BBDK-Frühjahrskolloquium, , Meschede

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Transkript:

BBDK-Frühjahrskolloquium, 15. 17.03.2012, Meschede Qualität ein Buch mit sieben Siegeln Strukturqualität und Krankenhausplanung Burkhard Fischer, Diplom-Informatiker der Medizin Referatsleiter Krankenhausorganisation, EDV und Statistik Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Folie 1

Profil der Krankenhäuser in NRW KGNW 2012 Krankenhäuser 404 Betten 121.780 Beschäftigte 240.766 Auszubildende 18.000 Fälle 4,2 Mio Belegungstage 33,5 Mio Verweildauer 8,0 Tage Jahresumsatz 15,94 Mrd. Quelle: Stand 2010 Statistisches Bundesamt, Landesbetrieb Information und Technik NRW eigene Berechnungen Folie 2

Qualität "Quality of care is the extent to which actual care is in conformity with preset criteria for good care. (Donabedian) "Qualität im Gesundheitswesen bedeutet eine ausreichende und zweckmäßige, d. h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse bei Individuen und in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen. (Ruprecht (1993), S. 964 ) Folie 3

Qualitätsmerkmale Folie 4

Qualitätsmerkmale Gesundheitsversorgung 1. Angemessene, richtige Versorgung 2. Verfügbarkeit 3. Kontinuität der Versorgung 4. Wirksamkeit 5. Effizienz 6. Gleichheit 7. Evidenz-/wissensbasierte Versorgung 8. Auf den Patienten, einschl. der körperlichen und psychischen Unversehrtheit ausgerichtete Versorgung 9. Auf die Einbeziehung des Patienten ausgerichtete Versorgung 10. Patientensicherheit 11. Rechtzeitigkeit/Zugänglichkeit Quelle: pren 15244:2011 Folie 5

Strukturqualität Folie 6

Folie 7

Folie 8

G-BA-Richtlinien zur Strukturqualität Folie 9

Fortbildungsrichtline Krankenhaus 2 Umfang und Zeitraum der Fortbildungsverpflichtung (1) Fortbildungsverpflichtete Personen müssen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern oder der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von den 250 Fortbildungspunkten müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Unter fachspezifischer Fortbildung sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen oder psychotherapeutischen Kompetenz dienen. Folie 10

Bauchaortenaneurysma (1) 5 Anforderungen an Organisation und Infrastruktur (1) Die präoperative Diagnostik des Bauchaortenaneurysmas gemäß 1 Abs. 1 Satz 2 wird durch ein interdisziplinäres Team unter besonderer Berücksichtigung der Gefäßchirurgie, Radiologie, Inneren Medizin (Kardiologie, Pulmonologie, Gastroenterologie) und Labormedizin sichergestellt. Folie 11

Bauchaortenaneurysma (2) (2) Die nachfolgenden Einrichtungen müssen jederzeit für die Versorgung dienstbereit sein: dem technischen Fortschritt und dem jeweiligen Behandlungsverfahren entsprechender Operationssaal ( ) Intensivstation in räumlicher Nähe zum Operationssaal mit der Möglichkeit der Behandlung von (Multi-) Organversagen, dem technischen Fortschritt entsprechende bildgebende Verfahren über 24 Stunden ( ) invasive Kardiologie, ggf. in Kooperation, Nierenersatztherapie, Labormedizin bzw. klinisch-chemisches Labor, Sicherstellung der Transfusionsmedizin. Folie 12

Bauchaortenaneurysma (2) (3) Operationssaal und Intensivstation sind in der Einrichtung gemäß 1 Abs. 2 vorzuhalten. ( ) (4) Einrichtung soll die Möglichkeit zur Weiterbildung für die Fachärztin und den Facharzt für Gefäßchirurgie bzw. im Schwerpunkt für Gefäßchirurgie (gemäß alter Weiterbildungsordnung, Übergangsregelung) einschließlich endovaskulärer Verfahren zugänglich machen. Die Fortbildungsverpflichtung für Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus bleibt davon unberührt. Folie 13

Versorgung von Früh- und Neugeborenen (1) 1. Perinatalzentrum LEVEL 1 A. Merkmale der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität A 1. Die ärztliche Leitung der Behandlung eines Früh- und Neugeborenen, welches den Aufnahmekriterien des Level 1 oder 2 entspricht (siehe unter Ziff. 1.B und Ziff. 2.B), muss bis mindestens 28 Tage nach dem errechneten Geburtstermin durchgängig einem Facharzt oder einer Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin oder Kinderheilkunde mit dem Schwerpunkt Neonatologie hauptamtlich obliegen. Dieses ist der Chefarzt oder die Chefärztin oder ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin in leitender Funktion (Oberarzt oder Oberärztin, Sektionsleiter oder Sektionsleiterin). Die Stellvertretung der ärztlichen Leitung muss die gleiche Qualifikation aufweisen. Folie 14

Versorgung von Früh- und Neugeborenen (2) A 3. Wand-an-Wand -Lokalisation von Entbindungsbereich, OP und neonatologischer Intensiv-station (NICU), d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander verbundenen Gebäuden, sodass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich ist. Folie 15

G-BA regelt Anforderungen an die Strukturqualität insbesondere KGNW 2012 für hochspezialisierte Bereiche wenn datengestützte Qualitätssicherung nicht greift niedrige Fallzahl fachlich gebotene hohe Variation in Diagnosen und Therapie Mindestmengen insbesondere in der Transplantationsmedizin Folie 16

Krankenhausplanung (Beispiel NRW) Quelle: DKG 2007 (DKG: Bestandsaufnahme zur Krankenhaus-planung und Investitionsfinanzierung) Folie 17

Fachgebiete Augenheilkunde Chirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Geriatrie HNO-Heilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin Kinderchirurgie Kinderheilkunde MKG-Chrirurgie Neurochirurgie Neurologie Orthopädie Strahlentherapie Urologie Folie 18

16 Versorgungsgebiete in NRW KGNW 2012 Folie 19

Versorgungsstufen Grundversorgung Regelversorgung Zentralversorgung Maximalversorgung Fachkrankenhäuser Folie 20

Zusätzlich Schwerpunktfestlegungen (NRW) Perinatalzentren und geburtshilflich- Kapazitäten für Schwerhirnverletzte, neonatologische Schwerpunkte, Versorgungseinrichtungen für Transplantationszentren im Sinne Infektionspatienten und Patientinnen des Transplantationsgesetzes, im Sinne von 30 Knochenmarktransplantationen Infektionsschutzgesetz, einschl. periphere Qualifizierte Suchtbehandlung, Blutstammzelltransplantation, Klinische Pharmakologie, Herzchirurgie, Schlaganfallstationen (Stroke Unit), Kapazitäten für Schwerbrand- Kapazitäten für Querschnittsgelähmte, verletzte, Epilepsiechirurgie. Der Krankenhausplan kann im Rahmen von Schwerpunktfestlegungen auf Antrag eines Krankenhausträgers, auf Anregung der Verbände der Krankenkassen von Amts wegen fortgeschrieben werden. Folie 21

Abbildung 4.2: KHG-Mittel je Planbett* im Jahr 2006, in Euro Quelle: DKG 2007 Folie 22

Vergleich der Entwicklungen des KHG-Fördermittelvolumens und des BIP Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, eigene Berechnungen DKG: Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern - Stand: April 2007 - Folie 23

Investitionen in Qualität Folie 24

Strukturqualität aus anderer Perspektive Unterschiedliche Strukturqualitätsmerkmale haben unterschiedliche Auswirkungen erfordern unterschiedliche Lösungen. Folie 25

Folie 26

Folie 27

Präoperative Verweildauer bei SHF Quelle: QS NRW Folie 28

Messung der Sauerstoffsättigung Quelle: QS NRW Folie 29

Folie 30

Innovationspanel DKI/IAT Folie 31

Fazit Strukturqualität und Krankenhausplanung sind getrennt zu betrachtende Regelungsbereiche Krankenhausplanung = Kapazitätsplanung orientiert sich am aktuellen und zukünftigen Bedarf KHG-Fördermittel bewirken Investitionen in Strukturqualität Strukturqualität = orientiert sich am aktuellen Stand des Wissens und ist wirtschaftlich zu gestalten Förderlücke und anziehende Strukturqualitätsanforderungen stehen in einem kaum zu lösenden Gegensatz zueinander Folie 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bfischer@kgnw.de Folie 33

Online frei zugänglich unter: http://www.egms.de/en/journals/mibe/207-3/mibe000053.shtml Folie 34