Anmeldung zum Karnevalszug in Marialinden

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Anmeldung zum Karnevalszug in Marialinden Gruppenname / Vereinsname Telefon Mobil E-Mail Vertretende(r) Telefon Mobil E-Mail Weitere bitte auf Seite 7 unterzeichnen / 1 Verantwortliche(r) pro 10 Personen Gruppenstärke Gruppenmotto Fußgruppe (wenn zutreffend, bitte ankreuzen) Anzahl der Personen ca.

Wagen (wenn zutreffend, bitte ankreuzen) Zugfahrzeugtyp Amtliches Kennzeichen Fahrer Telefon Mobil Führerschein Nr. Ersatzfahrer Telefon Mobil Führerschein Nr. Anhänger Amtliches Kennzeichen Länge gesamtes Gespannt Breite gesamtes Gespann Einachser Zweiachser JA NEIN JA NEIN Musik Eigene Musik Verantwortlicher JA NEIN Der Verantwortliche und sein Vertreter haben die beiliegenden allgemeinen Richtlinien (Seite 2 bis 6) gelesen, weisen alle Beteiligten ein und tragen Sorge, dass diese eingehalten werden. Datum Unterschrift Verantwortlicher Unterschrift Stellvertreter

Allgemeine Richtlinien Neuregelung der Teilnahmebedingungen von Juni 2017 Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, wird zukünftig eine gelbe Karte ausgesprochen. Bei der Teilnahme im darauffolgenden Jahr handelt es sich um eine Bewährungsprobe. Sollten wiederum Verstöße festgestellt werden, erfolgt im nächsten Jahr der Ausschluss von der Teilnahme am Karnevalszug. Bei der Gruppenverantwortlichen-Versammlung (früher Fahrer- / Zugbesprechung) muss pro 10 Personen Gruppenstärke eine verantwortliche Person erscheinen und eine entsprechende Erklärung unterschreiben. In dieser Erklärung verpflichtet sich die verantwortliche Person auch, die anderen Teilnehmer zu unterweisen. Personen, die bei dieser Versammlung nicht anwesend waren, werden nicht als Verantwortliche zugelassen. Gruppen, die aufgrund von Verstößen eine gelbe Karte erhalten haben, müssen im darauffolgenden Jahr ALLE Teilnehmer namentlich benennen. Die Liste der Teilnehmer ist bei der Gruppenverantwortlichen-Versammlung mitzubringen. Außerdem sind die Teilnahmebedingungen von jedem dieser Teilnehmer zu lesen und auf der Rückseite zu unterschreiben. Sofern diese Unterlagen nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Lautsprecher-Boxen sind zum Wageninneren hin auszurichten und auf max. 90 db(a) zu beschränken. Die Einhaltung dieser Lautstärke wird während des Zuges kontrolliert und gemessen. Sofern Überschreitungen festgestellt werden, wird die Gruppe aufgefordert, die Musik komplett abzuschalten und den Wagen ggf. zu verlassen. Für das Abspielen von Musik und deren Lautstärke ist ein verantwortlicher namentlich zu listen. Das Zünden von Bengalos, CO2-betriebenen Konfettikanonen und ähnlichem ist nicht gestattet. Nach Beendigung des Zuges ist dieser komplett aufzulösen. Das Fortsetzen des Feierns in Seitenstraßen, auf Parkplätzen, privaten Grundstücken etc. ist nicht gestattet. Jeglichen Anweisungen vom Veranstalter, der Polizei und dem Ordnungsamt ist Folge zu leisten. 1. ALLGEMEINES 1.1. Verantwortlich für die Durchführung des Karnevalsumzuges in Marialinden ist die IG Karnevalszug Marialinden e.v. 1.2 Der Zug findet am Karnevalssamstag im Zeitraum von ca. 13:00 Uhr (Aufstellungsbeginn) und 17:30 Uhr (Zugauflösung) statt. 2. ANMELDUNG 2.1. Siehe Beiblatt, welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?

2.2. Die Anmeldung muss bis 02.02.2018 zur Fahrer- und Gruppenverantwortlichen- Besprechung mit allen dazugehörigen Unterlagen erfolgen. Werden Unterlagen zu spät eingereicht, können wir keine Aufstellung im Zug garantieren. 3. SICHERHEIT DER WAGEN 3.1. Laut Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW dürfen Ø die Teilnehmenden Wagen die Folgenden Maße nicht überschreiten Breite: 3,20m / Höhe: 4,00 m Ø die vorne, hinten und an den Seiten angebrachten Schutzvorrichtungen bzw. Abdeckungen müssen eine Bodenfreiheit von 20 cm haben. 3.2. Während des gesamten Zuges ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten 3.3. Die Absicherung durch Wagenengel hat wie folgt zu erfolgen: Ø Mindestalter 16 Jahre Ø Wagenengel haben vor und während des Zuges Alkoholverbot Ø Wagenengel haben Warnwesten zu tragen Ø Bei der Festsetzung der Anzahl ist zudem darauf zu achten, dass für jedes einzusetzende Fahrzeug mindestens zwei Wagenengel notwendig sind. Es ist auf jeder Seite der eingesetzten Zugmaschine, sowie an jeder Achse des Festwagens beidseitig jeweils ein Wagenengel zu postieren. Ø Die grundsätzliche Aufgabe der Wagenengel besteht darin, die Achsen der Fahrzeuge und Anhänger zu sichern, und dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu nah an die Wagen und die Bereifung herankommt. Ø Den Wagenengeln ist ausdrücklich gestattet in angemessenem Ton Anweisungen an das Publikum zu erteilen, wenn dieses sich nicht in gebührendem Abstand zum Wagen aufhält oder in sonstiger Weise sich selbst oder andere beim Vorbeifahren der Wagen gefährdet. Ø Wenn möglich sollten ein bis zwei Wagenengel mehr als benötigt zur Verfügung stehen, damit unter Umständen eine Ablösung möglich ist. 3.4 Bei der An-/ und Abfahrt zum Karnevalszug dürfen keine Personen auf dem Karnevalswagen transportiert werden 4. VERHALTENSHINWEISE FÜR VOR, WÄHREND UND NACH DEM ZUG 4.1. Beim An- und Abmarsch bzw. An- und Abfahrt vom Aufstellplatz / Auflösungsort ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Es sind Behinderungen des öffentlichen

Verkehrs zu vermeiden. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei dem jeweiligen Gruppenverantwortlichen 4.2 Die Aufstellung erfolgt im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf der Pilgerstraße zwischen Kirschbaum und Franziskanerstraße.. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten: Die Anfahrt hat ausschließlich aus Richtung Sonne zu erfolgen. Große Wagen haben sich entsprechend der Startnummer zwischen 30 und 6xx von 13:00 Uhr bis 13:20 Uhr und Starnummer 1 bis 29 von 13:20 Uhr bis 13:40 Uhr an ihrem Startplatz einzufinden. Bis spätestens 14:00 Uhr müssen alle Gruppen auf ihrem angewiesenen Aufstellplatz stehen, und bis spätestens 14:15 Uhr abmarschbereit sein. Die Beladung von Bagagefahrzeugen und jeglichen Wagen sollte ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt erledigt sein. Die/der jeweilige Gruppenverantwortliche/n hat/haben hierfür Sorge zu tragen. 4.3. Vor dem Zug müssen sich die jeweiligen Gruppenverantwortlichen über Ihre zugewiesenen Aufstellungsnummer informieren. Die Nummern sind im Aufstellungsbereich auf den Straßen markiert. Ein kurzfristiger Tausch des zugewiesenen Platzes mit einer anderen Gruppe, oder die Einreihung an anderer Stelle, kann nur unter besonderen Umständen, die eine Ausnahme notwendig machen und nur durch die ausdrückliche Anweisung der Zugleitung veranlasst werden. 4.4. Der vorgeschriebene Zugweg ist unbedingt einzuhalten. Ein Verlassen des Zugweges und späteres Wiedereinordnen ist nur unter besonderen Umständen, z.b. bei einer Panne und/oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Zugleitung genehmigt. Für den Fall einer Panne sollte die Zugleitung unverzüglich informiert und der Zugweg schnellstmöglich für die nachfolgende Gruppe geräumt werden. 4.5. Große Schachteln, Glas- wie auch Plastikflaschen, Schokoladentafeln, CDs, oder sonstige, harte, schwere oder scharfkantige Gegenstände dürfen definitiv nicht geworfen werden, solche dürfen nur vom Wagen runtergereicht bzw. den Leuten in die Hand gegeben werden. Entflammbare Gegenstände, wie Feuerzeuge, Streichhölzer, oder auch Feuerwerkskörper, Böller und sonstige Pyrotechnische Gegenstände sind als Wurfmaterial absolut verboten. Bei Missachtung tritt kein Versicherungsschutz in Kraft und der Verursacher haftet selbst! 4.6. Das Rauchen ist möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, denn es ist zu bedenken, dass auch bei einem Karnevalsumzug erhebliche Brandgefahr besteht, z.b. durch, Kostüme, Wagen, herumliegende Kartonagen und Verpackungsmaterialien

4.7. Musik ist auf allen Wagen, oder in den Gruppen ist so zu regeln, das vorangehende oder nachfolgende Gruppen insbesondere Musikcorps nicht durch diese übertönt werden. Deswegen wurde ein einheitlicher Geräuschpegel festgelegt (max. 90 db(a)). Es sollte Karnevalsmusik gespielt werden! Musikanlagen die nicht bei der GEMA angemeldet sind dürfen nicht mitgeführt werden. Die IG Karnevalszug Marialinden e.v. übernimmt bei Missachtung keine Haftung. 4.8 Unnötige Aufenthalte zum Nachladen von Wurfmaterial o.ä. während des laufenden Zuges sind verboten, da hierdurch unnötige Lücken in den Zug gerissen werden. JEDER MUSS DEN ANSCHLUSS AN DIE VORANGEHENDE / FAHRENDE GRUPPE HALTEN!!! 4.9. Am Ende des Zuges ist der Auflösungsort schnellstmöglich zu räumen, um Stockungen des Verkehrs zu vermeiden. Die Auflösung des Zuges findet in ausschließlich auf der Pilgerstraße Richtung Sonne statt. Ein vorzeitiges Ausscheren ist nicht erlaubt. 4.10. Thema Alkohol: In unserem Karnevalszug soll dieses Thema nicht zu einem Problem werden. Es besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot auf den Fest- und Mottowagen. Es stellt sich natürlich die Frage der Umsetzbarkeit dieses Verbotes. Daher bitten wir alle Gruppen und vor allen Dingen die Gruppenverantwortlichen darauf zu achten, dass sich der Alkoholkonsum in vertretbaren Grenzen hält. Wir wollen alle einen schönen Karnevalszug! Es macht sicherlich keinen Spaß, wenn sich die Zuschauer angetrunkene Zugteilnehmer ansehen müssen. FÜR FAHRER UND WAGENENGEL GILT EIN ABSOLUTES ALKOHOLVERBOT VOR UND WÄHREND DES ZUGES!!! 4.11. Sollten jemandem grobe Verstöße gegen die Richtlinien auffallen, so ist dies unverzüglich der Zugleitung zu melden. 4.12 Zugteilnehmer, die andere Zugteilnehmer oder Zuschauer belästigen, anpöbeln, oder sich in sonstiger Weise anderen gegenüber unzumutbar verhalten, werden unverzüglich vom Zug, auch für die Zukunft, ausgeschlossen. 4.13. Für alle Schäden, die durch nicht Befolgung der Richtlinien entstandenen sind, haften die jeweiligen Teilnehmer/Gruppen selber. Wir weisen darauf hin, die Versicherungstechnischen Grundlagen mit der jeweiligen Versicherung der Gruppe bzw. einzelnen Fahrzeuge selbst noch einmal zu überprüfen. 4.14. Den Anweisungen des Zugleiters ist während des gesamten Zuges so wie davor und danach Folge zu leisten. Die Belange der anwesenden Polizei und Ordnungsamt haben Vorrang

4.15. Immer wieder stellen wir fest, dass Abfall entgegen der Bestimmungen von den Gruppen einfach am Wegrand abgelagert wird. Darum müssen wir dazu auffordern: JEGLICHER ABFALL IST IN DIE DAFÜR VORGESEHENEN CONTAINER ZU ENTSORGEN!!! Bei Zuwiderhandlung tragen die Verantwortlichen die entstandenen Reinigungskosten! Wenn möglich, sollte das Wurfmaterial bereits vor der Veranstaltung, am eigenen Standort weitgehend ausgepackt und der Entsorgung zugeführt werden. Bei Verstößen behält sich der Verein vor, die jeweilige Gruppe im nächsten Jahr NICHT zum Zug zuzulassen. Bei Sicherheitsverstößen kann der Gruppe die Teilnahme am laufenden Zug untersagt werden, z. B. alkoholisierte Fahrer oder Wagenengel, Verstoß gegen die TÜV Genehmigung, wie max. Personenzahl auf den Wagen überschritten, unerlaubte Umbauten nach der Abnahme etc.