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Transkript:

- 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. Januar 2003 Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBI. Nr. 11/1999 S. 293 ff.) hat die Universität Leipzig am 16. Juli 2002 folgende Studienordnung erlassen: Inhalt: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationen) 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziele 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche und Teilgebiete des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. Prüfungsleistungen

- 8/2-11 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Grundstudium 12 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Hauptstudium IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anlagen Empfohlene Studienablaufpläne für das Haupt- und Nebenfachstudium 1 Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

- 8/3 - I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterrahmenprüfungsordnung (MARPO) der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 das Studium des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt. 2 Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationen) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen. Der Nachweis über Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache ist durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. Die Einschreibbedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium im Hauptfach wird in der Regel zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen. Mit dem Studium im Nebenfach kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

- 8/4-4 Studienzeit Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester (vier Semester Grundstudium, fünf Semester Hauptstudium, davon ein Semester Magisterarbeitszeit und Fachprüfung). Vermittlungsformen sind: 5 Vermittlungsformen - Vorlesungen (V) - Pro-, Haupt- und Oberseminare (S) - Übungen (Ü) - Praktika (P) - Kolloquien (K) - Forschungs- oder Projektseminare (F/P) Die Teilnahme an Forschungsprojekten und die Mitarbeit in studentischen Arbeitsgruppen (Tutorien) wird dringend empfohlen. 6 Studienziele Allgemeines Ziel des Studiums ist die Ausbildung für eine selbständige, theoretisch reflektierte Tätigkeit in Wissenschaft und Ausbildung sowie in praktischen Kommunikations- und Medienberufen. Dieses Ziel soll durch eine theorieorientierte kommunikations- und medienwissenschaftliche Qualifikation erreicht werden: - durch den Erwerb umfassender Kenntnisse der Bedingungen, Möglichkeiten und Folgen medialer und publizistischer Arbeit - durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse sowie zur Prognose kommunikativer und medialer Prozesse - durch die Ausbildung von wissenschaftlicher Reflexionsbereitschaft und Kompetenz sowie - durch die Einübung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten Die gesellschaftliche Handlungsrelevanz kommunikations- und medienwissenschaftlicher Studienziele erfordert die Verknüpfung instrumentaler

- 8/5 - und sozialer Qualifikationen. Der Hauptfachstudiengang zielt dabei auf einen berufsqualifizierenden Wissenserwerb und den Erwerb von Handlungs- und Reflexionskompetenz. Der Nebenfachstudiengang zielt vorrangig auf den Erwerb von kommunikations- und medienwissenschaftlichem Verbindungs- und Ergänzungswissen zur im jeweiligen Hauptfach erworbenen Fachkompetenz. 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Studierende, welche die Zwischenprüfung nicht spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abgelegt haben, müssen im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Die studienbegleitende fachliche Beratung im Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft ist Aufgabe des Instituts. Sie erfolgt durch Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Schwerpunkte des gewählten Faches. Der Prüfungsausschuss Kommunikations- und Medienwissenschaft des Instituts berät in Prüfungsfragen. 8 Umfang des Studiums Der zeitliche Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft umfasst im Pflicht- und Wahlpflichtbereich für das Hauptfach 72 und für das Nebenfach 36 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfällt jeweils die Hälfte auf das Grundund auf das Hauptstudium.

- 8/6 - II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche und Teilgebiete des Studiums Das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft setzt sich aus fünf Bereichen zusammen, die ihrerseits in Teilgebiete strukturiert sind: 1. Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft (HSK) mit den Teilgebieten - Historische Kommunikationswissenschaft/Kommunikations- und Fachgeschichte - Systematische Kommunikationswissenschaft - Internationale Kommunikation - Ethik der Medienkommunikation - Kommunikations- und Medienrecht - Propädeutik der Historischen und Systematischen Kommunikationswissenschaft 2. Empirische Kommunikations- und Medienforschung (EMF) mit den Teilgebieten - Grundfragen und Ansätze der empirischen Kommunikations- und Medienforschung - Forschungsmethoden/empirische Praktika/Statistik - Forschungsfelder der empirischen Medienforschung 3. Journalistik (JOU) mit den Teilgebieten - Grundfragen des Journalismus - Methodik des journalistischen Arbeitens 4. Medienwissenschaft/-kultur, Buchwissenschaft/-wirtschaft, Medienpädagogik (MW) mit den Teilgebieten - Grundlagen der Medienwissenschaft - Medienspezifik und Medienästhetik - Genre- und Gestaltungstheorie - Medienkultur - Medienpädagogik und Weiterbildung - Buchwissenschaft - Medienökonomie

- 8/7-5. Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations (ÖPR) mit den Teilgebieten - Grundlagen der ÖA/PR: Theorie, Geschichte und Strukturen - Methoden und Instrumente der ÖA/PR - Praxisfelder der ÖA/PR - Strategische PR - Kommunikations- und Medienmanagement 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung (Kombination von Block- und studienbegleitender Prüfung), das Hauptstudium durch die Magisterprüfung (Blockprüfung) abgeschlossen. (1) Grundstudium Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus allen Bereichen zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt für das Hauptfach (HF) 36 SWS und für das Nebenfach (NF) 18 SWS. Das Grundstudium gliedert sich in Elementarblock I (6/6 SWS HF/NF), Elementarblock II (10/8 SWS), Aufbaublock (18/4 SWS) und Ergänzungsblock (2/0 SWS). Die zugeordneten Lehrveranstaltungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Elementarblock I werden propädeutisches Grundwissen und allgemeines Grundlagenwissen der Kommunikations- und Medienwissenschaft vermittelt. Im Hauptfach sind die Seminare Einführung in die Kommunikationswissenschaft/Grundbegriffe (2 SWS) und Einführung in das Mediensystem der BRD (2 SWS) Pflichtveranstaltungen. Es ist ein Leistungsnachweis (Klausur mit Inhalten beider Seminare) zu erwerben (Grundschein). Die Vorlesung Einführung in die Methoden der Kommunikationsund Medienwissenschaft (2 SWS) ist obligatorisch zu belegen. Im Nebenfach sind die Vorlesungen Einführung in die Kommunikationswissenschaft/Grundbegriffe (2 SWS), Einführung in das Mediensystem der BRD (2 SWS) und Einführung in die Methoden der Kommunikations- und Medienwissenschaft (2 SWS) Pflicht. Es ist ein Leistungsnachweis (Grundschein) zu erwerben. Im Elementarblock II sind im Hauptfach einführende Lehrveranstaltungen aus den Bereichen 1, 2, 4 und 5 mit 2 SWS (Wahlpflicht) sowie 2 SWS (Pflicht) im Bereich 3 (Journalistik) zu belegen. Im Nebenfach sind 8 SWS zu belegen, maximal 2 SWS (Wahlpflicht) aus den Bereichen 1 bis 5.

- 8/8 - Im Aufbaublock werden durch Methoden-, Analyse- und Reflexionsveranstaltungen Fachwissen über Methoden der Kommunikations- und Medienwissenschaft vermittelt, die Gegenstände des Fachs einer genaueren Analyse unterzogen sowie theoretisch reflektiertes Fachwissen erarbeitet. Aus den Bereichen 1, 2, 4, und 5 sind im Hauptfach jeweils 4 SWS (Wahlpflicht), aus dem Bereich Journalistik 2 SWS (Pflicht) zu belegen. Die beiden Leistungsnachweise sind in verschiedenen Bereichen zu erwerben. Im Nebenfach sind aus den Bereichen 1 bis 5 insgesamt 4 SWS zu belegen, es ist ein Leistungsnachweis aus den Bereichen 1, 2, 4, oder 5 erforderlich. Im Ergänzungsblock werden vertiefende Lehrveranstaltungen zu Schwerpunkten der jeweiligen Lehrbereiche angeboten. Sie bereiten auf die Schwerpunktwahl im Hauptstudium vor. Es können im Hauptfach 2 SWS aus den Bereichen 1 bis 4 belegt werden, die Belegung kann aber auch durch zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Aufbaublock nachgewiesen werden. Auf die einzelnen Bereiche entfallen somit folgende Pflicht- (Pf.) und Wahlpflichtveranstaltungen (Wpf.) sowie Leistungsnachweise (LN): Hauptfach Pf. Wpf. LN Elementarblock I (6 SWS) 1. Einführung KMW/Mediensystem (S) 4 1 Einführung Methoden 2 A Elementarblock II (10 SWS) Histor. und System. Kommunikationswissenschaft 2 Empirische Kommunikations- und Medienforschung 2 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, 2 Buchwissenschaft/-wirtschaft Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations 2 Journalistik 2 Aufbaublock (18 SWS)

- 8/9 - Histor. und System. Kommunikationswissenschaft 4 Empirische Kommunikations- und Medienforschung 4 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, 4 3 1 Buchwissenschaft/-wirtschaft Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations 4 Journalistik 2 Ergänzungsblock (2 SWS) Bereiche 1, 2, 4, 5 2 2 1 1 1 2 Es sind wahlweise drei Leistungsnachweise aus dem Aufbaublock oder zwei Leistungsnachweise aus dem Aufbaublock und ein Leistungsnachweis aus dem Ergänzungsblock zu erbringen. Anstelle von 2 SWS (Wpf.) aus den Bereichen 1, 2, 4 und 5 können 2 SWS (Wpf.) aus dem Aufbaublock belegt werden. Nebenfach Elementarblock I (6 SWS) Pf. Wpf. LN

- 8/10 - Einführung KMW/Mediensystem (V) 4 Einführung Methoden (V) 2 1 Elementarblock II (8 SWS) Histor. und System. Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations- und Medienforschung Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, 8 3 Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations Journalistik Buchwissenschaft Aufbaublock (4 SWS) Histor. und System. Kommunikationswissenschaft Empirische Kommunikations- und Medienforschung Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, Buc hwissenscha ft 4 1 Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations Journalistik 3 maximal 2 SWS aus einem Bereich (2) Hauptstudium Im Hauptstudium sind Veranstaltungen aus allen Bereichen zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt für das Hauptfach 36 SWS und für das Nebenfach 18 SWS. Hauptfach Im Hauptstudium setzen die Studierenden ihren Studienschwerpunkt. Sie gewichten ihr Hauptstudium hinsichtlich der Bereiche bzw. Teilgebiete Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft (HSK), Empirische Kommunikations- und Medienforschung (EMF), Medienwissenschaft-/kultur (MW), Buchwissenschaft (BW), Multimediapädagogik (MMP) und Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations (ÖPR). Sie entscheiden sich für einen vorrangigen, der Spezialisierung dienenden Bereich, in dem sie in der Regel auch die Magisterarbeit schreiben wollen. Dieser Bereich wird als Schwerpunkt mit einem Stundenumfang von 20 SWS studiert. Die Wahl des Schwerpunktes ist bis zum Ende des ersten Semesters im Hauptstudium dem Prüfungsausschuss schriftlich anzuzeigen. Eine nachfolgende Veränderung des Studienschwerpunktes ist auf begründeten Antrag möglich.

- 8/11 - Für die jeweiligen Schwerpunkte können die Bereiche verbindliche Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise definieren. Der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Auf die anderen Bereiche entfallen insgesamt 16 SWS. Bis zur Prüfungsanmeldung sind Nachweise über absolvierte Praktika mit einer kumulierten Dauer von mindestens drei Monaten für alle gewählten Schwerpunkte vorzulegen. Im Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit/PR ist der Nachweis über absolvierte Praktika mit einer kumulierten Dauer von mindestens sechs Monaten vorzulegen. Im Schwerpunkt Buchwissenschaft/-wirtschaft sind zwei Praktika erforderlich: drei Monate in Verlagen, zwei Monate in Sortimenten. Längere Mitarbeit bzw. Praktika beim Uniradio, in Forschungsprojekten und Tutorien können als Praktika anerkannt werden. Die folgenden Schwerpunkte sind möglich; bei ihrer Wahl sind die entsprechend aufgeführten Stundenanteile und Leistungsnachweise zu erbringen: A) Schwerpunkt: Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft Pf. LN Histor. und System. Kommunikationswissenschaft 8 12 3 Empirische Kommunikations- und Medienforschung 2 4 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, 2 4 1 4 Buchwissenschaft Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations oder Journalistik 2 2 W p f. B) Schwerpunkt: Empirische Kommunikations- und Medienforschung

- 8/12 - Pf. Wpf. LN Empirische Kommunikations- und Medienforschung 8 12 3 Histor. und System. Kommunikationswissenschaft 2 4 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, 2 4 1 4 Buchwissenschaft/-wirtschaft Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations oder Journalistik 2 2

- 8/13 - C) Schwerpunkt: Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, Buchwissenschaft/ -wirtschaft Pf. Wpf. LN Medienwissenschaft/-kultur, Buchwissenschaft/-wirtschaft, 8 12 3 Medienp ädagogi k Histor. und System. Kommu nikation swisse nschaft 2 4 Empiris che Kommu nikation s- und Medien forschu ng 2 4 1 4 Öffentli chkeits arbeit/p ublic Relatio ns oder Journali stik 2 2 D)

- 8/14 - Schwerpunkt: Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations Pf. Wpf. LN Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations 8 12 3 Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft 2 4 Empirische Kommunikations- und Medienforschung 2 4 1 4 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, Buchwissenschaft/ 2 2 -wirtschaft Nebenfach Auf die einzelnen Bereiche entfallen folgende Stundenanteile (SWS) und Leistungsnachweise: LN Pf. Wpf. Histor. und System. Kommunikationswissenschaft 4 Empirische Kommunikations- und Medienforschung 4 Journalismus 2 2 4 Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik, Buchwissenschaft 4 Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations 4 4 Ein Leistungsnachweis (im Hauptfach) bzw. zwei Leistungsnachweise (im ch) nach Wahl aus den aufgeführten Bereichen, wobei Journalistik hlossen ist. Nebenfa ausgesc

- 8/15 - III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Grundstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft sind vier studienbegleitende Nachweise. Es sind zu erbringen: - ein Leistungsnachweis aus dem Elementarblock I (Grundschein) - drei Leistungsnachweise aus dem Aufbaublock bzw. - zwei Leistungsnachweise aus dem Aufbaublock und ein Leistungsnachweis aus dem Ergänzungsblock Aus den Bereichen - Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft - Empirische Kommunikations- und Medienforschung - Medienwissenschaft/-kultur, Medienpädagogik und Buchwissenschaft/- wirtschaft - Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations darf nur jeweils ein Leistungsnachweis stammen. Der Leistungsnachweis (Grundschein) aus dem Elementarblock I ist keinem Bereich zugeordnet. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft sind zwei Leistungsnachweise, jeweils einer aus dem Elementarblock I und aus dem Aufbaublock. Einer der Leistungsnachweise muss bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erbracht worden sein. Studierende, die bis zum Beginn des dritten Fachsemesters noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben, müssen an einer Studienberatung teilnehmen. (2) Leistungsnachweise können in Form a) einer zweistündigen Klausur oder b) einer schriftlichen Hausarbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit) und/oder eines mündlichen (Einzel- oder Gruppen-) Referats oder c) vergleichbarer publizistischer Übungsarbeiten erbracht werden. Diese Leistungsnachweise beziehen sich auf Inhalte von Pflicht- und

- 8/16 - Wahlpflichtveranstaltungen des gewählten Bereichs. Der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung bestimmt die Art des Leistungsnachweises zu Beginn der Lehrveranstaltung. (3) Die in Absatz 2 genannten Leistungsnachweise werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet, können aber auf Wunsch der Studierenden benotet werden. (4) Leistungsnachweise, die mit "nicht bestanden" bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie der Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. 12 Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im Hauptstudium (1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach Kommunikations- und Medienwissenschaft müssen vier studienbegleitende Leistungsnachweise erbracht werden, davon - drei Nachweise aus dem gewählten Studienschwerpunkt, wobei mindestens einer über die Teilnahme an einem Forschungs-, Praxis- oder Projektseminar zu erbringen ist, wozu auch die Teilnahme am Projekt Universitätsradio zählt - ein Nachweis nach Wahl aus den anderen Bereichen (Journalistik ist ausgeschlossen) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach Kommunikations- und Medienwissenschaft müssen zwei studienbegleitende Leistungsnachweise erworben werden, die frei aus den Bereichen gewählt werden können. (2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von mit nicht bestanden bewerteten Leistungsnachweisen gelten die Regelungen des 11 Abs. 2 bis 4. (3) Bis zur Prüfungsanmeldung sind Nachweise über absolvierte Praktika mit einer kumulierten Dauer von mindestens drei Monaten für alle gewählten Schwerpunkte vorzulegen. Im Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit/PR ist der Nachweis über absolvierte Praktika mit einer kumulierten Dauer von mindestens sechs Monaten vorzulegen. Im Schwerpunkt Buchwissenschaft

- 8/17 - sind zwei Praktika erforderlich: drei Monate in Verlagen, zwei Monate in Sortimenten.

- 8/18 - IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot (der Studienablaufplan) ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung und die Veranstaltungsform; sie geben deren Zuordnung zu den Pflicht- oder Wahlpflichtbereichen an. 14 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 14 der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität (MARPO) vom 26. Oktober 1998. 15 Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung findet auf die Studierenden Anwendung, welche ab dem Wintersemester 2002/2003 ihr Studium des Hauptfaches/Nebenfaches Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig aufnehmen. Für alle früher immatrikulierten Studierenden besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung das Studium so fortzusetzen, dass es nach dieser Ordnung abgeschlossen werden kann. 16 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Studienordnung gilt mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 14. Oktober 2002 (Az.: 3-7831-12/184-3) als angezeigt. Sie wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Rates der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie vom 27. März 2002 und des Senats der Universität Leipzig vom 16. Juli 2002. Die Studienordnung tritt zum 1. Oktober 2002 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 16. Januar 2003