Merkblatt zur Anfertigung der Bachelor-Thesis LTM Zulassungsvoraussetzungen: Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelor-Thesis müssen mind. 205 ECTS-Punkte erbracht worden sein. Das bedeutet, dass Prüfungen mit insgesamt höchstens 5 ECTS- Punkten fehlen dürfen. Das Praxissemester muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bestanden sein. Das Auslandssemester muss nachgewiesen werden, wenn es nicht bereits aufgrund von Anerkennungen im Studienbüro registriert wurde. Anmeldung zur Bachelor-Thesis: Die Anmeldung kann zu jeder Zeit im Semester erfolgen. Den Antrag hierfür finden Sie im Terminal-Raum (Haus 1) oder auf unserer Homepage. Er muss in zweifacher Ausfertigung im Studienbüro eingereicht werden. Durch die Unterschrift des Erst- und Zweitgutachters wird das Thema bestätigt. Das Datum, mit dem der Erstgutachter unterschreibt, ist Fristbeginn der Bearbeitungszeit. Gutachter: Jede Person, die an der FH prüfungsberechtigt ist, darf Gutachter sein. Der Erstgutachter muss immer von der Fachhochschule Stralsund sein. Zweitgutachter kann ein externer Gutachter sein. Die Genehmigung eines externen Zweitgutachters muss mit einem Sonderantrag (Internet) über Ihr Studienbüro beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Der externe Zweitgutachter muss mindestens einen gleichwertigen Hochschulabschluss haben. Bearbeitungszeit: Für die Bearbeitung der Bachelor-Thesis ist eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten vorgesehen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um 4 Wochen ist möglich, wenn Sie einen begründeten Antrag mit Einverständniserklärung Ihres Erstgutachters stellen. Im Krankheitsfall müssen Sie ein amtsärztliches Attest im Studienbüro einreichen. Es erfolgt dann eine Verlängerung um die Zeit der Krankschreibung. Rückgabe des Themas: Das Thema kann nur 1 x innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Umfang: 60 80 Seiten
Eidestattliche Versicherung: Die Bachelor-Thesis muss auf der letzten Seite eine unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut enthalten: Ich versichere, die von mir vorgelegte Arbeit selbstständig verfasst zu haben. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Arbeiten anderer entnommen sind, habe ich als entnommen kenntlich gemacht. Sämtliche Quellen und Hilfsmittel sind angegeben. Die Arbeit hat mit gleichem bzw. in wesentlichen Teilen gleichem Inhalt noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Sprache: Grundsätzlich muss die Bachelor-Thesis in englischer Sprache verfasst werden. Auf Antrag und mit Zustimmung des Erstgutachters ist auch eine andere Sprache möglich. In diesem Fall muss eine englischsprachige Zusammenfassung von 15 Seiten erfolgen und in die Thesis eingebunden werden. Eine deutschsprachige Bachelor-Thesis ist nur möglich, wenn es die betreuende Firma wünscht. Den Sonderantrag hierfür finden Sie im Internet. Er wird ebenfalls im Studienbüro eingereicht. Bei Teilnahme an einem Doppelabkommen, beachten Sie bitte die individuellen Festlegungen. Sperrvermerk: Sind in der Bachelor-Thesis firmeninterne Daten enthalten, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, wird von der betreuenden Firma formlos ein Sperrvermerk beantragt. Ihr Erstgutachter kann ebenfalls einen Sperrvermerk beantragen. Der Sperrvermerksantrag wird zusammen mit der Thesis eingereicht. Anzahl der Exemplare Sie müssen 3 Exemplare der Bachelor-Thesis einreichen. (Archivexemplar = Exemplar für Erstgutachter, Zweitgutachter, Bibliothek) Ihr Erstgutachter ist berechtigt, bei Bedarf ein weiteres Exemplar für seine Unterlagen einzufordern. Im Falle eines Sperrvermerks müssen Sie nur 2 Exemplare abgeben. Gruppenarbeit: Ein Thema darf von höchstens 3 Studierenden eines Studienganges bearbeitet werden. In der Bachelor-Thesis muss eine klare Abgrenzung der von den einzelnen Personen bearbeiteten Themen erfolgen. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare erhöht sich für jede weitere Person um ein Exemplar.
Abgabe: Die Abgabe erfolgt im Studienbüro oder per Post. Sie müssen die Bachelor-Thesis spätestens am offiziellen Abgabetermin per Post versenden. Das Exemplar für den externen Gutachter leiten Sie bitte selbst weiter. Kolloquium: Das Kolloquium darf erst stattfinden, wenn alle anderen Prüfungsleistungen erbracht wurden. Es dauert zwischen 30 und 60 Minuten je Kandidat und soll innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Bachelor-Thesis stattfinden. Den Verteidigungstermin vereinbaren Sie mit Ihrem Erstgutachter. Wiederholung: Die Thesis sowie das Kolloquium dürfen einmal wiederholt werden. Anzahl der Fachsemester Aufgrund eines Rektoratsbeschlusses vom WS 04/05 erscheinen die Fachsemester nicht auf Ihrem Zeugnis. Rückmeldung Findet das Kolloquium im neuen Semester statt, müssen Sie sich unbedingt zurückmelden. Wenn Sie sich innerhalb der ersten 15 Vorlesungstage wieder exmatrikulieren, können Sie mit dem Rückerstattungsantrag (Terminalraum) einen Großteil der Gebühren zurückerstattet bekommen. Berechnung der Endnote: Modulprüfungen: 65 % Thesis: 35 % (80 % Thesis, 20 % Kolloquium) Exmatrikulation: Nach der erfolgreichen Verteidigung der Bachelor-Thesis müssen Sie sich exmatrikulieren. Nur wenn Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen, kann Ihnen das Zeugnis ausgehändigt bzw. zugeschickt werden. Wichtiger Hinweis für Studierende, die ab dem Wintersemester 2007 in den Studiengang Leisure and Tourism Management immatrikuliert wurden: Ihre Prüfungsordnung schreibt vor, dass Sie im 8. Fachsemester die unbenotete Prüfungsleistung Scientific Circle for Bachelor Thesis erbringen müssen. Das Bestehen dieser Prüfungsleistung wird anhand eines Formulars nachgewiesen. Dieses finden Sie im Anhang dieses Merkblatts bzw. im Internet auf dem Formularserver. Das von Ihrem Erstgutachter ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie dann bitte zusammen mit Ihrer Anmeldung im Studienbüro ein.
Bestätigung LTMB4100 Scientific Circle for Bachelor Thesis (Studierender) Abgabe eines ersten Entwurfes zu den Inhalten der Thesis. Einweisung in formale Anforderungen (z.b.: Umfang 60-80 Seiten, Zitierweise (Harvard-Style), usw.) Kurze Wiederholung zum wissenschaftlichen Arbeiten (z. B.: Objektivität, Nachvollziehbarkeit, usw.) Ausarbeitung einer präzisen Fragestellung (z. B.: Formulierung einer Forschungsfrage, bzw. von Arbeitshypothesen, usw.) Beratung zur methodischen Vorgehensweise (z. B.: quantitative versus qualitative Ansätze) Besprechung der gewählten Methodik (z. B.: Durchsicht des Fragebogens, usw.) Abgabe eines fundierten Thesis-Proposal (entsprechend den beigefügten Vorgaben) Betreuung der Datenerhebung (z. B.: Rahmenbedingungen der Erhebung, Pre-Test, usw.) Betreuung der Datenauswertung (z. B.: Anregungen zur Datenauswertung und Darstellung, usw.) Einweisung in den formalen Einreichungsprozess (z. B.: Anzahl der Kopien, usw.) (Ort, Datum) (Unterschrift 1. Gutachter)
Vorgaben für das Thesis-Proposal Das Thesis Proposal ist ein integraler Bestandteil und die zentrale Prüfungsleistung des Kurses LTMB4100 Scientific Circle for Bachelor Thesis. Zum Bestehen der Prüfungsleistung sind somit die folgenden Punkte im Rahmen des Proposals zu bearbeiten: Eine allgemeine Einführung zum Forschungsthema bzw. dem bestehenden Forschungsbedarf Eine erste Literaturrecherche Eine klar formulierte Fragestellung Zentrale Forschungshypothesen Darüber hinaus wird erwartet, dass die Studenten die spezifische Forschungsmethodik beschreiben und deren Wahl begründen. Das gesamte Thesis-Proposal sollte etwa 1000 Wörter umfassen und folgendermaßen strukturiert sein: 1) Deckblatt (inkl. Titel der Arbeit, Name des Studierenden, usw.) 2) Abstrakt 3) Gliederung 4) Einführung, speziell: a. Eine allgemeine Einführung zum Forschungsthema bzw. dem bestehenden Forschungsbedarf b. Eine erste Literaturrecherche c. Eine klar formulierte Fragestellung d. Zentrale Forschungshypothesen 5) Eine detaillierte Ausarbeitung der Methodik 6) Entwurf des spezifischen Erhebungsinstruments