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Transkript:

Bautechnische Mitteilungen 3.5 Leitstreifen für Blinde und Sehbehinderte aus keramischen Fliesen und Platten der Collection»Guide«Allgemeines Spezialplatten der Collection»Guide«Blinde und sehbehinderte Menschen haben in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen und Straßenräumen Probleme mit der Orientierung, die so gravierend sein können, daß sie auf eine Begleitperson angewiesen oder von der Teilnahme am Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sind. In die Bodenbeläge eingearbeitete Blindenleitstreifen aus Steinzeug-Fliesen und Platten mit einer Rillierung in Gehrichtung lösen oder reduzieren diese Probleme. Sie werden mit einem Langstock (langer weißer Taststock) tastend erkannt und dienen als Markierung und Orientierungshilfe mit richtungweisender und begrenzender Funktion (Bodenindikatoren). Sie können auch mit den Füßen wahrgenommen werden und sind durch farblich kontrastierende Gestaltung für Sehbehinderte leichter erkennbar <1>. Im Rahmen der Collection»Guide«haben wir trockengepreßte Steinzeug Fliesen und stranggepresste Steinzeug-Platten stranggepreßte Steinzeug-Platten (keramische Spaltplatten) entwickelt, deren Oberflächenstruktur (ertastbares Muster) die Forderungen des Deutschen Blindenverbandes e.v. <1> erfüllen: 1. einheitliches Längsmuster, das im Querschnitt eine sinuskurvenförmige Rillierung aufweist, 2. Niveauunterschied zwischen Wellenberg und Wellental = 2 bis 4 mm, 3. Abstand von Wellenberg zu Wellenberg = 9,5 bis 12,5 mm. Produktionstechnisch und materialtechnologisch erfüllen unsere Fliesen und Platten mindestens die Güteanforderungen der DIN 18166 <2> bzw. DIN EN 121 <3> und DIN EN 176 <12>. Wir produzieren diese Platten aus einem hellbrennenden Steinzeugton und liefern sie in folgenden Formaten:

Format Nr. Werkmaße Länge x Breite x Dicke in mm Bedarf Stück/ m² Gewicht kg/m² 3140 240 x 115 x 15 50 20,0 Farbe teilglasiert: 2220, Weiß, glänzend 9140 295 x 141 x 15 23 25,1 Besondere 1. Beim Bestreichen der Leitstreifen aus rillierten Spaltplatten Merkmale und im Bodenbelag mit den gängigen Spitzen von Langstöcken Anwendungsvorteile ist eine besonders gute taktile Wahrnehmung (Tastbarkeit) gegeben. 2. Durch die gerichtete Rillierung der Oberfläche der Fliesen und Platten und ihre Verlegung in Gehrichtung werden Geradeauswege, Richtungsänderungen, Gabelungen, Leitstreifenenden, Aufmerksamkeitsfelder, Hinweise auf Niveauänderungen etc. ertastbar gemacht. 3. Unsere Fliesen und Platten werden in unglasierten und teilglasierten Farben hergestellt. Durch ihr starkes Eigenleuchten erzeugen diese Fliesen und Platten einen großen Farbkontrast zu angrenzenden Bodenbelägen, damit sehbehinderte Personen die Leitstreifen auch optisch wahrnehmen können. 4. Durch die hohe Dichte der Steinzeug Fliesen bzw. Platten der Rillierung sind die Blindenleitstreifen gut zu reinigen, und die helle Farbe bleibt erhalten.

5. Durch die Härte der Keramik und die Form der Rillierung wird beim Bestreichen des Leitstreifens mit dem Langstock ein Klang erzeugt, der sich von den anderen Verkehrsgeräuschen unterscheidet und daher für den Blinden akustisch gut wahrnehmbar ist. 6. Die Rillierung der Fliesen- und Plattenoberfläche wurde so gewählt, daß für Nichtsehbehinderte, besonders Damen mit Stöckelabsätzen, keine zusätzliche Unfallgefahr entsteht. 7. Die Rückseitenprofilierung der Fliesen und Platten gewährleistet einen dauerhaften, kraftschlüssigen Verbund mit dem Mörtelbett und dem Untergrund. Planung von Bodenindikatoren Verlegung der Blindenleitplatten Für die Herstellung und Einrichtung von Blindenleitstreifen als Bodenindikatoren in öffentlich zugänglichen Bereichen ist eine sorgfältige Planung Voraussetzung. Dabei müssen die Empfehlungen des Deutschen Blindenverbandes in ihren Einzelheiten beachtet werden. Besonders die Integration der Blindenleitstreifen in den angrenzenden Bodenbelag ist zu berücksichtigen, sowohl bei neu auszuführenden als auch bei nachzurüstenden baulichen Anlagen. Dabei müssen die Rastermaße der gewählten Blindenleitfliesen und die erforderlichen Fugenbreiten zugrunde gelegt werden. In jedem Fall ist es erforderlich, einen konkreten Verlegeplan auszuarbeiten und der ausführenden Fachfirma zur Verfügung zu stellen. Die Verlegung und Verfugung der Fliesen und Platten für Blindenleitstreifen gehören nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen zu den Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18 299 <4> und DIN 18 352 <5> und werden von Fliesenfachbetrieben ausgeführt. Dabei gelten die gleichen Empfehlungen und Regeln der Technik wie für andere keramische Bodenbeläge außerhalb von Gebäuden mit hohen mechanischen Beanspruchungen (<6>, <7>, <8> und <9>). Die Platten können im Dickbett oder mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel im Dünnbett verlegt werden. Verfugt wird ausschließlich mit grauem Zementmörtel.

Die Fliesen und Platten der Blindenleitstreifen werden oberflächenbündig mit dem angrenzenden Bodenbelag verlegt. Sollen Blindenleitplatten nachträglich in einen vorhandenen Bodenbelag eingebaut werden, z. B. als Nachrüstung eines Bahnsteiges, so sind entsprechend dem Rastermaß der Platten, der Breite und dem Verlauf des geplanten Leitstreifens sowie der Dicke der Platten und ihres Mörtelbettes maßgenaue Ausnehmungen des vorhandenen Bodenbelages herzustellen. Aus Blindenleitplatten können im Betonwerk größere Elemente vorgefertigt werden, sogenannte Beton-Keramik-Verbund- Elemente. Für die Herstellung der Elemente ist DIN 18 500 <10>, für ihre Verlegung DIN 18 318 <11> zu beachten. Die Größe der Elemente ergibt sich aus den Rastermaßen der verwendeten Blindenleit- Fliesen und Platten und aus der Breite der auszuführenden Leitstreifen.

3.5 (Fortsetzung) Blindenleitplatten in der Anwendung Abb. 1: S-Bahnstation, Offenbach Abb. 2: S-Bahnstation, Offenbach

Literaturhinweise <1> Empfehlungen des Deutschen Blindenverbandes e.v. <2> DIN 18166 (alt); Keramische Spaltplatten und Spaltplatten Formteile <3> DIN EN 121; Stranggepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3 %); Gruppe Al <4> DIN 19 299; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art <5> DIN 18 352; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Fliesen- und Plattenarbeiten <6> DIN 18157 Teil 1; Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <7> Fachverband des. Deutschen Fliesengewerbes im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. (ZDB), Bonn, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden: Merkblatt: Bodenbeläge aus Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden <8> GAIL Architektur-Keramik, Bautechnische Mitteilung 3.1: Bodenbeläge aus SteinzeugFliesen oder keramischen Spaltplatten; Empfehlungen für Planung und Ausführung <9> GAIL Architektur-Keramik, Bautechnische Mitteilung 3.2: Naßbeanspruchte Bodenbeläge aus Steinzeug-Fliesen und -Platten

<10> DIN 18 500; Betonwerkstein; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung <11> DIN 18 318; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen <12> DIN EN 176; Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme ( E < 3% ); Gruppe B I. Diese Mitteilung will Sie beraten. Die darin enthaltenen Angaben entsprechen unserem besten Wissen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht hergeleitet werden.