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geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: Tremmel Lütkebohle

Transkript:

Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau vom 29.07.201 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg hat am die vom Senat am 2.06.201 beschlossenen Studiengangspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau gemäß 116 Absatz 3 in Verbindung mit 108 Absätze 2 bis 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18.07.2001 (HmbGVBl S.171), zuletzt geändert am 19. Juni 201 (HmbGVBl. S.121) in der nachstehenden Fassung genehmigt. 1

Inhaltsübersicht Präambel 3 1 Studienbeginn, Regelstudienzeit 3 2 Studienziel 3 3 Akademischer Grad, Credits 4 4 Gliederung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau (Teilzeit) 4 Inkrafttreten 6 2

Präambel Diese Studiengangspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau ergänzen die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der NBS Northern Business School vom 28.04.2014 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Studiengangspezifischen Bestimmungen dienen der Anwendung der Gesetze und der Gestaltung des Studiums auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann. Soweit die folgenden Vorschriften geschlechtsspezifische Wortformen verwenden, gelten diese gleichermaßen für beide Geschlechter. 1 Studienbeginn, Regelstudienzeit (1) Der Zeitpunkt des Studienbeginns des Studiengangs Maschinenbau (Teilzeit) ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. (2) Die Durchführung des Studiengangs kann von einer Mindestteilnehmerzahl von 1 Teilnehmern abhängig gemacht werden. Die Entscheidung darüber fällt das Rektorat. Eine negative Entscheidung wird spätestens vier Wochen vor Studienbeginn bekannt gegeben. (3) Die Immatrikulation erfolgt, außer bei Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. vergleichbaren Leistungen in das erste Semester zum jeweiligen Studienbeginn. (4) Die Regelstudienzeit für den Studiengang Maschinenbau (Teilzeit) beträgt 8 Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, die Prüfungen, sowie die Bearbeitungszeit für die Abschlussprüfung. Um einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs innerhalb der Regelstudienzeit zu ermöglichen und eine Überforderung der Studierenden zu vermeiden, wird empfohlen, eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht zu überschreiten. 2 Studienziel (1) Der Studiengang vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites ingenieurwissenschaftliches Fachwissen sowie die Fähigkeit, im Bereich ingenieurwissenschaftlicher Aufgaben verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen, mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinander abzuwägen sowie eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfordert neben Fachwissen auch Sicherheit und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden in der Lage sein, auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig, innerhalb einer vorgegebenen Frist, ingenieurwissenschaftliche Probleme unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen anwendungsbezogen zu bearbeiten. Neben den umfassenden ingenieurwissenschaftlichen Kompetenzen vermittelt der Studiengang wirtschaftswissenschaftliches Grundlagenwissen um interdisziplinär Problemanalysen und -lösungen erarbeiten zu können. 3

3 Akademischer Grad, Credits (1) Die bestandene Bachelor-Prüfung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, für den der akademische Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) verliehen wird. (2) Der Bachelor-Studiengang Maschinenbau (Teilzeit) umfasst 180 Credits. 4 Gliederung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau (Teilzeit) (1) Das Lehrangebot im Bachelor-Studiengang Maschinenbau (Teilzeit) umfasst neben dem ingenieurwissenschaftlichen Fachwissen auch die Vermittlung von wirtschaftswissenschaftlichem Grundlagenwissen. Im letzten Fachsemester sollen die Studierenden die Bachelor-Thesis verfassen und im abschließenden Kolloquium verteidigen. (2) Das Thema der Bachelor-Thesis kann ausgegeben werden, wenn 160 Credits nachgewiesen werden können. Studien- und Prüfungsplan Bachelor-Studiengang Maschinenbau (Teilzeit) 1. Semester Mathematik für Ingenieure I 10/48 Klausur Prüfu Physik 10/48 Klausur Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 10/48 Klausur Werkstoffkunde 10/48 Klausur Wissenschaftliches Arbeiten 10/48 70/240 Gesamt 2 2. Semester Mathematik für Ingenieure II 10/48 Klausur Maschinenelemente Hausarbeit und 10/48 Informatik I 10/48 Projektarbeit und Technische Mechanik I 10/48 Klausur 600/192 Gesamt 20 3. Semester Mathematik für Ingenieure III 10/48 Klausur Fertigungstechnik 10/48 Klausur Technische Mechanik II 10/48 Klausur 4

Grundlagen Elektrotechnik 10/48 Klausur Englisch für Ingenieure 10/48 Klausur 70/240 Gesamt 2 4. Semester Bezeichnung Workload/Präsenz Prüfungsleistung Konstruktion/CAD I 10/48 Klausur ng Credits Thermo- & Fluiddynamik 10/48 Klausur Informatik II 10/48 Projektarbeit mit Projekt- & Qualitätsmanagement 10/48 600/192 Gesamt 20. Semester Hydraulik & Pneumatik 10/48 Klausur Konstruktion/CAD II 10/48 Klausur Technische Dokumentation & Innovationsmanagement 10/48 Studienarbeit Mechatronik & Konstruktion 10/0 Elektrische Antriebstechnik 10/48 Klausur 70/192 Gesamt 2 6. Semester Regelungstechnik 10/48 Klausur Internes Rechnungswesen & Grundlagen Controlling Klausur 10/48 Messtechnik 10/48 Klausur Digitalelektronik 10/48 Projektarbeit mit 600/192 Gesamt 20 7. Semester Umweltmanagement & Arbeitssicherheit 10/48

Automatisierungstechnik 10/48 Klausur Mikrocontrollertechnik 10/48 Klausur Mechatronik 10/48 Klausur Studienarbeit Automatisierungssysteme 10/0 70/192 Gesamt 2 8. Semester Bezeichnung Workload/Präsenz Prüfungsleistung Produktentwicklung g 10/48 Projektarbeit mit Credits Bachelor-Thesis 360/0 Bachelor-Thesis 12 Kolloquium 90/0 und mündliche Prüfung 3 600/48 Gesamt 20 Gesamtworkload/ Präsenzstunden.400/1.296 Gesamt 180 Inkrafttreten (1) Diese Studiengangspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 201/2016 an der NBS Northern Business School aufnehmen. Hamburg, den 29.07.201 6