ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
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- Peter Schuler
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1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3
2 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energie zur Deckung der Verluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die hat sich zur Deckung ihres Bedarfs an Verlustenergie für das Jahr 2014 für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden. Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens sowie die Produkte beschrieben und die Teilnahmebedingungen dargestellt. 2. Durchführung der Ausschreibung Die hat für das Jahr 2014 einen Bedarf an Verlustenergie in Höhe von ca. 62 MWh ermittelt. Die Beschaffung dieses Bedarfs erfolgt voraussichtlich in zwei separaten Ausschreibungen. Die aktuellen Ausschreibungstermine werden auf der Internetseite veröffentlicht: Die schreibt zur Deckung dieses Bedarfs an Verlustenergie voraussichtlich je Ausschreibungstermin folgende Produkte aus: Je Ausschreibungstermin werden zwei Lose ausgeschrieben. Jedes Los wird als Jahresprofil im Stundenraster (kwh) ausgeschrieben und separat verauktioniert. Alle Lose können einzeln im Internet in Form einer Excel-Datei heruntergeladen werden. Dies bedeutet: Ausschreibung 1: Los 1: kwh Los 2: kwh Ausschreibung 2: Los 3: kwh Los 4: kwh Die behält sich aufgrund seiner Verpflichtung zur möglichst preisgünstigen Energieversorgung ausdrücklich vor, Anzahl und Umfang der Ausschreibungen und jeweiligen Lose zu ändern. MWh Los 4 Los 3 Los 2 Los 1 Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep t Seite 2 von 3
3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 3. Angebotsabgabe Die Angebotsabgabe erfolgt mit dem von der vorgegebenem Formblatt Angebot Netzverluste. Diese wird den Anbietern für die Jahresprofile unter folgender Internetadresse zum Download zur Verfügung gestellt: Es kann für das jeweils ausgeschriebene Los geboten werden. Das Angebot muss in dem Formblatt Angebot Netzverluste abgegeben werden. Jedes Angebotsformular muss folgende eindeutige Daten enthalten: Kontaktdaten des Anbieters (inklusive Faxnummer und Adresse) EIC-Code des Bilanzkreises über den die Lieferung der Verlustenergie abgewickelt werden soll Lieferzeitraum Nummer der Ausschreibung Für jedes Angebot wird der entsprechende Arbeitspreis in Euro/MWh genau mit zwei Nachkommastellen angegeben. Die Preisangaben schließen alle Nebenkosten des Anbieters ein. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist in den Preisangaben nicht enthalten (Nettopreis). Die Angebotsabgabe wird wie folgt ausgeführt: per Fax Die Angebotsabgabe muss per Fax bis zum jeweiligen Ausschreibungstag um 13:00 Uhr bei folgender Adresse eingegangen sein: Klosterstraße Worms Fax: / Das Angebot muss vollständig sein, d.h. alle geforderten Angaben müssen enthalten sein. Der Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Unvollständige bzw. nicht fristgerecht eingereichte Angebote gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Da alle Lose in Struktur und Größe je Ausschreibungstermin nahezu identisch sind, werden die Lose beginnend mit dem günstigsten Angebot über die Gesamtheit aller Angebote vergeben. Die Bündelung von Losen ist nicht möglich. Das Angebot umfasst den gesamten Lieferzeitraum, den die veröffentlicht hat. Mit der Angebotsabgabe werden die auf den Internetseiten veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 sowie die Regelungen des Stromliefervertrags über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) (nachfolgend als Stromliefervertrag bzw. Muster-Stromliefervertrag bezeichnet) anerkannt. Der Stromliefervertrag wird nur in deutscher Sprache erstellt. Der Aufwand für die Erstellung eines Angebots wird nicht erstattet. Seite 3 von 3
4 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 4. Vergabe 4.1. Kriterien für die Zuschlagserteilung Die wird mit dem Ziel minimaler Gesamtkosten auf Basis aller für den Vergabezeitraum der jeweiligen Ausschreibung vorliegenden Angebote unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten den Zuschlag zur Lieferung der Verlustenergie erteilen. Die Vergabe wird von der in diskriminierungsfreier Form vorgenommen. Hierbei ist der vom Anbieter angebotene niedrigste Arbeitspreis ausschlaggebend. Liegt bei Vergabe des letzten Loses von mehreren Anbietern ein Angebot mit identischem Arbeitspreis vor, erhält der Bieter mit der frühesten Angebotsabgabe den Zuschlag Bindefrist Die Vergabeentscheidung erfolgt am Tag der jeweiligen Ausschreibung bis spätestens 14:00 Uhr und wird im Anschluss den Anbietern per Fax mitgeteilt. Die Bindefrist des jeweiligen Anbieters für sein abgegebenes Angebot endet mit der Mitteilung der Vergabeentscheidung durch die Mitteilung über Zuschlag Der bezuschlagte Anbieter erhält nach der Vergabe per Fax eine Information über die Zuschlagserteilung seines Angebots. Insbesondere gelten ab der Zuschlagserklärung durch die die Regelungen bezüglich der Folgen von Vertragsverstößen gemäß des Muster-Stromliefervertrages der : 4.4. Vertragsabschluss Der Stromliefervertrag kommt entsprechend des bezuschlagten Angebots mit schriftlicher Zuschlagserklärung (Faxbestätigung) durch die mit dem jeweiligen Anbieter zustande und wird spätestens 5 Arbeitstage nach Eingang des Stromliefervertrages beim Bezuschlagten gemäß dem auf der Internetseite veröffentlichten Muster-Stromliefervertrag schriftlich bestätigt. 5. Teilnahmevoraussetzungen Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreises des jeweiligen Anbieters in der Regelzone Amprion. Der Erfüllungsort der Lieferung ist die im Stromliefervertrag unter Ziffer 4 genannte Übergabestelle. 6. Abrechnung Die erhält monatlich nach erfolgter Lieferung eine Rechnung des Lieferanten. Näheres hierzu regelt der Stromliefervertrag. 7. Sicherheiten und Haftung Die behält sich vor, ihre Ansprüche bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung im Stromliefervertrag näher zu regeln. Seite 4 von 3
5 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 8. Anpassung des Ausschreibungsverfahrens Den Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 liegen die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung zu Grunde. Ändern sich diese Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Regelungen der Regulierungsbehörde, so hat die das Recht auf Anpassung dieser Regeln an die neuen Verhältnisse. 9. Kontaktdaten für Fragen Klosterstraße Worms Ansprechpartner: Tobias Klotz, Tel.: / , klotz@ewr.de Seite 5 von 3
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