Grüner Strom-Kriterien 2015 Infobroschüre 1. Hintergrund und Entstehungsprozess 2. Die Kriterien im Überblick 3. Anforderungen an die Stromlieferung 4. Anforderungen an die Projektförderung 5. Anforderungen an das anbietende Unternehmen 14.01.2015
1. Hintergrund und Entstehungsprozess Der Hintergrund Im Jahr 2014 wurden die Kriterien des Grüner Strom-Labels turnusmäßig fortentwickelt und an die aktuellen energiewirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Zentrale Frage war, wie eine glaubwürdige Zertifizierung hochwertiger Ökostromprodukte zukünftig gestaltet werden muss, um durch die Kennzeichnung empfehlenswerter Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Transparenz im Ökostrommarkt zu schaffen. Seit Beginn der Zertifizierung im Jahr 1998 wurden die Kriterien des Grüner Strom-Labels nun zum fünften Mal überarbeitet. Die vorliegende Infobroschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Grüner Strom-Kriterienkatalogs 2015. Den vollständigen Kriterienkatalog finden Sie unter: http://www.gruenerstromlabel.de/gruener-strom/kriterienkatalog-gruener-strom/ Der Entstehungsprozess Im Sommer 2014 startete der Grüner Strom Label e.v. (GSL) ein breit angelegtes Konsultationsverfahren. In einem mehrstufigen Prozess konnten sich Trägerverbände, Labelnehmer und Fachbeirat zu Änderungsvorschlägen äußern oder selbst welche einbringen. Dazu wurden Fragebögen an über 40 Organisationen versandt. Die Ergebnisse wurden in persönlichen Gesprächen ausgewertet und diskutiert. Die jüngste EEG-Novelle, der technologische Fortschritt, Erkenntnisse aus dem Ökostrommarkt und Erfahrungen aus der Zertifizierungspraxis flossen in den Diskurs ein. Insgesamt beteiligten sich 24 Organisationen an den Beratungen: Umwelt- und Verbraucherverbände, Energieanbieter sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Ende 2014 verabschiedeten die GSL-Trägerverbände die neuen Grüner Strom-Kriterien. Am 1. Januar 2015 traten sie in Kraft. Für bereits zertifizierte Produkte gibt es wie üblich eine einjährige Übergangsfrist. www.gruenerstrom.info 2
2. Die Kriterien im Überblick Moderne Standards für besten Ökostrom Das Grüner Strom-Label schafft als Zertifizierungspartner der Energiewende einen Doppelnutzen für die Verbraucher: Bezug von 100 % echtem Ökostrom und garantierte Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte. Damit werden Impulse für den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Die neuen Grüner Strom-Kriterien stellen umfassende Anforderungen an die Stromherkunft (siehe Kapitel 3), an die Projektförderung (Kapitel 4) und an das anbietende Unternehmen (Kapitel 5). Sie setzen neue Akzente in Bereichen, die neben dem Zubau von Anlagen für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Rolle spielen. Zum Beispiel durch erleichterte Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen, innovative Formen der Ökostromlieferung und spezielle Fördermöglichkeiten für Bürgerenergieprojekte. Die Umweltanforderungen an neue Ökokraftwerke wurden überarbeitet und präzisiert. Die anbieterbezogenen Kriterien des Labels wurden erweitert. Ein einheitlicher Standard Bisher existierten innerhalb des Grüner Strom-Labels zwei Standards. Im Gegensatz zum Gold-Standard, erlaubte der Silber- Standard auch rein fossil betriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Unbestritten ist, dass KWK für den Umbau der Energieversorgung eine wichtige Rolle spielt. Für ein Ökostromlabel ist rein fossil erzeugte KWK allerdings schwer anwendbar. Die Stakeholder plädierten deshalb dafür, den Silber-Standard zu streichen. Schon heute erfüllen alle zertifizierten Produkte den Gold-Standard. Nun existiert das Label auch formal nur noch mit einem einheitlichen Standard, der dem bisherigen Gold-Standard entspricht. Das bedeutet auch mehr Klarheit für die Verbraucher. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen des Grüner Strom-Kriterienkatalogs 2015 vor. www.gruenerstrom.info 3
3. Anforderungen an die Stromlieferung Aktualisiertes Kriterium: 100 % echter Ökostrom Das Grüner Strom-Label garantiert, dass die Kunden vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Dafür müssen die Stromanbieter neuerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes verwenden. Die Anforderungen des Grüner Strom-Labels gehen aber noch darüber hinaus: Es muss eine Kopplung des Herkunftsnachweises mit der zugrunde liegenden Strommenge vorliegen. Der Stromanbieter muss für seine Kunden also echte Ökostrommengen bei einem regenerativen Kraftwerk einkaufen (wie schon bisher). Warum? Durch die verpflichtende Kopplung wird ausgeschlossen, dass ein Energieversorger seinen Atom- und Kohlestrom mithilfe von reinen Herkunftsnachweisen zu Ökostrom umdeklariert. Das Grüner Strom-Label steht für 100 % echten Ökostrom. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 2.4 Neues Kriterium: Optionale Stromliefereigenschaften Ab sofort kann ein Energieanbieter im Rahmen der Grüner Strom-Zertifizierung freiwillige Zusatzeigenschaften der Stromlieferung testieren lassen. Zum Beispiel, dass er seine Kunden aus regionalen Kraftwerken beliefert oder aus Anlagen, die ihm selbst gehören. Warum? Die Verbraucher erwarten, dass sie mit ihrem Ökostrombezug den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Darüber hinaus haben viele aber auch konkrete Ansprüche daran, aus welcher Region oder aus welchen Anlagen der Strom stammen soll, der ihnen geliefert wird. Beim Grüner Strom-Label können Energieversorger solche Aspekte nun optional nachweisen und die Erwartungen ihrer Kunden damit differenzierter und glaubwürdiger erfüllen. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 2.5 www.gruenerstrom.info 4
3. Anforderungen an die Projektförderung Aktualisiertes Kriterium: Garantierte Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte Das Grüner Strom-Label garantiert, dass ein fester Förderbetrag je Kilowattstunde (kwh) in neue Anlagen und innovative Energieprojekte fließt. Bei Endkunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kwh ist es mindestens 1 Cent je kwh. Bei Endkunden mit einem höheren Verbrauch gelten niedrigere Fördersätze, die teils neu festgesetzt wurden. Warum? Bei den aktuellen Gegebenheiten hält der GSL e.v. garantierte Investitionen nach wie vor für die geeignetste Möglichkeit, wie durch den Bezug eines Ökostromproduktes ein zusätzlicher Umweltnutzen erzielt werden kann. Der spezielle Modus für die Förderbeträge kleinerer Gewerbekunden war für die Energieversorger bisher jedoch wenig praktikabel. Er wurde neu justiert, damit auch diese wichtige Zielgruppe für hochwertigen Ökostrom erschlossen werden kann. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 2.2. Aktualisiertes Kriterium: Breit angelegter Förderkatalog für die Energiewende Die Fördermittel können in verschiedenste Maßnahmen investiert werden, die den Umbau der Energieversorgung unterstützen und beschleunigen. Zum Beispiel in Wind-, Biomasse- und Solaranlagen, in Zukunftsprojekte wie Speicher, regenerative Kombikraftwerke und intelligente Netze, in Energieeffizienzmaßnahmen und in Bürgerenergieprojekte. Warum? Eine möglichst schnelle und dezentrale Energiewende erfordert sowohl den Bau neuer Ökokraftwerke, als auch Maßnahmen zur Systemintegration erneuerbarer Energien und zum sparsameren Umgang mit Energie. Schon seit 2012 arbeitet das Grüner Strom-Label als erstes Ökostromlabel mit einem breit angelegten Katalog an Fördermaßnahmen, der die Energiewende insgesamt im Blick hat. Dieser wurde aktualisiert und erweitert. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 3.1. www.gruenerstrom.info 5
3. Anforderungen an die Projektförderung Aktualisiertes Kriterium: Förderung neuer Ökokraftwerke nach höchsten Umweltstandards Beim Bau neuer regenerativer Stromerzeugungsanlagen definiert das Grüner Strom-Label in vielen Fällen Umweltanforderungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Zum Beispiel für Biomasseanlagen, Solar- Freiflächenanlagen, Offshore-Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen. Diese Anforderungen wurden präzisiert und teils verschärft. Warum? Für die GSL-Trägerverbände darunter mehrere führende Naturschutzverbände ist entscheidend, dass die Fördermittel in ökologisch besonders hochwertige Kraftwerke fließen. Sie wollen Impulse für den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien setzen. Die gesetzlichen Anforderungen stellen das nicht immer ausreichend sicher. Das Grüner Strom-Label setzt genau an solchen Stellen an. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 3.1.1. Neues Kriterium: Anreize für Umweltverträglichkeitsmaßnahmen bei neuen und bestehenden Ökokraftwerken Beim Bau neuer Ökokraftwerke können zukünftig ökologische Zusatzmaßnahmen gefördert werden, die noch über die oben genannten Umweltanforderungen hinausgehen. Zum Beispiel der Einsatz alternativer Energiepflanzen bei Biomasseanlagen oder zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei Windkraftanlagen. Bei bestehenden Anlagen können Verbesserungen in puncto Umweltverträglichkeit oder Energieeffizienz gefördert werden. Warum? Dies soll Anreize setzen, dass sowohl neu gebaute als auch bestehende Anlagen ökologisch und energiewirtschaftlich immer weiter optimiert werden. Zuschüsse sollen den finanziellen Mehraufwand teilweise abfedern. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 3.1.1. und 3.1.5. www.gruenerstrom.info 6
3. Anforderungen an die Projektförderung Neues Kriterium: Förderung von Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerenergieprojekten Die Unterstützung von Bürgerenergieprojekten bildet erstmals einen eigenständigen Bereich in den Kriterien. Ziel ist, Bürgerenergiegesellschaften in ihrer Gründungsphase und in der Realisierung von Projekten gezielt zu fördern. Warum? Bürgerinvestitionen sind eine tragende Säule beim Ausbau erneuerbarer Energien. Für die Akzeptanz und das Gelingen der Energiewende vor Ort ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Dies wurde von der Politik in letzter Zeit leider erschwert. Mit speziellen Fördermöglichkeiten möchte das Grüner Strom-Label ein Zeichen setzen und die Energieanbieter dazu ermuntern, die Bürger in ihrem Engagement zu unterstützen. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 3.1.7 und Leitfaden zum Kriterienkatalog, Kapitel I.f. Neues Kriterium: Förderung innovativer Formen der Grünstrom-Direktversorgung Im Rahmen der Grüner Strom-Zertifizierung können ab sofort innovative Formen der direkten Versorgung von Endkunden mit grünem Strom gefördert werden. Zum Beispiel, wenn Kunden zu einem substantiellen Teil Ökostrom aus Wind- und Solaranlagen erhalten oder aus Anlagen, die in ihrem direkten räumlichen Umfeld installiert wurden. Der finanzielle Mehraufwand dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil aus den Fördergeldern gedeckt werden. Warum? Die Systemintegration erneuerbarer Energien rückt beim Umbau der Energieversorgung zunehmend in den Fokus. Innovative Formen der Grünstrom-Direktversorgung können hier unterstützend wirken. Aus dem EEG wurden solche Modelle leider (vorläufig) gestrichen. Das Grüner Strom-Label möchte darauf hinwirken, dass anspruchsvolle Direktversorgungsmodelle weiterhin umgesetzt werden und dass sie auch im EEG wieder ihren Platz finden. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 3.1.6 www.gruenerstrom.info 7
4. Anforderungen an das anbietende Unternehmen Aktualisiertes Kriterium: Anbieterbezogene Kriterien des Labels Das Grüner Strom-Label wird für ein Ökostromprodukt vergeben, nicht für den Anbieter an sich. Die Labelkriterien beziehen sich demzufolge überwiegend auf das Produkt. Nichtsdestotrotz betrachtet die Grüner Strom-Zertifizierung seit jeher auch Aspekte, die den Anbieter betreffen. So müssen die Anbieter beispielsweise ihr Produkt transparent kommunizieren und ihren Kunden eine Stromsparberatung anbieten. Diese Kriterien wurden überarbeitet und erweitert. Warum? Im Kern bleibt das Grüner Strom-Label eine Produktzertifizierung. Eine zu starke Verschmelzung von Produktund Anbieterzertifizierung würde die Zertifizierung überfrachten und mindert die Transparenz für Verbraucher. Eine Anbieterzertifizierung mit dem alleinigen Fokus auf die Energiewendeaktivitäten eines Unternehmens greift aus Sicht des GSL e.v. zudem zu kurz, da sie soziale und ökonomische Aspekte in der Regel außer Acht lässt. Zudem existieren bereits umfassende Bewertungsinstrumente für Unternehmen. Die neuen Grüner Strom-Kriterien tragen jedoch dem Anliegen vieler Kunden und auch des Labels Rechnung, dass das zertifizierte Produkt in eine insgesamt glaubwürdige Unternehmenspolitik eingebettet sein soll. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffern 4.1., 4.2., 4.3., 4.4., 4.7. Neues Kriterium: Ausschlusskriterium für neue Kohlekraftwerksbeteiligungen Schon bisher wird das Grüner Strom-Label keinem Unternehmen erteilt, das selbst ein Atomkraftwerk betreibt. Zukünftig wird das Label auch nicht an Unternehmen vergeben, die nach Inkrafttreten des neuen Kriterienkatalogs (für neue Labelnehmer ab 2015, für bestehende Labelnehmer ab 2016) neue direkte Beteiligungen an Kohlekraftwerken erwerben. Verpflichtungen aus Verträgen, die vorher abgeschlossen wurden, werden im Einzelfall bewertet. www.gruenerstrom.info 8
4. Anforderungen an das anbietende Unternehmen Warum? Kohlekraftwerke sind klimaschädlich und zementieren die konventionelle Energieversorgung. Für Energieversorger ist ein Ausstieg aus Kohlekraftwerksbeteiligungen, die sie früher unter anderen Gesichtspunkten erwarben, heute allerdings kaum möglich. Bestehende Beteiligungen werden deshalb nicht bewertet. Wenn ein Anbieter eines Grüner Strom-zertifizierten Produkts sich jedoch heute dafür entscheidet, eine neue Beteiligung an einem Kohlekraftwerk zu erwerben, so widerspricht dies dem Ziel einer möglichst schnellen Energiewende und damit den Zielen des Labels. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 4.1. Neues Kriterium: Nachhaltigkeitskodex mit freiwilligen Selbstauskünften Die Grüner Strom-Kriterien enthalten einen neuen Passus, nach dem die Zertifizierung des Stromprodukts in eine nachhaltige Unternehmenspolitik im ökologischen, ökonomischen und sozialen Sinne eingebettet sein soll. Zu einigen Leitprinzipien sollen die Anbieter freiwillige Selbstauskünfte geben und nach Möglichkeit Nachweise dafür erbringen. Der GSL e.v. veröffentlicht die Selbstauskünfte im Internet, übernimmt dafür jedoch keine Gewähr. Warum? Der neue Nachhaltigkeitskodex trägt zum einen den vielfältigen Aktivitäten und Hintergründen der Anbieter Rechnung und berücksichtigt zum anderen, dass es bereits anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen von Unternehmen gibt. Das Grüner Strom-Label möchte die Anbieter mit dem Nachhaltigkeitskodex dazu anhalten, ihre Unternehmenspolitik nachhaltig zu gestalten. Interessierte Kunden sollen die Möglichkeit erhalten, sich im Internet über die Aktivitäten ihres Anbieters zu informieren und zu einer eigenen Einschätzung zu gelangen. Dieses Kriterium vollständig lesen? Siehe Kriterienkatalog, Ziffer 4.7. www.gruenerstrom.info 9
Die Geschäftsstelle Daniel Craffonara (Politologe M.A., Fachjournalist fjs) Leiter der Geschäftsstelle Tel. 0228 9266713 E-Mail: d.craffonara@gruenerstromlabel.de Antje Fehr (Dipl.-Ing. Umweltschutz FH) Produktmanagerin Grüner Strom- und Grünes Gas-Label Tel. 0228 9266711 E-Mail: a.fehr@gruenerstromlabel.de Christian Knops (Dipl.-Geogr.) Kommunikation und Marketing Tel. 0228 9266714 E-Mail: c.knops@gruenerstromlabel.de Grüner Strom Label e.v. Schumannstraße 35 53113 Bonn Tel 0228 926 67 13 Fax 0228 926 67 12 info@gruenerstromlabel.de www.gruenerstromlabel.de