Anlage 2. Selbsteinstufung:
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- Annika Breiner
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1 Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zur Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten gemäß 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V Selbsteinstufung: Die medizinische Einrichtung in erfüllt die Voraussetzungen für die pädiatrisch-hämato-onkologische Versorgung: Allgemeine Hinweise: Mit Zentrum ist das Zentrum für pädiatrisch-hämato-onkologische Versorgung entsprechend 1 Abs. 2 der Richtlinie gemeint. Auf dieses Zentrum sind alle Angaben zu beziehen. Sämtliche Unterlagen, die notwendig sind, um die Richtigkeit der Angaben in der Checkliste beurteilen zu können, sind bei Prüfungen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor Ort vorzulegen. 1
2 1 Ärztliches Personal 1.1 Facharztqualifikation mit Anerkennung für den Schwerpunkt Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (Hinweis: Einem Zentrum müssen die fachlich leitende Ärztin oder der fachlich leitende Arzt und mindestens zwei weitere vollzeitig tätige Fachärztinnen oder zwei weitere vollzeitig tätige Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin angehören, die über die Anerkennung für den Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie verfügen. Bis zum jeweiligen Inkrafttreten der Musterweiterbildungsordnung des Jahres 2004 der BÄK im Bereich der für das Zentrum zuständigen Ärztekammer genügt anstelle der Schwerpunktanerkennung Kinder-Hämatologie und - Onkologie der Nachweis einer ganztägigen, zweijährigen ärztlichen Tätigkeit nach Erhalt der Facharztanerkennung in einer Einrichtung mit pädiatrisch-hämato-onkologischem Schwerpunkt.) Funktion Titel Name Vorname Anerkennung für den Schwerpunkt Kinder- Hämatologie und - Onkologie? Fachlich leitende Ärztin oder fachlich leitender Arzt Mindestens zweijährige ärztliche Tätigkeit nach Facharztanerkennung in einer Einrichtung mit pädiatrisch-hämatoonkologischem Schwerpunkt? Umfang der Anstellung (100 % = vollzeitig bzw. ganztägig) ja nein ja nein % ja nein ja nein % ja nein ja nein % ja nein ja nein % ja nein ja nein % 2
3 Die personellen Anforderungen an Anzahl und Qualifikation der Fachärztinnen und Fachärzte sind erfüllt: Begründung, falls die Anforderung zur ärztlichen Besetzung und Weiterbildung nicht bzw. nicht vollständig erfüllt wird: Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 1.2 Visiten- und Rufdienst Täglicher Visitendienst des Zentrums durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in der Weiterbildung zum oder mit Anerkennung für den Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie : vorhanden nicht vorhanden Einrichtung eines eigenständigen und bei Bedarf spätestens innerhalb einer Stunde vor Ort verfügbaren, ärztlichen Rufdienstes des Zentrums, der zu jeder Zeit mindestens durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in der Weiterbildung zum oder mit Anerkennung für den Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie sichergestellt wird: vorhanden nicht vorhanden Begründung, falls die Anforderungen zum eigenen Visiten- und Rufdienst nicht bzw. nicht vollständig erfüllt werden: Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 3
4 2 Pflegedienst 2.1 Fachliche Qualifikation Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende des Zentrums Der Pflegedienst besteht in der Regel aus Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden: Davon haben mindestens zwei Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende eine Fachweiterbildung in der Onkologie: In jeder Schicht ist im Zentrum eine Besetzung von mindestens zwei Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden gewährleistet: Begründung, falls die Anforderung zur pflegerischen Besetzung nicht bzw. nicht vollständig erfüllt wird: Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 3 Andere Professionen 3.1 Multiprofessionelles Team Das multiprofessionelle Team besteht mindestens aus dem Ärztlichen Dienst, Pflegedienst und Psychosozialdienst und, soweit erforderlich, aus dem Diät-/Ernährungsdienst und der Physio-/Ergotherapie: erfüllt nicht erfüllt Es besteht eine enge und strukturierte Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team, deren Ergebnisse dokumentiert sind. erfüllt nicht erfüllt 4
5 Begründung, falls die Anforderung zum multiprofessionellen Team nicht bzw. nicht vollständig erfüllt wird: Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 3.2 Psychosozialdienst Er besteht aus Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des psychologisch-psychotherapeutischen Bereiches und des sozialpädagogisch-sozialarbeiterischen Bereiches Begründung, falls die Anforderung zum Psychosozialdienst nicht bzw. nicht vollständig erfüllt wird: erfüllt erfüllt nicht erfüllt nicht erfüllt Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 5
6 4 Anforderungen an Organisation und Infrastruktur 4.1 Abteilungsinterne Besprechungen, Tumorkonferenzen Jede Patientin und jeder Patient wird in einer abteilungsinternen Besprechung im multiprofessionellen Team vorgestellt und die Behandlung strategisch festgelegt: Falls die Patientin oder der Patient von mehreren Fachdisziplinen betreut werden muss, wird sie oder er auch in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt: Das Ergebnis der interdisziplinären Tumorkonferenz wird dokumentiert: 4.2 Information an hausärztliche Vertragsärztin oder hausärztlichen Vertragsarzt Das Zentrum informiert die hausärztliche Vertragsärztin oder den hausärztlichen Vertragsarzt regelmäßig über die Behandlung seiner Patientinnen und Patienten: Nach Abschluss der tumorspezifischen Therapie im Zentrum erhält die hausärztliche Vertragsärztin oder der hausärztliche Vertragsarzt einen spezifischen patientenbezogenen Nachsorgeplan, der alle notwendigen Aspekte der Betreuung berücksichtigt: 4.3 Anforderungen an Einrichtungen und Dienstleistungen Nachfolgende Einrichtungen sind jederzeit für die Versorgung dienstbereit: Einrichtung zur Intensivbehandlung für pädiatrische Patientinnen und Patienten, die ohne Patiententransport außerhalb des klinikeigenen Geländes erreichbar ist (mit Möglichkeit zur maschinellen Beatmung und akuten Nierenersatzverfahren; sowie Blutaustausch oder Leukapherese): Dem technischen Fortschritt entsprechende bildgebende Diagnostik mit Möglichkeit zu Untersuchungen in Narkose/Sedierung (erreichbar ohne Patiententransport außerhalb des klinikeigenen Geländes): Labormedizin bzw. Klinisch-Chemisches Labor Transfusionsmedizin Kinderchirurgie Chirurgie Neurochirurgie 6
7 Nachfolgende Einrichtungen sind täglich dienstbereit: Apotheke mit zentraler, bei Bedarf täglich verfügbarer Zytostatikazubereitung Institut für Mikrobiologie Kardiologie Nephrologie mit Dialyse Internistische Hämatologie und Onkologie Nachfolgende Einrichtungen sind werktäglich dienstbereit: Hämatologisches Labor mit der Möglichkeit zu zytologischen Blut- und Knochenmarkuntersuchungen mit zytochemischen Spezialfärbungen Institut für Pathologie Krankenhaushygiene Radiotherapie mit dem technischen Fortschritt entsprechenden radioonkologischen Verfahren Orthopädie Klinik für Nuklearmedizin 4.4 Notfallversorgung Die für die Notfallversorgung erforderlichen Einrichtungen (Einrichtung zur Intensivbehandlung, Notfalllabor, Transfusionsmedizin, konventionelle Röntgendiagnostik und Sonographie; CT oder MRT) werden im Zentrum vorgehalten: 4.5 Kooperationen Hinweis: Die weiteren Einrichtungen gemäß 5 Abs. 3 der Richtlinie können auch durch Kooperationen mit für die Versorgung von GKV- Patientinnen und GKV-Patienten zugelassenen Institutionen oder Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten nachgewiesen werden, sofern die in 5 Abs. 3 definierten Anforderungen an die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit erfüllt sind. 7
8 Für jede kooperierende Einrichtung ist eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner zu benennen: Kooperationspartner Persönliche Ansprechpartnerin oder persönlicher Ansprechpartner für das Zentrum 4.6 Referenzdiagnostik, Versand von Untersuchungsmaterial Das Zentrum nimmt an der Referenzdiagnostik entsprechend den Vorgaben in den Studienprotokollen gemäß 6 Abs. 1 der Richtlinie teil, sofern die Patientin oder der Patient an den entsprechenden Studien teilnimmt. Das Zentrum gewährleistet den Versand von Untersuchungsmaterial entsprechend den Vorgaben in den Studienprotokollen gemäß 6 Abs. 1 der Richtlinie, sofern die Patientin oder der Patient an den entsprechenden Studien teilnimmt: 4.7 Fort- und Weiterbildung Das Zentrum bietet die Möglichkeit zur Weiterbildung im Schwerpunkt für Kinder-Hämatologie und -Onkologie an: Das Zentrum ermöglicht regelmäßige Treffen der Studiengruppen der entsprechenden Therapieoptimierungsstudien: 8
9 Das Zentrum stellt für Treffen der Studiengruppen, an denen es beteiligt ist, Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme frei: Begründung, falls die Anforderungen an Organisation und Infrastruktur nicht bzw. nicht vollständig erfüllt werden: KiOn-RL Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 5 Teilnahme an Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität 5.1 Wenn immer möglich, Empfehlung an die Patientin oder den Patienten bzw. ihre oder seine Erziehungsberechtigten zur Durchführung der Behandlung unter Teilnahme an einer Therapieoptimierungsstudie, die auf Beschluss einer Fachgesellschaft unterstützt wird, die Mitglied der AWMF ist: 5.2 Regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung der Diagnostik und Therapie an die Studienleitungen im Rahmen der Therapieoptimierungsstudien: 5.3 Die Meldung neu erkrankter Patientinnen und Patienten mit pädiatrisch-hämato-onkologischen Diagnosen entsprechend Anlage 1, Liste 1 an das Kinderkrebsregister am IMBEI des Universitätsklinikums Mainz erfolgt regelmäßig: 5.4 Um die Dokumentation für Therapieoptimierungsstudien und Qualitätssicherung, das protokollgerechte Management der Biomaterial- und Bilddatenlogistik sowie die Kodierung amtlicher Diagnosen und Prozeduren zeitgerecht zu gewährleisten, wird qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang vorgehalten: Begründung, falls die Anforderungen Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität nicht bzw. nicht vollständig erfüllt werden: Art der Anforderung Begründung für Nichterfüllung Zeitpunkt, ab dem die Anforderung erfüllt werden kann 9
10 6 Unterschriften Hiermit wird die Richtigkeit der obigen Angaben bestätigt: Ort Datum Pflegedirektion des Krankenhauses Ort Datum Geschäftsführung/Verwaltungsdirektion des Krankenhauses Ort Datum Ärztliche Leitung des Zentrums für pädiatrisch-hämato-onkologische Versorgung 10
Die medizinische Einrichtung in
Anlage 2 Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zur Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten
Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges
Richtlinie. (Richtlinie zur Kinderonkologie, KiOn-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten gemäß 136 Absatz 1 Satz
Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage 1 zu TOP 8.2.3 Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie
Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie
Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und
Richtlinie. (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, QBAA-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
Richtlinie. (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, QBAA-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
Richtlinie. (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, QBAA-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
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Richtlinie. (Richtlinie zur Kinderonkologie, KiOn-RL)
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