23. Arnsberger ADAC Klassik

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Transkript:

Automobil- und Motorradclub Arnsberg e.v. im ADAC Ausschreibung Samstag, 5. September 2015 23. Arnsberger ADAC Klassik Sportliche und touristische Oldtimerfahrt für Automobile powered by

Der Automobil- und Motorradclub Arnsberg e.v. im ADAC veranstaltet am 5. September 2015 zum 23. Mal die Arnsberger ADAC Klassik. Die Arnsberger ADAC Klassik dient nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Sie unterstreicht den Wert klassischer Automobile als Kulturgegenstand. Startberechtigt sind PKW bis zum Baujahr 1984 und Youngtimer von Baujahr 1985 bis 1989, deren Lenker im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Lizenzen sind aber nicht erforderlich. Die Örtlichkeit des Vorstarts wird Ihnen spätestens mit der Nennbestätigung bekannt gegeben. Auch dieses Jahr wird wieder unter reger Teilnahme der Bevölkerung um ca. 09:45 Uhr das 1. Fahrzeug nach der Fahrzeug- und Fahrervorstellung in der Neheimer Fußgängerzone (Hauptstr.) die Startlinie überqueren. Die genaue Fahrtroute finden die Teilnehmer im Bordbuch beschrieben, das mit den übrigen Fahrtunterlagen vor dem Start ausgehändigt wird. Die Veranstaltung wird in Anlehnung an die Bestimmungen der Federation International Voiture Ancienne (FIVA) einschließlich der Ausschreibung des AMC-Arnsberg durchgeführt. Mit der Abgabe der Nennung bestätigt jeder Fahrer, zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz einer für das Fahrzeug und die Art der Veranstaltung gültigen Haftpflichtversicherung zu sein und diese am Start auch vorweisen zu können. Die Veranstaltung ist wahlweise eine sportliche oder touristische Oldtimerfahrt mit historischen Fahrzeugen über öffentliche Straßen in landschaftlich reizvoller Gegend. Die Streckenführung verläuft fast ausschließlich über qualifizierte Straßen. Die Fahrt ist aufgeteilt in zwei Etappen, die durch eine Mittagspause getrennt sind. Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch Zeit-, Durchgangs- und unbesetzte Kontrollen überwacht. Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt: Vorliegende Ausschreibung einschließlich der Durchführungsbestimmungen der Fahrtunterlagen Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVO) Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) Die Einhaltung der StVO/StVZO ist zwingend vorgeschrieben! Fehlverhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr, Eintragungen der Ordnungsbehörden in die Bordkarte sowie unsportliches Verhalten können zum Wertungsausschluss führen. Nach dem Eintreffen des letzten Wertungsteilnehmers im Ziel auf dem Marktplatz am Dom in Arnsberg/Neheim-Hüsten ist noch eine einfache Wertungsprüfung zu absolvieren. Danach findet die Siegerehrung mit der Vergabe der Pokale und Sachpreise statt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Diese Veranstaltung wird beim ADAC Westfalen registriert und genehmigt. Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Spaß. Der Veranstalter Weitere Informationen zum AMC-Arnsberg finden Sie unter: www.amc-arnsberg.de Seite 2 von 6

1. Zeitplan (kann durch den Veranstalter geändert werden) Von Uhr bis Uhr ab 08:00 Eintreffen der Teilnehmer mit Aufstellung nach Start-Nr. ab 08:15 Dokumentenabnahme im Nennbüro ab 08:30 Frühstücksbuffet Ab 08:30 Technische Abnahme 09:00 Nennungsschluss 09:15 Fahrerbesprechung 09:30 Vorstart 10:00 Start des 1.Teilnehmers, Fußgängerzone ca.13:00 14:00 Mittagspause ca.14:00 Start Etappe 2 ca.16:00 17:00 Zielankunft der Teilnehmer ca.16:00 18:00 Wertungsprüfung der Teilnehmer auf der Domplatte ca.18:30 Vorführung der Bilder vom Veranstaltungstag ca.19:00 Abendbuffet ca.20:00 Siegerehrung und Preisverleihung 2. Veranstalter - Organisation Veranstalter: AMC Arnsberg e.v. im ADAC Hammerweide 11a, 59821 Arnsberg, Tel./Fax 02931/21200 oder 0177 57 88 333 Organisation: Fahrtleitung: Heinz Schulte-Hobein Erich Schriek Andre Behrensdorf Auswertung: Heinz Schulte-Hobein Martin Schulte-Hobein Barbara Keggenhoff Andreas Hörnemann Bettina Behrensdorf 3. Beschreibung der Veranstaltung Die Veranstaltung hat eine Streckenlänge von ca. 160 km, ist aufgeteilt in 2 Etappen. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind vorgesehen. Für den Zeitplan wird vom Veranstalter eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h vorgegeben. Offizielle Zeit ist die deutsche Funkuhrzeit. Eine Gesamtfahrzeit wird für jede Etappe einschließlich Karenz festgesetzt. Eine Überwachung der Streckenführung erfolgt durch Zeit- und Durchfahrtskontrollen. Zur Überwachung der Streckenführung einschl. Fahrzeit gibt der Veranstalter Bordkarten aus. Eintragungen auf den Karten erfolgen durch die Sportwarte des Veranstalters an den Kontrollstellen sowie bei stummen Kontrollen durch den Teilnehmer mit Kuli in vorgeschriebener Reihenfolge. Als Fahrzeugkennzeichnung werden Rallyeschilder sowie Startnummern ausgegeben, die am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden müssen. Nach der Veranstaltung oder bei Ausfall des Fahrzeuges sind diese zu entfernen. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf die Erzielung von Bestzeiten oder Höchstgeschwindigkeiten an. Seite 3 von 6

4. Aufgabenstellung: Die Veranstaltung wird in 2 Kategorien durchgeführt: 1. Gruppe A: = Touristische Ausfahrt für Fahrzeuge bis Baujahr 1984 Die Streckenfindung erfolgt durch eine einfache Wegebeschreibung. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind vorgesehen. 2. Gruppe B: = Sportliche Ausfahrt für Fahrzeuge bis Baujahr 1984 Orientierungsaufgaben erfolgen nach Kartenausschnitten, Chinesenzeichen und Wegebeschreibungen. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind vorgesehen. Benötigtes Kartenmaterial und alle weiteren Unterlagen werden durch den Veranstalter gestellt. Youngtimer (Baujahr 1985-1989) wählen zwischen sportlicher oder touristischer Ausfahrt. Sie werden separat gewertet. 5. Kennzeichnung der Kontrollen a. Durchfahrtskontrollen (DK) Zum Überwachen der Fahrtstrecke werden vom Veranstalter besetzte Durchfahrtskontrollen eingesetzt. Die DK s sind durch ein Hinweisschild deutlich gekennzeichnet und können in den Fahrtunterlagen angegeben sein. b. Orientierungskontrollen (OK oder "Stumme Kontrollen") Um die vorgeschriebene Streckenführung zu überwachen, werden nicht bekannt gegebene Orientierungskontrollen gut sichtbar rechts der Strecke angebracht. c. Zeitkontrollen (ZK) Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 30 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Stempelns an der ZK vor der Idealzeit liegt (keine Vorzeitbestrafung). Bei den Zeitkontrollen tragen die zuständigen Sportwarte die Zeit in die Bordkarte ein, sobald sie vom Team übergeben wird. Neustart nach der Mittagspause Bei der Ankunfts-Zeitkontrolle am Ende der 1. Etappe (Mittagspause) übergeben die Teams dem verantwortlichen Sportwart ihre Bordkarte. Nach der Mittagspause von ca. 45 Minuten erfolgt der Neustart zur Etappe 2. Die Startzeit wird vom Sportwart in die Bordkarte eingetragen. Weitere Informationen zur Durchführung der Veranstaltung erhalten Sie weitere Informationen mit den Ausführungsbestimmungen, der Fahrtunterlage und in der Fahrerbesprechung. Digitale Hilfsmittel, die nicht zur Zeit Klassischer Automobile gehören, sind strengstens untersagt und führen zum Wertungsausschluss(z.B. iphones, Navigationsgeräte). 6. Nennungen - Mannschaftsnennung - Nenngeld Nennungen können nur auf dem offiziellen Nennungsformular abgegeben werden. Der Versand der Nennbestätigungen erfolgt ab Anfang August 2015. Nur Nennungen mit Zahlungseingangsbeleg (Kontoauszug AMC oder Bar) können bearbeitet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mannschaftsnennung: Eine Mannschaft kann am Tag der Veranstaltung im Nennbüro gemeldet werden. Dabei müssen mindestens drei Teilnehmer mit Startnummer benannt werden, welche die Mannschaft bilden sollen. Seite 4 von 6

Nenngeld: Eingang des Nenngeldes beim Veranstalter bis zum 04.07.2015 (Team Fahrer/Beifahrer) Nachnennung ab den 05.07.2015 (Team Fahrer/Beifahrer) Euro 60,- 75,- Nenngeld ist Reuegeld und verfällt in jedem Fall ersatzlos, ebenfalls bei der Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt, politische Ereignisse und/oder Smogbegrenzungen. Zusätzliche Nenngelder können entstehen: Zusätzliche Nenngelder: Euro Jeder weitere Beifahrer 25,- Jeder weitere Beifahrer bis 12 Jahre Mannschaftsnennung je Fahrzeug (min. 3 Fahrzeuge) 12,- 10,- Achtung: Die Anzahl der Nennungen ist aus organisatorischen Gründen auf 75 Fahrzeuge beschränkt!!! Die Bankverbindung des AMC-Arnsberg lautet: Sparkasse Arnsberg-Sundern IBAN: DE55466500050001001916 BIC: WELADED1ARN: 7. Leistungen Folgende Leistungen sind im Startgeld enthalten: Leistungen: Pokale für Fahrer und Beifahrer Pokale/Preise Damen, weiteste Anfahrt, ältestes Auto Sämtliche Fahrtunterlagen Startnummer Rallyeschild Frühstück Mittagsimbiss Getränke unterwegs Abendbuffet Siegerehrung mit Bildershow Weitere Sachpreise 8. Kennzeichnung der Fahrzeuge Jeder Teilnehmer erhält mit seinen Fahrtunterlagen eine Startnummer, die gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen ist. Seite 5 von 6

9. Startberechtigte Fahrzeuge Alle klassischen Automobile bis zum Baujahr 1984 und Youngtimer der Baujahre 1985 1989 einschließlich. 10. Wertung Folgende Pokale/ Preise werden vergeben 30 % der gestarteten Teilnehmer in jeder Kategorie Pokal für das beste Damenteam Pokal für die beste Mannschaft Pokal/Preis für die weiteste Anfahrt Pokal für das beste Ergebnis auf der Domplatte (gehört nicht zur Fahrtwertung) 11. Unbedingt erforderlich sind eine Schreibunterlage, ein Kugelschreiber und eine Stoppuhr um Fahrtzeiten bei Gleichmäßigkeitsprüfungen festzustellen. 12. Haftungsausschluss Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an der 23. Arnsberger ADAC Klassik teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Fahrer und Mitfahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der 23. Arnsberger ADAC Klassik entstanden sind, gegen den Veranstalter, seinen Vorstand und die beauftragten Helfer, sowie den ADAC und die gastgebenden Firmen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Eine Veranstalter-Haftpflicht / Versicherung besteht über den ADAC Westfalen e.v. Allgemeines (wichtig) Mit der Unterschrift unter die Nennung werden die Bedingungen der Ausschreibung anerkannt und das Bestehen einer KFZ - Haftpflichtversicherung für das genannte Fahrzeug in der vorgeschriebenen Höhe bestätigt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Vorliegen zwingender Gründe die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen. Höhere Gewalt, politische Ereignisse oder Verfügungen wie Smog bedingte Fahrverbote entbinden den Veranstalter von der Einhaltung seiner Verpflichtung und Erbringung der beschriebenen Leistung. Änderungen der Ausschreibung und der Durchführungs- / Ausführungsbestimmungen werden vor dem Start in einer Fahrerbesprechung bekannt gegeben. Mit der Nennung erhält der Veranstalter die Genehmigung, Fahrzeugdaten und Namen der Teilnehmer durch Lautsprecher und andere Medien im Rahmen der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Fotos oder Filme von Ihrem Fahrzeug oder von Ihnen auf der Webseite des AMC-Arnsberg veröffentlicht werden. Wir freuen uns sehr über Ihre (erneute) Teilnahme an unserer Fahrt "Route durch das Land der 1000 Berge". Der Veranstalter Ihr Team vom AMC-Arnsberg Seite 6 von 6