Kooperationsvertrag. Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE)

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1 Kooperationsvertrag Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE) 1 Ziele des Lungenkrebszentrums 1. Die Aufgaben und Ziele des Lungenkrebszentrums (Name) sind die Sicherung und ständige Verbesserung der Qualität der medizinischen Betreuung von Lungenkrebspatienten. Dieses Ziel soll durch die sorgfältige Abstimmung von Prozessen und Qualifikationen der beteiligten Mitarbeiter und Kooperationspartner erreicht werden. Im Einzelnen bedeutet dies: 1. Die Früherkennung, Behandlung und Nachsorge der Lungenkrebserkrankung verbessern. 2. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den bei der Versorgung beteiligten Institutionen und Ärzten zu fördern und deren Koordinierung verbessern. 3. Die Anerkennung und Anwendung von einheitlichen Qualitätsstandards in Anlehnung an die aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften einhalten. 4. Die Mitglieder verpflichten sich, ihr Vorgehen bei Vorsorge, Diagnostik, Behandlung sowie Nachsorge zu vereinheitlichen und in Behandlungspfaden festzulegen. 5. Alle Patienten werden in einer protokollierten interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt. 6. Das Lungenkrebszentrum ist Teil eines lokalen Tumorzentrums der ADT (Arbeitsgemeinschaft Dt. Tumorzentren) 7. Durch Öffentlichkeitsarbeit die Möglichkeit der Vorbeugung, Früherkennung verbessern sowie über die Behandlung aufklären. 2 Mitglieder 1. Mitglieder des Lungenkrebszentrums (Name) sind die Kliniken für (z.b. Thoraxchirurgie, Pnemologie / Onkologie, Radioonkologie) sowie interne und externe Kooperationspartner. 2. Leitung/Verantwortung des Lungenkrebszentrums (Name) Chefarzt Thoraxchirurgie, Radioonkologie, Pneumologie / Onkologie (Jährliche Rotation) 3. Interne Kooperationspartner (z.b. Anästhesie, Radiologie oder Physiotherapie) 4. Externe Kooperationspartner (z.b. Nuklearmedizin, Pathologie oder Selbsthilfegruppe) - 1 -

2 3 Aufgabenverteilung 1. Hinsichtlich der Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung sowie der Integration der niedergelassenen Bereiche gilt folgende Aufgabenteilung: a. Schwerpunktmäßig wird die Vor- und Nachsorge der Lungenkrebspatienten von den assoziierten niedergelassenen Ärzten durchgeführt, die sich mit dem Kooperationsvertrag verpflichten, sich an vorgegebene Standards zu halten (s. 5/ Anhang für den Kooperationspartner). b. Weiterhin werden nicht-ärztliche externe Kooperationspartner einbezogen, die sich ebenfalls zu vorgegebene Standards lt. Kooperationsvertrag halten (s. Anhang für den Kooperationspartner). c. Die stationäre Diagnostik und Therapie wird im Lungenkrebszentrum durchgeführt. d. Das Klinische Krebsregister des lokalen Tumorzentrums wird unter Anerkennung der gesetzlichen Regeln des Datenschutzes genutzt und mit lückenlosen Informationen über den Krankheitsverlauf der Patienten versorgt. 2. Die Leitung des Lungenkrebszentrums a. analysiert den Grad der Durchführung von Diagnostik und Therapie entsprechend den festgelegten Behandlungspfaden. b. organisiert mit Unterstützung und in Abstimmung der Mitglieder die Weiterbildung des ärztlichen und pflegerischen Personals in Form eines Jahresfortbildungsplanes. Darüber hinaus stellen alle Mitglieder eine regelmäßige persönliche Weiterbildung sicher. c. veranstaltet mindestens 2x pro Jahr eine öffentliche Fortbildungsveranstaltung, die zur Anerkennung bei der Ärztekammer gemeldet wird. 3. Durch eine jährliche Befragung der niedergelassenen Ärzte/ nicht-ärztlichen Kooperationspartner soll die Zusammenarbeit zwischen stationären, ambulanten und niedergelassenen Versorgungsbereichen optimiert werden. 4 Mitgliederversammlung 1. Die Leitung des Lungenkrebszentrums organisiert 1 x jährlich eine Mitgliederversammlung des Lungenkrebszentrums mit allen Kooperationspartnern, die protokolliert wird. Außerordentliche Treffen können auf Antrag der Mitglieder einberufen werden. 2. Abweichend davon ist spätestens 6 Monate nach der Gründung des Lungenkrebszentrums (Name) ein erstes Treffen aller Mitglieder einzuberufen. Vorgeschriebener Tagesordnungspunkt ist die Überprüfung der vereinbarten Behandlungspfade

3 3. Die Versammlung des Lungenkrebszentrums (Name) ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt, Enthaltung der Stimme ist möglich. Eine nachträgliche Änderung von getroffenen Beschlüssen ist nicht möglich. 4. Von jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt und den Teilnehmern mit der Einladung zur nächsten Sitzung mindestens 5 Arbeitstage vor der nächsten Sitzung zugestellt. Das Protokoll muss in der nächsten Sitzung genehmigt werden. 5 Verpflichtungen des Kooperationspartners Radiologie Die Radiologie verpflichtet sich über die Empfehlungen der Deutschen Röntgengesellschaft hinaus zu folgenden Standards bei der Diagnostik von Patienten mit V. a. Lungenkarzinom bzw. bei Lungenkarzinompatienten in der Nachsorge: Technische Ausstattung: mindestens 4-Zeilen-CT Untersuchungstechnik: o Lunge: CT Thorax einschließlich Oberbauch mindestens mit kompletter Darstellung der Nebennieren, mit Kontrastmittel Bildrekonstruktionen mit glättendem ( Weichteilkernel ) und kantenbetonenden ( Lungenkernel ) Kernel, rekonstruierte Schichtdicke mindestens einer Rekonstruktion 3 mm (Dünnschichtrekonstruktion), o Abdomen: CT Abdomen oder Sonographie Abdomen mit kompletter Darstellung der Leber CT Abdomen: portalvenöse Phase, rekonstruierte Schichtdicke 5 mm 3. Dokumentation: o DICOM-kompatible CD-ROM mit eigenem DICOM-Viewer Speicherung der Dünnschichtrekonstruktion(en), aufgedrucktes Inhaltsverzeichnis der CD mit Angaben über Art der Untersuchungsart und -datum o alternativ: Dokumentation auf Röntgenfilm (keine Papierprints) 4. Befunderstellung: innerhalb von 24 Stunden unter Angabe des TNM-Stadiums - 3 -

4 Dieser Kooperationsvertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Berlin, den xx.xx.2008 Unterschrift Leitung des Lungenkrebszentrums (Name) Unterschrift Kooperationspartner Radiologie Anhang Protokollempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Thoraxdiagnostik der DRG für die Computertomographie der Lunge Stand [06/2007] (PDF-Datei)

5 - 5 -

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