Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2019

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Transkript:

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2019 Präambel Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, die Energie, die zum Ausgleich physikalischer Netzverluste (Verlustenergie) benötigt wird, nach einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Diese Verlustenergie ist dabei gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) per Ausschreibungsverfahren zu beschaffen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6 08006) die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. 1. Grundlagen der Ausschreibung Die MarkE Aktiengesellschaft (nachfolgend auch MarkE genannt) führt für den folgenden Netzbetreiber die Ausschreibung dienstleistend durch und liefert die ausgeschriebene Energie an: ENERVIE Vernetzt GmbH Die MarkE schreibt auf Basis der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az: BK608 006) den Gesamtbedarf der Langfristkomponente der Verlustenergie im eigenen Namen aus. 2. Teilnahmevoraussetzungen Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreises des jeweiligen Anbieters in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH bzw. die Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen. Der Erfüllungsort der Lieferung ist die AmprionRegelzone. Die Lieferung erfolgt in einen durch MarkE noch zu benennenden Bilanzkreis. 3. Gegenstand der Ausschreibung MarkE schreibt die Verlustenergie zu einem oder mehreren Losen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus, wobei jedes Los in Größe und Struktur an allen Zeitpunkten identisch ist. Jedes Los beinhaltet die Struktur eines Stundenfahrplans in MW mit drei Nachkommastellen. Winter und Sommerzeit sind berücksichtigt in der folgenden Form: Der Fahrplan für den 31.03.2019 beinhaltet 24 Stunden, wobei die Stunde von zwei auf drei eine Null enthält. Allgemeine Bedingungen Ausschreibung der Langfristkomponente 2019 Seite 1

Der Fahrplan für den 27.10.2019 beinhaltet 25 Werte, wobei die Stunde zwischen zwei und drei doppelt mit denselben Werten angezeigt wird. Jedes Los ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom, 00:00 Uhr, bis, 24:00 Uhr, im Stundenraster für den betreffenden Ausschreibungstermin im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.enervievernetzt.de/home/strom/tabid167/verlustbeschaffung.aspx MarkE behält sich Änderungen bezüglich der Produktgestaltung und der Ausschreibungszeitpunkte vor und veröffentlicht diese gemäß der aktuellen Festlegung der BNetzA spätestens drei Wochen vor dem Ausschreibungszeitraum. Anbieter, die an einem der vergangenen Termine an der Ausschreibung teilgenommen haben, werden darüber per EMail informiert. 4. Beschreibung des Verfahrens MarkE schreibt einen festen Fahrplan zur Deckung der Verlustenergie zu mehreren Zeitpunkten aus. Der Preis der zu liefernden elektrischen Energie ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse von EEX Terminmarktprodukten für Deutschland über einen Preisreferenzzeitraum von 3 Monaten wie folgt: EP = 80%*B + 20%*P + C Darin bedeuten: EP = Spezifischer Energiepreis in EUR/MWh B = Arithmetischer Mittelwert der EEXSettlementpreise PhelixDE Baseload Year Futures Cal2019 im Preisreferenzzeitraum in EUR/MWh P = Arithmetischer Mittelwert der EEXSettlementpreise PhelixDE Peakload Year Futures Cal2019 im Preisreferenzzeitraum in EUR/MWh C = Abwicklungsaufschlag des Bieters, wobei der Aufschlag ein positives, als auch ein negatives Vorzeichen aufweisen kann. Der Preisreferenzzeitraum für die jeweilige Ausschreibungsrunde kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, in dessen Handelstagen der arithmetische Mittelwert für B und P bestimmt wird. Die Mittelwerte werden zur Berechnung von EP auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Preisangabe des Abwicklungsaufschlags C hat als Arbeitspreis in EUR/MWh mit zwei Nachkommastellen exklusive Umsatzsteuer zu erfolgen. Die Preisangabe schließt alle Nebenkosten des Anbieters zur Erfüllung des abzuschließenden Stromliefervertrages ein. Für den Abwicklungsaufschlag C sind auch negative Werte möglich. Allgemeine Bedingungen Ausschreibung der Langfristkomponente 2019 Seite 2

2a Mi, 13.12.2017 01.01.2018 31.03.2018 3a Mi, 28.03.2018 01.04.2018 30.06.2018 4a Mi, 28.03.2018 Wird rechtzeitig festgelegt und veröffentlicht Los Geplanter Tag der Ausschreibung Bestätigter Tag der Ausschreibung Preisreferenzzeitraum 1a Mi, 27.09.2017 Mi, 27.09.2017 01.10.2017 31.12.2017 Lieferzeitraum Größe je Los [MWh] 5. Angebotsabgabe Die Angebotsabgabe hat ausschließlich per Fax oder Email an die FaxNr. + 49 2331 123 13083 bzw. die EMailadresse verlustenergie@marke.de der MarkE Aktiengesellschaft, Platz der Impulse 1, 58093 Hagen zu erfolgen. Die Angebote müssen am jeweiligen Ausschreibungstag bis spätestens 14:00 Uhr eingegangen sein. Als Zeitpunkt des Angebotseingangs gilt der Eingang des Telefaxes oder der EMail bei MarkE. Es werden nur Gebote berücksichtigt, die das von MarkE unter https://www.enervievernetzt.de/home/strom/tabid167/verlustbeschaffung.aspx bereitgestellte Gebotsformular verwenden. Der Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Im Angebot müssen alle geforderten Angaben enthalten sein. Unvollständige, eingeschränkte oder nicht fristgerecht bei MarkE eingegangene Angebote gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Sollte ein Bieter mehrere Angebote für ein Los abgeben, so wird das zuletzt innerhalb der Angebotsfrist zugegangene Angebot für die Bewertung herangezogen. Das Angebot ist für den Bieter bindend. Erhält der Bieter keinen Zuschlag, endet die Bindung mit Mitteilung der Vergabeentscheidung durch MarkE. Den Aufwand für Erstellung und Übermittlung des Angebotes trägt der Bieter selbst. Mit der Angebotsabgabe werden die unter https://www.enervievernetzt.de/home/strom/tabid167/verlustbeschaffung.aspx veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Allgemeine Bedingungen Ausschreibung der Langfristkomponente 2019 Seite 3

Verlustenergie für das Lieferjahr 2019 sowie die Regelungen des EFET Rahmenvertrages inkl. Election Sheet anerkannt. Besteht bereits zwischen Bieter und MarkE ein gültiger EFETVertrag, gelten diese Regelungen. Der durch den Zuschlag geschlossene Vertrag gilt damit als Einzelvertrag unter dem EFETRahmenvertrag Strom. 6. Zuschlagserteilung MarkE wird auf Basis der vorliegenden Angebote dem Bieter den Zuschlag erteilen, welcher das Gebot mit dem niedrigsten Abwicklungsaufschlag C abgegeben hat. Bei Preisgleichheit entscheidet der Eingangszeitpunkt des Gebots. Das zuerst eingegangene Gebot erhält den Zuschlag. Für das Los 4a wird MarkE die Bedingungen zur Zuschlagserteilung fristgerecht veröffentlichen. Die Vergabeentscheidung erfolgt am Ausschreibungstag bis spätestens 16:00 Uhr. MarkE wird die Bieter, die keinen Zuschlag erhalten, bis zu diesem Zeitpunkt über die Vergabeentscheidung per EMail informieren. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, wird von der Zuschlagsentscheidung innerhalb dieser Frist per Telefax informiert. Sofern zwischen Bieter und Marke noch kein gültiger EFETRahmenvertrag besteht, verpflichtet sich der bezuschlagte Bieter mit der Zuschlagserteilung, mit MarkE einen Stromliefervertrag über die jeweils ausgeschriebene Energiemenge auf Basis des veröffentlichten EFETRahmenvertrages inkl. Election Sheet abzuschließen. Eine Änderung des EFETRahmenvertrages ist nicht zulässig. MarkE wird die Vertragsbestätigung (DealConfirmation) zur Einzelvereinbarung unter dem EFETRahmenvertrag ausfertigen und diese dem Bieter zusenden. Nach Beendigung des Referenzzeitraums wird MarkE den endgültigen Lieferpreis festlegen und dem Bieter gerundet auf drei Nachkommastellen in EUR/MWh mitteilen. 7. Anpassung des Ausschreibungsverfahrens Den Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2019 liegen die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung zu Grunde. Ändern sich diese Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Regelungen der Regulierungsbehörde, ist MarkE zur Anpassung dieser Regelungen an die neuen Verhältnisse berechtigt. Allgemeine Bedingungen Ausschreibung der Langfristkomponente 2019 Seite 4

8. Kontaktdaten Ansprechpartner: Falk Petermann Sebastian Emmerich, Telefon: +49 (2331) 12322485 Telefon +49 (2331) 12323031 Mark E Aktiengesellschaft Platz der Impulse 1 58093 Hagen Fax: +49 (2331) 12313083 EMail: verlustenergie@marke.de Allgemeine Bedingungen Ausschreibung der Langfristkomponente 2019 Seite 5