundsätze; Ich wende die Marketinginstrumente an etc. Es sind dabei nur die für das Modul relevanten Lernergebnisse darzustellen. Tragen Sie nun die Kompetenzen / Learning outcomes ein, die Sie Ihrer Einschätzung nach für dieses Fach mitbringen. Bei der Gegenüberstellung Ihrer Kompetenzen mit den anzurechnenden Studien- und Seite 7/9

Prüfungsleistungen sollten Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Beschreiben Sie Ihre Kompetenzen möglichst genau, ausführlich und vor allem ehrlich. Bedenken Sie, dass Fehleinschätzungen oder gar falsche Angaben über Ihre mitgebrachten Kompetenzen vielleicht zur Anrechnung führen, die Fortsetzung Ihres Studiums aber gefährden können, weil Ihnen wichtige Grundlagen für die Fortführung des Studiums oder im späteren Berufsleben fehlen! Bezug zum Modul: Tragen Sie im Feld (Bezug zum Modul) die im Modulhandbuch beschriebenen Anforderungen und Inhalte des Faches/Modules ein, das Sie anrechnen lassen möchten. Bitte stellen Sie nur für das Modul relevante Lernergebnisse dar. Die unter dem Punkt learning outcome aufgeführten Lernergebnisse werden in Bezug zu den Lernergebnissen des Moduls gesetzt. Die Lernergebnisse des Moduls können den Modulbeschreibungen entnommen werden. Nachweis: Die angegebenen learning outcomes sind anhand authentischer Nachweise zu belegen. Die Nachweise können dabei verschiedener Art sein. Zum Bespiel Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen, Beurteilungen, Konzepte, Publikationen, Urkunden, Teilnahmezertifikate, Abschlusszeugnisse, Arbeitsproben, Fallstudien oder Bestätigungen. Sofern die Nachweise sehr umfangreich ausfallen, sind diese digital dem Portfolio beizufügen. Um die Authentizität und Glaubwürdigkeit Ihrer Nachweise zu belegen, ist es notwendig, dass diese von Dritten bestätigt werden (sofern es sich nicht ohnehin um offizielle Zertifikate und Dokumente handelt). Lassen Sie sich Ihre Nachweise daher von Arbeitgebern, Ausbildern, etc. bestätigen. Bei unbestätigten Nachweisen entscheiden die Begutachter des Portfolios im Einzelfall, ob der Nachweis zugelassen wird. Unbestätigte Nachweise können nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Laden Sie nun die Nachweise hoch. Belegen Sie möglichst alle von Ihnen außerhochschulisch erbrachten Leistungen durch Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsproben, Prüfungsaufgaben, Mitschriften und Ähnliches und lassen Sie sich diese Leistungen von der Fachschule, dem Weiterbildungsträger, vom Arbeitgeber etc. bestätigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, wann diese Lernergebnisse erzielt wurden. Überprüfen Sie ihre Angaben und senden den Anrechnungsantrag ab. Bedenken Sie, dass die Nachforderung von Unterlagen Zeit kostet und das Anrechnungsverfahren in die Länge zieht, so dass die Bearbeitung auch bei einem rechtzeitig gestellten Antrag sehr lange dauern kann. Je genauer und vollständiger Ihr Portfolio ist, desto einfacher und schneller kann die Äquivalenzprüfung und die Anrechnungsentscheidung von der Prüfungskommission durchgeführt werden. Seite 8/9

4 Begutachtung Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben wird der Modulverantwortliche Ihren Antrag überprüfen. Nachforderung: Im Rahmen der Begutachtung kann es vorkommen, dass Sie gebeten werden Nachweise nachzureichen oder dass noch ein ergänzendes Interview mit Ihnen vereinbart wird. Nach Abschluss der Begutachtung wird Ihnen per Email mitgeteilt, ob Ihre Lernergebnisse ausreichen, um das beantragte Modul angerechnet zu bekommen. Im Onlineportal können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Anrechnungsantrags jederzeit einsehen und wann eine Anrechnungsentscheidung getroffen wurde. 5 Bestätigung der Anrechnungsentscheidung Nach der Begutachtung müssen Sie die Anrechnungsentscheidung bestätigen oder Ihren Anrechnungsantrag zurückziehen, wenn Sie z.b. mit der Benotung des Moduls nicht einverstanden sind. Wenn Sie die Anrechnungsentscheidung nicht bestätigt oder ihren Antrag zurückgezogen haben erfolgt nach 14 Tagen eine automatische Bestätigung, da wir davon ausgehen, dass Sie in diesem Fall mit der Anrechnungsentscheidung einverstanden sind. 6 Fristen Sie haben nach Beginn des Studiums 6 Wochen Zeit Ihre Anrechnungsanträge über das Portal der Fachhochschule Brandenburg einzureichen. Seite 9/9