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1 Allgemeines Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des 5. Semesters und muss spätestens zu Beginn des 7. Semesters per Formblatt bei der Studiengangsleitung angemeldet werden (vgl. Formblatt Anmeldung Masterarbeit). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Alle anderen Leistungsnachweise müssen vor der Anmeldung der Masterarbeit erbracht und mit mindestens ausreichend benotet sein. Alle Auflagen, die ggf. zu Beginn des Studiums auferlegt wurden, müssen vor der Anmeldung der Masterarbeit erfüllt worden sein. Wichtiger Hinweis zur Rückmeldung: Die Exmatrikulation nach Art. 49 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erfolgt erst nach Bewertung der letzten Prüfungsleistung. D. h. es bleibt so lange eine Immatrikulation zwingend erforderlich, bis die Masterarbeit korrigiert wurde und die Gesamtnote inkl. Masterkolloquium (!) im Prüfungsamt eingegangen ist. Bitte rechnen Sie das in Ihre zeitliche Planung mit ein. Themenvorschläge für Masterarbeiten finden Sie in der Lehrtextsammlung (LTS). Procedere von der Anmeldung bis zur Abgabe 1. Die Studierenden stellen Vorüberlegungen zu möglichen Themen an und klären auf dieser Basis mögliche Erst- und Zweitbetreuungen der Masterarbeit ab. WICHTIG: Mindestens einer der beiden BetreuerInnen muss ProfessorIn an der Hochschule München und / oder Dozent im Masterstudiengang Mental Health sein. Es erfolgt eine Abklärung des Themas für die Masterarbeit sowie die Klärung organisatorischer Fragen (Erreichbarkeit der BetreuerInnen, Terminfragen, Zeitrahmen etc.). 2. Die Studierenden erstellen ein Exposé für die Masterarbeit. Im Exposé werden die Fragestellung konkretisiert und die methodische Vorgehensweise beschrieben; es enthält zudem einen Entwurf zur Gliederung der Masterarbeit und eine erste Literaturliste. Das Exposé wird vom Erstbetreuer geprüft und gemeinsam mit dem Studierenden besprochen. 3. Nach Rücksprache zu Titel und Konkretisierung der Fragestellung mit dem Erstbetreuer legen die Studierenden gemeinsam mit diesem das Anmeldedatum im Rahmen der vorgegebenen Fristen fest. Die Studierenden füllen das Anmeldeformular aus und lassen es von Erst- und Zweitbetreuer unterschreiben. Sie legen die Anmeldung zusammen mit dem Exposé der Studiengangsleitung zur Unterschrift vor. WICHTIG: Erst nach dieser Unterschrift und weiterer Veranlassung durch die Studiengangsleitung ist die Masterarbeit formal angemeldet und die Fristen gelten. Die Studierenden erhalten eine schriftliche Zulassung zur Masterarbeit. Stand: 03/2015 HW Seite 1 von 5

2 4. Die Art und Intensität der Betreuung der Masterarbeit wird zwischen Studierenden und BetreuerInnen vereinbart. Es sollten jedoch mindestens eine Diskussion der Gliederung zu Beginn sowie die eines Teilkapitels vor Abgabe der Masterarbeit erfolgt sein. 5. Die Abgabefrist für die Masterarbeit (Bearbeitungszeit: 6 Monate) kann innerhalb der Rahmenfristen / Regelstudienzeit unter Vorlage einer Begründung außerhalb der Person des Studierenden in Ausnahmefällen einmalig verlängert werden. Hierzu muss der Studierende einen Antrag an die Prüfungskommission stellen. Im Einverständnis mit dem Erstbetreuer kann die Bearbeitungszeit um maximal drei Monate verlängert werden. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. 6. Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt als Ausdruck, gebunden mit je einem Exemplar an Erst- und Zweitbetreuung sowie an das Sekretariat der Hochschule München (es gilt das Datum des Poststempels). Zur Verfahrenssicherung ist parallel zur Abgabe das entsprechende Formular an die Studiengangsorganisation per zu senden. Der Empfang dieser wird bestätigt. 7. Die Studierenden vereinbaren einen Termin und einen Ort für das Masterkolloquium mit dem Erst- und Zweitbetreuer. Achtung: Dies ist frühestens drei Monate nach Anmeldung der Masterarbeit möglich. WICHTIG: Der Termin für das Masterkolloquium sollte frühzeitig organisiert werden, da Urlaubszeiten, Auslandsaufenthalte etc. der Erst- und ZweitbetreuerInnen zu beachten sind. Der Termin für das Kolloquium wird sowohl an die Studiengangsleitung als auch an die Studiengangsorganisation und das Prüfungsamt gemeldet. 9. Die Studierenden erstellen ein Thesenpapier, das als Grundlage für das Kolloquium dient. Nach Abstimmung des Thesenpapiers mit dem Erst- und Zweitbetreuer wird dieses spätestens 72 Stunden vor dem Kolloquium an die Betreuer geschickt. 10. Erst- und Zweitbetreuer prüfen die Studierenden im Kolloquium. 11. Die Benotung durch Erst- und Zweitbetreuer erfolgt zeitnah (max. 8 Wochen) nach Abschluss des Kolloquiums. Die Benotung der Masterarbeit wird im Formblatt Gutachten zur Masterarbeit durch den Erstbetreuer dokumentiert. Die Benotung des Kolloquiums wird auf dem Formblatt Protokoll zum Master- Kolloquium dokumentiert. Der Erstgutachter leitet das von ihm ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Notenbeleg Masterarbeit (das die Gesamtnote enthält) zuerst an den Vorsitzenden Stand: 03/2015 HW Seite 2 von 5

3 der Prüfungskommission (ebenfalls zur Unterschrift) und anschließend an das Prüfungsamt weiter (mit gleichzeitiger Information der Studiengangsorganisation und Studiengangsleitung über die Note). 12. Der Studierende kann zur Nachbesprechung einen Termin mit den BetreuerInnen vereinbaren. Stand: 03/2015 HW Seite 3 von 5

4 Standards für Masterarbeiten (vgl. hierzu Ewers: Informationen zur Erstellung von Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten in der Lehrtextsammlung) Typen von Masterarbeiten Es können Literaturarbeiten, empirische Arbeiten oder konzeptionelle Arbeiten erstellt werden. Umfang Der Umfang der Masterarbeit ist grundsätzlich vom gewählten Thema abhängig. Gliederung Die Gliederung soll alle Gliederungspunkte (inkl. Unterpunkte) und die jeweiligen Seitenangaben enthalten. Zitation Grundsätzlich gilt, dass die Ausführungen des / der Studierenden ausreichend belegt sein müssen. Die formalen Richtlinien der Zitation können in dem Band Soziale Arbeit studieren Methoden des Studiums (LTS) nachgelesen werden. Wichtig ist, dass sich der / die Studierende auf ein Verfahren festlegt und dieses durchhält. Hilfestellung dazu kann das Literaturverwaltungsprogramm Zotero (kostenlos) geben: Ausdruck und Rechtschreibung Die Ausdrucksweise ist klar und verständlich. Vor der Abgabe wird die Arbeit auf unnötige Wiederholungen, Ausdrucksweisen, stilistische Überreichlichkeiten sowie auf Rechtschreibung und Kommasetzung Korrektur gelesen. Methodisches Vorgehen Grundsätzlich wird in der Einleitung oder in einem eigenen Abschnitt das methodische Vorgehen erläutert. Dies schließt das Verfahren bei der Literaturrecherche sowie die Untersuchungsmethode bei empirischen Studien ein. Probleme und Problemlösungen werden eingehend erläutert. Erklärung Der Masterarbeit ist als letzte Seite die unterschriebene Erklärung nach 35 Abs. 7 RaPo (Rahmenprüfungsordnung) anzufügen: Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Stand: 03/2015 HW Seite 4 von 5

5 Zustimmung Einstellung Bibliothek Der Masterarbeit ist das unterzeichnete Formblatt zur Zustimmung der Einstellung der Masterarbeit in die Bibliothek der Hochschule München und die Lehrtextsammlung des Masters Mental Health beizulegen. Standards für das Master-Kolloquium Das Master-Kolloquium dauert nach Maßgabe der PrüferInnen zwischen Minuten. Zur Vorbereitung dieses Kolloquiums haben die Studierenden die Ergebnisse ihrer Arbeit auf maximal zwei Seiten zusammen zu fassen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse haben die Studierenden zwei bis fünf Thesen zu formulieren, die sie mit den PrüferInnen diskutieren möchten. Benotung Die Masterarbeit und das Masterkolloquium werden getrennt bewertet. Die Abschlussnote für die Masterarbeit errechnet sich lt. Studien- und Prüfungsordnung zu 80 % aus der (eigentlichen) schriftlichen Masterarbeit und zu 20 % aus der Benotung des Master-Kolloquiums. Die Benotung der Leistung erfolgt mit den Noten: 1,0; 1,3, (sehr gut); 1,7; 2,0; 2,3 (gut); 2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend); 3.7; 4,0; (ausreichend); 5,0 (nicht ausreichend). Stand: 03/2015 HW Seite 5 von 5

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