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Transkript:

HINTERGRUND Februar 2012 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Klimageräte und Komfortventilatoren Verordnung (EG) Nr. 206/2012 der Kommission vom 6. März 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von n und Komfortventilatoren Geltungsbereich Es werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ( Ökodesign ) von netzbetriebenen n mit einer Nennleistung 12 kw für das Kühlen oder, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist, für das Heizen sowie von Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme 125 W im Hinblick auf das Inverkehrbringen festgelegt. Ausnahmen vom Geltungsbereich - Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden; -, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird. Inkrafttreten 30. März 2012 Stufen Erste Stufe: 1. Januar 2013 Zweite Stufe: 1. Januar 2014 Revision Spätestens 30. März 2017 Quelle Veröffentlicht am 10.3.2012 im Amtsblatt der EU Nr. L 72, S. 7 http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2012:072:0007:0027:de:pdf Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz, die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand und den maximalen Schallleistungspegel Inkrafttreten Anforderung Abkürzungen: SEER: Jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb SCOP: Jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb EER rated : Nennleistungszahl im Kühlbetrieb COP rated : Nennleistungszahl im Heizbetrieb 1 Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte; Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de I 1

1. Januar 2013 Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz von n: n SEER außer Ein-/Zweikanal- Zweikanal- Einkanal- SCOP (Heizperiode mittel) EER rated COP rated EER rated COP rated GWP des Kältemittels > 150 GWP des Kältemittels 150 3,60 3,40 2,40 2,36 2,40 1,80 3,24 3,06 2,16 2,12 2,16 1,62 Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand von Einkanal- und Zweikanal-n und Komfortventilatoren: Aus-Zustand Bereitschaftszustand Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 1,00 W nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 1,00 W nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 2,00 W nicht überschreiten. Verfügbarkeit des Bereitschaftsund/oder Aus- Zustands Das Gerät muss, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, in den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand und/oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn es mit dem Netz verbunden ist. Anforderungen an den maximalen Schallleistungspegel von n: maximaler Innenraum-Schallleistungspegel für Einkanal- und Zweikanal- : 65 db(a) 2 Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de

für Klimageräte außer Einkanal- und Zweikanal-: Nenn-Leistung 6 kw 6 kw < Nenn-Leistung 12 kw Innenraum- Schallleistungspegel in db(a) Außen- Schallleistungspegel in db(a) Innenraum- Schallleistungspegel in db(a) Außen- Schallleistungspegel in db(a) 60 65 65 70 1. Januar 2014 Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz von n: GWP des Kältemittels und Nenn- Leistung außer Ein-/Zweikanal- n SEER SCOP (Heizperio de mittel) Zweikanal- Einkanal- EER rated COP rated EER rated COP rated GWP > 150, < 6 kw GWP 150, < 6 kw GWP > 150, 6 12 kw GWP 150, 6 12 kw 4,60 3,80 2,60 2,60 2,60 2,04 4,14 3,42 2,34 2,34 2,34 1,84 4,30 3,80 2,60 2,60 2,60 2,04 3,87 3,42 2,34 2,34 2,34 1,84 Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand von Einkanal- und Zweikanal-n und Komfortventilatoren: Aus-Zustand Bereitschaftszustand Die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 W nicht überschreiten. Der Stromverbrauch des Geräts in einem Zustand, in dem nur Information oder eine Statusanzeige oder eine Reaktivierungsfunktion in Verbindung mit Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt wird, darf 1,00 W Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de I 3

nicht überschreiten. Verfügbarkeit des Bereitschaftsund/oder Aus- Zustands Verbrauchsminimierung Das Gerät muss, soweit das mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, in den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand und/oder in einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die anwendbaren Grenzwerte für die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden, wenn es mit dem Netz verbunden ist. Das Gerät muss mit einer Funktion zur Verbrauchsminimierung ausgestattet sein, die das Gerät nach der kürzesten mit seiner vorgesehenen Verwendung zu vereinbarenden Zeit automatisch in einen der folgenden Zustände versetzt, wenn seine Hauptfunktion nicht bereitgestellt wird oder keine anderen energiebetriebenen Produkte auf seine Funktionen angewiesen sind: Bereitschaftszustand oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem der geltende Verbrauchsgrenzwert für den Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand nicht überschritten wird, wenn das Gerät mit dem Netz verbunden ist. Die Verbrauchsminimierungsfunktion muss vor Auslieferung des Geräts aktiviert werden. Anforderungen an die Produktinformationen Inkrafttreten Anforderung 1. Januar 2013 Für und Komfortventilatoren sind in den technischen Unterlagen zu dem Produkt bzw. auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller die in den folgenden Punkten aufgeführten Angaben bereitzustellen: Informationsanforderungen für außer Zweikanal- und Einkanal- (Details vgl. Verordnung 206/2012): Vorhandensein der Kühlungs- und Heizungsfunktion sowie der entsprechenden Heizperiode Auslegungsleistung Arbeitszahl angegebene Leistung und Leistungszahl Bivalenztemperatur Betriebsgrenzwert-Temperatur Leistung und Leistungszahl bei zyklischem Intervallbetrieb 4 Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de

Jahresstromverbrauch Elektr. Leistungsaufnahme in anderen Betriebszuständen als Aktiv- Modus Leistungssteuerung Schallleistungspegel innen/außen Treibhauspotenzial Nenn-Luftdurchsatz innen/außen Kontaktadresse für weitere Informationen. Informationsanforderungen für Einkanal- und Zweikanal-: Nenn-Leistung im Kühlbetrieb und im Heizbetrieb Nenn-Leistungsaufnahme im Kühlbetrieb und im Heizbetrieb Nenn-Leistungszahl im Kühlbetrieb und im Heizbetrieb Leistungsaufnahme im Betriebszustand Temperaturregler aus Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand Stromverbrauch von Einkanal-/Zweikanal-n (getrennte Angabe für Kühlbetrieb und Heizbetrieb) Schallleistungspegel Treibhauspotenzial Kontaktadresse für weitere Informationen. Informationsanforderungen für Komfortventilatoren: Maximaler Volumenstrom Ventilator-Leistungsaufnahme Serviceverhältnis Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand Ventilator-Schallleistungspegel Maximale Luftgeschwindigkeit Messnorm für die Ermittlung des Serviceverhältnisses Kontaktadresse für weitere Informationen Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de I 5

Unverbindliche Referenzwerte (Benchmarks) außer n Zweikanal- und Einkanal- Zweikanal- Einkanal- SEER SCOP EER COP EER COP 8,50 5,10 3,00 (*) 3,15 3,15 (*) 2,60 Der Referenzwert für das Treibhauspotenzial des im Raumklimagerät verwendeten Kältemittels beträgt GWP 20. (*) Auf der Grundlage der Effizienz von Einkanal-n mit Verdampferkühlung. Quelle: Verordnung 206/2012, Anhang VI Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch Geltungsbereich Ausnahmen vom Geltungsbereich Es werden Anforderungen an die Kennzeichnung netzbetriebener Luftkonditionierer mit einer Nennleistung von 12 kw Kühlleistung, oder Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion, sowie an die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen zu solchen Geräten festgelegt. - Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden; - Luftkonditionierer, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird. Inkrafttreten 26. Juli 2011 Stufen Die Verordnung sieht eine stufenweise Änderung der auf den Etiketten befindlichen Energieeffizienzklassen vor. ab 1. Januar 2013: A, B, C, D, E, F und G ab 1. Januar 2015: A+, A, B, C, D, E und F ab 1. Januar 2017: A++, A+, A, B, C, D und E ab 1. Januar 2019: A+++, A++, A+, A, B, C und D Revision 26. Juli 2016 Quelle Veröffentlicht am 06.07.2011 im Amtsblatt der EU Nr. L 178, S. 1 http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2011:178:0001:0072:de:pdf 6 Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de

Etikett ab 1. Januar 2013 (Etikette für spätere Stufen sowie Ein- und Zweikanal- Luftkonditionierer hier nicht abgebildet, vgl. Verordnung 626/2011 Anhang III) Etikett für Luftkonditionierer mit Ausnahme von Ein- und Zweikanal- Luftkonditionierern: umschaltbare Luftkonditionierer Luftkonditionierer nur mit Kühlfunktion Luftkonditionierer nur mit Heizfunktion Energieeffizienzklassen Quelle: Verordnung 626/2011, Anhang III für Luftkonditionierer mit Ausnahme von Zweikanalund Einkanalgeräten Abkürzungen: SEER: Jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb, SCOP: Jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb, EER rated : Nennleistungszahl im Kühlbetrieb, COP rated : Nennleistungszahl im Heizbetrieb Energieeffizienzklasse SEER SCOP A+++ SEER 8,50 SCOP 5,10 A++ 6,10 SEER < 8,50 4,60 SCOP < 5,10 A+ 5,60 SEER < 6,10 4,00 SCOP < 4,60 A 5,10 SEER < 5,60 3,40 SCOP < 4,00 B 4,60 SEER < 5,10 3,10 SCOP < 3,40 C 4,10 SEER < 4,60 2,80 SCOP < 3,10 D 3,60 SEER < 4,10 2,50 SCOP < 2,80 E 3,10 SEER < 3,60 2,20 SCOP < 2,50 F 2,60 SEER < 3,10 1,90 SCOP< 2,20 G SEER < 2,60 SCOP < 1,90 Quelle: Verordnung 626/2011, Anhang II Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de I 7

für Zweikanal- und Einkanalgeräte Energie- Zweikanalgeräte Einkanalgeräte effiz.- klasse EER rated COP rated EER rated COP rated A+++ 4,10 4,60 4,10 3,60 A+ 3,60 EER < 4,10 4,10 COP < 4,60 3,60 EER < 4,10 3,10 COP < 3,60 A+ 3,10 EER < 3,60 3,60 COP < 4,10 3,10 EER < 3,60 2,60 COP < 3,10 A 2,60 EER < 3,10 3,10 COP < 3,60 2,60 EER < 3,10 2,30 COP < 2,60 B 2,40 EER < 2,60 2,60 COP < 3,10 2,40 EER < 2,60 2,00 COP < 2,30 C 2,10 EER < 2,40 2,40 COP < 2,60 2,10 EER < 2,40 1,80 COP < 2,00 D 1,80 EER < 2,10 2,00 COP < 2,40 1,80 EER < 2,10 1,60 COP < 1,80 E 1,60 EER < 1,80 1,80 COP < 2,00 1,60 EER < 1,80 1,40 COP < 1,60 F 1,40 EER < 1,60 1,60 COP < 1,80 1,40 EER < 1,60 1,20 COP < 1,40 G < 1,40 < 1,60 < 1,40 < 1,20 Quelle: Verordnung 626/2011, Anhang II Endenergieverbrauch und Einsparpotential in der Nutzung pro Jahr Energieverbrauch / Jahr Relative Einsparung Absolute Einsparung Ist: Trend: 2005 2020 2020 ggüb. Trend 2020 ggüb. 2007 TWh TWh Kraftwerke Mio t CO 2 TWh Kraftwerke Mio t CO 2 EU 30,00 74,00 11,00 2,8 4,11-33,00-8,3-12,34 Quelle: Verordnung 206/2012, Erwägungsgründe 6 und 11; Verordnung 626/2011, Erwägungsgrund 10 Anmerkungen: Die Berechnung der Einsparungen bezieht die Abschätzung der Wirkung beider Verordnungen ein Eine negative absolute Einsparung bedeutet eine Zunahme beim absoluten Energieverbrauch trotz erzielter relativer Einsparungen Annahmen für Umrechnung in Kraftwerke: 5% Eigenstrom, 5% Verteilerverluste, 5,500 Leistungsstunden pro Jahr, 800 MW installierte Leistung Die in der Verordnung angegebene CO 2 -Einsparung kann ggf. abweichen, falls ein anderer Umrechnungsfaktor verwendet wurde, Hier verwendete Umrechnungsfaktoren für CO 2 : EU 0,374 Mio t CO 2 -Äquiv,/TWh, Prognose für 2020 (Quelle: MEErP Report Teil 2, vhk 2011) 8 Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de

Bestandsentwicklung Klimageräte (EU-27) Komfortventilatoren (EU-25) Lüftungen (EU-25) Bestand Produkte in der EU Ist: 2005 Trend: 2030 (Klimageräte) 2025 (Kleinventilatoren und Lüftungen) Bewegliche Geräte 7.745.788 34.283.826 Umschaltbare Splitgeräte ( split units ) 23.324.694 96.697.512 Splitgeräte nur mit Kühlfunktion 9.179.900 0 Gesamt 40.250.382 130.981.338 Gesamt 176.016.000 190.125.000 (Tendenz fallend) Dezentrale Lüftungen (ohne Abzugshauben) 31.688.000 42.234.000 Abzugshauben 36.215.000 48.268.000 Zentrale Lüftungen 10.992.000 20.260.000 Individuelle zentrale Lüftungen mit Wärmerückgewinnung 621.000 3.548.000 Kollektive zentrale Lüftungen 6.161.000 7.661.000 Dezentrale Lüftungen mit Wärmerückgewinnung 84.000 613.000 Kollektive zentrale Lüftungen mit Wärmerückgewinnung 25.000 420.000 Gesamt 85.786.000 123.004.000 Quelle: Vorstudie Los 10, Kapitel 2 (2010) Umweltbundesamt I Wörlitzer Platz 1 I 06844 Dessau-Roßlau I www.umweltbundesamt.de I 9