Preisblätter Netzentgelte Strom der E.DIS Netz GmbH

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Transkript:

Preisblätter Netzentgelte Strom der E.DIS Netz GmbH Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2018 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2018 erfordern. Inhalt Preisblatt LG JLP Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreis)... 1 Preisblatt LG MLP Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)... 3 Preisblatt NRK Netzentgelte für Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung... 5 Preisblatt LG MSB Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit registrierender Leistungsmessung... 6 Preisblatt SLP Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung... 7 Preisblatt sve Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß 14 a EnWG in der Niederspannung... 8 Preisblatt SBL Netzentgelte für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen... 9 Preisblatt SLP MSB Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden ohne registrierende Leistungsmessung... 10 Preisblatt Umlagen Gesetzliche Umlagen... 11 Preisblatt UW Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung... 12 Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017

Preisblatt LG JLP Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) Der Leistungspreis der Netznutzung für die Vorhaltung und die Inanspruchnahme der Netzkapazität beträgt für die während eines Abrechnungsjahres ermittelte Jahresabrechnungsleistung in Abhängigkeit der erreichten Benutzungsstunden: Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw*a ct/kwh Leistungspreis /kw*a ct/kwh Hochspannung 19,80 1,92 42,36 1,02 Umspannung Hochspannung/ Mittelspannung 24,00 3,70 99,00 0,69 Mittelspannung 37,92 3,32 68,40 2,10 Umspannung Mittelspannung/ Niederspannung 42,72 4,01 86,28 2,27 Niederspannung 39,96 5,03 72,48 3,73 Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 2 % (bezogen auf die Summe der Messwerte, Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Bei Hochspannungskunden mit mittelspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 1 % (bezogen auf die Summe der Messwerte, Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Die Benutzungsstunden (h/a) werden als Quotient aus der im Abrechnungsjahr bezogenen Verrechnungswirkarbeit (kwh) und der Verrechnungsleistung in kw ermittelt. Der Preis in /a für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte -,Maximale jährliche Leistung P x Leistungspreis LP sowie -,Jahresenergie W x AP Beispielrechnung für eine Entnahme in Mittelspannung Basisdaten des Kunden Maximale Leistung: 100 kw Jahresenergie: 250.000 kwh/a Entnahmeebene: Mittelspannung Berechnung des Netzentgeltes für Netznutzung: Jahresbenutzungsdauer Jahresenergie = = maximale Leistung 250.000 kwh/a 100 kw = 2.500 h/a Preis für die Netznutzung: Leistungspreis 68,40 /kw*a 2,10 ct/kwh damit berechnet sich der Preis zu: 68,40 /kw*a x 100 kw + 2,10 ct/kwh / 100 ct/ x 250.000 kwh/a = 12.090,00 /a Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 1/12

Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt LG MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 2/12

Preisblatt LG MLP Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Monatsleistungspreis) Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen gemäß 19 Abs. 1 StromNEV an. Entnahmestelle Leistungspreis /kw/monat Preise ct/kwh Hochspannung 7,06 1,02 Umspannung Hochspannung/ Mittelspannung 16,50 0,69 Mittelspannung 11,40 2,10 Umspannung Mittelspannung/ Niederspannung 14,38 2,27 Niederspannung 12,08 3,73 Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 2 % (bezogen auf die Summe der Messwerte, Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Bei Hochspannungskunden mit mittelspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 1 % (bezogen auf die Summe der Messwerte; Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Der Monatspreis in /Monat für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte Maximale monatliche Leistung PM x Monatsleistungspreis LPM sowie - Monatsenergie WM x APM. Beispielrechnung für eine Entnahme in Mittelspannung für 3 Monate Basisdaten des Kunden 1. Monat 2. Monat 3. Monat Maximale Monatliche Leistung: 100 kw 50 kw 75 kw Monatsenergie: 25.000 kwh 12.500 kwh 18.750 kwh Preis für die Netznutzung: Leistungspreis 11,40 /kw/mon. 2,10 ct/kwh damit berechnet sich der Preis zu: 1. Monat 11,40 /kw/mon. x 100 kw + 2,10 ct/kwh / 100 ct/ x 25.000 kwh = 1.665,00 2. Monat 11,40 /kw/mon. x 50 kw + 2,10 ct/kwh / 100 ct/ x 12.500 kwh = 832,50 3. Monat 11,40 /kw/mon. x 75 kw + 2,10 ct/kwh / 100 ct/ x 18.750 kwh = 1.248,75 Gesamt: = 3.746,25 Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 3/12

Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt LG MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 4/12

Preisblatt NRK Netzentgelte für Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung Zur Absicherung des Ausfalls einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Netzreservekapazität beim Netzbetreiber bestellt werden. Die Netzreservekapazität kann maximal bis zur Höhe der Netto-Engpassleistung der betroffenen Erzeugungsanlage in Anspruch genommen werden. Die Netzentgelte richten sich nach der Zeitdauer der Inanspruchnahme. Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Eine unterjährig zeitanteilige Abrechnung ist nicht möglich. Preise bis 200 h/a bis 400 h/a bis 600 h/a Entnahme /kw*a /kw*a /kw*a Hochspannung 32,88 39,48 46,08 Umspannung Hochspannung/ Mittelspannung 39,84 47,88 55,80 Mittelspannung 63,12 75,72 88,32 Umspannung in Niederspannung 71,28 85,56 99,84 Niederspannung 99,84 119,76 139,68 Wird keine Netzreservekapazität in Anspruch genommen, so kommt der Netzreserveleistungspreis für 0 bis 200 h/a zum Ansatz. Liegt die Dauer der Netzreservekapazität-Inanspruchnahme über der Höchstdauer von 600 h, erfolgt die Abrechnung der bestellten Netzreservekapazität mit dem Netzentgelt der Stufe bis 600 h/a zzgl. der allgemeinen Netznutzung. Die abzurechnende Jahreshöchstleistung ergibt sich in diesem Fall aus der gemessenen höchsten Jahresleistung ohne Abzug der angemeldeten Netzreservekapazität sowie der vollständigen Arbeitsmenge. Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt LG MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 5/12

Preisblatt LG MSB Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Die Übergabe der ¼-h-Lastgänge an Lieferanten und Netznutzer erfolgt entsprechend der derzeit gültigen gesetzlich und behördlich vorgegebenen Fristen und Formate und ist mit dem Messstellenbetriebspreis abgegolten. Preis je Messeinrichtung (Zählpunkt) Messstellenbetrieb Netzentgelt für Messstellenbetrieb Entnahme /a Hochspannung einschließlich Umspannung Höchstspannung/Hochspannung 1.706,64 Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz 1.359,24 Mittelspannung einschließlich Umspannung Hochspannung/Mittelspannung 586,08 Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz 238,68 Niederspannung einschließlich Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 373,80 Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz 26,40 Alle Spannungsebenen: Preisabschlag für kundenseitig gestellten Telekommunikationsanschluss 24,84 Das Entgelt für den Messstellenbetrieb wird dann in Ansatz gebracht, wenn die E.DIS Netz GmbH Messstellenbetreiber ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG sowie die Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 6/12

Preisblatt SLP Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Netznutzung mittels Standardlastprofilen Entnahmestellen ohne Leistungsmessung, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis von vorgegebenen Standardlastprofilen beliefert und mit einem pauschalierten Netzentgelt abgerechnet. Um das Verbrauchsverhalten möglichst genau nachzubilden, werden dabei je nach Bedarfsart verschiedene Lastprofile verwendet. Die Verwendung von Lastprofilen erfolgt bei einer Jahresenergieentnahme von 100.000 kwh. Preise Entnahme in Niederspannung Grundpreis /a ct/kwh Nettopreis 62,05 7,51 Bruttopreis 73,84 8,94 Beispielrechnung für eine Entnahme ohne Leistungsmessung Basisdaten des Kunden Jahresarbeit: 3.500 kwh Entnahmeebene: Niederspannung Berechnung des Netzentgeltes für Netznutzung: Grundpreis + Jahresarbeit x = Netzentgelt (Netto) Preis für die Netznutzung: Grundpreis: 62,05 /a : 7,51 ct/kwh damit berechnet sich der Preis zu: 62,05 /a + 7,51 ct/kwh / 100 ct/ x 3.500 kwh = 324,90 /a Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt SLP MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 7/12

Preisblatt sve Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß 14 a EnWG in der Niederspannung Netznutzung mittels Standardlastprofilen Entsprechend des 14 a EnWG sind folgende Bedingungen für eine Anerkennung als steuerbare Verbrauchseinrichtung einzuhalten (Definition): bestehender Netznutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher technische Möglichkeit zur vollständigen Unterbrechung der Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zur Netzentlastung in den vorgegebenen Zeiten steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt einen separaten Zähler und technischen Zählpunkt Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und Ladepunkte für Elektromobile. Netzentgelte für Entnahmestellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen: Entnahme durch Elektro-Speicherheizung, Ladepunkte für Elektromobile oder steuerbare Verbrauchseinrichtung Grundpreis /a ct/kwh Nettopreis - 2,42 Bruttopreis - 2,88 Zurzeit geltende Steuerungszeiten der E.DIS Netz GmbH: Variante Uhrzeit* 1 Elektro-Speicherheizung ohne Nachladung 06:00-22:00 Elektro-Speicherheizung mit Nachladung 06:00 13:00 16:00 22:00 Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, z. B. Wärmepumpe, Ladepunkte für E.-mobile 10:45-12:15 17:15-18:45 *1 Uhrzeit es gilt die MEZ (Mitteleuropäische Zeit) ohne Umschaltung auf MESZ (Mitteleuropäische Sommerzeit). Die Steuerungszeiten beinhalten die vollständige Unterbrechung der Anlage. Über den Installateur bzw. einen Stromlieferanten kann vor Ort die Verbrauchseinrichtung genau analysiert werden, welche Aufwendungen / Kosten auf den Kunden zu kommen. Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt SLP MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 8/12

Preisblatt SBL Netzentgelte für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen Öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis des Standardlastprofils beliefert. Für Straßenbeleuchtungsanlagen wird seit dem 1. Januar 2014 entsprechend der Ergänzung von 17 der Stromnetzentgeltverordnung vom 14. August 2013 das zu entrichtende Netzentgelt aus den Netzentgelten für leistungsgemessene Anlagen ermittelt. Dabei wird mit den veröffentlichten Preisen für die Entnahme in der Niederspannung mit einer Benutzungsdauer von >/= 2.500 h/a über die durchschnittliche Brenndauer der Straßenbeleuchtungsanlagen ein Mischpreis gebildet und als reines modell abgerechnet. AP Misch ct/kwh (Netto) Netzentgelt für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen gem. 17 StromNEV 5,51 Im Netzgebiet der E.DIS Netz GmbH gilt eine Brenndauer von 4.075 h/a. Die Netzentgeltermittlung erfolgt somit nach der folgenden Formel: (100 ct/ x LP NS in /kwa) / 4.075 h/a + AP in ct/kwh = AP Misch (100 ct/ x 72,48 /kwa) / 4.075 h/a + 3,73 ct/kwh = 5,51 ct/kwh Die Kosten für vorgelagerte Netzebenen, Kosten für die Abrechnung, Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. einem Entgelt für Messstellenbetrieb -inkl. Messdienstleistung- (Preisblatt SLP MSB), Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Preisblatt Umlagen) und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 9/12

Preisblatt SLP MSB Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) von Kunden ohne registrierende Leistungsmessung Das Netzentgelt für den Messstellenbetrieb wird dann in Ansatz gebracht, wenn die E.DIS Netz GmbH Messstellenbetreiber ist. Das Netzentgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG sowie die Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG. Preis je Messeinrichtung (Zählpunkt) Netzentgelt für Messstellenbetrieb für Entnahme Messstellenbetrieb /a Netto /a Brutto Wechsel- und Drehstrom Eintarifzähler * 11,64 13,85 Wechsel- und Drehstrom Zweitarifzähler 22,20 26,42 Prepaymentzähler 79,32 94,39 Wandler 26,40 31,42 Schaltgeräte 6,48 7,71 *gilt auch für 2-Energie-Richtungszähler In den o.g. Preisen ist eine einmalige Ablesung enthalten. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 10/12

Preisblatt Umlagen Gesetzliche Umlagen Zusätzlich gelten die nachfolgenden gesetzlichen Umlagen: KWK-G Umlage, Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 11/12

Preisblatt UW Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung 1. Aufwand bei unerlaubter Energieentnahme und Geräteschäden* Netto Brutto 1.1 unerlaubte Energieentnahme 514,00 611,66 1.2 Geräteschäden 517,47 615,79 *Gegebenenfalls zusätzliche Kosten für zivil- und strafrechtliche Nachverfolgung und für weiteren individuellen Aufwand, sowie etwaige Ansprüche des Stromlieferanten. 2. Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung in der Niederspannung Netto Brutto 2.1 Unterbrechung am Zählerplatz Ausführungskosten 54,93 65,37 2.2 Wiederherstellung und Freigabe am Zählerplatz Ausführungskosten 71,06 84,56 Bei physischer, zwangsweiser Trennung des Netzanschlusses sowie höheren Spannungsebenen werden die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch vorgenannte Pauschalen. Soweit die oben genannten Leistungen der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % unterliegen, sind neben den Nettopreisen die gerundeten Bruttopreise angegeben. Endgültige Netzentgelte 2018 Stand 15. Dezember 2017 12/12