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Transkript:

Geschäftsstelle Tribschenstrasse 7 Postfach 3065 6002 Luzern Telefon 041 368 58 02 Fax 041 368 58 59 E-Mail info@tierpfleger.ch www.tierpfleger.ch MODELL-LEHRGANG Tierpfleger / Tierpflegerin Schwerpunkt Versuchstiere 2.

2. Betriebliche Administration Die im 1. erworbenen Kenntnisse der Betriebsadministration vertiefen Einfache schriftliche Arbeiten selbständig erledigen, sich im Team integrieren Betriebsabläufe kennen und selbständig befolgen Betriebsabläufe im Ausbildungsbetrieb kennen und selbständig befolgen. Teilnahme an Teamsitzungen, Einbringen von Ideen und Kritik. Datum Protokoll und Tierbestandeskontrolle führen Das im ersten erworbene Wissen (Protokolle und Tierbestandeskontrolle) selbständig ausführen. Kommunikationstel entsprechend den Bedürfnissen wählen und benützen Betriebliche Kommunikationswege und Kommunikationstel kennen und nutzen in Bezug auf Dritte, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Versuchsleiter, Laborpersonal, Kundschaft, Handwerker, Tierarzt. Vertiefen der PC-Kenntnisse (Arbeitseffizienz, Dokumentation, Vermeiden von Missverständnissen, Wichtigkeit, Dringlichkeit) Gute Zusammenarbeit pflegen Lernen Befindlichkeiten der Teamkollegen achten, Gespräche suchen, teamorientiert handeln und kommunizieren Kundenorientiert und besucherfreundlich handeln Freundlicher und kompetenter Umgang Kundschaft und Besuchern

2. Tierkunde Wichtigste Tierarten und rassen, bzw. Labortierstämme kennen Anforderungen an die Tierzucht kennen, Fortpflanzungszyklen beachten und Zuchtmethoden entsprechend wählen Züchterische Grundbegriffe (Zuchtverfahren und Ziele) Zuchtfähigkeit und Tauglichkeit am Beispiel beschreiben. Fachbegriffe, Fortpflanzungzyklen und methoden und Paarungsbereitschaft von Tieren kennen. Zuchtdaten registrieren. Datum Trächtigkeitsmerkmale und Geburtsgeschehen erkennen und erläutern Trächtigkeitsmerkmale erkennen, Muttertier während Trächtigkeit betreuen, Geburtslager, Wurfstall oder box vorbereiten, Geburtsgeschehen beschreiben und wenn möglich am praktischen Beispiel aufzeigen. Zuchten überwachen Verhalten von Tieren während der Brut und Aufzucht beobachten, bei der natürlichen und mutterlosen Aufzucht helfen. Mutter- und Jungtiere unter Beachtung der hygienischen Anforderungen pflegen und versorgen. Entwicklung der Jungtiere dokumentieren. Jungtiere absetzen, kennzeichnen. Grundzüge des Ethogramms einiger im Betrieb gehaltener Tiere beschreiben, Verhaltenselemente erkennen und diese Kenntnisse anwenden Elemente des Ausdrucksverhaltens erkennen (Körperhaltung, Kopf- bzw. Schwanzstellung, Bewegungsabläufe). Kenntnisse über das Normalverhalten vertiefen und Verhaltensänderungen, insbesondere Anzeichen von Angst, Schmerzen und Leiden, erkennen Verhaltensänderungen der Tiere sowie Krankheitsanzeichen, und Stresssituationen erkennen, festhalten und entsprechende Massnahmen vorschlagen. Ursachen von Unverträglichkeit zwischen Tieren kennen und Massnahmen ableiten Praktische Kenntnisse im Umgang und der Haltung von verschiedenen Tierarten (Grundkenntnisse über Säugetiere, Vögel, Amphibien/Reptilien und Fische sowie deren Herkunft) ergänzen und erweitern Ursachen von Unverträglichkeit erkennen z. B. mangelndes Platzangebot, fehlende Struktur, Gruppenzusammensetzung, individuelle Präferenzen, Futterneid und Massnahmen ableiten. Methoden und Hilfstel zum Einfangen, Ergreifen und Umsetzen von Tieren beschreiben. Tiere einfangen und festhalten, ohne die Tiere oder sich selber zu verletzen.

2. Tierhaltung Kenntnisse der Tierhaltung vertiefen und die erworbenen Fertigkeiten unter Aufsicht selbständig anwenden Eigenschaften der Materialien für Gehegebau und -einrichtungen kennen Haltbarkeit, Eignung, Reinigung, Härte, Isolation, Hygiene, Witterungsbeständigkeit und Tierverträglichkeit der Materialien kennen. Datum Ansprüche der Tiere an ihren Lebensraum kennen und Unterkünfte und Gehege entsprechend herrichten Grundversorgung (Einstreu, Struktur, Verstecke, Mikroklima) der verschiedenen Tierarten kennen. Formen der Tierhaltung (Rückzug vor Artgenossen, Sichtschutz, Gemeinschaftsnest, Sicht auf Umgebung, Geruch, Geräusche) in Gebäuden und Freigehegen an Beispielen beschreiben, Verbesserungsmöglichkeiten erkennen und teilen. Tiere für den Transport vorbereiten, z.b. einfangen und fixieren Tiere für den Transport konditionieren, vorbereiten, einfangen, in geeignete Transportbehälter um- resp. einsetzen. Geeignete Angewöhnung, um Angst zu reduzieren. Transportbehälter herrichten und Tiere einsetzen Transportbehälter den Bedürfnissen und der Transportzeit entsprechend beschaffen, einrichten und beschriften. Transportbestimmungen kennen (z. B. TSchG, JATA etc.) bzw. Bestimmungen beschaffen. Tierschutzge Pflegebehandlungen nach Anweisungen des Tierarztes durchführen Medikamente oder Wirksubstanzen nach Anweisung des Tierarztes oder des Vorgesetzen verabreichen Geräte und Instrumente für die Untersuchung, Behandlung und den Eingriff vorbereiten. Tiere zur Behandlung halten, legen und fixieren. Tiere vor und nach Eingriffen betreuen. Nach Anweisung Medikamente oder Substanzen verabreichen, Wunden versorgen, Verbände anlegen. Endo- und Ektoparasiten nach Anweisung bekämpfen.

2. Hygiene Den verschiedenen Arbeiten entsprechende Hygieneanforderungen selbständig einhalten Tiere absondern Infektionsverdächtige und kranke Tiere trennen und versorgen, andere Tiere auf mögliche Ansteckung kontrollieren. Mögliche Ansteckungswege kennen und unterbrechen. Datum Häufigste Krankheiten beim Tier kennen und wichtigste Symptome kranker Tiere beschreiben Häufige Krankheiten erkennen und Symptome beschreiben. Schutzimpfungen erklären. Krankheitsanzeichen und Abweichungen in den Tierausscheidungen feststellen und schriftlich festhalten. Allfällige Endo- und Ektoparasiten erkennen. Proben für Untersuchungen auf Endo- und Ektoparasiten entnehmen. Vorgehen beim Einsenden von Tierkadavern zur pathologischen Abklärung (z. B. Tollwut) erklären Bestimmungen beim Versenden von Tierkadavern beachten. Vorgehen Tierarzt oder Uniklinik absprechen. Nötige Informationen beschaffen. Allfällige Begleitpapiere erstellen. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang pathogenen und gefährlichen Substanzen kennen und einhalten Gesetzliche Bestimmungen z. B. des Tierseuchengesetzes kennen. Hygienemassnahmen beim Umgang pathogenen und gefährlichen Substanzen einhalten. Kontaminiertes Material ohne Gefährdung der Umwelt entsorgen Material entsorgen unter Einhaltung der Bestimmungen des Umwelt- und Gewässerschutzes. Betriebliche Sonderabfallbestimmungen kennen. Geeignete Verpackung verwenden. Tierkörper beseitigen Eidgenössische und kantonale Gesetzesbestimmungen beim Beseitigen von Tierkörpern kennen und einhalten. Nötige Informationen beschaffen. Unter Isolationsbedingungen korrekt arbeiten Bestimmungen der Arbeit in Quarantäneräumen und SPF kennen und anwenden.