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Transkript:

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM SOZIOÖKONOMIE AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (idf der Beschlüsse der Studienkommission vom 18.06.2009, 05.06.2012 und 13.01.2015, genehmigt vom Senat der Wirtschaftsuniversität Wien am 24.06.2009, 20.06.2012 und 28.01.2015) Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 24.06.2009 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgf nachfolgenden Beschluss der Studienkommission vom 18.06.2009 über den Studienplan für das Masterstudium Sozioökonomie genehmigt. 1 Qualifikationsprofil Das Masterstudium Sozioökonomie ist ein wissenschaftlich ausgerichtetes und empirisch fundiertes interdisziplinäres sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium. Es wird die Vermittlung eines breit angelegten wirtschaftlichen, geschichtlichen, politischen, kulturellen und soziologischen Wissens über den Zusammenhang ökonomischen und sozialen Handelns in gesellschaftlichen Prozessen angestrebt. Aufbauend auf einem facheinschlägigen Bachelorstudium liegt die Schwerpunktsetzung auf einer Vertiefung sozioökonomischer Theorien und Methoden, die praxisorientiert angewendet werden. Im Rahmen projektorientierter Lehrveranstaltungen lernen die Studierenden darüber hinaus ihre Teamfähigkeit sowie ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen zu stärken. Das Studium zielt auf den Erwerb einer wissenschaftlich fundierten und vertieften Berufsvorbildung ab. Somit verfügen die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen über Qualifikationen für ein weiterführendes Doktoratsstudium wie auch für eine Vielzahl an beruflichen Betätigungsfeldern: Leitungspositionen in nationalen und internationalen Organisationen, Stabstellen in Non-Governmental- und Non-Profit-Organisationen, Projektmanagement im privaten wie im freiberuflichen Sektor, beratende Funktionen im öffentlichen und politischen Sektor, Forschungsstellen im angewandten Bereich der Sozial-, Meinungs- und Marktforschung, nationale oder internationale wissenschaftliche Laufbahnen im universitären oder außeruniversitären Bereich. Nach Abschluss ihres Studiums sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage: sozioökonomische Fragen und Problemstellungen zu identifizieren, theoretisch zu analysieren und empirisch zu bearbeiten, fundierte Kenntnisse in den methodischen Instrumentarien der Sozioökonomie gezielt einzusetzen, anspruchsvolle planerische, steuernde und analytische Aufgaben effizient und zielorientiert zu erfüllen und kreative Lösungsansätze für neue Herausforderungen zu entwickeln,

angewandte und wissenschaftliche Projekte mit sozioökonomischen Problemstellungen eigenverantwortlich zu leiten, komplexe soziale und ökonomische Themen und Fragestellungen verständlich und adressatenorientiert an unterschiedliche Zielgruppen zu kommunizieren, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz in der Teamarbeit und Teamleitung zu beweisen, die Fähigkeiten und Kompetenzen in sozioökonomischen Theorien und Methoden im Sinne des Prinzips lebenslangen Lernens kontinuierlich weiter zu entwickeln. 2 Zulassung zum Studium (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Sozioökonomie ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungsreinrichtung. Fachlich in Frage kommende Studien, Fachhochschul-Studiengänge und andere gleichwertige Studien sind jedenfalls jene ordentlichen Studien und Fachhoch-Schulstudiengänge, a)die mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen und b)deren Absolventinnen und Absolventen Prüfungen in den Bereichen Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaften im Umfang von 50 ECTS- Anrechnungspunkten, davon jedenfalls 16 ECTS-Anrechnungspunkte in den Bereichen Soziologie/Methoden der empirischen Sozialforschung abgelegt haben. (2) Eine Doppelverwendung von Prüfungen durch eine Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem fachlich in Frage kommenden Studium im Sinne des Abs 1 auf das Masterstudium Sozioökonomie ist unzulässig. 3 Zuordnung, Studienaufbau, Gesamtstundenzahl und ECTS (1) Das Masterstudium Sozioökonomie ist ein sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium im Sinne des 54 Abs 1 Universitätsgesetz 2002. (2) Das Masterstudium Sozioökonomie dauert 4 Semester und umfasst 120 ECTS- Anrechnungspunkte (ECTS) und 42 Semesterstunden (SSt.). Davon entfallen 20 ECTS- Anrechnungspunkte auf die Masterarbeit und 100 ECTS-Anrechnungspunkte auf die Fächer des Masterstudiums Sozioökonomie. 4 Prüfungsarten Die in diesem Studienplan angeführten Prüfungsarten sind in der Prüfungsordnung der Wirtschaftsuniversität Wien definiert. Dieser Studienplan bildet gemeinsam mit der Prüfungsordnung ein Curriculum gemäß 25 Abs 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002.

5 Lehrveranstaltungen und Prüfungen (1) Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus den Pflichtfächern im Masterstudium Sozioökonomie sind: Bezeichnung der Lehrveranstaltung ECTS SSt. Prüfungsart In Theorien und Methoden der Sozioökonomie (40 ECTS): Grundlagen der Sozioökonomie 5 2 PI Angewandte sozioökonomische Theorien und Methoden I Angewandte sozioökonomische Theorien und Methoden II Forschungs- und Projektmanagement 5 2 PI Planung und Durchführung empirischer Studien I 5 2 PI Planung und Durchführung empirischer Studien II 5 2 PI In Forschungs- und Praxisfelder der Sozioökonomie (34 ECTS): Organisationen und Gruppen 8 4 PI Systeme: Strukturen und Dynamik 8 4 PI Sozialstruktur und sozialer Wandel 8 4 PI Ökonomie und Politik 5 2 PI Angewandte Ökonomie 5 2 PI Forschungspraktika (16 ECTS): Interdisziplinäres sozioökonomisches Forschungspraktikum I 6 2 PI Interdisziplinäres sozioökonomisches Forschungspraktikum II (2) Im Rahmen des Masterstudiums Sozioökonomie ist zusätzlich eines der folgenden Anwendungsgebiete der Sozioökonomie im Umfang von 10 ECTS-Anrechnungspunkten und 4 Semesterstunden zu absolvieren, die nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs angeboten werden, wobei jedes Anwendungsgebiet aus zwei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter im Umfang von je 5 ECTS-Anrechnungspunkten und 2 Semesterstunden besteht: 1. Anwendungen und Perspektiven der Wirtschaftsgeographie 2. Nachhaltigkeit: Theorien und Umsetzungsbeispiele 3. Historische Strukturen und Prozesse: Konzepte und Perspektiven 4. Zielsetzungen und Einsatzfelder der Sozialpolitik 5. Praxis empirischen Arbeitens: Anwendung komplexer Verfahren 6. Non-Profit-Organisationen und Zivilgesellschaft 7. Soziales Kapital und Soziale Netzwerke 8. Strategien der Innovation: Innovationssysteme und Innovationspolitik 9. Modelle und Anwendungsgebiete der Demographie 6 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen (1) Die Zulassung zu allen weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums Sozioökonomie setzt voraus, dass die Lehrveranstaltung Grundlagen der Sozioökonomie erfolgreich absolviert wurde. Ausgenommen hiervon sind die Lehrveranstaltungen Angewandte sozioökonomische Theorien und Methoden I und Angewandte sozioökonomische Theorien und Methoden II, die an keine weiteren Voraussetzungen gebunden sind.

(2) Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus den Anwendungsgebieten der Sozioökonomie setzt die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem Fach Theorien und Methoden der Sozioökonomie voraus. 7 Studium im Ausland Bei der Prüfung des Studienprogrammes für ein geplantes Auslandsstudium ist im Vorausbescheidverfahren darauf zu achten, dass die an der ausländischen Universität zu absolvierenden Lehrveranstaltungen im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums Sozioökonomie sinnvoll erscheinen. 8 Masterarbeit (1) Jede bzw. jeder Studierende hat eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS- Anrechnungspunkten zu verfassen. (2) Die Studierenden haben mit der Masterarbeit die Befähigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Themen mit Hilfe wissenschaftlicher Forschungsmethoden selbstständig zu bearbeiten. (3) Das Thema der Masterarbeit ist einem der in 5 Abs 1 und 2 angeführten Fächer zu entnehmen. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Im Übrigen gilt 33 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien. 9 Abschluss des Masterstudiums Nach der positiven Beurteilung aller Prüfungen und der Masterarbeit ist der bzw. dem Studierenden ein Zeugnis über den Abschluss des Masterstudiums Sozioökonomie auszustellen. 10 Akademischer Grad An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Sozioökonomie wird der akademische Grad Master of Science (WU), abgekürzt MSc (WU), verliehen. 11 In-Kraft-Treten (1) Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft. (2) Die Änderungen dieses Studienplans gemäß Beschluss der Studienkommission vom 05.06.2012, genehmigt vom Senat am 20.06.2012, treten mit 01.10.2012 in Kraft. (3) Die Änderungen dieses Studienplans gemäß Beschluss der Studienkommission vom 13.01.2015, genehmigt vom Senat am 28.01.2015, treten mit 01.10.2015 in Kraft. 12 Übergangsbestimmungen Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Studienplans gemäß Beschluss der Studienkommission vom 13.01.2015, genehmigt vom Senat am

28.01.2015 zumindest eine der Lehrveranstaltungen Grundlagen der Sozioökonomie oder Institutionen und Zivilgesellschaft oder des Anwendungsgebietes Non-Profit- Organisationen: Entwicklung und Strategien absolviert haben, sind berechtigt, dieses Studium in der am 30.09.2015 geltenden Fassung des Studienplans abzuschließen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich während der Zulassungsfristen freiwillig der nunmehr geltenden Fassung des Studienplans zu unterstellen.