Technische Universität Ilmenau. Master of Science in Communications and Signal Processing (MSCSP)

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Transkript:

Technische Universität Ilmenau Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Science in Communications and Signal Processing (MSCSP) Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 115 Abs. 2 Satz 2 und 116 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Technische Universität Ilmenau (nachstehend Universität genannt) folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Science in Communications and Signal Processing. Der Fakultätsrat für Elektrotechnik und Informationstechnik hat diese Ordnung am 20.06.2006 und am 12. Februar 2008 beschlossen. Der Senat der Universität hat dieser Satzung am 08.April 2008 zugestimmt. Der Rektor hat sie am 14. Mai 2008 genehmigt. Sie wurde dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 19.Mai 2008 angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 2 Studiendauer 2 3 Eignungsprüfung 2 4 Inhalt und Ziel des Studiums, Tätigkeitsbereiche 4 5 Aufbau des Studiums, Studienpläne 4 6 Studienfachberatung 4 7 In-Kraft-Treten 5 Anlage 1: Studienplan Anlage 2: Wahlkatalog

1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung (StO) regelt auf der Grundlage der Master-Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen (MPO-AB) der Universität, veröffentlicht im Verkündungsblatt der Universität 41/2008, und der von der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik am 20.06.2006 beschlossenen Master-Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (MPO-MSCSP-BB) für den Masterstudiengang Master of Science in Communications and Signal Processing Inhalte, Ziele, Aufbau und Gliederung des Studiums. (2) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Männer und Frauen in gleicher Weise. 2 Studiendauer (1) Das Studium ist als Präsenzstudium mit vier Semestern ausgelegt, wobei die ersten drei Semester Vorlesungen beinhalten, gefolgt vom vierten Semester, in dem die Masterarbeit vorgesehen ist. (2) Der Studienplan in Anlage 1 und der Wahlkatalog in Anlage 2 sind Bestandteil dieser Ordnung und so gestaltet, dass das Studium mit allen Prüfungs- und Studienleistungen sowie der Masterarbeit in der Regelstudienzeit von vier Semestern abgeschlossen werden kann. 3 Eignungsprüfung (1) Die Zulassung zum Studiengang Communications and Signal Processing ist unbeschadet der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig. Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerber den besonderen fachspezifischen Anforderungen für den Studiengang genügen. (2) Gegenstand der Eignungsprüfung ist der Nachweis der fachspezifischen Eignung in Form einer Kombination der in Absatz 3 bis 5 benannten und anhand von Punktzahlen gewichteten Merkmale. Für das Bestehen der Eignungsprüfung muss der Bewerber mindestens eine Gesamtpunktzahl von 85 Punkten erreichen. (3) Der Abschluss wird gemäß 60 Absatz 1 Nr. 4 ThürHG bewertet: - in folgenden Studiengängen mit 40 Punkten: - Elektrotechnik und Informationstechnik mit Studienschwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik - Ingenieurinformatik mit Studienschwerpunkt Telekommunikations- und Messtechnik - in nah verwandte Studiengängen mit 30 Punkten: - Elektrotechnik und Informationstechnik mit Studienschwerpunkten - Biomedizinische Technik - Mikro-, Nanoelektronik und Elektrotechnologie - Automatisierungs- / Energietechnik - Medientechnologie - Ingenieurinformatik mit Studienschwerpunkten - Angewandte Informatik in Technik und Umwelt - Integrierte Hard- und Softwaresysteme - Medizinische Informatik Seite 2 / 8

- Systemtechnik - Multimediale Informations- und Kommunikationssysteme - Integrierte Hard- und Softwaresysteme - in fachfremdem Studiengängen mit 20 Punkten: Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften. Zusätzlich wird der Grad der Qualifikation nach der Abschlussnote bewertet: - bei universitärem oder gleichwertigem Abschluss: a) sehr gut = 30 Punkte b) gut = 20 Punkte c) befriedigend = 10 Punkte - bei Fachhochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss: a) sehr gut = 20 Punkte b) gut = 10 Punkte c) befriedigend = 5 Punkte. (4) Die Erzielung einer Abschlussnote gut oder sehr gut in folgenden drei studiengangsrelevanten Fächern bzw. Fächergruppen: - Nachrichtentechnik, - Digitale Signalverarbeitung - einem Fach, welches einem wesentlichen Bestandteil des gewünschten Master-Studiengangs Communications and Signal Processing der TU Ilmenau zuzuordnen ist und der Abschluss einer Bachelorarbeit bzw. einer gleichwertigen Abschlussarbeit mit mindestens der Note gut oder einer nachweisbaren qualifizierten Berufserfahrung von mindestens einem Jahr wird mit jeweils 5 Punkten bewertet. Max. können 20 Punkten erzielt werden. (5) In einem Vorstellungsgespräch hat der Bewerber die Möglichkeit maximal 30 Punkte zu erlangen. Das Vorstellungsgespräch dauert 20 Minuten. Der genaue Termin sowie der Ort des Vorstellungsgesprächs werden in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn des Vorstellungsgesprächs durch die Technische Universität Ilmenau bekannt gegeben. Das Vorstellungsgespräch wird von einem durch die Studiengangkommission Beauftragten durchgeführt. Durch das Vorstellungsgespräch werden folgende Kriterien beurteilt: a. Sprachliche Kompetenz (insbesondere Kommunikationsverhalten, Stringenz der Argumente bezüglich in dem Fachgebiet typischer Fragen, Fähigkeit sich auf einen Gesprächspartner einzustellen, sprachliche Ausdrucksfähigkeit in englischer Sprache unter Beherrschung der im dem Fachgebiet gebräuchlichen Fachbegriffe); b. Fachliche Kompetenz (besondere fachliche Qualifikationen innerhalb und außerhalb des Bachelorstudiums, Schwerpunktsetzungen und besondere Vertiefungen oder Projektarbeiten mit Bezug zum Masterstudiengang aus dem Bachelorstudium und der Bachelorarbeit, besondere Praxiszeiten mit Bezug zum Masterstudium, besondere Berufserfahrungen oder Auslandserfahrungen mit Bezügen zum Masterstudium) Seite 3 / 8

Zu dem Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das die Teilnehmer und die Dauer des Gesprächs enthält sowie die gestellten Fragen und Antworten und den wesentlichen Verlauf des Gesprächs skizziert. Erscheint ein Bewerber ohne triftigen Grund nicht oder bricht er das Vorstellungsgespräch ab, werden keine Punkte für das Vorstellungsgespräch berücksichtigt. (6) Für die Entscheidung der Eignung nach Absatz 3 ist die Zulassungsstelle zuständig. Im Rahmen der sonstigen Eignungsprüfung und im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. 4 Inhalt und Ziel des Studiums, Tätigkeitsbereiche (1) Ziel des Studiums ist es, dem Studierenden, der bereits über eine grundlegende wissenschaftliche Ausbildung verfügt, tiefgreifendes Wissen auf den Gebieten der Nachrichtentechnik und Signalverarbeitung nahe zu bringen. Schwerpunkte bilden hierbei die Kommunikationsnetzwerke, die Mobilkommunikation und die Array-Signalverarbeitung, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Kommunikationssysteme. Neben der Wissensvermittlung durch Vorlesungen und Seminare wird den Studierenden im Rahmen von Projekten die Möglichkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten gegeben. Erzielte Ergebnisse sollen hierbei in Form von Präsentationen vor Kommilitonen vorgestellt werden. (2) Der Profiltyp ist forschungsorientiert. (3) Für die Absolventen des Studienganges bieten sich Einsatz- und Vertiefungsmöglichkeiten in den Tätigkeitsbereichen 1. Forschung und Entwicklung in internationalen Konzernen und Forschungseinrichtungen 2. Projektierung 3. Technische Beratung 4. Lehre und Ausbildung 5. Management 5 Aufbau des Studiums, Studienpläne (1) Das Studium setzt sich zusammen aus Präsenzstudium an der TU Ilmenau und einem erheblichen Anteil Selbststudium, welches z.b. durch die Abgabe von Hausarbeiten belegt werden kann. Somit ergibt sich in den ersten drei Semestern ein Gesamtstundenumfang, der 90 Leistungspunkten entspricht. Die Studieninhalte sind modular aufgebaut. Die den Modulen zugeordneten Fächer sind im Studienplan dargestellt. Die Anzahl, Form und Dauer der zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen sind in Anlage 1 geregelt. Es ist empfehlenswert, alle Fächer der Module in der im Studienplan festgelegten Reihenfolge zu studieren. Im vierten Semester folgt die Masterarbeit, für welche ein Stundenumfang entsprechend 30 Leistungspunkten angesetzt ist. (2) Der Studiengang beinhaltet Prüfungs- und Studienleistungen mit einem Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten. Die Aufteilung ist in Anlage 1 geregelt. (3) Das Studium schließt gemäß MPO-BB mit der Masterarbeit ab. 6 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie das Seite 4 / 8

Referat Bildung der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik durchgeführt. 7 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität folgt. Ilmenau, 14. Mai 2008 gez. Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. Dr. h. c. Prof. h. c. Peter Scharff Rektor Seite 5 / 8

Studienordnung für den Studiengang Communications and Signal Processing mit dem Abschluss Master of Science Anlage 1: Studienplan Fachsemester Art, Form und Dauer [min]/ Umfang der Prüfungen Module / Fächer 1. (WS) 2. (SS) 3. (WS) 4. (SS) 1. 2. 3. 4. V Ü P V Ü P V Ü P V Ü P LP LP LP LP Gewi cht FS Sum me LP Fundamentals 30 Advanced Digital Signal Processing 3 2 0 spl 180 7 7 Information Theory and Channel Coding 2 2 0 spl 120 5 5 Microwave Engineering 2 2 0 mpl 30 4 4 Communication Networks 4 2 0 mpl 60 8 8 Communications Engineering 2 2 0 spl 180 6 6 Communications and Signal Processing 1 26 Advanced Networking 2 2 0 mpl 30 6 6 Multimedia Standards 2 0 0 spl 90 3 3 Mobile Communications 3 2 0 spl 120 8 8 Antenna Engineering 2 1 0 mpl 30 4 4 Research Project 0 3 0 spl / mpl 45 5 5 Communications and Signal Processing 2 30 UMTS Networks 2 2 0 mpl 30 6 6 Digital Audio Coding 2 1 0 mpl30 4 4 Network Security 2 0 0 spl 90 3 3 Measurements in Communications 2 0 0 spl 90 3 3 Adaptive and Array Signal Processing 3 2 0 spl 120 8 8 Advanced Research Project 0 4 0 spl / mpl 45 6 6 Non-technical Elective Courses 4 Fächer gemäß dem aktuellen Wahlkatakog 4 Sb 0 4 Master-Arbeit mit Kolloquium 30 Master-Arbeit spl 750 h 25 25 Kolloquium zur Master-Arbeit mpl 45 5 5 23 21 20 30 30 30 30 120 SWS Semesterwochenstunden LP Leistungspunkte SS Sommersemester Sb Schein, benotet WS Wintersemester S Schein, unbenotet V Vorlesung mpl mündliche Prüfungsleistung Ü Übung spl schriftliche Prüfungsleistung P Praktikum 1

Studiengang Communications and Signal Processing mit dem Studienabschluss Master of Science Anlage 2: Wahlkatalog Module / Fächer Fachsemester 1. (WS) 2. (SS) 3. (WS) 4. (SS) Art, Form und Dauer [min]/ Umfang der Prüfungen Gewic ht Fachsemester 1. 2. 3. 4. V Ü P V Ü P V Ü P V Ü P LP LP LP LP Sum me LP Nichttechnische Wahlfächer 4 Media, Communication and Economy 2 0 0 Sb 0 2 Organisational Communication and Public Relations 2 0 0 Sb 0 2 Psychology of Technology 2 0 0 Sb 0 2 Media, Communication and Technology 2 0 0 Sb 0 2 International & Intercultural Communication 1 0 0 Sb 0 1 Media, Communication and Politics 2 0 0 Sb 0 2 Methods in Empirical Communication Research 2 2 0 Sb 0 4 Trends in Communication and Media Theory 1 0 0 Sb 0 1 SWS Semesterwochenstunden LP Leistungspunkte SS Sommersemester Sb Schein, benotet WS Wintersemester S Schein, unbenotet V Vorlesung mpl mündliche Prüfungsleistung Ü Übung spl schriftliche Prüfungsleistung P Praktikum 1