Ergänzende Beantragung auf Zulassung als Kursträger von Alphabetisierungskursen nach 13 IntV Name des Kursträgers Kursträgernummer (falls vorhanden) Antrag wird zusammen mit dem Antrag auf Zulassung als Kursträger (Grundantrag) vom gestellt Antrag wird getrennt vom Antrag auf Zulassung als Kursträger (Grundantrag) vom nachträglich gestellt I. Erfahrung I.1 Haben Sie bereits Alphabetisierungskurse für Migranten durchgeführt? Wenn, wie viele? I.2 Haben Sie bereits Alphabetisierungskurse für deutsche Muttersprachler durchgeführt? Wenn, wie viele? 1/5
I.3 Haben Sie bereits andere Kurse oder Maßnahmen/Aktivitäten für Analphabeten mit Migrationshintergrund oder für den niederschwelligen DaZBereich (z.b. Frauenkurse des Bundesamtes) durchgeführt? Wenn, welche? II. Lehrkräfte Im Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs wird empfohlen, dass über die Dauer des Kurses Lehrkräfte eingesetzt werden sollen, die neben der obligatorischen Zulassung durch das Bundesamt möglichst auch an der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (80 UE) teilgenommen haben. II.1 Werden Sie Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen einsetzen, die bereits an der vom Bundesamt empfohlenen Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (80 UE) teilgenommen haben? Wenn, wie viele? absolute Zahl: prozentualer Anteil an allen von Ihnen beschäftigten Lehrkräften in Alphabetisierungskursen: II.2 Über welche spezifischen Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen die von Ihnen vorgesehenen Kursleiter/innen? II.3 Ist für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen eine höhere Honorierung vorgesehen? 2/5
III. Kinderbetreuung Gibt es eine Regelung zur Betreuung der Kinder der Teilnehmenden des Alphabetisierungskurses? Wenn, wie ist die Kinderbetreuung geregelt (Vereinbarungen mit Kindertageseinrichtungen vor Ort, Zusammenarbeit mit anderen Kursträgern, eigene Betreuung)? Wenn, welche Schritte planen Sie zur Einrichtung einer Kinderbetreuung? IV. Wechselmöglichkeit für Kursteilnehmende Das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs sieht vor, dass höher eingestufte Kursteilnehmende (ab 2. Kursabschnitt, insbesondere Zweitschriftlerner), die aufgrund ihrer individuellen Fähigkeiten und guten Lernvoraussetzungen bereits vor Ablauf des Alphabetisierungskurses ausreichende Deutschkenntnisse erwerben, in eine andere Integrationskursart (allgemeine Integrationskurse oder spezielle Integrationskurse für Frauen/Eltern/Jugend oder Förderkurse) wechseln sollen. Ist ein Wechsel einzelner Teilnehmender aus einem laufenden Alphabetisierungskurs in Kursabschnitte anderer Integrationskursarten (auch anderer Träger) im Rahmen vertretbarer Wartezeiten und in erreichbarer Entfernung in der Regel umsetzbar? V. Zusammenarbeit vor Ort Stehen Sie bereits im Kontakt mit für den Kursverlauf wichtigen Einrichtungen wie a) der Arbeitsagentur/JobCenter/Optionskommune? b) einer Bildungseinrichtung (Schule/Kindergarten)? c) der MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer)? d) sonstigen? 3/5
VI. Technische Ausstattung Im Alphabetisierungskurs ist der Einsatz von Computern im Unterricht vorgesehen. Verfügen Sie über einen Kursraum mit internetfähigen PCArbeitsplätzen? Wenn, wie viele internetfähige PCArbeitsplätze stehen zur Verfügung? Anzahl: VII. Lehr und Lernmaterialien Welche der im Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs empfohlenen Lehr und Lernmaterialien werden von Ihnen als Unterrichtsgrundlage herangezogen? a) BasisAlphaKurs (Kursabschnitte 1, 2 und 3): b) AufbauAlphaKurs A (Kursabschnitte 4, 5 und 6): c) AufbauAlphakurs B (Kursabschnitte 7, 8, 9) sowie im AufbauAlphaKurs C (Zusatzförderung von 300 UE / Kursabschnitte 10, 11, 12): VIII. Beratung Führen Sie eine spezielle Beratung für Zugewanderte mit Alphabetisierungsbedarf durch? Wenn, beschreiben Sie dieses Angebot bitte kurz. 4/5
IX. Evaluation und Qualitätssicherung IX.1 Führen Sie im Verlauf und/oder am Ende des Alphabetisierungskurses eine interne Evaluation des Kurses durch? IX.2 Werden die Teilnehmenden in die Evaluation einbezogen? X. Platz für mögliche Ergänzungen zu den genannten Punkten (bitte Bezugsnummern angeben) Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Träger, das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs in seinen Rahmenbedingungen, Lernzielen und Inhalten umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die einzelnen Stufen der schriftlichen und sprachlichen Progression, die Entwicklung von Lernerautonomie und die im Konzept vorgesehenen entsprechenden Unterrichtsmethoden. Der Träger versichert, dass das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs den in den Alphabetisierungskursen eingesetzten Lehrkräften bekannt ist. Dem Träger ist weiterhin bekannt, dass er jederzeit auf Verlangen einen Stoffverteilungsplan des aktuell durchgeführten Alphabetisierungskurses vorlegen muss. 5/5