Antwort. Drucksache 17/1937. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1937 13.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 708 vom 12. Januar 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1720 Finanzielle und personelle Auswirkungen der Reformation des UVG Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bund und Länder haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich auf eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zunächst zum 01.01.2017 verständigt. Verkündet wurde das Gesetz letztendlich am 17.08.2017 rückwirkend zum 01.07.2017. Durch die Reform wurde die Befristung der Leistungsdauer von maximal 72 Monaten gestrichen und die Altersgrenze zum Bezug von Leistungen wurde unter bestimmten Voraussetzungen von 12 Jahren auf die Vollendung des 18 Lebensjahres hochgesetzt. Im Ergebnis steigt die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen erheblich an. Daraus resultieren sowohl höhere Ausgaben für die Vorschusszahlungen als auch höhere Verwaltungskosten vor allem in den Kommunen. Letztere werden ausschließlich von den Kommunen getragen und belasten diese nachhaltig. Während der Bund seinen Anteil an den Kosten auf 40% erhöht hat, hat das Land Nordrhein- Westfalen seinen Finanzierungsanteil nach Abzug der Bundesbeteiligung von 20% auf 50% erhöht. Zwar sinkt der kommunale Anteil auf Grundlage dieser Berechnung auf nunmehr 30%, jedoch wird bei genauerer Betrachtung deutlich, dass insbesondere Verwaltungs- als auch Personalkosten in diesen Berechnungen unberücksichtigt bleiben. Eine brisante Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund, daß in Teilen Nordrhein-Westfalens Fallmehrungen von 80% zu verzeichnen sind. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 708 mit Schreiben vom 9. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Datum des Originals: 09.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1937 1. Hat die Landesregierung Übersicht über den Stand der Fallmehrungen bezogen auf Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in den jeweiligen Kommunen? (Im Falle einer positiven Antwort, diese bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Im Rahmen der Geschäftsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschussgesetz wird die Zahl der Berechtigten seit Mitte 2017 quartalsweise erhoben. Demnach ist die Zahl der Berechtigten in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2017 um rund 26 % gestiegen. Aussagen zur Steigerung im vierten Quartal 2017 werden voraussichtlich im April 2018 möglich sein. In die oben genannte Statistik fließen nur Fälle ein, in denen bereits über den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entschieden wurde. Von der Vielzahl der Anträge, die auf der Basis der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes gestellt wurden, ist jedoch ein beträchtlicher Teil noch nicht bearbeitet. Die Landesregierung hat deshalb im November 2017 die Zahl der Anträge erhoben, die auf der Basis der neuen Rechtslage gestellt wurden. Die als Anlage beigefügte Übersicht stellt diese Zahl der Zahl der Kinder gegenüber, die zum Stichtag 30. Juni 2017 Unterhaltsvorschuss bezogen. Danach lag die Zahl der Anträge nach dem neuen UVG im November 2017 bei 93 Prozent der Berechtigten zum Stichtag 30.06.2017. 2. Sind die Fallmehrungen und die daraus resultierend zu leistenden Anteile des Landes an den UVG Kosten bereits absehbar in ihrer Entwicklung? Die Landesregierung erwartet, dass sich die Fallzahlen in etwa verdoppeln werden. Die beigefügten Tabellen bestätigen dies. 3. Wie stellen sich diese Zahlen bezogen auf Nordrhein-Westfalen dar? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Liegen der Landesregierung valide Daten zu den sich ändernden Personalkosten bzw. zur Personalentwicklung (rein quantitativ) in den Kommunen als Folge der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vor? Über den Personaleinsatz in den Unterhaltsvorschussstellen entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Der Landesregierung liegen deshalb keine Daten hierüber vor. 2

Regierungsbezirk Arnsberg UV-Stelle 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Bochum 1883 963 Dortmund 4091 1148 Hagen 1444 1262 Hamm 1172 1265 Herne 1129 1124 Hochsauerlandkreis 505 568 Märkischer Kreis 388 340 Kreis Olpe 388 368 Kreis Siegen-Wittgenstein 568 380 Kreis Soest 654 641 Kreis Unna 231 222 Altena 73 86 Arnsberg 534 507 Bergkamen 423 335 Breckerfeld 42 25 Ennepetal 156 99 Gevelsberg 181 129 Hattingen 242 287 Hemer 204 178 Herdecke 69 73 Iserlohn 588 402 Kamen 234 206 Lippstadt 374 400 Lüdenscheid 547 522 Lünen 680 498 Menden 240 299 Plettenberg 103 98 Schmallenberg 52 33 Schwelm k.a. 129 Schwerte 187 237 Selm 194 167 Siegen (Stadt) 595 340 Soest (Stadt) 330 339 Sprockhövel 81 41 Sündern 82 110 Unna (Stadt) 324 301 Warstein 94 105 Werdohl k.a. 88 Werne 147 178 Wetter 111 106 Witten 419 426 Summe 19.759 15.025

Summe ohne Märkischer Kreis, Schwelm und Werdohl 19.371 14.468

Regierungsbezirk Detmold UV-Stelle 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Stadt Bielefeld 2.288 2.390 Kreis Gütersloh 849 720 Kreis Herford 310 325 Kreis Höxter 658 623 Kreis Lippe 740 760 Kreis Minden/Lübbecke 678 622 Kreis Paderborn 550 407 Stadt Herford 411 526 Stadt Löhne 211 305 Stadt Bünde 187 211 Stadt Gütersloh 465 615 Stadt Detmold 563 531 Stadt Lemgo k.a. 145 Stadt Lage 231 244 Stadt Bad Salzuflen 272 295 Stadt Minden 612 562 Stadt Bad Oeynhausen 226 237 Stadt Porta Westfalica 152 173 Stadt Paderborn k.a. 1.078 Stadt Verl 78 69 Stadt Rheda-Wiedenb. 146 140 Summe 9.627 10.978 Summe ohne Lemgo und Stadt Paderborn 9.627 9.755

Regierungsbezirk Düsseldorf UV-Stelle 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Düsseldorf 3.248 3.985 Duisburg 3.349 7.232 Essen 3.116 1.427 Krefeld 1.995 565 Mönchengladbach 2.680 1.914 Mülheim 920 604 Oberhausen 1.729 806 Remscheid 777 540 Solingen k.a. 744 Wuppertal 2.817 1.965 Kreis Kleve 542 456 Emmerich 183 193 Geldern 225 213 Goch 211 151 Kevelaer 153 125 Stadt Kleve 340 263 Erkrath 241 359 Haan 144 111 Heiligenhaus 185 183 Hilden 278 174 Langenfeld 176 210 Stadt Mettmann 227 160 Monheim 363 421 Ratingen 263 209 Velbert 581 397 Wülfrath 104 102 Kreis Neuss k.a. 219 Dormagen 300 290 Grevenbroich k.a. 267 Kaarst 144 167 Meerbusch 160 148 Stadt Neuss 1.070 1.060 Kreis Viersen k.a. 226 Kempen 138 136 Nettetal 219 279 Stadt Viersen 530 574 Willich 176 240 Kreis Wesel 422 505 Dinslaken 354 348 Kamp-Lintfort 235 176 Moers 611 563

Rheinberg 142 201 Voerde 157 173 Stadt Wesel 461 329 Summe 29.966 29.410 Summe ohne Solingen, Kreis Neuss, Grevenbroich und Kreis Viersen 29.966 27.954

Regierungsbezirk Köln UV-Stelle 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Aachen 1.550 1.199 Bonn 1.675 924 Köln 5.981 7.600 Leverkusen 1.130 1.030 StädteReg.AC 297 371 Kreis Düren 814 623 Kr.Euskirchen 848 1.100 Kr.Heinsberg 584 548 Oberberg.Kreis 663 655 Rhein.-Berg.Kr. 190 k.a. Rhein-Sieg-Kreis 623 358 Alsdorf 482 k.a. Eschweiler 489 512 Herzogenrath 227 284 Stolberg 384 197 Würselen 212 k.a. Stadt Düren 761 725 Erkelenz k.a. 175 Geilenkirchen 231 140 Heinsberg 384 410 Hückelhoven k.a. 208 Gummersbach 230 206 Radevormwald 105 82 Wiehl 78 63 Wipperfürth 95 74 Bedburg k.a. k.a. Bergheim k.a. 662 Brühl 208 119 Elsdorf 139 k.a. Erftstadt 159 256 Frechen 270 249 Hürth 277 214 Kerpen 483 280 Pulheim 138 156 Wesseling 174 151 Berg.Gladbach 399 245 Leichlingen 56 78 Overath 95 101 Rösrath 94 k.a. Wermelskirchen k.a. 103 Bad Honnef k.a. 109 Bornheim 155 196 Hennef 178 227 Königswinter 173 124 Lohmar 98 57

Meckenheim 96 64 Niederkassel 129 253 Rheinbach 115 90 Sankt Augustin 256 300 Siegburg 249 135 Troisdorf 359 421 Summe 22.333 21.984 Summe ohne Rhein.- Berg. Kreis, Alsdorf, Würselen, Erkelenz, Hückelhoven, Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Rösrath, Wermelskirchen und Bad Honnef #WERT! 20.727

Regierungsbezirk Münster UV-Stelle 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Bottrop 649 393 Gelsenkirchen 1.981 1092 Münster 1.608 1223 Kr. Borken 464 674 Ahaus 176 140 Bocholt 357 299 Borken 142 154 Gronau 360 261 Kr. Coesfeld 464 629 Dülmen 164 173 Coesfeld 134 160 Castrop-Rauxel 490 469 Datteln 252 223 Dorsten k.a. 373 Gladbeck 482 822 Haltern 101 105 Herten 388 233 Marl 604 747 Oer-Erkenschwick 193 k.a. Recklinghausen 628 344 Waltrop 119 141 Kr. Steinfurt 1.062 976 Rheine 597 483 Ibbenbüren 311 231 Greven 205 165 Emsdetten 147 193 Kr. Warendorf 673 493 Ahlen 386 234 Beckum 202 144 Oelde 84 97 Summe 13.423 11.671 Summe ohne Dorsten und Oer-Erkenschwick 13.230 11.298

NRW gesamt 30.06.2017 Anträge nach neuem Recht Summe Regierungsbezirke in NRW 94.720 88.511