Koordination von Fremdfirmen Arbeitsschutzmerkblatt für Fremdfirmen Als Auftragnehmer haben Sie die besondere Pflicht, alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen, um Personen und Sachschäden sowie Brand und sonstige Gefahren zu vermeiden. Sie haben sowohl die allgemeinen Richtlinien und Hinweise dieses Merkblattes als auch die speziellen Betriebs und Sicherheitsvorschriften sowie die einschlä gigen Unfallverhütungsvorschriften und die Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen. Zuwiderhandelnde können vom Auftraggeber (Koordinator) vom Werkgelände verwiesen werden. Wichtige Telefonnummern bei ZF Services Betriebliche Stelle Festnetztelefon über Handy Notruf Unfall 110 09721/98 110 Notruf Feuer 112 09721/98 112 Sanitätsstation Werk Nord Werk Süd 098 2258 098 2133 09721/98 2258 09721/98 2133 Werkfeuerwehr 098 2471 09721/98 2471 Securitas 098 2611 09721/98 2611 Arbeitssicherheit 6140 oder 6146 oder 6967 09721/4756 140 oder 146 oder 967 Gebäude 6144 oder 6750 09721/4756 144 oder 750 Koordinator Name Telefon MAFS1 09.02.2012 1 von 5
Allgemeine Hinweise ZF Services 1. Der Koordinator hat Ihnen und Ihren Mitarbeitern gegenüber in Fragen der Arbeits sicherheit Weisungsbefugnis. 2. Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie sich bei dem zuständigen Koordinator melden. 3. Den Anweisungen des Werkschutzes, der Werkfeuerwehr sowie der Sicherheitsfach kräfte ist Folge zu leisten. 4. Werden von Ihnen Subunternehmer eingesetzt, muss dies dem Koordinator unverzüg lich mitgeteilt werden. 5. Werden von Ihrer Firma Mitarbeiter eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mäch tig sind, muss von Ihnen sichergestellt werden, dass Anweisungen diesen Personen ent sprechend übersetzt und verständlich gemacht werden können. 6. Die Auftragnehmer haben die Verantwortung für die Einhaltung der vom Koordinator getroffenen Festlegungen. 7. Fremdmitarbeiter müssen bei Erkennen gegenseitiger Gefährdungen den Koordinator informieren. 8. Der Aufenthalt ist nur im Bereich Ihrer Arbeits bzw. Baustelle und in Teilen des Be triebes, in die Sie ein ausdrücklicher Auftrag führt, gestattet. 9. Wird von Ihrer Firma geplant, an Sonn oder Feiertagen zu arbeiten, muss dies mit dem Koordinator abgesprochen werden. Die entsprechende Genehmigung muss von Ihnen bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Der Koordinator gibt die Meldung an Securitas weiter. 10. Aus Gründen der persönlichen und allgemeinen Sicherheit ist es untersagt, dass sich Arbeitnehmer durch Alkoholgenuss, Drogen (Arzneimittel), in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden können. Das Mitbringen alkoholischer Ge tränke zum Verzehr im Betrieb ist grundsätzlich untersagt. Des Weiteren ist es unter sagt, in angetrunkenem Zustand zur Arbeit zu erscheinen. 11. Sicherheitszeichen, Sicherheits und Hinweisschilder im Betrieb, z.b. Verbots und Ge botsschilder, Warnschilder, Schilder für Rettung und Erste Hilfe, sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden. 12. Beschädigungen und Störungen an unseren Einrichtungen sind sofort zu melden. MAFS1 09.02.2012 2 von 5
13. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist vom Auftragnehmer bereitzustellen und bei den Arbeiten von seinen Mitarbeitern zu tragen. 14. Jugendliche, Auszubildende und andere Personen, die eines besonderen Schutzes be dürfen, müssen bei einem Einsatz auf unserem Betriebsgelände beaufsichtigt werden und dürfen weder mit gefährlichen Arbeiten beauftragt, noch an gefährlichen Stellen beschäftigt werden. Verkehrsordnung im Werkbereich 1. Auf dem Betriebsgelände, auf Baustellen und Parkplätzen gilt die Straßenverkehrs ordnung. 2. Die am Werktor angegebene Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist einzuhalten. 3. In Beladebereichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. 4. Parken ist nur auf den zugewiesenen Plätzen gestattet. 5. Jede Behinderung des innerbetrieblichen Verkehrs ist unbedingt zu vermeiden. 6. Die Anfahrtswege für die Feuerwehr sind ausnahmslos frei zu halten. 7. Parken vor Hydranten, Einfahrten, Toren, Fluchttüren und wegen oder ähnlichen Eng stellen ist nicht erlaubt. 8. Das Abstellen oder Lagern von Gegenständen jeder Art auf Anfahrtswegen für die Feu erwehr und Rettungswagen sowie das Versperren des Freiraumes dieser Wege ist unzu lässig. Sonstige Wege sind ebenfalls frei zu halten. Werkzeuge, Maschinen und Geräte 1. Die von Ihnen ins Werk gebrachten Leitern, Gerüste, Arbeitsgeräte, Maschinen und Werkzeuge müssen in sicherem Zustand sein. 2. Die Verwendung unserer werkeigenen Arbeitsgeräte, Maschinen, Einrichtungen und Werkstoffe ist nur mit Genehmigung und entsprechender Unterweisung der zustän digen Betriebsabteilung erlaubt. 3. Belästigungen, z. B. durch Baulärm, Staub, sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ist dies nicht möglich, muss von Ihrer Seite rechtzeitig die beauftragende Abteilung darauf aufmerksam gemacht werden. MAFS1 09.02.2012 3 von 5
4. Krananlagen, Flurförderfahrzeuge und ähnliche Einrichtungen dürfen nur von dafür zuständigen Mitarbeitern bedient werden, die entsprechend unterwiesen und schriftlich beauftragt worden sind. Sicherheitsvorschriften 1. Betriebliche Schutzeinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung unseres Koordinators unwirksam gemacht werden. 2. Gruben, Schächte, Fußbodenöffnungen und dergleichen sind ständig so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommen kann. Dies gilt insbesondere vor Verlassen der Ar beitsstätte. Die Gefahrenstelle muss abgesichert, abgeschrankt oder in sonstiger Weise gesichert werden. 3. Feuerarbeiten außerhalb ständiger, hierfür vorgesehener Arbeitsplätze (Schweiß, Schneid Schleif und Aufheizarbeiten) sind nur mit schriftlicher Genehmigung (Er laubnisschein) der Werkfeuerwehr und des Auftraggebers zulässig. 4. Zum Löschen von Bränden sind bei feuergefährlichen Arbeiten geeignete Feuerlö scheinrichtungen bereitzustellen und gebrauchsfertig zu halten. 5. Schweißarbeiten an tragenden Konstruktionsteilen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung. 6. Leicht entzündliche Abfälle wie z. B. Papier, Kunststofffolien und dgl. sind, insbeson dere vor Arbeitsschluss, bei großem Anfall mehrmals täglich, aus den Betriebsräumen zu entfernen. 7. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in für den Fortgang der Arbeit benötigten Mengen in bruchsicheren Gefäßen vorhanden sein. Die Verwendung von leichtentzündlichen Arbeitsstoffen darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Werkfeuerwehr und des Auftraggebers erfolgen. 8. Das Einsteigen sowie das Arbeiten in engen Räumen und Behältern (Kanäle, Schächte und dgl.) darf nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Feuerwehr erfolgen. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen 1. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die EG Sicherheits Datenblätter bei MAFS1 vorzule gen und die Freigabe einzuholen. 2. Gefährliche und Wasser gefährdende Arbeitsstoffe, z. B. Öle, Lösemittel, Lackreste und dgl., müssen einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. MAFS1 09.02.2012 4 von 5
Alarmierung, Flucht und Rettungswege 1. Bei Brand oder Brandverdacht ist über die betriebliche Notrufeinrichtung unverzüglich zu alarmieren. Stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Arbeiten fest, wo sich das nächst gelegene Telefon oder ein Druckknopfmelder befindet. 2. Informieren Sie sich weiterhin über die möglichen Fluchtwege und Notausgänge. 3. Verkehrs, Flucht und Rettungswege dürfen mit Material, Werkzeugkisten und dgl. nicht verstellt werden und sind ständig freizuhalten. 4. Sollten Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter Verletzungen erleiden, steht Ihnen unser werk ärztlicher Dienst zur Verfügung. Bau und Montagearbeiten 1. An übereinander liegenden Stellen dürfen Arbeiten nur dann gleichzeitig ausgeführt werden, wenn die unten liegenden Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herab fallende Gegenstände geschützt sind. Im Zweifelsfall ist durch Absperren oder durch Warnposten zu verhindern, dass der Gefahrbereich von Personen betreten wird. 2. Veranlassen Sie bitte die Absperrung der Baustelle gegenüber dem Arbeits und Ver kehrsbereich, soweit es die örtlichen Verhältnisse gestatten. Wand und Boden öffnungen, Vertiefungen und nicht durchtrittsichere Abdeckungen im Arbeits und Verkehrsbereich sind zu sichern. Fragen zur Arbeitssicherheit Lassen Sie sich in Zweifelsfällen durch die zuständigen betrieblichen Stellen (Abteilungsvor gesetzte, Arbeitssicherheit, Werkfeuerwehr, Werkschutz) beraten. Sie geben Ihnen gerne Auskunft. Datum / Uhrzeit: Unterschrift Unterweisender: Datum / Uhrzeit: Unterschrift Auftragnehmer: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Unterweisungsinhalte verstanden habe und dass ich diese einhalten werde. Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre MAFS1 09.02.2012 5 von 5